Kulturerbe

1. Genese des Begriffs

Als sich der Nationalstaatsgedanke in Europa herausbildete, erkannte man das Potential von Kulturgütern für die nationale und kollektive Identitätsbildung der Völker. Ausgehend von der Zerstörung bedeutender Kulturschätze während der Französischen Revolution setzte sich die Auffassung durch, dass das kulturelle Erbe staatlich geschützt werden müsse. In Deutschland begann die Institutionalisierung der Denkmalpflege im frühen 19. Jahrhundert. Die um 1900 aufkommende Heimatbewegung trat für den Erhalt von Denkmälern, aber auch für den Naturschutz und die Pflege von Traditionen ein.

Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein wurde von „Denkmälern“, „Kunstdenkmälern“ und „Monumenten“, zunehmend auch von „Kulturgütern“ gesprochen. In der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 (Haager Konvention) wird erstmals im deutschsprachigen Kontext das „kulturelle Erbe“ erwähnt. Es liegt die Vermutung nahe, dass der Begriff in Anlehnung an englische (cultural heritage) und französische (patrimoine culturel) Entsprechungen im Zusammenhang mit internationalen Schutzabkommen entstanden ist. Seit Mitte der 1980er Jahre setzte sich der Kulturerbe-Begriff im deutschen Raum vermehrt durch, hielt Einzug in den alltäglichen Sprachgebrauch und erfuhr inhaltliche Erweiterungen. Dennoch erfolgte die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Konzept des Kulturerbes in Deutschland im internationalen Vergleich weiterhin zurückhaltend. Die Deutung des „Erbes“ während des Nationalsozialismus, aber auch in der DDR-Zeit hatte den Terminus in Deutschland offenbar in Verruf gebracht,[1] weshalb er zögerlich verwendet wurde.

2. Definition

Als Kulturerbe wird die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Kulturgüter bezeichnet. Es ist als Zeugnis der menschlichen Schaffens- und Schöpfungskraft von historischer, gesellschaftlicher, künstlerischer, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Bedeutung und wird deshalb geschützt, gepflegt, erhalten und möglichst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Der Kulturerbe-Begriff ist variabel und kann je nach Land und Zeitpunkt unterschiedlich interpretiert werden.[2] Im internationalen Recht tritt er zumeist als Sammelbegriff auf, der nicht weiter definiert wird. Beispielsweise heißt es in der Haager Konvention von 1954, Kulturgut sei „bewegliches und unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist“.[3] In der Welterbe-Konvention von 1972 gelten Denkmäler, Ensembles und Stätten als Kulturerbe.[4] Diese Konvention beschränkt sich jedoch nicht auf das bauliche Erbe, sondern schließt auch das Naturerbe ein. 2003 wurde die Erfassung des Welterbes um das immaterielle Kulturerbe erweitert.[5]

Die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen immateriellem Kulturerbe sowie dem materiellen Kultur- und Naturerbe werden explizit erwähnt. Weiterhin findet sich erstmals eine Definition, nämlich indem auf Merkmale und Funktionen des immateriellen Erbes für Gemeinschaften verwiesen wird. Insgesamt ist also festzustellen, dass sich die Kulturerbe-Konzeption der internationalen Instanzen in den vergangenen Jahrzehnten mehrmals erweitert hat.

Das materielle Erbe umfasst unbewegliche und bewegliche Objekte. Dazu zählen Kulturlandschaften, Architekturdenkmäler und -ensembles, archäologische Stätten, Museums- und Bibliotheksbestände. Sie besitzen über ihre Stofflichkeit hinaus einen ideellen Wert, eine sinnstiftende symbolische Bedeutung. Damit wird deutlich, dass materielle und immaterielle Komponenten des Kulturerbes eng miteinander verwoben sind. Als immaterielles Erbe werden kulturelle und soziale Praktiken, Techniken, Kenntnisse und mündliche Überlieferungen bezeichnet. Dazu zählen Volkslieder und -tänze, Märchen, Sagen, Legenden, Feste, Bräuche, Rituale, Spiele, Mundarten, kulinarische Sitten, Handwerkstechniken usw. Immaterielles Erbe wird von Personen bzw. Gruppen getragen und auch „lebendiges Kulturerbe“ genannt.

