Umsiedlung

1. Begriff

Definition

„Umsiedlung“ bezeichnet eine meist staatlich gelenkte und organisierte Form der Migration von Gruppen, deren Siedlungsschwerpunkte zielgerichtet und auf Dauer verlagert werden sollen. Diese räumliche Verlagerung erfolgt oft, aber nicht immer, unter Zwang.

Träger und Gebrauch

Der Begriff der „Umsiedlung“ wird sowohl in der Politik als auch in den Geschichts- und Migrationswissenschaften verwendet. Er bezeichnet die organisierte räumliche Verlagerung von Bevölkerungsgruppen, die entweder aus ökonomischen Gründen (z. B. für den Braunkohletagebau) oder zur Steuerung von Flucht- und Wanderungsbewegungen erfolgt. Ein Beispiel dafür ist die Verteilung von Flüchtlingen und Vertriebenen in der Bundesrepublik mittels staatlicher „Bundesumsiedlungsprogramme“ von 1949 bis 1962. Damals wurden zur Entlastung der Hauptaufnahmeländer Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über eine Million Vertriebene aus dem Osten auf freiwilliger Basis in andere Bundesländer umgesiedelt.

In der SBZ/DDR wurden die Deutschen, die am Ende und in der Folge des Zweiten Weltkrieges aus ihren Siedlungsgebieten flüchten mussten oder vertrieben worden waren, gemäß der hier geltenden politischen Sprachregelung von 1945 bis 1951 als „Umsiedler“ bezeichnet. Dieser Begriff diente der Sowjetischen Militäradministration zur Verdrängung der unerwünschten Begriffe „Flüchtlinge“ bzw. „Vertriebene“. In der sowjetischen Politiktradition wurde der Begriff „Umsiedlung“ bereits bei den Massendeportation der Wolga- und anderer Russlanddeutschen nach Osten verwandt.[1] Später verbreitete sich in der SBZ/DDR wie schon im Westen der Begriff „Neubürger“.

Einen historischen Präzedenzfall für die Umsiedlungen im 20. Jahrhundert bildete der griechisch-türkische „Bevölkerungsaustausch“ gemäß dem Vertrag von Lausanne vom 24. Juli 1923. In diesem Vertrag wurde erstmals in der Geschichte Europas eine flächendeckende und erzwungene Aussiedlung von nationalen Minderheiten unterschiedlicher ethnischer bzw. konfessioneller Zugehörigkeit nachträglich international sanktioniert. Von dieser Umsiedlung waren rund 1,3 Millionen Griechen aus Kleinasien und 400.000 Türken aus Nordgriechenland betroffen.[2] Als Prototyp für spätere Umsiedlungsprojekte war und ist das Abkommen von Lausanne bei zeitgenössischen Politikern und Historikern umstritten: Sahen die einen darin eine unvermeidliche, weil konfliktreduzierende Maßnahme, so verurteilten andere es als einen ‚inhumanen Präzedenzfall’ und als Vorbild für die Zwangsmigrationen während und nach dem Zweiten Weltkrieg.

Sowohl in der historischen Forschung als auch im zeitgenössischen Sprachgebrauch wird der Begriff der „Umsiedlung“ vor allem im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik und den großräumigen Menschenverschiebungen in den Jahren 1939 bis 1945 verwendet. Er bezeichnet hier die so genannte ‚Heimholung’ deutscher Minderheitengruppen aus ihren Siedlungsgebieten in Süd-, Mittel-, Ost- und Südosteuropa in die damals vom Deutschen Reich besetzten Gebiete Osteuropas. Die von der NS-Umsiedlungsbürokratie gelenkte Aktion der ‚ethnischen Flurbereinigung’ ging mit der Vertreibung anderer Volksgruppen und rassistisch motiviertem Massenmord in den besetzten Gebieten einher und sollte den Auftakt für eine langfristig angelegte Siedlungs-, Vertreibungs-, ‚Umvolkungs-‘ und Vernichtungspolitik des NS-Regimes bilden. 

Fremdsprachige Entsprechungen

engl. resettlement, relocation; franz. déplacement; poln. przesiedlenie: tschech. přesídlení; slowak. presídlenie; russ. pereselenie

2. Historischer Abriss (1919–1945)

Minderheitenpolitik in der Zwischenkriegszeit

Die Staaten, die nach dem Ersten Weltkrieg – nach dem Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreiches und der Auflösung der multinationalen Imperien der Habsburgermonarchie und des Zarenreiches – in Ostmittel- und Südosteuropa 1918/19 neu- oder wiederentstanden, umfassten z. T. erhebliche nationale Minderheiten. Um diese Gruppen vor Diskriminierung und Verfolgung zu schützen, wurden in den Pariser Vorortverträgen vertraglich geregelte Schutzbestimmungen eingeführt. Ihre Einhaltung sollte vom Völkerbund überwacht werden, dessen Kontroll- und Sanktionsmittel jedoch begrenzt waren.

Zu diesen nationalen Minderheiten gehörten auch mehr als zehn Millionen so genannte ‚Auslandsdeutsche’, vor allem in den baltischen Staaten, in der Tschechoslowakei, in Rumänien, Ungarn, Polen, Jugoslawien und Italien. Die kulturpolitische Unterstützung der ‚Auslandsdeutschen’ wurde in der Weimarer Republik von allen politischen Richtungen als eine wichtige Aufgabe der Außenpolitik der Reichsregierung angesehen. Außerdem bildeten sich zahlreiche private und halbstaatliche Institutionen mit dem Ziel, die Lage der deutschen Minderheitsgruppen zu verbessern und den Verbleib in ihrer Heimat zu fördern, nicht zuletzt auch, um langfristig eine Revision der deutschen Ostgrenze zu erwirken.

