Bundesrepublik Deutschland

1. Toponymie

Amtliche Bezeichnung

Bundesrepublik Deutschland. Die internationale Abkürzung lautet „D“ bzw. „GER“, zwischen 1949 und 1990 – v. a. im Sport – auch FRG (Federal Republic of Germany). Das Kürzel „BRD“ war und ist nicht amtlich.

Lateinische Bezeichnung

Germania

Etymologie

1949 wurde durch den Parlamentarischen Rat die amtliche Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ eingeführt. Diese sollte zum einen in Abgrenzung zur SBZ/DDR den Alleinvertretungsanspruch des westdeutschen Staates, zum andern dessen bundesstaatlichen Charakter zum Ausdruck bringen. Aus dieser Grundsatzentscheidung resultierte, dass der Begriff „Deutschland“ im Westen nicht selten als Synonym für die Bundesrepublik verwendet wurde. Als Folge der Ostverträge (1970/1972) kam es in der Alltagssprache immer häufiger zu einer Verengung des Deutschland-Begriffs auf Westdeutschland, weil eine Wiedervereinigung von der Mehrheit der Westdeutschen zunehmend als unrealistisch eingeschätzt wurde. Dagegen pochten vor allem die Vertriebenenverbände darauf, dass unter „Deutschland“ das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 zu verstehen sei und sich das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes auf dieses Territorium beziehe. Seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 sind die Begriffe „Deutschland“ und „Bundesrepublik Deutschland“ Synonyme geworden. Analog zu den jeweiligen Hauptstädten wird die sogenannte „alte Bundesrepublik“ (1949 bis 1990) vielfach auch als „Bonner Republik“ bezeichnet, das wiedervereinigte Deutschland als „Berliner Republik“.

2. Geographie

Lage

Die Bundesrepublik Deutschland liegt in der Mitte Europas und grenzt an neun Staaten: Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Schweiz, Österreich, Tschechien, Polen und Dänemark. Von 1949 bis 1957 bildete das wirtschaftlich und politisch mit Frankreich verbundene Saarland ein weiteres Nachbarland im Westen. Östliche Nachbarn der Bonner Republik waren von 1949 bis 1990 die DDR, wobei die Bundesrepublik diese nicht als Ausland betrachtete, und von 1949 bis 1992 die Tschechoslowakei. Das Staatsgebiet Deutschlands umfasst heute 357.376 km2, die Fläche der alten Bundesrepublik hatte von 1957 bis 1990 ca. 249.000 km2 betragen.

Topographie

Naturräumlich umfasst die Bundesrepublik Deutschland die Norddeutsche Tiefebene, die Mittelgebirgszone und das Alpenvorland bzw. die Alpen. Sie hat Anteil an sechs großen europäischen Strömen: Rhein, Donau, Elbe, Weser, Ems und Oder. Im Alpenvorland und in Norddeutschland befinden sich große Seen zumeist glazialen Ursprungs, etwa die Mecklenburgische Seenplatte, der Bodensee, der Chiemsee und der Tegernsee. Der Nordseeküste vorgelagert sind die ost- und nordfriesischen Inseln, die größten deutschen Ostseeinseln sind Fehmarn, Poel, Hiddensee, Rügen und Usedom. Klimatisch gehört Deutschland zu den gemäßigten Zonen Europas.

Historische Geographie

Die Bonner Republik umfasste ursprünglich die Territorien der US-amerikanischen, der britischen und der französischen Besatzungszone in Deutschland. 1957 trat nach der Ablehnung des „Saarstatuts“ durch die Bevölkerung des Saarlands dieses Land der Bundesrepublik bei („kleine Wiedervereinigung“). West-Berlin gehörte wegen der alliierten Vorbehaltsrechte für Gesamt-Berlin völkerrechtlich nicht zur Bundesrepublik; es verfügte über einen Sonderstatus mit z. T. von den bundesdeutschen abweichenden Regelungen, wurde aber dennoch faktisch wie ein elftes Land behandelt. Mit den westlichen Nachbarstaaten schloss die Bundesrepublik zwischen 1956 und 1962 Verträge ab, die die seit 1919/20 bestehenden Grenzen im Wesentlichen bestätigten.