Kulturerbe hat einen identitätsstiftenden Charakter und wird auch als „Zement der Identität"[6] bezeichnet. Es liefert den Menschen Bezugspunkte in Raum und Zeit. Kulturerbe kann sowohl dem Alltag entspringen als auch außergewöhnlich sein. Es wird aus der Vergangenheit überliefert, ist in der Gegenwart von Bedeutung und soll für die Zukunft bewahrt werden. Der Begriff des Erbes impliziert dieses zeitliche Fortbestehen über Generationen hinweg. Dabei handelt es sich keinesfalls um statisch zu erhaltende und zu bewundernde Elemente, sondern um ein Erbe, das immer wieder neu interpretiert und angenommen wird, also einem stetigen Wandel unterliegt.

3. Diskurse und Kontroversen

Außerhalb des deutschen Sprachraums erlebt der Kulturerbe-Begriff seit den 1990er Jahren eine Hochkonjunktur. Aufgrund der inhaltlichen Ausweitung kritisieren einige Autoren, dass „alles und nichts“ zum Kulturerbe erklärt werde. Somit bestehe die Gefahr, dass das Konzept durch den inflationären Gebrauch seine Aussagekraft verliert. Die UNESCO-Welterbe-Liste umfasst 981 Eintragungen (Stand Juni 2013) von besonderem universellem Wert, von denen 759 Kulturgüter sind.[7] Angesichts dieser großen Zahl kann der Grad der Einzigartigkeit all dieser Stätten infrage gestellt werden. Anderseits erlaubt die weit gefasste Kulturerbe-Konzeption individuellere Herangehensweisen und Identifikationen mit dem Kulturerbe, denn obgleich Kulturerbe per Definition ein kollektives Erbe ist, können verschiedene Menschen ganz unterschiedliche Gefühle und Erinnerungen damit verbinden. Man spricht vom „persönlichen Kulturerbe“[8], um die subjektive Auslegung hervorzuheben. Dabei kann eine Weltkulturerbe-Stätte zum „persönlichen Kulturerbe“ werden, sofern der Betrachter damit Gefühle und Erinnerungen verbindet, die ihm eigen sind.[9]

Obwohl der Kulturerbe-Begriff im Prinzip losgelöst von Eigentumsverhältnissen besteht,[10] kann die Frage nach der Herkunft und damit nach der Zugehörigkeit eines Erbes und der Verantwortung dafür eine Eigentumsproblematik in sich bergen, nämlich wenn Individuen oder Gruppen sich als Eigentümer im übertragenen Sinne sehen. Das kann im Fall von geteiltem Erbe geschehen, das teilend wirken kann, wenn es im Mit- und Nebeneinander von Völkern in den Fokus von gegenläufigen geschichtspolitischen Konzepten und Konflikten gerät. Doch die meisten Instanzen, insbesondere die UNESCO, vertreten eine einheitsstiftende Konzeption, die Kulturerbe als „ideellen Besitz der gesamten Menschheit“[11] begreift, welcher die Menschen verbindet und näher zusammenbringt. Gleichzeitig gilt Kulturerbe als Zeugnis kultureller Vielfalt. Die Multidimensionalität des Begriffs und die vielschichtigen Interpretationsmöglichkeiten sind Merkmale, die sich auch die Tourismusbranche zueigen macht, für die das Kulturerbe eine Ressource darstellt.

Zur Inventarisierung von Kulturerbe, um es zu erfassen, zu schützen und gegebenenfalls zu vermarkten, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Einerseits spiegeln Eintragungen und Auflistungen das Verständnis wider, dass die Gesamtheit der Kulturgüter nicht nur Erbe, sondern auch Auftrag ist, der es zur Pflicht macht, sich für ihre Bewahrung einzusetzen. Institutionalisierte Schutzinstanzen widmen sich der Herausstellung besonderer Merkmale, die das Erbe schützenswert machen. Die Notwendigkeit des Schutzes wird kaum infrage gestellt. Andererseits wird argumentiert, dass Kulturerbe natürlichen Veränderungsprozessen unterworfen sei, wohingegen seine Auflistung und vor allem bestimmte Auflagen diese gefährdeten, da sie zur Fixierung des Kulturerbes zu einem bestimmten Zeitpunkt führten.