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 und dem Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund am 19. Oktober 1933 begann eine Neuausrichtung der Politik gegenüber den ‚Auslandsdeutschen’. Zu diesem Zweck wurde die Arbeit der Vereine, Verbände und Institute – wie z. B. der „Verein für das Deutschtum im Ausland“ (VDA) oder das „Deutsche Ausland-Institut“ (DAI) in Stuttgart – z. T. zwangsweise ‚reorganisiert‘ und der Kontrolle der NSDAP unterstellt. Rudolf Heß (1894–1987), der Stellvertreter Adolf Hitlers (1889–1945) und ‚Schirmherr des Auslandsdeutschtums’, bildete auf Drängen des Geopolitikers Karl Haushofer (1869–1946) einen „Volksdeutschen Rat“ als Koordinierungsstelle für die mit der ‚Volkstumspolitik’ befassten Institutionen und Parteiorganisationen. An dessen Stelle trat ab Oktober 1935 das sog. „Büro von Kursell“, das ab Januar 1937 von SS-Obergruppenführer Werner Lorenz (1891–1974) übernommen und in „Volksdeutsche Mittelstelle“ (VoMi) umbenannt wurde. Die VoMi avancierte in den folgenden Jahren zur maßgeblichen Instanz der ‚Volkstumsarbeit’ der NSDAP. Seit Juli 1938 war sie Hitler persönlich unterstellt und hatte von ihm die Generalvollmacht in ‚Volkstumsangelegenheiten’ erhalten. Im Oktober 1939 wurde sie in den Apparat des ‚Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums‘ (RKF) unter der Ägide des ‚Reichsführers SS’ Heinrich Himmler (1900–1945) integriert. Seitdem war sie vor allem für die Durchführung der Aussiedlung und ‚Rückführung‘ der deutschen ‚Volksgruppen’ aus Ost- und Südosteuropa sowie für die Bereitstellung der Umsiedlerlager zuständig.

Der Prototyp Südtirol

In der Reihe der Umsiedlungen während des NS-Regimes stellt die Umsiedlung der Südtiroler einen Prototyp dar. Sie markiert die Abkehr der NS-Politik von der ‚Volkstumspolitik‘ der Weimarer Republik, deren Ziel die Erhaltung der deutschen Minderheiten in ihren Heimatgebieten und nicht ihre Aussiedlung war. Das Verhältnis der NS-Führung zu den Deutschen im Ausland war jedoch primär und offen instrumenteller Natur. Sie betrachtete sie als Verfügungsmasse für ihre Bündnispolitik und ihre siedlungspolitischen Expansionspläne, besonders in Osteuropa. Im Fall Südtirols wurden die Interessen der ca. 250.000 Einwohner deutsch-österreichischer Herkunft einem Bündnis NS-Deutschlands mit dem faschistischen Italien und dem Ziel eines machtvollen Aufstiegs NS-Deutschlands geopfert.

Italien, das die Provinz Südtirol 1919 als Preis für den Seitenwechsel im Ersten Weltkrieg zugunsten der Entente erhalten hatte und seit der faschistischen Machtübernahme eine systematische, aber wenig erfolgreiche Assimilierungspolitik betrieb, drängte nach dem deutschen Anschluss Österreichs im März 1938 auf eine endgültige Lösung des Südtirol-Problems und auf eine Aussiedlung der deutschsprachigen Bevölkerung, die etwa 80 Prozent der Wohnbevölkerung ausmachte. Um sein Bündnis mit Italien nicht zu gefährden, stimmte Hitler dieser Forderung zu. Am 16. Juni 1939 erteilte er Himmler den Auftrag, die ‚Ausbürgerung’ von 30.000 Südtirolern vorzubereiten und diese in Deutschland in Arbeit zu vermitteln. „Strategisches Endziel“ war, laut Himmler in einem Memorandum vom 30. Mai 1939, die Umsiedlung von 200.000 Südtirolern „in einem geschichtlich vielleicht einmalig großzügigen Verfahren“, die jedoch mangels eines passenden Ansiedlungsgebiets etappenweise durchzuführen sei. Deutschland solle daher „irgendwo auf seinem Machtgebiet, z. B. im Osten, [...] möglichst in einem rein fremdstämmigen Gebiet“, das zuvor „von allen Bewohnern geräumt“ werden müsse, „Raum in Städten und Dörfern“ schaffen.[3]  Bis die „Ansiedlung des gesamten Volksstammes in einer Landschaft“ möglich wäre, sollten sie vorerst in Deutschland untergebracht werden, um den Arbeitskräftemangel in der Rüstungsindustrie und in der Landwirtschaft zu beheben. Ihr weiteres Schicksal blieb ungewiss.

Am 21. Oktober 1939 unterzeichneten Hitler und Mussolini das Abkommen zur Umsiedlung der deutschen Bevölkerung. Es legte ihr die ‚Option’ für Deutschland nahe; andernfalls musste sie ihre ‚Italianisierung’ akzeptieren. Zuständig für die Organisation und Durchführung war die seit Juni 1939 von SS-Brigadeführer Ulrich Greifelt (1896–1949) geleitete „Leitstelle für Ein- und Rückwanderung“. Sie gehörte zum persönlichen Stab des ,Reichsführers SS‘ und wurde Mitte Oktober 1939 in den Führungsstab des RKF (,Reichskommissar für die Festigung deutschen  Volkstums‘ ) übernommen. Diese Institution koordinierte das weitere Umsiedlungsgeschehen und gehörte – zusammen mit anderen Dienststellen des RKF – zur Schaltstelle des NS-Umsiedlungsapparats.

Insgesamt votierten 86 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung Südtirols für eine Umsiedlung nach Deutschland. Von den knapp 200.000 ,Optanten‘, die dafür gestimmt hatten, wurden bis Mitte 1942 allerdings nur ca. 75.000 tatsächlich umgesiedelt und größtenteils in Österreich, Bayern und der besetzten Tschechoslowakei untergebracht.[4] Ein geschlossenes Ansiedlungsgebiet wurde bis zum Kriegsende nicht ausgewiesen.

