Siebenbürgen

1. Toponymie

Deutsche Bezeichnung

Siebenbürgen, Transsylvanien; siebg.-sächs. Siweberjen

Anderssprachige Bezeichnungen

lat. Transsilvania, Ultra Silvas; rum. Ardeal, Transilvania; ung. Erdély; poln. Siedmogród; türk. Erdel.

Im Rumänischen fand nach 1918 ein Bedeutungswandel statt, indem unter Transilvania alle westlichen, von Ungarn erworbenen Gebiete verstanden wurden, also einschließlich dem (rumänischen) Banat, dem Kreischgebiet und dem Sathmarer Land. Im Deutschen fand nach 1990 ebenfalls ein Wandel statt, indem der Begriff weiter gefasst und etwa das Sathmarer Land als „Nordsiebenbürgen“ bezeichnet wird.

Etymologie

Der Ursprung des deutschen Namens ist nicht verbindlich zu entschlüsseln; denkbar ist eine allmähliche Übertragung der zunächst nur für die Hermannstädter Gegend gebräuchlichen Bezeichnung („Sieben Stühle“) aufs ganze Land wie auch eine Herleitung von der Redewendung „hinter den sieben Bergen“ für eine (aus dem Blickwinkel der deutschen Länder) weit entlegene Gegend. Die Interpretation „sieben Burgen“ ist fragwürdig, da sowohl die mundartliche Form wie auch die frühen Wappendarstellungen eher auf Berge deuten.

Sowohl die lateinische wie auch die ungarische und daraus abgeleitet die rumänische Namensform haben als Ursprung im Begriff „hinter den Wäldern“ (von Pannonien aus gesehen) und gehen auf die Erschließung im Zuge der ungarischen Landnahme von Westen her zurück.

2. Geographie

Lage und Topographie

Das eigentliche Siebenbürgen ist ein hügeliges Hochland (Höhe 300–800 m über NN), das fast vollständig und burgartig von den Karpaten umschlossen ist: im Osten zur Moldau hin die Ostkarpaten, im Süden zur Walachei (Muntenien und Oltenien) die Südkarpaten oder Transsylvanischen Alpen (bis zu 2544 m), im Westen gegen die Pannonische Tiefebene hin die Siebenbürgischen Westgebirge. Der Norden geht ins Bergland der Waldkarpaten und der Marmarosch über. Die Ausdehnung beträgt 62.000 km2 (also etwas kleiner als Niedersachsen und Schleswig-Holstein zusammen). Die wichtigsten Flüsse sind im Süden der Alt (rum. Olt), der zur Donau hin fließt, im zentralen Bereich der Mieresch (rum. Mureş) mit den beiden Kokeln (rum. Târnava) sowie im Norden die Samosch (rum. Someş), die zur Theiß hin fließen. Das Klima ist kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern. Das Ackerland ist überdurchschnittlich fruchtbar, die Mittelgebirge sind für Viehzucht (Transhumanz) gut geeignet, während die nach wie vor intensive, aber durch unreglementierte Abholzung gefährdete Bewaldung bis heute wildreich ist.

Historische Geographie

Die geographischen Gegebenheiten haben meistens die politischen Begrenzungen im Laufe der Geschichte vorgegeben. Während zur Zeit der Römer nur Teile im Süden und Westen in deren Einflussbereich einbezogen waren und sich in den folgenden Jahrhunderten nur kleine, kaum eingrenzbare Herrschaftsbildungen entwickelt hatten, entstand nach der ungarischen Landnahme im Übergang vom Hoch- zum Spätmittelalter eine Woiwodschaft in der Ausdehnung des späteren Fürstentums, in der sich wiederholt die Thronfolger als Vertreter der Krone bewähren konnten. Mit dem Untergang des Königreichs Ungarn nach 1526 gewann dieses politische Gebilde als Fürstentum eine gewisse Selbständigkeit und es schlossen sich ihm im Westen und Norden bis Ende des 17. Jahrhunderts ungarische Komitate (Partes adnexae, auch Partium oder Partes) in unterschiedlicher Ausdehnung an. Mit dem Übergang an das Haus Österreich kamen letztere erneut an Ungarn und Siebenbürgen verblieb als Fürstentum (ab 1765 Großfürstentum) Teil des Gesamtstaates. Erst mit dem Vollzug des österreichisch-ungarischen Ausgleichs 1867 erfolgte der von ungarischer Seite schon lange geforderte Anschluss an Ungarn.