Bis 1967/1970 wurde der Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik aufrechterhalten. Die Grenze zur DDR wurde nicht als völkerrechtliche Staatsgrenze betrachtet. Auch die Oder-Neiße-Linie wurde als polnische Westgrenze im Moskauer und Warschauer Vertrag (12. August bzw. 7. Dezember 1970) nur vorbehaltlich einer endgültigen völkerrechtlichen Regelung mit Deutschland als Ganzem anerkannt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in seinen Urteilen von 1973 zum Grundlagenvertrag mit der DDR und von 1975 zu den Ostverträgen die außenpolitische Doktrin, dass das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern bis zu einem Friedensvertrag mit Deutschland als Ganzem völkerrechtlich in den Grenzen von 1937 fortbestehe. Die Anerkennung der Ostgrenze erfolgte erst im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands im Zwei-Plus-Vier-Vertrag (12. September 1990) und im deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag (14. November 1990). Als Folge dieser völkerrechtlichen Vereinbarungen besteht Deutschland heute aus dem Territorium der Bonner Republik (inklusive West-Berlin) und der DDR (inklusive Ost-Berlin), deren 1990 wiedergegründete Länder der Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 beitraten (Wiedervereinigung).

Die Bundesrepublik Deutschland war von Anfang an ein föderaler Bundesstaat mit starker Stellung der Länder im politischen Prozess. Diese waren mehrheitlich Neugründungen, deren Gebietsumfang sich meist aus den Grenzen der vormaligen preußischen Provinzen und der Besatzungszonen ergab. Die 1945 noch vorhandenen Kleinstaaten (Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Lippe) wurden in größere Länder (Niedersachsen bzw. Braunschweig) eingegliedert. Lediglich Bayern und die beiden Hansestädte Hamburg und Bremen sowie das um große Teile der preußischen Provinz Hessen-Nassau vergrößerte Land Hessen können auf eine jahrhundertealte, weitgehend ungebrochene Tradition zurückblicken. Neugliederungsversuche des Bundesgebiets scheiterten immer wieder an den sich festigenden eigenstaatlichen Interessen der Länder und widerstreitenden politisch-strategischen Überlegungen der Akteure. Lediglich der Zusammenschluss der Länder (Süd-)Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum neuen Land Baden-Württemberg 1952/53 war erfolgreich. Der Föderalismus erfuhr seit den 1990er Jahren durch Änderungen des Grundgesetzes eine erneute Stärkung, wobei dessen kooperativer Charakter und die unitarischen Tendenzen der Bundesfinanzverfassung erhalten blieben.

3. Geschichte und Kultur

Nach dem Zusammenbruch des "Dritten Reiches" im Frühjahr 1945 wurde Deutschland von den USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion in Besatzungszonen aufgeteilt. Ausgehend von den fortbestehenden kommunalen Verwaltungen und den neu- bzw. wiedergegründeten Ländern mussten überregionale staatliche Strukturen neu aufgebaut werden. Als Folge des einsetzenden Ost-West-Konflikts, der in einen „Kalten Krieg“ zwischen den westlich-liberalen Demokratien unter Führung der USA einerseits und der kommunistischen Sowjetunion und deren Satellitenstaaten andererseits einmündete, entstanden 1949 aus den Westzonen die Bundesrepublik Deutschland und aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) die DDR. Die CDU-geführten Bundesregierungen unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (1949–1963) waren von Anfang an politisch konsequent nach Westen orientiert. Dieser „Westintegration“ wurde das Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands nachgeordnet. Durch die enge Einbindung in das politisch-militärische Bündnis der westlichen Demokratien (NATO) und in ein sich immer mehr zusammenschließendes Westeuropa (EGKS, EWG bzw. EG) sowie durch einen Verzicht auf traditionelle nationale Machtpolitik sollte die Wiedergewinnung einer möglichst weitgehenden politischen Souveränität für die Bundesrepublik erreicht werden. Von besonderer Bedeutung war hierbei der Prozess der Aussöhnung mit Frankreich. Damit eng verbunden war auch eine Art „geistige Westverschiebung“ der Bundesrepublik, v. a. was kulturelle Fragen und geistige Werthaltungen anbelangt.