Die Umsiedlungen im Osten

Die Grundlage für den Beginn der Umsiedlungen im Osten bildete der am 23. August 1939 in Moskau unterzeichnete Deutsch-Sowjetische Nichtangriffsvertrag (auch „Molotow-Ribbentrop-Pakt“ oder „Hitler-Stalin-Pakt"), in dem das Deutsche Reich und die Sowjetunion ihre beiderseitigen Interessensphären in Osteuropa abgrenzten. Der Vertrag garantierte dem Deutschen Reich die Neutralität der UdSSR im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung mit Polen oder den Westmächten. Mit seinem „Geheimen Zusatzprotokoll“ hatte er nicht nur die Zerschlagung und Aufteilung Polens, sondern längerfristig auch eine völlige Veränderung der ost- und südosteuropäischen Staatenlandschaft zur Folge. Lettland, Estland, Finnland und Ostpolen sowie Bessarabien und die Nordbukowina in Rumänien wurden nun der sowjetischen Interessensphäre, Litauen und Westpolen der deutschen Seite zugeordnet. Auf Drängen der UdSSR einigte man sich am 28. September auf eine Revision der neuen Grenzlinie, bei der Deutschland auf Litauen verzichtete und dafür Teile Mittelpolens (Lubliner und Warschauer Gebiet) erhielt.

Auch wenn der Zeitrahmen für die machtpolitische Umsetzung dieser Absprachen zunächst noch vage blieb, so war doch abzusehen, dass die Sowjetunion ihre Interessengebiete auch militärisch besetzen würde. In einem „Vertraulichen deutsch-sowjetischen Protokoll“ zum „Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag“ vom 28. September 1939 erklärte sich die sowjetische Seite mit einer freiwilligen „Übersiedlung“ der „in ihren Interessengebieten ansässigen Reichsangehörigen und anderen Persönlichkeiten deutscher Abstammung“ nach Deutschland bzw. in die deutschen Interessengebiete einverstanden.[5] Diese Übersiedlung sollte von Beauftragten der Reichsregierung im Einvernehmen mit den zuständigen örtlichen Behörden durchgeführt werden; die Vermögensrechte der „Auswanderer“ sollten gewahrt bleiben.

Den Auftakt zu dieser staatlich gelenkten ‚neuzeitlichen Völkerwanderung’  bildete die Umsiedlung von ca. 64.000 Deutschbalten aus Estland und Lettland, die am 15. bzw. 30. Oktober 1939 in zwischenstaatlichen Verträgen als Option vereinbart und bis zum Jahresende meist über See durchgeführt wurde.[6] Eine ‚Nachumsiedlung’ der hier verbliebenen Deutschen sowie von ca. 51.000 Deutschen aus Litauen erfolgte im Frühjahr 1941 nach der sowjetischen Besetzung der baltischen Staaten im Sommer 1940 und der sich daran anschließenden Vereinbarung mit der Sowjetunion vom 10. Januar 1941.

Bereits am 3. November 1939 hatten das Deutsche Reich und die Sowjetunion einen Vertrag geschlossen, auf dessen Grundlage ca. 137.000 Deutsche aus den sowjetisch besetzten Gebieten OstpolensWolhynien, Galizien, Narew-Gebiet – in den Wintermonaten 1939/40 umgesiedelt wurden. Dies geschah unter schwierigen Bedingungen bei eisiger Kälte in Trecks und ungeheizten Eisenbahnwagen für Frauen und Kinder. Die weit verbreiteten Bilder von Trecks, die sich durch Schnee und Eis kämpften, waren Teil der NS-Propaganda, die den Exodus der Umsiedler benutzte, um das gesamte Umsiedlungsgeschehen in ihrem Sinne als epochales Großereignis zu inszenieren.

Nach dem Einmarsch der Roten Armee ins vormals russische, seit 1918 rumänische Bessarabien und in die Nordbukowina am 28. Juni 1940 wurden – gemäß der deutsch-sowjetischen Vereinbarung vom 5. September 1940 – im Herbst 1940 über 93.500 Deutsche aus Bessarabien und fast 44.000 Deutsche aus der Nordbukowina ausgesiedelt. Um die Strapazen der Wolhynien-Aussiedlung zu vermeiden, wurde die Bessarabien-Umsiedlung noch im Spätherbst 1940 mit Donauschiffen durchgeführt. In diese Umsiedlungsaktion waren etwa zur selben Zeit auf der Basis des Aussiedlungsvertrags mit Rumänien vom 22. Oktober 1940 auch 67.500 Deutsche aus der Südbukowina und der Dobrudscha einbezogen.

Bis zum Angriff auf die Sowjetunion im Juni 1941 waren so aufgrund zwischenstaatlicher Verträge insgesamt ca. eine halbe Million ‚Auslandsdeutsche‘ in den deutschen Herrschaftsbereich umgesiedelt worden – zumeist in die besetzten polnischen Gebiete. Zu weiteren zwischenstaatlich vereinbarten Umsiedlungen kam es nach der Niederwerfung Jugoslawiens durch die Wehrmacht ab dem Sommer 1941 auf der Basis von Verträgen mit Italien vom 31. August 1941 und Kroatien vom 30. September 1942.

Keiner zwischenstaatlichen Verträge bedurften dagegen die ‚administrativen’ Umsiedlungen, die allein von deutscher Seite in ihrem eigenen Herrschaftsbereich vorgenommen wurden. Dazu gehörte die ‚Tauschsiedlung’ aus der Wojewodschaft Lublin (Cholmer Land), bei der ca. 24.000 Deutsche ihr Siedlungsgebiet im Spätsommer 1940 räumen mussten. Sie wurden überwiegend in den neu geschaffenen ‚Reichsgau Wartheland’ umgesiedelt, aus dem man im Gegenzug 261.517 Polen ins ,Generalgouvernement‘ deportierte.[7] Bis zum Kriegsende wurden zudem ca. 250.000 Russlanddeutsche aus der Sowjetunion – sogenannte ‚Administrativumsiedler’ – von der deutschen Wehrmacht evakuiert und zunächst teilweise provisorisch bei deutschen Umsiedlern im ‚Warthegau’ und in ‚Danzig-Westpreußen’ untergebracht. Die Grenzen zwischen organisierter Umsiedlung, Räumung, Evakuierung und Flucht verschwammen während des Rückzugs der Wehrmacht immer mehr.

