Oder-Neiße-Grenze

1. Definition

Die Oder-Neiße-Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen wird durch die Flüsse Oder (poln. Odra) und Lausitzer Neiße (tschech. Lužická Nisa, poln. Nysa Łużycka) in Nord-Süd-Ausrichtung gebildet. Die Oder hat ihre Quelle in Tschechien nordwestlich von Koslau (tschech. Kozlov) am Fiedelhübel (Fidlův kopec). Die Lausitzer Neiße entspringt mit den Quellflüssen Wiesentaler Neiße (tschech. Lučanská oder Lužická Nisa), Weiße Neiße (tschech. Bílá Nisa bzw. Rýnovická Nisa), Schwarze Neiße (tschech. Černá Nisa) und Gablonzer Neiße (tschech. Novoveský potok) im Isergebirge in Tschechien. Bei Ratzdorf fließt die Lausitzer Neiße in die Oder, die in das Stettiner Haff (poln. Zalew Szczeciński) mündet und sich über die Flüsse Peenestrom, Swine (poln. Świna) und Dievenow  (poln. Dziwna) in die Ostsee ergießt.

2. Begriff und Genese

Im Sommer 1944 hatte Josef Stalin (1878–1953) mit dem Lubliner Komitee eine kommunistische Regierung für Polen eingesetzt, mit der die UdSSR am 27. Juli 1944 einen Geheimvertrag abschloss, der die Oder-Neiße-Grenze vorsah. Im Dezember des gleichen Jahres sprach sich auch Charles de Gaulle (1890–1970) gegenüber Stalin für eine Grenze an Oder und Neiße aus. Winston Churchill (1874–1965) und Franklin D. Roosevelt (1882–1945) sprachen auf der Konferenz in Jalta im Februar 1945 lediglich von der Oder-Grenze. Offen blieb für die Westalliierten bis zum Potsdamer Abkommen, ob die Glatzer oder die Lausitzer Neiße als Grenzfluss vorgesehen war.

3. Historischer Abriss

Ideelle Vorläufer

Die Idee einer deutsch-polnischen Grenze an Oder und Neiße geht auf den ‚polnischen Westgedanken’ (polska myśl zachodnia) zurück, dessen Anfänge bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen. Der ‚Westgedanke’ kennzeichnet eine politisch-ideologische Strömung, die auf eine territoriale Westexpansion Polens fixiert war. Ihre Vertreter folgten einer spezifischen Sichtweise der polnischen Vergangenheit, in deren Zentrum der Rekurs auf die territoriale Gestalt des mittelalterlichen polnischen Piastenreiches mit Grenzen ungefähr an Oder und Lausitzer Neiße stand. Diese ‚piastischen’ Vorstellungen einer territorialen Ausdehnung nach Westen gingen mit einer ablehnenden Haltung gegenüber dem deutschen Nachbarn einher.

Bei den Friedensverhandlungen von Versailles 1919 forderte der national und deutschlandskeptisch gesonnene Politiker und Verhandlungsführer der polnischen Delegation, Roman Dmowski (1864–1939), eine Ausdehnung des wiedererrichteten polnischen Staates auf die damals preußischen Provinzen Posen, Westpreußen mit Danzig sowie auf Oberschlesien und den südlichen Teil von Ostpreußen. Die Forderungen blieben in diesem Ausmaß unerfüllt, wenngleich es zu deutschen Gebietsabtretungen und der Abtrennung Ostpreußens vom übrigen Reichsgebiet kam.