Neuere Forschungsansätze weisen darauf hin, dass es nicht vorrangig darum gehen müsse, das Erbe in Monumenten, Stätten, Artefakten, Kenntnissen und Traditionen zu verorten. Von größerer Bewandtnis sei, wie es im Sozialen verankert ist,[12] wie es die Menschen vereinnahmt und wie sie es vereinnahmen. Diese Betrachtungsweise gewinnt vor dem Hintergrund der ständigen Ausdehnung des Kulturerbe-Spektrums und seiner Omnipräsenz an Bedeutung, da anzunehmen ist, dass Individuen und Gruppen aus dem großen „Kulturerbe-Angebot“ auswählen müssen, welche Elemente für sie attraktiv sind, und dass diese Selektion auf Reflexionen und Argumentationen beruht, denen wissenschaftlich nachgegangen werden kann.

4. „Kulturerbe der Deutschen im östlichen Europa“ – „gemeinsames Kulturerbe“

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von Maßnahmen zur Erforschung und zum Schutz des Kulturerbes der Deutschen aus dem östlichen Europa unternommen. 1953 verpflichteten sich Bund und Länder, sich für das kulturelle Erbe der Deutschen im östlichen Europa einzusetzen (Kultur- und Wissenschaftsförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz [BVFG]). In der Deutschen Demokratischen Republik hingegen wurde dieses Kulturerbe von staatlicher Seite systematisch negiert. Das SED-Regime erkannte den Verlust der Ostgebiete schon Ende der 1940er Jahre an und versuchte, diese Territorien aus dem kollektiven Gedächtnis zu tilgen. Der Umgang mit den Vertriebenen - in der DDR „Umsiedler“ genannt – kann durch „politische Entmündigung“ und „kulturellen Anpassungszwang“ charakterisiert werden.[13] Es gab keine öffentliche Thematisierung von Flucht und Vertreibung; jegliche Zusammenschlüsse von Vertriebenen wurden unterbunden. Somit konnten Erinnerung sowie immaterielles und materielles Kulturerbe, wenn überhaupt, nur im Familienkreise gepflegt und weitergegeben werden. Erst in den 1980er Jahren wurde das Thema explizit literarisch aufgegriffen.[14]

Im seit 1990 wiedervereinigten Deutschland beschäftigen sich Gesellschaft und Wissenschaft verstärkt mit dem Kulturerbe der Deutschen im östlichen Europa. Eigens gegründete Landesmuseen sind mit der Erforschung, Bewahrung und Vermittlung dieses Teils der deutschen Kulturgeschichte betraut. Zahlreiche Vertriebenenorganisationen engagieren sich für die Bewahrung des Kulturerbes der Deutschen aus dem östlichen Europa und pflegen es in Heimatstuben und -sammlungen, Heimatbüchern und -briefen sowie im Rahmen von Heimattreffen. Sie knüpfen damit an das Erbe an, halten es lebendig und entwickeln es weiter. Ähnlich bemühen sich die in den Herkunftsgebieten verbliebenen deutschen Minderheiten um die Bewahrung ihres kulturellen Erbes. Auch neues Kulturerbe wird seit 1945 geschaffen. So sind beispielsweise in der alten und der neuen Heimat der Flüchtlinge und Vertriebenen zahlreiche Denkmäler errichtet worden, die an die Zwangsmigration erinnern und zum Frieden mahnen. Sie zeugen von einer positiven Zusammenarbeit zwischen den Vertriebenen und den örtlichen Behörden.