Bis Ende November 1944 registrierte die für die Erfassung der Umsiedler zuständige ,Einwandererzentralstelle‘ (EWZ) nach den von ihr angelegten völkischen Kriterien in ihrer „Durchschleusungs“-Statistik über eine Million Umsiedler:[8]

Deutschbalten, Hauptumsiedlung   64.254
Deutschbalten, Nachumsiedlung Estland 4.754
  Lettland 8.159
Deutsche aus Galizien 57.770
  Wolhynien 67.471
  Narew-Gebiet 11.897
Deutsche aus dem Generalgouvernement Östlich der Weichsel 33.012
  Westlich der Weichsel 70.986
  Flüchtlinge 3.000
Deutsche aus Nord-Bukowina 43.704
  Süd-Bukowina 52.162
  Dobrudscha 15.454
  Bessarabien 93.353
  Litauen 51.102
Verwandtenumsiedler aus Rumänien/Bulgarien 9.074
Germanische Einwanderer   150
Deutsche aus Gottschee 11.882
  Stadt Laibach  187
  Nachoption Gottschee/Laibach 1.739
  Bulgarien 1.869
  Serbien 3.017
  Sowjetunion 249.341
  Verdrängte 152
  Griechenland 249
  Bosnien 18.487
  Slowenien 15.891
  Slowakei 91
"Deutschstämmigen-Aktion" aus dem Generalgouvernement Distrikt Lublin 23.834
  Galizien 45.977
  Warschau 10.647
  Radom 7.488
Sonderlisten, Sondererfassungen etc.   26.464
Gesamt   1.030.278

 

Ziele, Organisation und Durchführung der Umsiedlungen

Vorrangiges Ziel der NS-Umsiedlungspolitik war es zunächst, nach der Niederschlagung Polens die ins ‚Dritte Reich’ einverleibten, westpolnischen Gebiete ‚einzudeutschen’, und zwar nicht durch eine ‚Germanisierung’ der polnischen Bevölkerung,[9] sondern durch deren Vertreibung und die Ansiedlung von Deutschen, die teils Umsiedler waren, teils aus dem Reichsgebiet stammten. Besonders der sog. ‚Reichsgau Wartheland’ sollte ein nationalsozialistischer Mustergau werden. Im ‚Warthegau’ wie auch im ‚Gau Danzig-Westpreußen’ wurde der größte Teil der Umsiedler aus dem Osten ‚angesetzt’.

In seiner Reichstagsrede vom 6. Oktober 1939 hatte Hitler den Kurswechsel in der Volkstumspolitik mit der Notwendigkeit einer „neuen Ordnung der ethnographischen Verhältnisse“ in Ostmittel- und Südosteuropa begründet, in deren Zuge „nicht haltbare Splitter des deutschen Volkstums“[10] als potentieller Konfliktstoff „beseitigt“ werden sollten. Bereits einen Tag später übertrug er dem ‚Reichsführer SS’ Heinrich Himmler die organisatorische Leitung und Gesamtverantwortung für die Um- und Neuansiedlung der Deutschen aus den jetzt der sowjetischen Einflusssphäre zugerechneten Gebieten und für die ‚Aussiedlung’ von Polen und Juden aus den von Deutschland besetzten bzw. annektierten westpolnischen Gebieten. Nach dem 'Geheimen Führererlass' vom 7. Oktober 1939 waren die Aufgabenbereiche Himmlers als ‚Reichskommissar zur Festigung deutschen Volkstums’ (RKF) folgendermaßen abgesteckt:
„1. die Zurückführung der für die endgültige Heimkehr in das Reich in Betracht kommenden Reichs- und Volksdeutschen im Ausland,
2. die Ausschaltung des schädigenden Einflusses von solchen volksfremden Bevölkerungsteilen, die eine Gefahr für das Reich und die deutsche Volksgemeinschaft bedeuten,
3. die Gestaltung neuer deutscher Siedlungsgebiete durch Umsiedlung, im Besonderen durch Seßhaftmachung der aus dem Ausland heimkehrenden Reichs- und Volksdeutschen.“[11]

Der RKF-Befehlsbereich entwickelte sich rasch zu einer neuen großen Sonderverwaltung, die „mit ihren Aufgaben, den umfangreichen Bevölkerungstransfers, Besitzübereignungen, Ansiedlungsplanungen, wirtschaftlich-finanziellen Siedlungshilfen etc., tief in die allgemeine Politik und Verwaltung in den eingegliederten Ostgebieten eingriff“.[12] Für die Umsiedlung der sog. ‚Volks- und Auslandsdeutschen’ war innerhalb des RKF die Volksdeutsche Mittelstelle (VoMi) zuständig. In den ‚eingegliederten Gebieten’ wurden Dienststellen der ‚Höheren SS- und Polizeiführer’ eingerichtet sowie in den einzelnen Kreisen entsprechende ‚Ansiedlungsstäbe’ und ‚Arbeitsstäbe’ etabliert, die die Umsiedler anwiesen und kontrollierten. Außerdem gab es zahlreiche andere Instanzen zur ‚Betreuung’ und Überwachung der Umsiedlerfamilien.

Nach der Aussiedlung aus ihren Herkunftsgebieten wurde das Gros der Umsiedler zunächst in Auffangs- und ‚Beobachtungs’-Lagern einer ‚Durchschleusung’ unterzogen. Faktisch handelte es sich um eine Selektion nach vorgegebenen rassischen Wertungsstufen, die nach dem äußeren Erscheinungsbild sowie nach ‚erbbiologischen’ bzw. gesundheitlichen Kategorien konstruiert waren. Sie reichten von Stufe I („rein nordisch oder fälisch. Erbgesund und leistungsfähig erstklassig“) bis Stufe IV („Völlig unausgeglichene Mischlinge. Rein ostisch oder ostbaltisch. Personen mit außereuropäischem Einschlag. Fremdblütige. Erbkranke. Personen, deren Erscheinungsbild untragbar ist“.[13] Auch die politische Einstellung, die religiöse Orientierung und die berufliche Einsatzmöglichkeit wurden geprüft.

Vom Ergebnis, vor allem aber von der ‚rassischen Einstufung’, hing es ab, ob die Umsiedler für würdig befunden wurden, als ‚O-Fall’ im Osten angesiedelt zu werden, oder ob man sie als ‚A-Fälle’ ins ‚Altreich’ abschob, wo disponible billige Arbeitskräfte gebraucht wurden und sie schneller für den Militärdienst verfügbar waren (zur Einstufung als ‚A’-Fall konnten auch Krankheiten oder körperliche Behinderungen beitragen). Als ‚fremdvölkisch’ oder ‚rassisch unerwünscht’ bewertete Personen konnten als ‚S-Fälle’ auch zur ‚Sonderbehandlung’ zurück in die Herkunftsgebiete verbracht oder ins Generalgouvernement deportiert werden.