Nach dem Anschluss an das zentralstaatlich organisierte Königreich Rumänien 1918/20 erhielt es wie alle anderen historischen Regionen keinen besonderen Status, wenngleich einige alte Rechtsnormen noch Jahrzehnte weiter in Geltung blieben. 1940 wurde der Norden Siebenbürgens einschließlich des „Szeklerzipfels“ unter dem Diktat der Achsenmächte an Ungarn abgetreten und damit das Land erstmals in historisch belegbarer Zeit staatlich geteilt (bis 1945). Einer Verwaltungseinteilung nach sowjetischem Vorbild nach dem Zweiten Weltkrieg folgte 1968 die bis heute geltende Kreiseinteilung (rum. judeţe); an die historischen Regionen angelehnte administrative Strukturen wurden staatlicherseits jedoch nicht geschaffen.

Eine Hauptstadt im klassischen Sinne kannte Siebenbürgen nicht, was auch mit den über Jahrhunderte hin prägenden ständischen Autonomien zusammenhängt. Weißenburg (ab dem 18. Jahrhundert Karlsburg, rum. Alba Iulia) nahm als Sitz des katholischen Bischofs und zeitweilig des Woiwoden oder nachher des Fürsten eine Sonderstellung ein. Für die Sächsische Nation war Hermannstadt/Sibiu der politische Vorort, während die anderen beiden Nationen wechselnde Zentralorte besaßen. Mit Einrichtung der österreichischen Landesherrschaft wurde zu Beginn des 18. Jahrhunderts Hermannstadt Sitz der obersten Landesbehörden und des Kommandierenden Generals, Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Sitz dieser Behörden bis zu deren Auflösung nach Klausenburg/Cluj verlegt.

3. Geschichte und Kultur

Gebräuchliche Symbolik

Eine Siebenbürgen als Ganzes repräsentierende Symbolik bildete sich erst heraus, als sich die Verfassung des Wahlfürstentums voll ausgebildet hatte und die Fürsten Ende des 16. Jahrhunderts in Siegeln und Münzen Ausdruck für den eigenen Herrschaftsbereich schaffen mussten. Davor besaßen lediglich die Körperschaften der Sächsischen Nation seit dem 14. Jahrhundert vielfältige Wappen. Aus dem Gesamtlandeswappen, das mit dem halben Adler im oberen Feld den Adel, mit Mond und Sonne die Szekler und mit den sieben Burgen im unteren Feld die Sachsen und damit die drei Stände repräsentierte, entwickelten sich durch Aufnahme der Symbole die drei Nationssiegel, die wiederum nötig waren, um (in der Regel gemeinsam mit dem fürstlichen Siegel) den Landtagsbeschlüssen Gesetzeskraft zu verleihen. Die genannte Symbolik und Aufteilung blieb über die Jahrhunderte weitgehend unverändert (wobei im 17./18. Jahrhundert zuweilen auf Münzen und Medaillen auch lediglich die sieben Burgen zu finden sind); seit der Erhebung zum Großfürstentum durch Maria Theresia 1765 blieb die Gestaltung innerhalb des Wappenschilds gleich. In dieser Form fand es Eingang ins österreichische Reichswappen, ins große ungarische Staatssiegel, in den Wappenschild des rumänischen Staatswappens von 1921, verschwand in der Zeit der sozialistischen Herrschaft und kehrte nach der politischen Wende von 1989 unverändert ins aktuelle Staatswappen Rumäniens zurück.

Neben dem Landeswappen haben vor allem die Sachsen Siebenbürgens eine ausgeprägte Symbolik ausgebildet. Neben vielfältigen Wappen für Stühle, Distrikte, Städte, Märkte und teils selbst für Dörfer bestehen als übergreifende Symbole einerseits die sieben Burgen, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts von der Nation als politischer Vertretung auf die Gesamtheit der Deutschen Siebenbürgens übergingen, andererseits das Lindenblätterdreieck, das unter einer Krone 1372 erstmals als Symbol der Hermannstädter Provinz auftaucht und sich letztlich zum Kennzeichen der Nation an sich entwickeln sollte (bis heute erhalten im Wappen der Stadt Hermannstadt sowie als geschütztes Kennzeichen des Arbeitskreises für Siebenbürgische Landeskunde).