Das Kulturerbe der Deutschen aus dem östlichen Europa ist ein gesamtdeutsches Erbe. Heute ist es jedoch auch jenes der Bevölkerungsgruppen, die nach 1945 in früher deutsch besiedelten Regionen verblieben oder neu angesiedelt wurden und für die es bisweilen ein „schwieriges“ Erbe darstellen kann.[15] Das deutsche materielle Kulturerbe im östlichen Europa wurde nach dem Zweiten Weltkrieg politisch und gesellschaftlich höchst unterschiedlich behandelt: Teils gab es kulturelle Übernahme- und Aneignungsprozesse, teils waren Kulturgüter dem Verfall ausgesetzt, teils wurden sie zerstört.[16]

Die Annäherungen seit der politischen Wende 1989 führten zu mehr Sensibilität für die kulturellen Hinterlassenschaften der Deutschen. Das Kulturerbe der Deutschen in den Ländern Ostmittel- und Südosteuropas wird zunehmend als europäisches Vermächtnis verstanden und als Chance betrachtet, das geteilte und bisweilen teilende Erbe und seine Akteure wieder näher zusammenzuführen. Der Wissenschaft schien das Attribut „deutsches“ Kulturerbe problematisch, weil der Nationalgedanke erst verhältnismäßig spät aufkam und viele Regionen des östlichen Europas ethnisch heterogen waren oder sind.[17] Des Weiteren drängt sich die Frage auf, inwiefern ein Kulturerbe, das beispielsweise im heutigen Polen liegt, „nicht längst ein gemeinsames Erbe von Deutschen und Polen geworden [ist…]? Ein Erbe, das mittlerweile die in diesen Regionen geborenen Jüngeren mit Recht auch als das ihre betrachten?“[18] Was 1994 auf einer Tagung als Frage und mögliche Betrachtungsweise formuliert wurde, hat sich in der Wissenschaft bald unter dem Leitgedanken des „gemeinsamen Kulturerbes“ durchgesetzt.[19] Dieser von Andrzej Tomaszewski geprägte Begriff richtet das Augenmerk auf das Erbe bi- und multikultureller Territorien.[20] Dieser Betrachtungsweise zufolge steht das Konzept des „gemeinsamen Kulturerbes“ für „gemeinsames Interesse und gemeinsame Verantwortung“.[21] Die Konservierung, Restaurierung und der Wiederaufbau und die Pflege des Kulturerbes stellen deshalb auch einen gemeinsamen Auftrag dar.[22]

Dem materiellen und immateriellen Kulturerbe wird somit eine Brückenfunktion in Europa zugesprochen. Im Zuge dieser Entwicklung kann das Erbe symbolisch neu aufgeladen werden. Als Beispiel sei der ehemalige Dreikaiserbrunnen auf dem Marktplatz von Osterode/Ostróda in Ostpreußen genannt, der 2004 zur Aufnahme Polens in die Europäische Union als „Europabrunnen“ neu errichtet und eingeweiht wurde. Der Brunnen zeigt neben dem Emblem der Europäischen Union die Wappen der Stadt Osterode in Ostpreußen und ihrer Partnergemeinde Osterode am Harz.

Solche Erfolge der bilateralen Zusammenarbeit zeugen davon, „dass der Begriff ‚gemeinsames Kulturerbe‘ endlich für ein ideelles Konzept steht, das für die Kunstdenkmäler […] unschädlich ist“.[23] 

5. Bibliographische Hinweise

Literatur

  • Moritz Csáky, Monika Sommer (Hg.): Kulturerbe als soziokulturelle Praxis. Innsbruck u. a. 2005 (Gedächtnis – Erinnerung – Identität 6).
  • Gemeinsames Kulturerbe als Chance. Die Deutschen und ihre Nachbarn im östlichen Europa. Symposium der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Berlin, 20. September 2004. Red. Eckhard Grunewald; Jens Stüben. Oldenburg, Potsdam 2005.
  • Das gemeinsame Kulturerbe im östlichen Europa. Denkmalpflegerisches Engagement der Bundesregierung 1993-2003. Hrsg. vom Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Oldenburg 2004.
  • Peter-Oliver Loew, Christian Pletzing, Thomas Serrier (Hg.): Wiedergewonnene Geschichte. Zur Aneignung von Vergangenheit in den Zwischenräumen Mitteleuropas. Wiesbaden 2006 (Veröffentlichungen des Deutschen Polen-Instituts Darmstadt 22).
  • Anja Peleikis: Whose Heritage? Legal Pluralism and the Politics of the Past. A Case Study from the Curonian Spit. In: Journal of Legal Pluralism & Unofficial Law 53/54 (2006), S. 209-238.
  • Birte Pusback (Hg.): Landgüter in den Regionen des gemeinsamen Kulturerbes von Deutschen und Polen. Entstehung, Verfall und Bewahrung. Warschau 2007 (Das gemeinsame Kulturerbe 4).
  • Markus Tauschek: Kulturerbe. Eine Einführung. Berlin 2013.