Vom politischen Konzept zur Realität – der Zweite Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde aus dem historisch-politischen Konzept einiger polnischer Politiker und Intellektueller ein Faktum, auf das sich die Siegermächte des Krieges einigten. Mit der für das Deutsche Reich verlorenen Schlacht um Stalingrad im Winter 1942/43, dem Wendepunkt im Zweiten Weltkrieg, begannen die drei Alliierten USA, Großbritannien und die Sowjetunion sich über die territoriale Nachkriegsordnung zu verständigen. Eine zentrale wie umstrittene Frage war hierbei die künftige polnische West- und deutsche Ostgrenze. Stalin hatte zwar nach Hitlers Überfall eingeräumt, dass die deutsch-sowjetischen Grenzvereinbarungen im Zuge des Hitler-Stalin-Paktes (23. August 1939) ungültig seien, doch lehnte er es ab, das ehemalige Ostpolen nach dem Krieg wieder abzugeben, wie es die Londoner Exilregierung erwartet hatte. Stattdessen sollte Polen im Westen auf Kosten Deutschlands Ost- und Westpreußen, Hinterpommern, die Neumark und Schlesien als Kompensation erhalten, wie es auf den Konferenzen von Teheran (28. November – 1. Dezember 1943) und Jalta (4.–11. Februar 1945) zwischen den ‚Großen Drei’ präjudiziert wurde.

Churchill und Roosevelt stimmten den Grenzverschiebungen zu, da die Sowjetunion als Land mit großen Ressourcen als Partner im Kampf gegen das Deutsche Reich benötigt wurde. Die territorialen Abtretungen zugunsten Polens bis zur Oder würden Nachkriegsdeutschland entscheidend schwächen und es der polnischen Exilregierung – so die Hoffnung in London und Washington – erleichtern, letztlich auf Ostpolen zu verzichten. Da die Sowjetunion im östlichen Europa die Hauptlast des Zweiten Weltkrieges trug und Einfluss auf die Geschicke der Länder Ostmitteleuropas besaß, war Stalin in einer dominierenden Position.

Ziele der Polenpolitik Stalins waren die Konsolidierung der Westgrenze der Sowjetunion in Anlehnung an die Curzon-Linie von 1920, die Fortsetzung des deutsch-polnischen Antagonismus und die Bindung Polens an die Sowjetunion als einzige Garantin seiner territorialen Integrität angesichts eines zu erwartenden deutschen Grenzrevisionismus. Damit sollten die polnischen Kommunisten als Hüter der territorialen Integrität in ihrer Heimat legitimiert werden. Endgültig bestätigt wurde die Grenze an Oder und Lausitzer Neiße auf der Potsdamer Konferenz (17. Juli – 2. August 1945), nachdem Stalin die Westalliierten vor vollendete Tatsachen gestellt hatte: die Übertragung der Verwaltungshoheit auf die provisorische polnische Regierung im Frühsommer 1945 und ‚wilde’ Vertreibungen von Deutschen in einem Streifen östlich von Oder und Neiße. Die Westalliierten stimmten dieser Grenzregelung auch in der Hoffnung zu, künftig Einfluss auf die demokratische Entwicklung Polens nehmen zu können.

An der Potsdamer Konferenz nahm auch die provisorische polnische Regierung teil, in der neben kommunistischen Kräften auch einige Exilpolitiker wie Stanisław Mikołajczyk (1901–1966) Platz fanden. Für die polnische Seite war eine weitreichende territoriale Kompensation im Westen conditio sine qua non einer zukünftigen Friedensregelung mit Deutschland.

Die beiden deutschen Nachkriegsstaaten

Deutschland war bis 1949 in vier Besatzungszonen geteilt, eine US-amerikanische, eine britische, eine französische und eine sowjetische. Es besaß in dieser Zeit keine Exekutive, die außenpolitisch hätte wirksam sein und einen verbindlichen deutschen Standpunkt zur Frage der deutschen Ostgrenze formulieren können. Es bildeten sich aber bereits vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Mai bzw. Oktober 1949 deutsche Standpunkte zur Oder-Neiße-Linie heraus.