Die Einwandererzentralstelle (EWZ), die die rassische Bewertung und Einbürgerung der Umsiedler vornahm, unterstand innerhalb des RKF ebenso wie die Umwandererzentralstelle (UWZ) zur ‚Aussiedlung’ von Polen und Juden dem ,Reichssicherheitshauptamt‘ (RSHA). Die Abschiebung von Polen und Juden aus ihren Wohngebieten ins ,Generalgouvernement‘ sollte zunächst unmittelbar mit dem Zuzug und der Ansiedlung ‚volksdeutscher Rückwanderer’ in den ‚eingegliederten Gebieten‘ abgestimmt werden. Die Deportationen wurden jedoch ab dem 15. März 1941 wegen zunehmender Transport- und Versorgungsprobleme weitgehend eingestellt. Die ambitionierten Ziele der NS-Siedlungsplaner und die raumgreifenden Kriegsplanungen im Osten blockierten einander zusehends. Unter diesen Bedingungen war die beabsichtigte ‚ethnische Flurbereinigung’ und die ‚Eindeutschung’ der beiden neuen ‚Reichsgaue’ weder im vorgesehenen Zeitrahmen noch im beabsichtigten Ausmaß realisierbar.

Die enteigneten Polen wurden nun vermehrt innerhalb der ‚eingegliederten Gebiete’ ‚verdrängt’ oder als Arbeitskräfte ins ‚Altreich’ und in andere besetzte Länder verbracht. Nicht wenige Polen mussten auch auf ihren eigenen Höfen bei Umsiedlern als Arbeitskräfte arbeiten. Die Zahl der seit Anfang Dezember 1939 im Zuge des 1. bis 3. ‚Nahplans’ insgesamt aus dem Warthegau ‚ausgesiedelten’ (d. h. ins ‚Generalgouvernement’ oder in andere besetzte Gebiete verbrachten) Polen belief sich nach Angaben der ‚Umwandererzentralstelle’ bis Ende Dezember 1944 auf 435.167 Personen. Im selben Zeitraum wurden innerhalb des ‚Warthegaus’ selbst 46.178 Familien bzw. 194.428 Personen ‚verdrängt’.  Inklusive weiterer ‚Überstellungen’ ins ‚Altreich’ u. a. ergibt sich daraus eine Gesamtsumme von rund 630.000 vertriebenen Polen.[14]

Tatsächlich war das gesamte Umsiedlungsverfahren vom zynischen und instrumentellen Charakter der nationalsozialistischen Siedlungs- und Bevölkerungspolitik bestimmt. Während sie den betroffenen ‚auslandsdeutschen‘ Gruppen als ‚Rettung’ vor der Sowjetisierung erschien, diente sie dem NS-Regime faktisch als Einstieg in eine langfristig angelegte Siedlungs-, Vertreibungs- und ‚Umvolkungspolitik’, die die Vernichtung ganzer Bevölkerungsgruppen einkalkulierte und ihre Planungsgrundlage seit 1941 im ‚Generalplan Ost’ und im ‚Generalsiedlungsplan’ fand. Für die nationalsozialistischen Bevölkerungsingenieure waren die deutschen Umsiedler zwar verbal willkommene ‚Volksgenossen’, faktisch aber Menschenmaterial, über das sie – als Arbeitskräftepotential zur Kolonisierung der Okkupationsgebiete – nach Belieben verfügen konnten. Mehr noch: Die Umsiedlung war Modellfall und Exerzierfeld für das viel weiter ausgreifende NS-Projekt eines Gesamtkatasters zur ‚rassenbiologischen‘ Erfassung, ‚Verkartung’ und Selektion der gesamten Bevölkerung nicht nur im deutschen Einflussbereich, sondern auch im deutschen ‚Altreich’.

Das bevölkerungspolitische Großprojekt der Umsiedlung finanzierte sich nicht, wie häufig angenommen, allein nach dem Prinzip der „Naturalrestitution“, d. h. aus der „Wertmasse der besetzten Siedlungsgebiete“, durch Raub und Vertreibung. Es erhielt auch erhebliche Mittel aus dem außerordentlichen Haushalt des RKF. Von Oktober 1939 bis April 1941 wurden dafür rund 800 Millionen Reichsmark bereitgestellt. Der Abruf und die Vergabe der Mittel für das hypertrophe Vertreibungs- und Ansiedlungswerk erfolgten jedoch ohne Haushaltsplan und ohne detaillierten Verwendungsnachweis. Weitere 225.000 RM brachte die Deutsche Siedlungsbank für die Herrichtung der Umsiedlerhöfe in den „eingegliederten Ostgebieten“ auf.[15]

Spezifika einzelner Umsiedlungsaktionen

Die konkreten Umsiedlungsaktionen der einzelnen Gruppen von ‚Volks- und Auslandsdeutschen’ verliefen aufgrund der jeweiligen Bedingungen (Herkunft, Vorgeschichte, Motivlage, Rolle der Propaganda, politischer und sozialer Druck, Zeitrahmen, Transport, Unterbringung usw.) unterschiedlich. Allen Umsiedlern war aber gemein, dass sie – kaum in den ‚eingegliederten‘ polnischen Gebieten angekommen – angesichts der deutschen Niederlage weiter nach Westen evakuiert wurden bzw. vor der heranrückenden Roten Armee flüchteten.

Umsiedlungen aus Estland und Lettland

Bereits 1938 hatte es in der VoMi Überlegungen gegeben, die Deutschbalten inklusive ihres Vermögens nach Deutschland umzusiedeln. Auch nach der Unterzeichnung des Deutsch-Sowjetischen Nichtangriffsvertrags spielte die Sicherung der Wirtschaftskraft der Deutschbalten angesichts der abzusehenden sowjetischen Annexion der baltischen Staaten für die Pläne ihrer ‚geordneten Rückführung’ eine wichtige Rolle. Für die Aussiedlungsaktion von Anfang November bis Mitte Dezember 1939 wurden über 100 Schiffe mit großer Tonnage, z. T. KdF-Kreuzfahrtschiffe, eingesetzt, auf denen auch das Umsiedlergepäck, Möbel und Hausrat transportiert wurden. Da die Verschiffungen wegen des Eisgangs im Winter nicht fortgesetzt werden konnten, reisten viele Umsiedler auch mit der Eisenbahn.