Weblinks

Anmerkungen

[1] Étienne François: Écrire une histoire des lieux de mémoire allemands. In: Matériaux pour l’histoire de notre temps 55/56 (1999), S. 83-87, hier S. 84. Der Historiker unterstreicht, dass es zur Trias „mémoire, identité, patrimoine“ [Gedächtnis, Identität, Erbe], die die Debatten in Frankreich Ende der 1990er Jahre dominierte, kein deutsches Äquivalent gab.

[2] Marie-Claire Hoock-Demarle: Introduction: Troisième partie. Les patrimoines en Allemagne: enjeux de mémoire. In: Jean-Pierre Vallat (Hg.): Mémoires de patrimoines. Itinéraires géographiques. Paris 2008, S. 219‑221, hier S. 219.

[3] Den gesamten Text des Abkommens findet man in der Broschüre „Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“. Hg. vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. 6. Aufl. Bonn 2007, S. 24-43. URL: www.unesco.de/fileadmin/medien/Dokumente/Bibliothek/Schutz_von_Kulturgut_bei_bewaffneten_Konflikten.pdf (Abruf 11.06.2014).

[4] Das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" wurde 1972 in Paris ratifiziert. Bisher haben 190 Staaten die Konvention unterzeichnet. URL: www.unesco.de/welterbe-konvention.html (Abruf 11.06.2014).

[5] „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“, 2003 in Paris von der UNESCO verabschiedet. Bisher haben 160 Staaten die Konvention unterzeichnet, Deutschland im Jahr 2013. Die Konvention im Wortlaut: URL: www.unesco.de/ike-konvention.html (Abruf 11.06.2014).

[6] Maria Gravari-Barbas: Le „sang“ et le „sol“. Le patrimoine, facteur d’appartenance à un territoire urbain. Vortragstext, 1995, S. 1-9, hier S. 7. URL: horizon.documentation.ird.fr/exl-doc/pleins_textes/divers08-09/010014865-69.pdf (Abruf 11.06.2014).

[7] UNESCO Welterbe-Liste: URL: www.unesco.de/welterbeliste.html (Abruf 11.06.2014).

[8] Yaniv Poria, Arie Reichel, Avital Biran: Heritage Site Management. Motivations and Expectations. In: Annals of Tourism Research 33/1 (2006), S. 162-178.

[9] J. Dallen Timothy: Tourism and the Personal Heritage Experience. In: Annals of Tourism Research 24/3 (1997), S. 751-754.

[10] Ernst-Rainer Hönes: Das kulturelle Erbe. In: Natur und Recht 31 (2009), S. 19-23, hier S. 20.

[11] www.unesco.de/kulturerbe.html (Abruf 23.05.2014).

[12] Bernard Schiele: Les trois temps du patrimoine. Note sur le découplage symbolique. In: Bernard Schiele (Hg.): Patrimoines et identités. Collection Muséo, Québec. Sainte-Foy 2001, S. 215-248, hier S. 218.

[13] Micheal Schwartz: Der historische Osten in der Erinnerungskultur der DDR. In: Konrad-Adenauer-Stiftung (Hg.): Die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten in der Erinnerungskultur. Berlin 2004, S. 69-84. Abrufbar unter: www.kas.de/wf/doc/kas_7309-544-1-30.pdf (Abruf 11.06.2014).