Innerhalb der westdeutschen Parteienlandschaft bestand (bis auf die KPD) Konsens darüber, dass die Oder-Neiße-Grenze nicht hinzunehmen sei. Dieser Konsens fand seinen Ausdruck im Grundgesetz und dem dort festgeschriebenen Wiedervereinigungsgebot sowie in der beanspruchten Rechtsgültigkeit der Reichsgrenzen von 1937. Erst durch den Abschluss eines Friedensvertrages – so die verbreitete Auffassung in der Bundesrepublik – könne die Grenzfrage in diesem Sinne endgültig geklärt werden. In der Bundesrepublik der 1950er und frühen 1960er Jahre wurden Polen und die Oder-Neiße-Grenze vor allem durch das Prisma der Vertreibung und des Verlustes der deutschen Ostgebiete wahrgenommen. Die individuelle Erinnerung an die verlorene Heimat fand rasch Aufnahme in eine staatlich geförderte Erinnerungskultur, unterstützt durch die Bildung von Landsmannschaften und des Bundes der Vertriebenen (BdV). In der Ära Adenauer galt es, die Millionen Flüchtlinge und Vertriebene gesellschaftlich zu integrieren und ihre Interessen parteipolitisch zu repräsentieren. Die öffentliche Erinnerung an ihre Herkunftsgebiete und ihre erzwungene Migration wurde über Jahrzehnte an die Grenzfrage geknüpft, durch diese beeinflusst und partiell instrumentalisiert.

In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wandte sich die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) anfangs noch gegen die Oder-Neiße-Linie, wohl auch, weil überproportional viele Flüchtlinge und Vertriebene aus dem ehemaligen Ostgebieten in die SBZ gekommen und vielfach dort ansässig geworden waren. Der 1947/48 einsetzende ‚Kalte Krieg’ zwischen der Sowjetunion und den Westalliierten führte jedoch zu einem klaren Bekenntnis zur Oder-Neiße-Grenze. Am 6. Juli 1950 unterzeichneten Otto Grotewohl (1894–1964) und Józef Cyrankiewicz (1911–1989) das Görlitzer Abkommen, in dem auf sowjetischen Druck die bestehende deutsch-polnische Staatsgrenze als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“[2] anerkannt wurde. Für die Deutschen in der DDR war die Oder-Neiße-Grenze räumlich zwar nahe, bis in die 1970er Jahre aber nicht oder nur schwer passierbar und aus dem öffentlichen Diskurs verbannt. Wer die ‚Friedensgrenze’ kritisierte, lief Gefahr, als Feind des Friedens und Faschist kriminalisiert zu werden. Die Gründung landsmannschaftlicher Organisationen blieb den vier Millionen Vertriebenen in der DDR untersagt. Das beabsichtigte Tilgen von Erinnerungen an Heimat und Vertreibung aus dem öffentlichen Bewusstsein resultierte auch aus der Doktrin, wonach die SED jegliche historische Mitverantwortung für den Nationalsozialismus und seine Konsequenzen von sich wies. Ähnlich wie den Ostdeutschen erging es auch den Polen, die über den Verlust von Lemberg/Lwów/Lwiw oder Wilna/Vilnius/Wilno ebenfalls keine öffentliche Auseinandersetzung führen durften.

Die Alliierten in der Nachkriegszeit

Der 1947/48 einsetzende ‚Kalte Krieg’ zwischen der Sowjetunion und den Westalliierten veränderte den Stellenwert der und die Haltungen zur Oder-Neiße-Grenze. 1945 hatten die Oder-Neiße-Gebiete nach den Vorstellungen der Westmächte das verbündete Polen auf Kosten des Deutschen Reiches ‚stärken’ sollen; Ende der 1940er und in den 1950er Jahren forderten vor allem die US- und die britische Regierung im Zuge der Blockkonfrontation – zumindest verbal – eine Revision dieser Grenze in der Absicht, das kommunistische Polen zu schwächen und das deutsche Volk zu umwerben. Die deutsch-polnische Grenzfrage und ihre Diskussion auf internationalen Konferenzen waren von Anfang an durch die unpräzisen Formulierungen belastet, die von den ‚Großen Drei’ in Potsdam gewählt worden waren. Die USA, Großbritannien und Frankreich bestätigten zwar in ihren offiziellen Erklärungen bis Mitte der 1960er Jahre den friedensvertraglichen Vorbehalt im Falle von frei vereinbarten Grenzregelungen für Gesamtdeutschland. Dies bedeutete jedoch nicht, dass die Bundesrepublik von den drei Westmächten eine Unterstützung für ein geeintes Deutschland erwarten durfte, sofern es über die Oder-Neiße-Linie hinausreichen sollte.