Die Deutschbalten wurden vor ihrer Ansiedlung in den ‚eingegliederten’ polnischen Gebieten mangels anderer vorbereiteter Massenunterkünfte vorübergehend größtenteils in Privatquartieren in Pommern untergebracht.

Anders als später eintreffende Umsiedlergruppen waren die Baltendeutschen nicht in ‚Beobachtungslagern’ kaserniert und dort der Prozedur einer ‚rassenhygienischen Prüfung’ ausgesetzt. Ihr ‚rassischer Bestand’ galt im Reichssicherheitshauptamt im Vergleich zu anderen Umsiedlergruppen als überdurchschnittlich gut, sodass 65 Prozent der Umsiedler aus Lettland und 72 Prozent der Estlanddeutschen als ‚O-Fälle’ deklariert, d. h. für eine Ansiedlung ‚im Osten’ für geeignet erklärt wurden.[16]

Als erste Ankömmlinge im ‚Warthegau’ hatten die Deutschbalten bei der Ansiedlung bessere Aussichten, eine Unterkunft zu finden bzw. einen Hof zu bekommen. Das Sozialgefüge der Deutschbalten unterschied sich von dem der anderen Umsiedlergruppen allerdings durch einen höheren Anteil städtischer und älterer Bevölkerung, sodass ein großer Teil im städtischen Bereich ‚angesetzt’ wurde.

Bei der ‚Hauptumsiedlung’ der Deutschbalten 1939 hatte die Sowjetunion, anders als bei den Umsiedlungen aus Ostpolen, ihre Herkunftsgebiete noch nicht okkupiert. Etwa 12.000 Deutschbalten hatten gegen die Umsiedlung ins Reich optiert.[17] Als sie sich später, nach der sowjetischen Okkupation im Sommer 1940, aufgrund einer weiteren deutsch-sowjetischen Vereinbarung ab 1941 zu einer ‚Nachumsiedlung’ meldeten, erhielten sie nicht mehr den Umsiedler-Status. Sie wurden nicht in den ,eingegliederten‘ polnischen Gebieten angesiedelt, sondern lediglich als ‚Flüchtlinge’ im ‚Altreich‘ untergebracht.

Umsiedlung der Deutschen aus Bessarabien

Nach dem Einmarsch der Roten Armee in Bessarabien und der Nord-Bukowina am 28. Juni 1940 und der deutsch-sowjetischen Vereinbarung vom 5. September 1940 zur Umsiedlung der Deutschen aus diesen Gebieten traf Mitte September eine 600 Personen umfassende deutsch-sowjetische Kommission ein, die die Umsiedler und ihr zurückgelassenes Vermögen registrierte, ihre Ausreise organisierte und bis Mitte November 1940 zum Abschluss brachte. Die deutsch-sowjetischen Kommissionäre kannten sich bereits von den vorangegangenen Umsiedlungen aus dem ostpolnischen Wolhynien und Galizien im Winter 1939/40, die sie gemeinsam bewerkstelligt hatten. Dennoch gab es hier bis zum Schluss gravierende Differenzen bei der Bewertung und Registrierung des zurückgelassenen Vermögens, das von der UdSSR entschädigt werden sollte. Selbst die Mitnahme von Kirchenbüchern und Personalregistern konnte bis zur Ausreise nicht einvernehmlich geklärt werden.

Die Aussiedlung der Bessarabiendeutschen war zwar formell freiwillig, aber faktisch eine Zwangsmigration. Sie vertrauten auf das Versprechen der deutschen Reichsregierung, den Umsiedlern ‚in Deutschland’ wieder eine neue Heimat zu schaffen. Nur etwa 2.000 Personen blieben, meist aus familiären Gründen, zurück.

Leitstelle und Drehscheibe für die Umsiedlung der 93.353 Bessarabiendeutschen war die rumänische Hafenstadt Galatz (rum. Galați) an der Donau, wo man ein riesiges Auffanglager errichtet hatte. Die Bessarabiendeutschen wurden ab dem 22. September zunächst auf Donauschiffen in die Zwischenlager im jugoslawischen Semlin transportiert, von wo aus sie weiter per Eisenbahn auf rund 800 von der VoMi bereitgestellte, provisorisch eingerichtete Lager im ‚Altreich’, in Österreich und in der besetzten Tschechoslowakei verteilt wurden. Hier mussten sie sich seit November 1940 vor ihrer Einbürgerung einer ‚Durchschleusung‘ durch ‚Fliegende Kommissionen‘ der Einwandererzentralstelle (EWZ) unterziehen.

Die Bessarabiendeutschen wurden von der EWZ als „überwiegend einwandfreies Menschenmaterial“ bezeichnet und zumeist als ,O-Fälle‘ eingestuft.  Im EWZ- Abschlussbericht wurden sie als „eine rassisch besonders wertvolle Gruppe Volksdeutscher“ bezeichnet. Der Anteil der sogenannten ‚A-Fälle’, die keine bäuerliche Siedlung ,im Osten‘ mehr erhalten und stattdessen als Arbeitskräfte ins ‚Altreich’ abgeschoben werden sollten, war hier mit 13 Prozent relativ gering.  Allerdings war dies das Ergebnis eines massiven Protestes der bessarabiendeutschen Bauern bei der VoMi gegen die willkürlichen und in sich widersprüchlichen Selektionsmethoden der EWZ-Kommissionäre. Der weitaus größte Teil der Bessarabiendeutschen wurde 1941/42 in die annektierten westpolnischen Gebiete weitergeschickt und zu ungefähr gleichen Teilen auf den ‚Warthegau’ und den ‚Gau Danzig-Westpreußen’ aufgeteilt.