Vor- und Frühgeschichte

Während der Jungsteinzeit gehörten weite Teile Siebenbürgens, zumal der Südwesten vor den Karpatenpässen und die bergigen Gegenden im Osten und Westen, zur sog. Donauzivilisation, einer Hochkultur zwischen dem 6. und 4. vorchristlichen Jahrtausend. In diesen Kontext gehören etwa die Täfelchen von Tărtăria im Miereschtal im Kreis Alba (spätes 6. Jahrtausend v. Chr.), die als Teil der Vinča-Kultur zu den ältesten europäischen Schriftzeugnissen schlechthin gehören. Bronze- und eisenzeitliche Funde sind in Siebenbürgen ebenfalls vielfältig, namengebend sind etwa die bronze- und spätbronzezeitlichen Funde am Wietenberg bei Schäßburg/Sighişoara für die Wietenberg-Kultur (etwa 2200–1600 v. Chr.) sowie die Noua-Kultur neben Kronstadt/Braşov (etwa 1600–1300 v. Chr.).

Antike

Die ersten namentlich bekannten Völker, die sich in der Region ausmachen lassen, waren im 6.–4. Jahrhundert v. Chr. die Agathyrsen und im 3.–2. Jahrhundert v. Chr. die Kelten. Ab dem 2. Jahrhundert v. Chr. vermochte der thrakische Stamm der Daker die Herrschaft über die Region zu bündeln, so unter König Burebista (44 v. Chr. ermordet); nach wiederholten Überfällen auf römisches Gebiet südlich der Donau und der erneuten Herrschaftsbündelung unter König Decebal ab 85 n. Chr. folgten mehrere Dakerkriege und unter Kaiser Trajan ab 102 schließlich die Zerschlagung der dakischen Herrschaft. Als einzigen Reichsteil nördlich des Mittel- und Unterlaufs der Donau richteten die Römer die Provinz Dacia ein, später gegliedert in Dacia Inferior (zwischen Donau, Alt und Karpaten), Dacia Superior (das südliche und südwestliche Siebenbürgen) sowie Dacia Porolissenis (das nördliche Siebenbürgen). Wichtig wurden diese Provinzen für die Römer vor allem wegen der Salz- und Edelmetallvorkommen in den Karpaten, Ausbau und Erschließung des Landes aber blieben peripher, nicht zuletzt wegen der Bedrohung durch verschiedene barbarische Stämme. Der Rückzug des Militärs wie der Bevölkerung nach Westen und Süden setzte schon vor der regulären Räumung der Gebiete durch Kaiser Aurelian 271 ein; für diese entstanden nun südlich der Donau die Provinzen Dacia Ripensis und Dacia Mediterranea

Eine nicht nur die Historiographie Siebenbürgens, sondern vor allem auch die Politik des Landes bis heute bestimmende Problematik ist die Frage, was in der Folge dieser Ereignisse geschah: Blieb eine ausreichend romanisierte Bevölkerung in nennenswerter Zahl zurück, die über rund 1000 Jahre hin ein Substrat für die später hier aufkommenden romanischsprachigen Wlachen zu bilden in der Lage war (Kontinuitätstheorie), oder verschwanden mit dem Abzug der Römer auch lateinische Sprache und Kultur und kehrten erst mit den Transhumanz betreibenden Balkanromanen im Spätmittelalter wieder in die Region zurück (Migrationstheorie)? Auch wenn man zeitweilig den Eindruck gewinnen kann, dass sich die Diskussion zugunsten wissenschaftlicher Argumentation versachlicht, wird sie immer wieder von Neuem von Historikern oder Politikern polemisch befeuert, die sich der in der Zeit des Nationalkommunismus entwickelten Idee „zweitausendjähriger rumänischer Staatlichkeit“ verbunden fühlen. De facto ist diese Diskussion irrelevant, da die demographischen Verhältnisse sowohl Siebenbürgens wie seiner Nachbarregionen bereits seit vielen Generationen unstrittig sind.  