Insbesondere unter der Kennedy-Administration animierten die USA die Bundesregierung, den Ausgleich mit Polen in der Grenzfrage zu suchen, damit sich die polnische Regierung aus der erzwungenen Abhängigkeit von der Sowjetunion befreien könne. Die französische Politik ließ seit Mitte der 1960er Jahre keinen Zweifel an der Unveränderbarkeit der deutsch-polnischen Grenze. In Großbritannien hielten sich in der Grenzfrage die Sympathien für Polen und die vertragliche Fairness gegenüber der Bundesregierung die Waage. Am Rhein interpretierten die Parteien jede Äußerung aus Washington, London oder Paris zum Friedensvertragsvorbehalt vorzugsweise als Unterstützung der Bonner Oder-Neiße-Position. Mit großem Unbehagen reagierte die Bundesregierung, als sich diese Haltung, etwa durch den Staatsbesuch von de Gaulle 1967 in Polen und seine demonstrativen Visiten in den Oder-Neiße-Gebieten, als überholt erwies.

Die Volksrepublik Polen und das polnische Exil

Die polnische Forderung nach Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze änderte sich nach 1945 nicht. Sie war ab 1949/50 primär an die bundesdeutsche Politik und Gesetzgebung, aber auch an die Westalliierten gerichtet. Die ursprüngliche Begründung für Polens Westverschiebung, die Idee der Kompensation, wurde noch in den 1940er Jahren durch andere Argumente abgelöst, vor allem das historisch-geografische, gleichwohl künstlich anmutende Argument der Rückkehr in vermeintlich urpolnische, piastische Gebiete. Die je nach Adressat und gesamtpolitischer Lage variiert vorgetragene Forderung zeigte angesichts der Eindrücke der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft in Polen in der westlichen Welt allmählich ihre Wirkung. Dem von den deutschen Heimatvertriebenen – u. a. in der Charta der Vertriebenen vom 5. August 1950 – eingeforderten Recht auf Heimat begegneten Polen im Laufe der Jahre mit immer stärkerer Betonung des Heimatrechts der seit 1945 in den ehemaligen deutschen Ostprovinzen geborenen Polen, deren Familien ihrerseits nicht selten aus ihrer alten Heimat in den an die Sowjetunion verlorenen Ostgebieten vertrieben worden waren. Innenpolitisch hatte die polnische Forderung nach Grenzanerkennung eine integrierende Wirkung, da es durch alle Schichten der Gesellschaft und in der katholischen Kirche Konsens in dieser Haltung gab. Zugleich band sie das Land politisch an die Sowjetunion und diente der Legitimierung der politischen Klasse Polens, die nicht durch freie Wahlen an die Macht gekommen war.

Es waren nicht zuletzt Repräsentanten des polnischen Exils, die auf dieses gravierende Dilemma hinwiesen, welches mit der im konservativen Milieu der Bundesrepublik verbreiteten irrealen Vorstellung korrespondierte, Polen sei ein willenloser Satellit der Sowjetunion und man brauche die Polen nur vom Kommunismus zu befreien, um von ihnen dann gleichsam als Akt freier Selbstbestimmung die Gebiete jenseits von Oder und Neiße zurückzuerhalten. Juliusz Mieroszewski (1906–1976), Deutschland-Experte der wichtigen Exil-Zeitschrift Kultura, konstatierte 1961 mit Bedauern, dass die deutsche Niederlage im Zweiten Weltkrieg das deutsche politische Denken noch nicht umgeformt habe, und warnte: „Wenn Deutschland in der Frage der Oder-Neiße-Gebiete bei seiner unversöhnlichen Haltung bleibt, wird es in Osteuropa keine Entspannung geben, und die Polen werden eine Haltung einnehmen, die jeden Feind Deutschlands zu ihrem Bundesgenossen macht [...].“