In Fortführung älterer parlamentarischer und demokratischer Traditionen der deutschen Geschichte wurde mit Hilfe der Alliierten eine parlamentarische, föderative Republik aufgebaut, die sich als dauerhaft tragfähig erwies und mit der sich die große Mehrheit der Westdeutschen immer mehr auch emotional identifizierte. Dazu trug die erfolgreiche Einführung einer auf liberalen Grundsätzen beruhenden Sozialen Marktwirtschaft durch Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard (1949–1963) bei. Sie  ermöglichte den wirtschaftlichen Wiederaufstieg Westdeutschlands. Seit den späten fünfziger Jahren wurde die Anwerbung von Arbeitsmigranten v. a. aus Südeuropa, sog. „Gastarbeiter“, notwendig. Das sog.  „Wirtschaftswunder“ und der Kalte Krieg begünstigten auch die Wiedereingliederung politisch belasteten Personals aus der Zeit des Nationalsozialismus in die bundesdeutsche Gesellschaft, dies nicht zuletzt deshalb, weil der Antikommunismus (auch bei den Alliierten) eine Art geistige Brücke dafür bildete, dass ehemalige Nationalsozialisten bald wieder in großer Zahl in frühere Positionen einrücken konnten. Auf der anderen Seite setzte bereits in den fünfziger Jahren eine umfangreiche „Wiedergutmachungspolitik“ gegenüber den überlebenden Opfern des Nationalsozialismus ein, insbesondere auch gegenüber dem Staat Israel. Beschleunigt wurden diese Prozesse seit den späten fünfziger Jahren durch die juristische Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus in zahlreichen Gerichtsprozessen und durch einen allmählichen Bewusstseinswandel v. a. bei jüngeren Westdeutschen, der einherging mit teilweise scharfer Kritik hinsichtlich so genannter restaurativer Tendenzen der Adenauer-Zeit. Die „Achtundsechziger-Bewegung“ war Ausdruck dieses Wandels, der die Bundesrepublik Deutschland seit den späten sechziger Jahren nachhaltig veränderte. In diesen Kontext einer sich wandelnden Republik gehört auch die in Ansätzen schon in der ersten „Großen Koalition“ (1966–1969) einsetzende „Neue Ostpolitik“, die allerdings erst unter der sozialliberalen Regierung Willy Brandt/Walter Scheel (1969–1974) Fahrt aufnahm und in Mitteleuropa eine Phase der Entspannung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion und deren Verbündeten unter Einschluss der DDR einleitete. Diese Politik wurde trotz des Wiedereinsetzens einer zweiten Phase des Kalten Kriegs seit den späten siebziger Jahren ab 1982 auch von Bundeskanzler Helmut Kohl (1982–1998) fortgesetzt. Auch wenn dieser sich das (Fern-)Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands demonstrativ auf die Fahnen schrieb, so wurden die Bundesregierung wie der gesamte Westen vom Zusammenbruch des Ostblocks 1989/90 überrascht. Nunmehr zahlte sich die seit den fünfziger Jahren betriebene Politik der Vertrauensbildung gegenüber den westlichen Siegermächten aus, die nach anfänglichem Zögern die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten unterstützten. Damit einher ging eine weitere Vertiefung der europäischen Integration seit 1992 (Schaffung der EU und einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, Einführung des Euro als gemeinsame Währung der „Euro-Zone“), die das größer gewordene machtpolitische Potential Deutschlands einhegen sollte.

4. Die Folgen von Flucht und Vertreibung für die Bundesrepublik Deutschland

Die Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen aus den früheren deutschen Ostgebieten und anderen Teilen Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas gehört zu den fundamentalen Umbrüchen in der jüngeren deutschen Geschichte, die die Bundesrepublik Deutschland nachhaltig geprägt und verändert haben. Sie stellte eine der zentralen Herausforderungen für den jungen Staat dar und verlor erst mit dem Greifen der Eingliederungsmaßnahmen seit Mitte der 1950er Jahre allmählich an Bedeutung.