Auf die Römerherrschaft folgten im Donau-Karpaten-Raum instabile Verhältnisse. Nach dem römischen Abzug drangen die Westgoten und ihre Verbündeten in die Region und konnten sich hier bis zum Einfall der Hunnen Ende des 4. Jahrhunderts halten, woraufhin sie dann nach Süden ins Römische Reich auswichen. Auf ein hunnisches Intermezzo folgten für ein gutes Jahrhundert die ostgermanischen Gepiden, bis ab 567 mit den Awaren jenes Wandervolk einzog, auf das sich auch Toponyme der Region zurückführen lassen. In der Zeit ihrer Herrschaft breiteten sich Slawen im gesamten Raum aus, die die nachhaltigsten Spuren in der Toponomastik hinterließen. Auf die Zerschlagung der awarischen Herrschaft folgten der Einfluss des Ersten Bulgarischen Reiches und im Westen sehr wahrscheinlich jener des Großmährischen Reiches. Kennzeichnend dürften in Siebenbürgen jedoch kleinräumige slawische Herrschaftsbildungen gewesen sein, als im späten 9. Jahrhundert die Magyaren (Ungarn) und ihre Verbündeten von Osten kommend über das Land hinwegzogen.

Mittelalter (bis 1526)

Nachdem die Ungarn in ihrer Ausdehnung nach Westen auf dem Lechfeld 955 gestoppt worden waren, sie sich in der Pannonischen Tiefebene auf Dauer niedergelassen und unter König Stephan I. um die Jahrtausendwende ein Reich mit westkirchlicher Ausrichtung begründet hatten, folgte die „Landnahme“ allmählich auch Richtung Norden und Osten. Dazu wurden jenseits der Karpaten Burgen angelegt und die sich nach Osten immer weiter ausdehnenden Komitate (Burggrafschaften) nach diesen benannt. Verhaustreifen sicherten dabei die Grenzen und wurden immer weiter vorgeschoben. Die ungarischen Könige setzten zur Erschließung und Grenzsicherung sog. Hilfsvölker ein wie etwa die Szekler, die zunächst im Süden und in der Mitte, später im Osten militärische Aufgaben übernahmen. Für Landstriche zunächst im Süden Siebenbürgens, die durch deren Umsiedlung freiwurden, warb die ungarische Krone ab Mitte des 12. Jahrhunderts westliche Siedler (hospites) an, von denen sie sich Innovationen, Steuereinnahmen und Landessicherung versprachen. Sowohl die Gruppe der Szekler wie auch jene der schwerpunktmäßig aus den linksrheinischen Ländern des Heiligen Römischen Reichs kommenden, meist deutschen Siedler erhielten kollektive Rechtsordnungen auf eigenen Territorien, die aus der Komitatsstruktur ausgenommen wurden. Die Komitate selbst wurden vom Adel verwaltet und geleitet, womit jene drei Gruppen genannt sind, die sich zu den drei staatstragenden Ständen (Nationen) herausbilden sollten: der Komitatsadel als natio Hungarica, die Szeklernation sowie die Sächsische Nation. 1438 kam es zur ersten Kooperation dieser drei nationes zur Sicherung der Rechtsstabilität des Landes gegen soziale Unruhen. Dabei bildeten sich für die drei Stände unterschiedliche Schwerpunkte heraus: Der Adel verwaltete die Komitate und übernahm politische Aufgaben, stellte etwa den Woiwoden des Landes; die Szekler lebten als Wehrbauern und nahmen primär Aufgaben der Landesverteidigung wahr. Die Sachsen mussten zwar auch Heeresfolge leisten, hatten ihren Fokus jedoch neben Landwirtschaft vor allem auf Handel, Bergbau und Handwerk verlegt und generierten durch ihre Wirtschaftskraft das höchste Steueraufkommen des Landes. Zudem vermochten sie ihren Rechtsverband bis 1422 immer weiter auszubauen und zu festigen und die Rechte der Krone auf ihrem Rechtsgebiet einzuschränken, sodass mit der Bestätigung der Nationsuniversität (oberste Vertretung der Stühle und Distrikte, ein Quasi-Parlament) ihre innere Autonomie 1485 abgeschlossen war. Ein Teil der deutschen Siedlungen war jedoch meist als Sekundärgründungen auf Gebiet des Komitatsadels entstanden und gehörte somit nicht zum bevorteilten Rechtsverband, war jedoch über die Kirchenorganisation an die Gemeinden auf Nationsgebiet angeschlossen.  