Die Kirchen in Deutschland und die Grenzfrage

Die evangelischen Kirchen und die katholische Kirche in beiden deutschen Staaten sowie in Polen artikulierten Mitte der 1960er Jahre Positionen zur Oder-Neiße-Grenze, die sich von denen der Bundesregierung unterschieden. Sie taten dies aus einem primär ethischen Impetus, wohlwissend, welche Schuld Deutsche durch den Zweiten Weltkrieg und die Verbrechen an Polen auf sich geladen hatten. Am 1. Oktober 1965 veröffentlichte der „Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD) die Denkschrift Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn. Die Denkschrift stellte ein Plädoyer für Versöhnung und für eine freie politische Vernunft dar, indem sie die historisch bedingte deutsche Schuld und ethisches Handeln gegenüber Polen ins Zentrum ihrer Argumentation stellte und die jahrelang praktizierte, unergiebige Konfrontation von „Recht steht gegen Recht“ verwarf.[4]

Im November des gleichen Jahres verfassten die polnischen Bischöfe eine Versöhnungsbotschaft an ihre katholischen Amtsbrüder in Deutschland, die ihnen die scharfe Kritik der polnischen Regierung eintrug, da sie u. a. das Leid des Heimatverlustes von Deutschen benannten und um Vergebung baten. Die diplomatisch vorsichtige Antwort der deutschen Bischöfe blieb hinsichtlich der Oder-Neiße-Grenze deutlich hinter der EKD-Denkschrift zurück. Der Bensberger Kreis katholischer Intellektueller sprach sich dagegen in einem Memorandum am 2. März 1968 für die Anerkennung der existierenden deutsch-polnischen Grenze aus. Zugleich ging er einfühlsam auf die seelische Befindlichkeit der Vertriebenen ein und betonte die Bereitschaft vieler Vertriebener zur Versöhnung.

Während frühere Äußerungen einzelner westdeutscher Intellektueller, wie z. B. von Karl Jaspers (1883–1969) oder Golo Mann (1909–1994), die zu einer Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze tendierten, kaum öffentliche Resonanz gefunden hatten, löste insbesondere die EKD-Denkschrift in beiden deutschen Staaten eine breite Diskussion über das Verhältnis zu Polen und zur Grenzfrage aus. Wenngleich sie vehementen Protest bei den Landsmannschaften hervorrief, trug sie doch erheblich zu einem Meinungswandel bei. Im Dezember 1967 sprach sich erstmals eine relative Mehrheit der Westdeutschen für eine Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze aus.

Die Neue Ostpolitik

Die gesellschaftlichen Bewusstseinsveränderungen und der Generationswechsel in der Bundesrepublik in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre erlaubten es schließlich der sozial-liberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (1913–1992) und Außenminister Walter Scheel (1919–2016), die seit 1969 eine auf Entspannung zielende Neue Ostpolitik verfolgte, am 7. Dezember 1970 einen ‚Normalisierungsvertrag’ mit Polen abzuschließen, in dessen Kern die Bundesrepublik und Polen feststellten, dass die Oder-Neiße-Grenze die Westgrenze Polens bildet. Auch wenn der Vertrag eine Nichtberührungsformel für früher abgeschlossene Verträge (z. B. der Friedensvertragsvorbehalt) enthielt, machte er die Aufnahme diplomatischer Beziehungen möglich und half durch die übernommene Verantwortung für die deutschen Kriegsverbrechen in Polen, das Verhältnis zwischen den Regierungen und vor allem den Gesellschaften zu entspannen.

In den 1970er Jahren wurden vielfältige Kontakte zwischen den Gesellschaften beider deutscher Staaten und Polens geknüpft. Die Regierungen der DDR und Polens vereinbarten am 1. Januar 1972 den visafreien Reiseverkehr, was bei den Bevölkerungen beiderseits von Oder und Neiße auf Zustimmung stieß und millionenfach genutzt wurde. Es waren die nichtstaatlichen Akteure in Form der Städtepartnerschaften und die entstehenden deutsch-polnischen Gesellschaften, welche die Kontakte zwischen der Bundesrepublik und Polen zahlreich und von staatlicher Einflussnahme unabhängig machten.