Für das Gros der Bessarabiendeutschen bedeutete die Ansiedlung einen schweren Bruch mit ihrer bisherigen Lebenswelt. Entgegen früherer Versprechungen wurden sie bei der Ansiedlung zerstreut und fanden sich jetzt vereinzelt auf fremden Höfen inmitten einer unterdrückten Bevölkerung wieder. Aus einst freien und selbstverantwortlichen Bauern sollten sie nun zu Soldaten der „landwirtschaftlichen Erzeugungsschlacht“ werden.  Die Bessarabiendeutschen hatten darauf vertraut, eine neue Heimat in ‚Deutschland’ zu finden, aber nicht in einem fremden Land und auf Kosten anderer. Heimatliche Gefühle konnten sich unter solchen Bedingungen nicht entwickeln.

Ein Beispiel für die Instrumentalisierung von Menschen als Verschiebungsmasse war der Transport von ca. 4.000 Umsiedlern, davon 3.890 in den Kreis Zamość im „Generalgouvernement“, dessen einheimische Bevölkerung zuvor vertrieben worden war. Die deutschen Umsiedlerfamilien wurden in ein Kriegsgebiet geschickt, in dem starke polnische Partisanenverbände gegen die deutschen Besatzer kämpften. Als sich die Überfälle von Partisanen und Racheakte vertriebener polnischer Bauern häuften, brachte man Frauen, Kinder und alte Leute Anfang 1944 per Treck in die Lager um Lodz/Łódź zurück. Die Männer mussten noch bleiben, um die Ernte einzubringen, oder wurden zum Bau von Panzer- und Schützengräben eingesetzt. Ein Teil von ihnen flüchtete schließlich nach Westen.

Umsiedlung und Rücksiedlung der Deutschen aus Litauen

Grundsätzlich waren die Umsiedlungen nach dem Hitler-Stalin-Pakt ein irreversibler Vorgang. Angehörigen bereits umgesiedelter deutscher Volksgruppen blieb die Rückkehr in die alte Heimat verwehrt. Einen Ausnahmefall bilden die ca. 51.000 im Frühjahr 1941 aus ihrer Heimat ausgesiedelten Litauendeutschen. Etwa die Hälfte von ihnen wurde in einer planmäßigen Aktion ab Juni 1942 nach Litauen zurückgesiedelt, weil die Kapazitäten der Aufnahmelager im besetzten Polen aufgrund der eklatanten Fehlplanungen der Umsiedlungsbürokratie inzwischen komplett erschöpft waren. Nach der deutschen Besetzung Litauens im Sommer 1941 nahm im Februar 1942 der Ansiedlungsstab in Kauen/Kaunas/Kowno seine Arbeit auf.

Das Angebot zur Rückkehr galt zunächst nur für diejenigen unter den 30.500 bei ihrer ‚Durchschleusung’ als ‚ostwürdig’ eingestuften Litauendeutschen, die bisher noch nicht im besetzten Polen angesiedelt waren. Doch auch viele der knapp 20.000 für die Verbringung ins ‚Altreich’ vorgesehenen ‚A-Fälle’ bemühten sich um eine Revision ihrer Einstufung und eine Rückkehrerlaubnis nach Litauen.[22] Die Gesamtzahl der Rückwanderer betrug schließlich zwischen 20.000 und 25.000 Personen.[23]

Die Rückkehr der Deutschen nach Litauen, das seit Juni 1941 von der Deutschen Wehrmacht besetzt war, war mit der ‚Verdrängung’ und entschädigungslosen Enteignung anderer Menschen verbunden. Für die Zuweisung auf den vormals eigenen oder einen fremden Hof führten der deutsche Sicherheitsdienst (SD) und die litauische Polizei Räumungen durch. Oft mussten die dadurch ‚Verdrängten’ noch übergangsweise auf den betreffenden Höfen bleiben und als Knechte bei den Rücksiedlern arbeiten. Andere wurden als Zwangsarbeiter in den Westen verbracht. Im Oktober 1943 war die Rücksiedlung der Litauendeutschen abgeschlossen. Diese einmalige Aktion ging einher mit der gleichzeitigen Verdrängung der polnischen und litauischen Bevölkerung sowie der Vernichtung der Juden. Sie kann „als Musterbeispiel für die menschenverachtende kolonialistische Bevölkerungspolitik des Dritten Reiches angesehen werden.“[24] Bereits ein Jahr später gingen die Deutschen in Litauen vor der vorrückenden Roten Armee auf die Flucht.