In die vier Besatzungszonen Deutschlands kamen in den Jahren 1945/46 etwa zehn Millionen Menschen. 1950 lebten im damaligen Bundesgebiet fast acht Millionen Vertriebene (ca. 16 Prozent der Bevölkerung), in einzelnen Bundesländern lagen die Anteile noch höher (z. B. in Niedersachsen 27 Prozent, in Bayern 21 Prozent oder in Schleswig-Holstein 33 Prozent). Die französische Besatzungszone war am wenigsten vom Zuzug der Vertriebenen betroffen, weil Frankreich, das zur Potsdamer Konferenz nicht eingeladen worden war, sich weigerte, irgendwelche Quoten im Hinblick auf die Aufnahme Vertriebener zu erfüllen. Dies änderte sich im Zuge der Gründung der Bundesrepublik. Nach 1949 kam es auch zu gezielten Umsiedlungen innerhalb des Bundesgebiets, um die besonders betroffenen Länder zu entlasten. Die Einheimischen empfanden die Zuwanderung vielfach als Überforderung. Die Neuankömmlinge waren, obgleich sie überwiegend deutsche Staatsbürger waren und deutsch sprachen, meist wenig willkommen.

Gleichberechtigung für den „Fünften Stand“

Der zeitgenössische, auf den Vertriebenenpolitiker Linus Kather (1893–1983) zurückgehende und bewusst unterschwellig Klassenkampfassoziationen weckende Begriff „Fünfter Stand“ für die Vertriebenen verweist auf den massiven politischen und sozialen Sprengstoff, der sich in den Westzonen anzusammeln drohte. Der wirtschaftlichen Eingliederung der Vertriebenen galt deshalb das Hauptaugenmerk der Politik. In allen Ländern wurden entsprechende Fachministerien eingerichtet, oder zumindest – etwa in Bayern – Staatskommissare oder Staatssekretäre ernannt. Da sich allerdings zeigte, dass das Vertriebenenproblem auf Länderebene nicht lösbar war, brachte bereits der Wirtschaftsrat der Bizone, also des 1947 erfolgten Zusammenschlusses der US-amerikanischen und britischen Besatzungszone, länderübergreifende Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg. Im März 1949 wurde ein eigenes Amt für Fragen der Heimatvertriebenen gegründet, aus dem nach der Gründung der Bundesrepublik das Bundesvertriebenenministerium hervorging.

Im Vordergrund der Vertriebenenpolitik der späten vierziger und frühen fünfziger Jahre standen die berufliche Eingliederung, die Frage der Entschädigung für als Folge der Vertreibung verlorenes Vermögen und die Schaffung von Wohnraum. Die entsprechenden Maßnahmen wurden durch die verfügbaren Marshall-Plan-Mittel und die positiven Folgen von Währungsreform und sozialer Marktwirtschaft entscheidend erleichtert. Erst jetzt wurde möglich, was vorher unlösbar schien: eine Besserstellung der Vertriebenen ohne allzu tiefe Einschnitte für die Einheimischen. Die berufliche Eingliederung der Vertriebenen gestaltete sich zunächst schwierig und war vielfach mit einem gefühlten oder auch tatsächlichen sozialen Abstieg verbunden. Ein besonderes Problem stellten die ehemaligen Bauern dar, die mehrheitlich in andere Berufe wechseln mussten, während die heimatvertriebenen Beamten seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes einen garantierten Anspruch auf Wiedereinstellung besaßen (§ 131 GG). Als besonders flexible und wirtschaftlich innovative Bevölkerungsgruppe, die der Volkswirtschaft dringend benötigte, qualifizierte und billige Arbeitskräfte zur Verfügung stellte, trugen die Vertriebenen entscheidend zum „Wirtschaftswunder“ bei.

Das Grundproblem des Vermögensausgleichs war, dass ein Kompromiss gefunden werden musste zwischen den berechtigten Ansprüchen der Vertriebenen auf angemessene Entschädigung und der Vermeidung umfangreicher Vermögensumverteilungen, welche die der Marktwirtschaft verpflichtete Wachstumspolitik gefährdet hätte. Im Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952 wurde den Vertriebenen eine individuelle Entschädigung zugesprochen, die proportional zum erlittenen Verlust stand und zudem die vor 1945 sozial Schwachen begünstigte. Aufgebracht wurden die notwendigen Summen durch die Lastenausgleichsabgabe der Besitzenden, die öffentliche Hand, durch Kredite sowie Darlehensrückflüsse.