Letzteres war umso wichtiger, als die staatlichen Beziehungen zwischen Bonn und Warschau angespannt blieben. Anlässe dafür waren u. a. die zähe Ratifizierung der Vertrages mit Polen im Mai 1972 im Deutschen Bundestag oder die Urteile des Bundesverfassungsgerichts – nach Anrufung durch die bayerische Staatsregierung und die CSU – vom 31. Juli 1973 und vom 7. Juli 1975, die zur Irritation der polnischen Regierung führten, weil sie bekräftigten, dass der territoriale Status und damit auch die Oder-Neiße-Grenze erst mit einer friedensvertraglichen Regelung der Vier Mächte abschließend geregelt werden könnte. Es sollte noch über ein Jahrzehnt dauern, bis die ab Oktober 1982 regierenden Christdemokraten zumindest die „politische Bindewirkung“ des Vertrages auch für ein wiedervereinigtes Deutschland respektierten. Die christlich-liberale Regierung förderte einerseits symbolisch und materiell die deutschen Minderheiten im östlichen Europa wie auch die Einrichtungen der Vertriebenen und setzte andererseits die sozialdemokratische Ostpolitik de facto fort.

Die abschließende Grenzregelung 1990/91

Mit dem revolutionären Herbst des Jahres 1989 und dem Ende der europäischen und deutschen Teilung bekam die Oder-Neiße-Grenze für Deutsche und Polen eine ungeahnte Aktualität. Die erste demokratisch gewählte polnische Regierung unter Tadeusz Mazowiecki (1927–2013) erhoffte sich während des Staatsbesuchs Helmut Kohls (1930–2017) in Polen im November 1989 eine verbindliche Aussage über die Oder-Neiße-Grenze.

Die Friedensregelung, wie sie im Potsdamer Abkommen für Deutschland angestrebt worden war, wurde nun für alle politischen Akteure zum Tagesordnungspunkt Nummer Eins der hektischen und schließlich erfolgreichen europäischen Diplomatie. Mit den Zwei-plus-Vier-Vereinbarungen über die Herstellung der Einheit Deutschlands wurden auf Drängen Polens zuerst die beiden deutschen Staaten, dann das vereinte Deutschland aufgefordert, einen Grenzvertrag mit Polen abzuschließen. Innerhalb der Christdemokraten kam es im Frühjahr 1990 zur Zerreißprobe über die Grenzfrage. Der liberale CDU-Flügel drängte mit Unterstützung Warschaus und der ersten frei gewählten DDR-Regierung unter Lothar de Maizière zu einer öffentlichen und verbindlichen Aussage zur Oder-Neiße-Grenze.  Kohl mied eine solche vor allem mit Rücksicht auf die Vertriebenen innerhalb der CDU/CSU. In Reaktion auf diese Kontroverse gaben der Deutsche Bundestag und die DDR-Volkskammer am 21. Juni 1990 gleichlautende Erklärungen ab, in denen die Unverletzlichkeit der Grenze und der Verzicht auf territoriale Ansprüche betont wurden.

Der am 12. September 1990 unterzeichnete Zwei-plus-Vier-Vertrag ermöglichte den beiden deutschen Staaten die Wiedervereinigung u. a. unter der Voraussetzung, dass das vereinte Deutschland und die Republik Polen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag bestätigten. Am 14. November 1990 unterzeichneten die Außenminister Hans-Dietrich Genscher (1927–2016) und Krzysztof Skubiszewski (1926–2010) den deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag. Zusammen mit dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag (17. Juni 1991) wurde dieser am 16. Dezember 1991 durch den Deutschen Bundestag ratifiziert und trat am 16. Januar 1992 in Kraft. Damit hatte ein jahrzehntelanger politisch-territorialer Streit sein völkerrechtlich wirksames Ende gefunden.