3. Bibliographische Hinweise

Literatur

  • Götz Aly: „Endlösung“. Völkerverschiebung und der Mord an den europäischen Juden. Frankfurt/M. 1995.
  • Lars Bosse: Vom Baltikum in den Reichsgau Wartheland, in: Michael Garleff (Hg.): Deutschbalten, Weimarer Republik und Drittes Reich. Bd. 1. Köln, Weimar, Wien 2001 (Das Baltikum in Geschichte und Gegenwart 1/I), S. 297–387.
  • Stephan Döring: Die Umsiedlung der Wolhyniendeutschen in den Jahren 1939 bis 1940. Frankfurt/M. u. a. 2001 (Militärhistorische Untersuchungen 3).
  • Klaus Eisterer, Rolf Steininger (Hg.): Die Option. Südtirol zwischen Faschismus und Nationalsozialismus. Innsbruck 1989.
  • Maria Fiebrandt: Auslese für die Siedlergesellschaft. Die Einbeziehung Volksdeutscher in die NS-Erbgesundheitspolitik im Kontext der Umsiedlungen 1939–1945. Göttingen 2014 (Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung 55). 
  • Wilhelm Fielitz: Das Stereotyp des wolhyniendeutschen Umsiedlers. Popularisierungen zwischen Sprachinselforschung und nationalsozialistischer Propaganda. Marburg 2000 (Schriftenreihe der Kommission für Deutsche und Osteuropäische Volkskunde in der Deutschen Gesellschaft für Volkskunde e. V. 82).
  • Jürgen von Hehn: Die Umsiedlung der baltischen Deutschen. Marburg 21984 (Marburger Ostforschungen 40).
  • Isabel Heinemann: „Rasse, Siedlung, deutsches Blut“. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas. Göttingen 2003 (Moderne Zeit 2).
  • Dirk Jachomowski: Die Umsiedlung der Bessarabien-, Bukowina- und Dobrudschadeutschen. Von der Volksgruppe in Rumänien zur „Siedlungsbrücke" an der Reichsgrenze. München 1984 (Buchreihe der Südostdeutschen Historischen Kommission 32).
  • Robert Lewis Koehl: RKFDV. German resettlement and population policy 1939–1945. A history of the Reich Commission for the Strengthening of Germandom. Cambridge 1957 (Harvard Historical Monographs 31).
  • Ortfried Kotzian: Die Umsiedler. Die Deutschen aus West-Wolhynien, Galizien, der Bukowina, Bessarabien, der Dobrudscha und in der Karpatenukraine. München 2005 (Studienbuchreihe der Stiftung Ostdeutscher Kulturrat 11).
  • Markus Leniger: Nationalsozialistische „Volkstumsarbeit" und Umsiedlungspolitik 1939–1945. Von der Minderheitenbetreuung zur Siedlerauslese. Berlin 2006 (Geschichtswissenschaft 6).
  • Valdis O. Lumans: Himmler’s Auxiliaries. The Volksdeutsche Mittelstelle and the German National Minorities of Europe 1933–1945. Chapel Hill, London 1993.
  • Ute Schmidt: Die Deutschen aus Bessarabien. Eine Minderheit aus Südosteuropa (1814 bis heute). Köln, Weimar, Wien 32006.
  • Harry Stossun: Die Umsiedlungen der Deutschen aus Litauen während des Zweiten Weltkrieges. Untersuchungen zum Schicksal einer deutschen Volksgruppe im Osten. Marburg 1993 (Historische und landeskundliche Ostmitteleuropa-Studien 12).
  • Andreas Strippel: NS-Volkstumspolitik und die Neuordnung Europas. Rassenpolitische Selektion der Einwandererzentralstelle des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD (1939–1945). Paderborn 2011.

Anmerkungen

[1] Michael Schwartz: Umsiedler (Begriff SBZ/DDR) in: Detlef Brandes, Holm Sundhaussen, Stefan Troebst (Hg.): Lexikon der Vertreibungen. Deportation, Zwangssaussiedlung und ethnische Säuberung im Europa des 20. Jahrhunderts, Wien/Köln/Weimar 2010, S. 678.

[2] Sundhausen, Holm: Lausanne (Friede von, 1923), in: Ders. / Konrad Clewing (Hg.): Lexikon zur Geschichte Südosteuropas, 2., erw. u. akt. Aufl., Wien, Köln, Weimar 2016, S. 560–562, hier S. 561.

[3] Dieses und das folgende Zitat nach dem Abdruck in: Dietrich André Loeber (Hg.): Diktierte Option. Die Umsiedlung der Deutsch-Balten aus Estland und Lettland 1939–1941. Dokumentation. Neumünster 21974, S. 8–10.

[4] Rolf Steininger: Südtiroler. In: Detlef Brandes, Holm Sundhausen, Stefan Troebst (Hg.): Lexikon der Vertreibungen, Deportation, Zwangsaussiedlung und ethnische Säuberung im Europa des 20. Jahrhunderts. Wien, Köln, Weimar 2010, S. 629–631, hier S. 631.

[5] Zit. nach dem Abdruck in: Erwin Oberländer: Hitler-Stalin-Pakt 1939. Das Ende Ostmitteleuropas? Frankfurt/M. 1989, S. 136.

[6] Diese und die folgenden Zahlen nach der Statistik der Einwandererzentralstelle (EWZ) vom 30.11.1944 nach dem Abdruck bei Bosse: Vom Baltikum, S. 307.

[7] Vgl. Kotzian: Die Umsiedler, S. 137; Martin Broszat: Nationalsozialistische Polenpolitik 1939–1945, Stuttgart 1961, S. 100.

[8] Nach dem Abdruck bei Bosse: Vom Baltikum, S. 307. Trotz einiger unklarer Angaben ist diese offizielle Statistik der EWZ die genaueste über den Gesamtkomplex der NS-Umsiedlungen. Die angegebene Gesamtsumme am Ende ist nicht ganz korrekt, sondern beläuft sich bei Summierung aller Einzelpositionen auf 1.004.773. Woraus die Differenz von 25.505 Menschen resultiert, ist unklar.

[9]  Gemäß der „Deutschen Volksliste“ konnten seit 1941 auch ehemalige polnische und Danziger Staatsbürger sowie andere sogenannte „eingedeutschte“ Polen die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen (s. OME-Lexikon „Deutsche Volksliste“).

[10] Zit. nach Max Domarus (Hg.): Hitler. Reden und Proklamationen 1932–1945, Bd. 2/1, Wiesbaden 1965, S. 1383.

[11] Zit. nach Leniger: Nationalsozialistische „Volkstumsarbeit“, S. 62.

[12] Martin Broszat, Nationalsozialistische Polenpolitik 1939–1945, Stuttgart 1961 (Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 2), S. 63.

[13] Zit. nach Schmidt, Die Deutschen aus Bessarabien, S. 183; Jachomowski, Umsiedlung, S. 139f.

[14] Czesław Łuczak: Wysiedlenia ludności polskiej na tzw. ziemiach wcielonych do Rzeszy 1939–1945. Wybór źródeł i opracowanie. Poznań 1969 (Documenta occupationis 8), S. 118–121; vgl. Heinemann: „Rasse, Siedlung, deutsches Blut“, S. 230f.

[15] Leniger, „NS-„Volkstumsarbeit“, S. 65 sowie Anm. 218.

[16] Bosse: Vom Baltikum, S. 314

[17] Bosse: Vom Baltikum, S. 303.

[18] Zit. nach Schmidt: Die Deutschen aus Bessarabien, S. 185.

[19] Ebd., S.186.

[20] Ebd., S. 223.

[21] Ebd., S. 252f.; Jachomowski: Die Umsiedlung, S. 196.

[22] Stossun, Die Umsiedlungen, S. 144.

[23] Ebd., S. 171.

[24] Ebd., S. 230.

Zitation

Ute Schmidt: Umsiedlung. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2019. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32703 (Stand 24.08.2020).

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