Nach und nach gelöst werden konnte auch das drängende Problem des fehlenden Wohnraums: Nachdem die Vertriebenen zunächst vor allem in Flüchtlingslagern untergebracht worden waren und dann versucht wurde, diese im Zuge der Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum in regulären Wohnungen unterzubringen, wurden schließlich umfangreiche Bauprogramme in Gang gesetzt, deren Träger zumeist der Staat, die Kommunen, aber auch neu gegründete Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften waren. Neubausiedlungen wurden v. a. an den Rändern der Städte und Dörfer errichtet, neu angelegte Straßen erhielten vielfach Namen, die an die verlorenen Heimatgebiete erinnerten. Einen nicht nur symbolischen Abschluss fand die Vertriebenengesetzgebung der frühen Bundesrepublik durch das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vom 19. Mai 1953. Dieses regelte umfassend die Rechtsstellung der Vertriebenen und Flüchtlinge und die Leistungen der öffentlichen Hand an diese Gruppe bis hin zu Fragen der Kulturförderung (Kultur- und Wissenschaftsförderung nach § 96 BVFG) und der Statistik. Mit der Verabschiedung des BVFG brachten Bundestag und Bundesrat zudem ihren Willen zum Ausdruck, die Eingliederung der Vertriebenen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe umfassend ins Werk zu setzen.

Eine ungewollte Folge der Integration der Vertriebenen war die grundlegende Änderung der Sozialstruktur wie auch der politischen Kultur der Bundesrepublik; man hat in diesem Zusammenhang nicht zu Unrecht von einem Modernisierungsschub unter konservativen Vorzeichen gesprochen.

Selbstorganisation der Vertriebenen

Aufgrund des anfänglich bestehenden Koalitionsverbots für Vertriebene konnten sich eigene Interessenorganisationen (Vertriebenenorganisationen) erst ab 1948/49 bilden. Seit 1949 gab es zwei miteinander konkurrierende Dachverbände: den Zentralverband vertriebener Deutscher (ZvD), der dem Modell einer „Vertriebenengewerkschaft“ mit föderativer Organisation und vorrangig sozialpolitischen Arbeitsschwerpunkten folgte, und die „Vereinigten Ostdeutschen Landsmannschaften“ (VOL), seit 1952 Verband der Landsmannschaften (VdL). Beide Verbände arbeiteten zwar partiell zusammen, standen jedoch in deutlicher Konkurrenz zueinander. Ein Zusammenschluss unter dem Namen „Bund vertriebener Deutscher“ (BVD) scheiterte 1952.

In diesen zeitgeschichtlichen Kontext gehört auch die Verkündung der  „Charta der Heimatvertriebenen“ am 5./6. August 1950 in Stuttgart. Es galt damals, die zwischen Dachverbänden bestehenden Differenzen durch ein machtvolles gemeinsames Auftreten zu überspielen und sich als Mitspieler im politischen System der noch jungen Bundesrepublik zu positionieren. Hauptanliegen der Stuttgarter „Charta“ war es erstens, die „heimatpolitischen“ Forderungen der Vertriebenen, also das Recht auf Rückkehr und eine Grenzrevision, mit einem feierlichen „Verzicht auf Rache und Vergeltung“ und dem Ziel der Einheit Europas zu verbinden. Zweitens wollten die Vertriebenen ihren Anspruch auf politische Mitwirkung zum Ausdruck bringen und Forderungen im Hinblick auf die drängenden Eingliederungsfragen formulieren. Als politisches Signal war die "Charta" deshalb keineswegs vorrangig nach außen, sondern auch und vor allem nach innen gerichtet.

Erst 1959 kam es zur Gründung des bis heute bestehenden „Bundes der Vertriebenen – Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände“ (BdV). Dieser war in den sechziger Jahren eine der mächtigsten Interessenvertretungen in der Bundesrepublik. Parteipolitisch waren der BdV und seine Vorläuferorganisationen trotz einer erkennbaren Affinität der Mehrheit seiner Mitglieder für die Unionsparteien neutral; scharf grenzten sie sich von links- wie rechtsextremen Parteien ab. 1950 war der „Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten“ (BHE), später „Gesamtdeutscher Block – Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten“ (GB-BHE) als parteipolitische Vertretung von Vertriebeneninteressen gegründet worden. Dieser konnte zwar in den 1950er Jahren einigen Einfluss gewinnen, doch gelang es ihm nicht, sich dauerhaft zu behaupten. Ihre größten Erfolge erzielten die Vertriebenenverbände bei der sozialen Eingliederung der Heimatvertriebenen. Aus Bittstellern wurden schließlich rechtlich Gleichgestellte auf Augenhöhe, eine Entwicklung, die allerdings erst in den siebziger Jahren ihren Abschluss fand.