[14] V.a. Ursula Hönsch-Harendt. Wir Flüchtlingskinder. Ost-Berlin 1985; vgl. Louis Ferdinand Helbig: Der ungeheure Verlust. Flucht und Vertreibung in der deutschsprachigen Belletristik der Nachkriegszeit. 2., um ein Register und den aktuellen Forschungsstand erweiterte Auflage. Wiesbaden 1996 (Studien der Forschungsstelle Ostmitteleuropa an der Universität Dortmund 3), S. 201-204.

[15] Das Epitheton „schwierig“ wird häufig für das Erbe aus der Zeit des Nationalsozialismus verwendet, siehe Sharon Macdonald: Difficult Heritage: Negotiating the Nazi Past in Nuremberg and Beyond. London 2009. Der Terminus erscheint auch im Zusammenhang mit dem deutschen Erbe und seiner Rezeption seitens der neuen Erben treffend und ist demnach auf diesen Kontext übertragbar.

[16] Diese Vorgänge sind vor allem für das kommunistische Nachkriegspolen gut dokumentiert. Siehe Dieter Bingen, Peter-Oliver Loew, Dietmar Popp (Hg.): Visuelle Erinnerungskulturen und Geschichtskonstruktionen in Deutschland und Polen seit 1939. Warschau 2009 (Das Kulturerbe 5). Schleifungsprozesse werden untersucht in den Aufsätzen des folgenden Tagungsbandes: Dieter Bingen, Hans-Martin Hinz (Hg.): Die Schleifung. Zerstörung und Wiederaufbau historischer Bauten in Deutschland und Polen. Wiesbaden 2005 (Veröffentlichungen des Deutschen Polen-Instituts Darmstadt 20). Darin wird auch erwähnt, dass Schleifungen von identitätsstiftenden Denkmälern und Stätten seit der Antike im Zusammenhang mit Konflikten eingesetzt werden.

[17] Michaela Marek: Können alte Mauern „deutsch“ sein? Zum Problem „deutscher“ Baudenkmäler in Polen zwischen Nostalgie, Politik, Wissenschaft und Denkmalpflege. In: Hans-Jürgen Karp (Hg.): Deutsche Geschichte und Kultur im heutigen Polen. Fragen der Gegenstandsbestimmung und Methodologie. Marburg 1997 (Tagungen zur Ostmitteleuropa-Forschung 2), S. 103‑117.

[18] Hans Lemberg: Zur Entwicklung der Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland über „deutsches Kulturerbe im Osten“. In: Karp (Hg): Deutsche Geschichte (Anm. 17), S. 73‑82, hier S. 75.

[19] 1995 wurde der Arbeitskreis deutscher und polnischer Kunsthistoriker „Das gemeinsame Kulturerbe“ gegründet, der vor allem wissenschaftliche Kooperationen zwischen den beiden Ländern zum Ziel hat: URL: www.bkge.de/arbeitskreis (Abruf 11.06.2014).

[20] Andrzej Tomaszewski: Das gemeinsame Kulturerbe von Deutschen und Polen in Europa und seine Erhaltung. Eine gemeinsame Aufgabe. In: Andrzej Tomaszewski, Dethard von Winterfeld (Hg.): Das gemeinsame Kulturerbe. Die deutsch-polnische Zusammenarbeit in der Denkmalpflege 1970-2000. Osnabrück 2001, S. 11‑30.

[21] Beate Störtkuhl: Das Bild Schlesiens in Darstellungen zur Kunst- und Kulturgeschichte nach 1945 - vom „wiedergewonnenen Land“ zum „gemeinsamen Kulturerbe“. In: Bingen, Loew, Popp (Hg.): Visuelle Erinnerungskulturen (Anm. 16), S. 47‑66, hier S. 58.

[22] Andrzej Tomaszewski in einer niedergeschriebenen Abschlussdiskussion im Tagungsband von Bingen, Hinz (Hg.): Die Schleifung (Anm. 16), S. 199-208, hier S. 208.

[23] Störtkuhl: Das Bild Schlesiens (Anm. 21), S. 60.

Zitation

Gesa Bierwerth: Kulturerbe. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2014. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32713 (Stand 16.06.2014).

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