Ostrecht
1. Entstehung, Inhalt und Gebrauch des Begriffs
Begriff
'Ostrecht' ist im deutschsprachigen Raum geläufig als Bezeichnung sowohl für das Recht der Staaten Osteuropas als auch für die wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem. Der Begriff ist als prägnanter Titel einer Zeitschrift geprägt worden, die drei Berliner Rechtsanwälte 1925 gründeten und im Untertitel Monatsschrift für das Recht der osteuropäischen Staaten nannten. Im Vorwort zu Heft 1 lieferten sie folgende Begründung:
"Die politische Neuordnung Osteuropas hat zahlreiche juristische Aufgaben erster Ordnung zur Lösung gestellt. Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit macht ebensolche Schwierigkeiten, wie die allerwärts begonnene Schaffung neuer Rechtssysteme. Diese Aufgaben werden noch kompliziert durch wirtschaftliche Ausnahmeerscheinungen, wie die Geldentwertung und Einführung neuer Währungen. Die juristische Behandlung dieser Probleme ist bisher nur gelegentlich erfolgt, das Material ist allenthalben zerstreut. Obwohl fast in allen Staaten Osteuropas die gleichen Fragen auftauchen, ist aus Gründen der sprachlichen Verschiedenheit deren rechtsvergleichende Behandlung kaum in Angriff genommen worden. Diesem Mangel abzuhelfen, ist der Sinn dieser Zeitschrift. Sie will ein Zentralorgan sein für das Recht der osteuropäischen Staaten, das heißt folgender Länder: Bulgarien, Danzig, Estland, Jugoslawien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Rußland, Tschechoslowakei und Ungarn. Das Ziel ist eine unabhängige, streng wissenschaftliche Bearbeitung des gesamten osteuropäischen Rechtsgebiets unter besonderer Betonung der praktischen Gesichtspunkte und ständiger Pflege der Rechtsvergleichung."[1]
Gleichfalls 1925 wurde von der Rechtsabteilung des 1922 in Breslau/Wrocław gegründeten Osteuropainstituts das erste Heft der Zeitschrift für osteuropäisches Recht herausgegeben. Beide Organe fusionierten 1927 zur Zeitschrift für Ostrecht. Ihre Redaktion löste sich 1933 unter dem Druck des NS-Regimes teilweise auf. Ab 1934 hieß sie Zeitschrift für osteuropäisches Recht, die bis Ende 1944 existierte. Wegen ihrer sachlichen Berichterstattung über das osteuropäische Recht stand sie unter aufmerksamer Beobachtung der Gestapo und ideologisch-politischem Druck.[2]
Träger, Gebrauch
Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich 'Ostrecht' als Bezeichnung für die Beschäftigung mit dem Recht der unter kommunistischer Herrschaft stehenden Staaten Osteuropas im Hochschulraum weithin durch. Davon zeugen die "Abteilung für Ostrechtsforschung" (Universität Hamburg, 1953) und die "Institute für Ostrecht" (Universität München, 1957; Universität Köln, 1964). Ostrecht wurde Wahlfach an diversen Fakultäten, zur (Teil-) Bezeichnung von Dozenturen und Lehrstühlen (München; Berlin; Hamburg; Kiel; Göttingen; Köln; Regensburg; Passau; Würzburg; Salzburg; Frankfurt/O; Wismar) sowie zur Bezeichnung von Referentenstellen in Hochschulen und Max-Planck-Instituten. Es wurde die Venia Legendi für Ostrecht erteilt. Gebildet wurde eine "Studiengruppe für Ostrecht", die regelmäßig Tagungen durchführte. In der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde entstand die "Fachgruppe Recht".
Fremdsprachige Entsprechungen
Im angelsächsischen Raum hat die Beschäftigung mit dem Ostrecht erst nach dem Zweiten Weltkrieg begonnen. Es dominierten zunächst die Bezeichnungen Soviet Law und Socialist Law. Später traten Law in Eastern Europe und East European Law hinzu. In Frankreich ist der Begriff Droit de l'Europe de l'Est neben Droit des Pays Socialistes/ Communistes, in Italien Diritto dell'Europa orientale neben Diritto del paesi socialisti gebräuchlich, in den Niederlanden Oost-Europees Recht.
2. Diskurse und Kontroversen
Ort zwischen Rechtswissenschaft und Osteuropaforschung
Ostrecht war von Anfang an auf Auslandsrechtskunde und Rechtsvergleichung ausgerichtet. Infolge der weitgehenden Deckung Osteuropas mit den kommunistischen Staaten erfreute sich die Ostrechtsforschung während des Kalten Krieges starker institutioneller Förderung. Bewirkt auch durch die Andersartigkeit des sozialistischen Rechts entfremdete sich das Ostrecht teilweise von seiner 'Mutterdisziplin' und integrierte sich verstärkt in die Osteuropaforschung als Regionalwissenschaft (area studies). Das löste eine Grundsatzdiskussion aus, die als Ergebnis nahelegte, Ostrecht solle seinen Schwerpunkt nicht in 'Kommunismus-Forschung' und Systemkritik haben, sondern sich auf Einzelstudien der nationalen Rechtsordnungen sowie auf rechtsvergleichende Studien innerhalb der Region oder, systemübergreifend, zwischen osteuropäischen und westlichen Staaten (Rechtsordnungen) konzentrieren.
Legitimitätsverlust nach dem Ende des Kommunismus?