„Heimatpolitik“, Grenzfragen und „Neue Ostpolitik“

Weniger erfolgreich waren die Vertriebenenverbände auf dem Feld der so genannten Heimatpolitik. Hoffnungen auf eine Rückkehr in die alte Heimat und eine Revision der „Potsdamer Grenzen“ Deutschlands hatten im Zuge des eskalierenden Ost-West-Konflikts v. a. die USA genährt, weil sie in den Vertriebenen partiell nützliche Verbündete sahen, deren Zustimmung zur Politik der Westbindung der Bundesrepublik leichter erreichbar schien, wenn man bei ihnen entsprechende Erwartungen nährte. Gleichwohl waren diese unrealistisch, weil es bei den Siegermächten eine stillschweigende Übereinstimmung gab, dass bei aller Blockkonfrontation an dem 1945 erreichten territorialen Status quo nicht mehr gerüttelt werden sollte. Auch in den großen Volksparteien und in der Bundesregierung gab es, jenseits offiziöser Verlautbarungen, mehrheitlich keine echte Bereitschaft, sich für die heimatpolitischen Zielsetzungen des BdV und seiner Mitgliedsverbände offensiv einzusetzen. Dieser verbandspolitische Misserfolg erklärt sich auch aus den Erfolgen der Eingliederungspolitik: Der Rückkehrwille der Masse der Vertriebenen erlahmte trotz eindrucksvoller Großkundgebungen immer mehr. Dennoch war der gesellschaftliche Einfluss der organisierten Vertriebenen und v. a. ihr Wählerpotential noch immer so groß, dass die Parteien es vermieden, öffentlich auf Konfrontationskurs zum BdV zu gehen; dies gilt bis Ende der sechziger Jahre auch für die SPD. Letztlich vermochten die Vertriebenenverbände aber nur retardierend zu wirken und trugen dadurch nicht unerheblich dazu bei, dass die Deutschland- und Ostpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den 1960er Jahren immer mehr in die Sackgasse geriet. Die Neue Ostpolitik wurde von den Vertriebenenverbänden erbittert, aber vergeblich bekämpft. Anders, als es Kritiker des BdV immer unterstellten, führte dies jedoch nicht zu einer Radikalisierung nach rechts. Politisch stabilisierend wirkte hier, dass die seit 1969 oppositionellen Unionsparteien die heimatpolitischen Interessen des BdV unterstützten.

Die Folgen der Wiedervereinigung Deutschlands

Nach dem Regierungswechsel von 1982 zeigte sich allerdings rasch, dass Bundeskanzler Helmut Kohl nicht bereit war, als Erfüllungsgehilfe der heimatpolitischen Ziele des BdV und seiner Mitgliedsverbände zu fungieren. Kohl setzte seinen auf internationalen Ausgleich gerichteten politischen Kurs 1989/90 fort. Gegen den erbitterten Widerstand insbesondere des langjährigen BdV-Präsidenten Herbert Czaja (1970–1994) wurde im Zwei-Plus-Vier-Vertrag (12. September 1990) und in dem sich anschließenden Grenzbestätigungsvertrag mit Polen (14. November 1990) bestätigt, dass die historischen deutschen Ostgebiete endgültig bei Polen verbleiben sollten. Die völkerrechtliche Anerkennung der Oder-Neiße-Linie ausgerechnet durch eine unionsgeführte Bundesregierung war für viele organisierte Vertriebene eine enttäuschende Erfahrung. Es zeigte sich nun, dass die von BdV und CSU erkämpften Bundesverfassungsgerichtsurteile von 1973 und 1975 zwar westdeutsch-innerstaatlich Rechtstitel festgeklopft hatten, dass diese aber wertlos waren, da sie nach außen machtpolitisch nicht durchsetzbar waren und sich innenpolitisch die Mehrheit der Deutschen mit dem Verlust der Ostgebiete abgefunden hatte. Der gesamtdeutsche Gesetzgeber konnte deshalb realpolitisch darüber hinweggehen.