4. Bibliographische Hinweise

Literatur

  • Heike Amos: Die Vertriebenenpolitik der SED 1949 bis 1990. München 2009.
  • Sabine Dorothea Bamberger: Die Oder-Neiße-Grenze in der polnischen Presse 1950–1990. Marburg 1990.
  • Dieter Bingen: Oder-Neiße-Grenze. In: Ewa Kobylińska, Andreas Lawaty, Rüdiger Stephan (Hg.): Deutsche und Polen. 100 Schlüsselbegriffe. München 1992, S. 406–413.
  • Roland Gehrke: Der polnische Westgedanke bis zur Wiedererrichtung des polnischen Staates nach Ende des Ersten Weltkrieges. Genese und Begründung polnischer Gebietsansprüche gegenüber Deutschland im Zeitalter des Nationalismus. Marburg 2001 (Materialien und Studien zur Ostmitteleuropa-Forschung 8).
  • Karoline Gil, Christian Pletzing (Hg.): Granica. Die deutsch-polnische Grenze vom 19. bis zum 21. Jahrhundert. München 2010 (Colloquia Baltica 19).
  • Kerstin Hinrichsen: Oder-Neiße-Grenze. Bis auf Widerruf? In: Hans Henning Hahn, Robert Traba (Hg.): Deutsch-polnische Erinnerungsorte. Bd. 1. Paderborn 2015, S. 497–517.
  • Hans Georg Lehmann: Der Oder-Neiße-Konflikt. München 1979.
  • Christian Lotz: Die Deutung des Verlustes. Erinnerungspolitische Kontroversen im geteilten Deutschland um Flucht, Vertreibung und die Ostgebiete (1948–1972). Köln u. a. 2007 (Neue Forschungen zur Schlesischen Geschichte 15).
  • Christian Lotz: Die anspruchsvollen Karten. Polnische, ost- und westdeutsche Auslandsrepräsentationen und der Streit um die Oder-Neiße-Grenze (1945–1972). Leipzig 2011.
  • Andreas Malycha: „Wir haben erkannt, dass die Oder-Neiße-Grenze die Friedensgrenze ist“. Die SED und die neue Ostgrenze 1945 bis 1951. In: Deutschland-Archiv 33 (2000), S. 193–207.
  • Krzysztof Miszczak: Deklarationen und Realitäten Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der (Volks-)Republik Polen von der Unterzeichnung des Warschauer Vertrages bis zum Abkommen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (1970–1991). München 1993.
  • Klaus Rehbein: Die westdeutsche Oder/Neiße-Debatte. Berlin 2006.
  • Wolfgang Wagner: Die Entstehung der Oder-Neisse-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges. Stuttgart 1964.
  • Michael Weigand: Die Diskussion über die deutsch-polnische Grenze im Wiedervereinigungsprozess 1989/90. München 2004.

Anmerkungen

[1] Diese Grenzlinie zwischen Polen und der Sowjetunion war bereits im Dezember 1919 von den Westalliierten verkündet worden, blieb aber angesichts des noch bis 1921 andauernden polnisch-sowjetischen Krieges ohne Bestand. Ihren Namen erhielt sie, nachdem sie der britische Außenminister George Curzon (1859–1925) im Juli 1920 als Waffenstillstandslinie zwischen Polen und der Sowjetunion vorgeschlagen hatte.

[2] Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950, www.verfassungen.de/de/ddr/deutschpolnischesabkommen50.htm (Abruf: 06.03.2018).

[3] Juliusz Mieroszewski: Kehrt Deutschland in den Osten zurück? Berlin 1961, S. 30.

[4] Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn. Eine evangelische Denkschrift. Hannover 1965, S. 29.

[5] So am 6. Februar 1985 der damalige stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Volker Rühe im Deutschen Bundestag, dip21.bundestag.de/dip21/btp/10/10119.pdf (Abruf: 27.10.2020).

Zitation

Burkhard Olschowsky: Oder-Neiße-Grenze. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2018. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32798 (Stand 27.10.2020).

Nutzungsbedingungen für diesen Artikel

Copyright © Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE), alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk entstand im Rahmen des Projekts „Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa“ und darf vervielfältigt und veröffentlicht werden, sofern die Einwilligung der Rechteinhaber vorliegt. Bitte kontaktieren Sie:

Wenn Sie fachliche Hinweise oder Ergänzungen zum Text haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe von Literatur- und Quellenbelegen an die Redaktion.

(Stand: 19.01.2024)  | 
Zum Seitananfang scrollen Scroll to the top of the page