Nach dem Untergang der Sowjetunion und Jugoslawiens wurden Sinn und Zweck der Osteuropaforschung erneut kritisch diskutiert. Betroffen davon war auch das Ostrecht. Die Diskussion stand unter dem Eindruck, dass die Osteuropaforschung mit dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch des Kommunismus in Europa ihr Objekt verloren habe und daher weitgehend eingespart werden könne. In der Ostrechtsforschung musste diese Schlussfolgerung schon deswegen auf Unverständnis stoßen, weil durch den Zusammenbruch der UdSSR, Jugoslawiens und der ČSSR an die Stelle von acht nun über 20 osteuropäische Staaten getreten waren, die eigene, gänzlich neue nationale Rechtsordnungen aufbauen mussten. In der Situation engagierten sich die 'Ostrechtler' an vorderster Stelle bei der Transformation der postkommunistischen Länder in demokratische Rechtsstaaten mit funktionierenden Zivilgesellschaften und Marktwirtschaften als Rechtsberater: im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Zivil- und Wirtschaftsrecht, Straf- und Strafvollzugsrecht, Prozess- und Justizrecht. Ostrecht blieb somit ein wichtiger Zweig der Rechtsvergleichung und Rechtspraxis.
3. Die Relevanz des Ostrechts für Deutschland heute
Wie kein anderes Land in Europa hat Deutschland engste und tief in der Geschichte verwurzelte Beziehungen zu allen Ländern Osteuropas. Die Osteuropaforschung ist daher in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert institutionell besonders stark ausgebaut. Das gilt auch für das Ostrecht. Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen spezifische Gründe hinzu: die Teilung Deutschlands und die Sowjetisierung Mitteldeutschlands (DDR), der Verlust der Ostgebiete und die Aufnahme von über 15 Mio. Vertriebenen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern aus allen Teilen Osteuropas. Alle diese Phänomene und Vorgänge haben ihre rechtliche Seite. Die Ostrechtsforschung hat infolgedessen auch Bedeutung für die Erforschung der Geschichte und Kultur der Deutschen im östlichen und südöstlichen Europa, ihres Zusammenlebens mit anderen Nationen und Volksgruppen und für die Erforschung ihrer wechselseitigen Beeinflussung bis in die unmittelbare Gegenwart.
4. Bibliographische Hinweise
Literatur
- Georg Brunner: Transformation in Mittel- und Osteuropa. Hg. von Otto Luchterhandt, Angelika Nußberger. Kraków 2006.
- F[erdinand] J. M. Feldbrugge: The Study of Soviet Law. In: Review of Socialist Law 3 (1978), S. 201–214.
- Herbert Küpper: Einführung in die Rechtsgeschichte Osteuropas. Frankfurt/M. 2005 (Studien des Instituts für Ostrecht München 54).
- Otto Luchterhandt: Gegenstand, Ziele und Methoden der Ostrechtswissenschaft. Kritische Zusammenfassung einer Fachdiskussion. In: Osteuropa-Recht 22 (1976), S. 85–107.
- Otto Luchterhandt: Künftige Aufgaben der Ostrechtsforschung. In: WGO. Monatshefte für Osteuropäisches Recht Bd. 38 (1996), S. 159–175.
- Otto Luchterhandt: Osteuropa zwischen Wissenschaft und Politik. In: Jule Böhmer, Marcel Viëtor (Hg.): Osteuropa heute. Entwicklungen - Gemeinsamkeiten - Unterschiede. Hamburg 2007 (Osteuropa. Geschichte, Wirtschaft, Politik 43), S. 13–44.
- Boris Meissner: Entwicklung und Stand der deutschen Ostrechtsforschung und ihre Stellung in der internationalen Ostwissenschaft. In: B[oris] Meissner, H[erwig] Roggemann, F[riedrich]-C[hristian] Schroeder, K[laus] Westen (Hg.): Grundsatzfragen der Ostrechtsforschung. Tübingen 1980 (Studien des Instituts für Ostrecht München 28), S. 103–106.
- Alexander Trunk, Thomas Hoffmann (Hg.): 50 Jahre Institut für osteuropäisches Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Lohmar 2011 (Kieler Schriften für Ostrecht I).
Periodika
- Jahrbuch für Ostrecht (JOR), München
- Uppsala Yearbook of East European Law, Uppsala, Schweden
- Osteuropa-Recht (OER), Köln
- WGO. Monatshefte für Osteuropäisches Recht (MfOR), Hamburg (bis 2007)
- Recht in Ost und West (ROW), Berlin (bis 1998)
- Wirtschaft und Recht in Osteuropa (WIRO)
- eastlex. Fachzeitschrift für Osteuroparecht, Wien (seit 2005)
- Review of Socialist Law (RSL), Leiden, Niederlande, seit 1992 unter dem Titel Review of Central and East European Law (RCEEL)
- Survey of East European Law (SEEL), Durham, USA
Hinweis zur Vernetzung des Ostrechts in der Hochschullehre
Hochschulübergreifendes Zertifikatsprogramm "Osteuropäisches Recht" (Verbund der Institute und Lehrstühle für Ostrecht im deutschsprachigen Raum), Kontakt: office-eastlaw@law.uni-kiel.de; www.uni-kiel.de/eastlaw/zert-ostr/Uebersicht.htm.
Anmerkungen
Zitation
Otto Luchterhandt: Ostrecht. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2012. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32788 (Stand 22.11.2021).
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