Osmanenherrschaft (1526–1687)

Die Bedrohung durch die Osmanen und deren Verbündete setzte bereits Ende des 14. Jahrhunderts ein und führte in der Folge zu vielfältigen Kriegen, die etwa König Sigismund (1368–1437) zeitweilig von Siebenbürgen aus leitete. Eine Folge war die weitere Befestigung nicht nur der Städte, sondern auch der Dorfkirchen, wodurch in Südsiebenbürgen die bis heute prägende Kirchenburgenlandschaft entstand. 1526 brach das militärisch ungenügend gerüstete Ungarn unter dem Angriff der Osmanen zusammen, der junge König Ludwig II. fiel mit Teilen der Eliten des Landes und das Land geriet in die Wirren eines substanzzehrenden Thronstreits mit dem siebenbürgischen Woiwoden Johann Szapolyai (Zapolya) (1487–1540) als Vertreter der „nationalen Partei“ auf der einen und dem mit Erbschaftsansprüchen ausgestatteten  Ferdinand von Habsburg auf der anderen Seite. Bis 1541 bildete sich eine Dreiteilung des Landes in ein königliches Ungarn unter Ferdinand (nördliches oder Oberungarn und Westungarn), ein osmanisches Paschalik Buda (Zentral- und Südungarn) sowie ein weitgehend selbständiges Regnum Siebenbürgen mit einigen ostungarischen Komitaten heraus. In letzterem regierte zunächst noch der Rex electus aus dem Hause Szapolyai, nach dessen Tod aber wurde es zum Wahlfürstentum, in dem die drei Nationen oder Stände des Adels, der Szekler und der Sachsen im Landtag die maßgebliche legislative Macht ausübten. Dieses Fürstentum stand nominell unter osmanischer Oberhoheit, die sich in der Tributpflicht, der Heeresfolge, der Bestätigung des von den Ständen gewählten Fürsten durch den Sultan und der von diesem erwarteten Orientierung an den Grundlinien der osmanischen Außenpolitik äußerte. Eine geschickte Schaukelpolitik der siebenbürgischen Herrscher zwischen Wien und Konstantinopel ermöglichte dem teilsouveränen Fürstentum Siebenbürgen einen beträchtlichen außenpolitischen Spielraum, der sich in etwa einhundert völkerrechtlichen Verträgen mit europäischen Mächten widerspiegelte. Auch wenn Fürst und Stände versuchten, die historische und rechtliche Verbundenheit Siebenbürgens mit der Krone Ungarns in der Hand der regierenden Habsburger zu würdigen, so verschaffte die erwähnte Schaukelpolitik dem Land jene Freiheiten, um zwischen den 1550er und 1570er Jahren ein System religiöser Vielfalt zu etablieren, das in Europa nicht seinesgleichen fand: Neben den Lutheranern wurden auch Calvinisten und Antitrinitarier (Unitarier) zusammen mit dem stark zurückgedrängten Katholizismus als gleichwertig anerkannt, während die Anhänger der nicht standesfähigen Ostkirche als toleriert galten. Diese Religionsfreiheit hüteten die Stände künftig wie ihren Augapfel als zentralen Bestandteil der Landesverfassung, wobei deren Verständnis nicht moderner Toleranz entsprach und die Stände auf ihren jeweiligen Rechtsgebieten durchaus Vorgaben machen konnten. Dennoch vermochten sich auf dieser Grundlage im Laufe der Zeiten weitere Glaubensflüchtlinge hier in Sicherheit zu bringen, etwa Hutterer (Mährische Brüder) oder Armenier; Juden erhielten ausschließlich am Fürstenhof in Weißenburg Niederlassungsrecht. Die osmanischen Oberherren waren konfessionellen Fragen gegenüber indifferent, gleichwohl sie protestantische Bekenntnisse lieber sahen als die politische Gegner repräsentierende katholische Kirche. Wirtschaftlich und kulturell verkam Siebenbürgen zur Zeit der Osmanen jedoch, weil viele Handelsrouten abgeschnitten waren, Grenzscharmützel und Raubzüge, aber auch zahlreiche Feldzüge oder der Terror der kaiserlichen Soldateska bzw. ungarischer aufständischer Adeliger das Land wiederholt ruinierten und entvölkerten. 