Im Kontext der Wiedervereinigung konnte sich der BdV nochmals erfolgreich als Anwalt der wirtschaftlichen Interessen seiner Klientel profilieren: Da der Einigungsvertrag zwischen beiden deutschen Staaten (31. August 1990) die Übertragung der westdeutschen Lastenausgleichsregelungen auf die neuen Länder ausgeschlossen hatte, bestand die Gefahr, dass die Vertriebenen in der DDR leer ausgehen würden. Am Ende eines langen politischen Ringens stand schließlich das Vertriebenenzuwendungsgesetz vom 27. September 1994, das eine Einmalzahlung von 4.000 DM für die Betroffenen vorsah.

Eine weitere Folge der Wiedervereinigung war die Revision des Bundesvertriebenengesetzes durch Bundestag und Bundesrat: Dieses wurde mit dem „Kriegsfolgenbereinigungsgesetz“ vom 21. Dezember 1992 der neuen politischen Situation angepasst, d. h. die nicht mehr anwendbaren Bestimmungen, die sich auf die Verhältnisse des Kalten Krieges bezogen, wurden geändert bzw. förmlich aufgehoben. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere der Vertriebenenausweis und damit der quasi erbliche Vertriebenenstatus abgeschafft. Neu eingefügt in das BVFG wurden dagegen detaillierte Regelungen die Spätaussiedler betreffend. Diese Gesetzesänderung korrelierte mit dem Wunsch der damaligen Bundesregierung, dass der BdV sich dieser Personengruppe, die seit dem Zusammenbruch des Ostblocks verstärkt nach Deutschland einwanderte, intensiver annehmen solle. Verstärkt wurde zwischen 1990 und 1998 auch die Kulturförderung auf der Basis von § 96 des Bundesvertriebenengesetzes.

5. Bibliographische Hinweise

Literatur

  • Pertti Ahonen: After the expulsion. West Germany and Eastern Europe 19451990. Oxford/New York 2003.
  • Mathias Beer: Flucht und Vertreibung der Deutschen. Voraussetzungen, Verlauf, Folgen. München 2011.
  • Eckart Conze: Die Suche nach Sicherheit. Eine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis in die Gegenwart. München 2009.
  • Michael Gehler: Deutschland. Von der Teilung bis zur Einigung. Köln / Weimar / Wien 2010.
  • Manfred Görtemaker: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von der Gründung bis zur Gegenwart. München 1999.
  • Christian Hacke: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von Konrad Adenauer bis Gerhard Schröder. Berlin 2003.
  • Helga Haftendorn: Deutsche Außenpolitik zwischen Selbstbeschränkung und Selbstbehauptung 19452000. Stuttgart / München 2001.
  • Andreas Kossert: Kalte Heimat. Die Geschichte der deutschen Vertriebenen nach 1945. München 2008.
  • Eugen Lemberg, Friedrich Edding (Hg.): Die Vertriebenen in Westdeutschland. Ihre Eingliederung und ihr Einfluß auf Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Geistesleben, 3 Bde. Kiel 1959.
  • Rudolf Morsey: Die Bundesrepublik Deutschland. Entstehung und Entwicklung bis 1969. München, 5. Auflage 2007 (Oldenbourg Grundriß der Geschichte 19).
  • Andreas Rödder: Deutschland einig Vaterland. Die Geschichte der Wiedervereinigung. München 2009.
  • Matthias Stickler: Beharrung, Bedeutungsverlust und Neuorientierung – Die Rolle des Bundes der Vertriebenen im Prozess der Wiedervereinigung Deutschlands. In: Jahrbuch für schlesische Kultur und Geschichte Band 53/54 (2012/13) [2015], S. 91113.
  • Matthias Stickler: „Ostdeutsch heißt Gesamtdeutsch“ – Organisation, Selbstverständnis und heimatpolitische Zielsetzungen der deutschen Vertriebenenverbände 19491972. Düsseldorf 2004 (Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte, Bd. 46).
  • Andreas Wirsching: Abschied vom Provisorium 1982–1990. München 2006 (Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 6).
  • Wolfrum, Edgar: Die Bundesrepublik Deutschland 19491990. Stuttgart 2005 (Gebhardt: Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 23).

Weblinks

Zitation

Matthias Stickler: Bundesrepublik Deutschland. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2018. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p45301 (Stand 28.01.2022).

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(Stand: 19.01.2024)  | 
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