Habsburgerherrschaft (1687–1867)

Nach dem Scheitern  der zweiten osmanischen Belagerung Wiens 1683 und der danach einsetzenden Eroberung des osmanischen Ungarn für das Haus Österreich wurde Siebenbürgen bereits 1687 von kaiserlichem Militär besetzt, auch wenn die völkerrechtliche Angliederung erst mit dem Frieden von Karlowitz 1699 erfolgte. Die Stände Siebenbürgens vermochten dem Wiener Hof während dessen kurzzeitiger Schwächephase im Diploma Leopoldinum 1690/91 die Bestätigung der Landesverfassung mit den drei Nationen und vier anerkannten Konfessionen abzuringen. Dadurch wurde das Fürstentum künftig nicht nur in das  Habsburgerreich integriert, sondern war auch das einzige Land der Monarchie mit weitgehender Konfessionsfreiheit. Dennoch setzte eine massive Rekatholisierung ein, die jedoch trotz des Einsatzes der Jesuiten und des Militärs bei weitem nicht den Erfolg wie in anderen Provinzen erzielen sollte, sodass im 18. Jahrhundert wiederholt protestantische „Transmigranten“ aus den Erblanden genauso wie preußische Kriegsgefangene nach Siebenbürgen zwangsdeportiert wurden. Die Zeit der Habsburgerherrschaft war gekennzeichnet durch die zunehmende Präsenz der Rumänen, die als demographischer Faktor nicht mehr zu übersehen waren und nach 1700 in größeren Teilen Mitglieder der griechisch-katholischen (unierten) Kirche wurden, sowie durch ein Ringen zwischen Ständen und Zentralbehörden um die Reform von Verwaltungsstrukturen, Steuerleistungen und Wirtschaftsformen. Eine gewisse Modernisierung des Landes gelang dem einzigen Landesgouverneur sächsischer Herkunft, Samuel von Brukenthal (1774–1787), dessen Reformen bis ins 19. Jahrhundert nachwirkten. In der Regel aber waren die Stände auf Besitzstandswahrung bedacht, wobei die beiden „ungarischen Stände“ des Adels und der Szekler, bei denen sich inzwischen auch eine Adelsschicht durchgesetzt hatte, häufig gegen die Sachsen auftraten. Einen Einschnitt in die ständischen Rechte, aber zugleich deutlich größere militärische Sicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten für die überwiegend außerhalb des Ständesystems stehende Gruppe der Rumänen brachte die im 18. Jahrhundert in einem breiten Grenzstreifen vom Südwesten bis in den Nordosten angelegte Siebenbürgische Militärgrenze. Dass die Problematik der größten Sprachgruppe einer Lösung zugeführt werden musste, zeigte sich deutlich während der Revolution von 1848/49, als sich die Bevölkerungsgruppen in ganz Ungarn national zu positionieren begannen und sich im Falle der Ungarn zeigte, dass das Nationsbewusstsein vom Adel auf breite bürgerliche, ethnisch durchaus heterogene Kreise übergegangen und ungarländisches Staatsbewusstsein kaum noch von nationalungarischem zu unterscheiden war. Der auf die niedergeschlagene Revolution folgende österreichische Neoabsolutismus vermochte die Nationalismen nur zeitweilig zurückzudrängen und bereits 1867 musste der Gesamtstaat dem Drängen der ungarischen Eliten nachgeben und im Rahmen eines „Ausgleichs“ dem ungarischen Reichsteil weitgehende Eigenständigkeit zugestehen. Dabei war die innersiebenbürgische Entwicklung in den Jahren davor so verheißungsvoll verlaufen und hatte die Rumänen auf dem letzten siebenbürgischen Landtag als vierte Nation sowie deren Konfessionen ebenfalls als gleichwertig anerkannt, sodass damit die Grundlagen für eine Schweiz des Ostens hätten gelegt werden können.

Österreichisch-Ungarischer Dualismus (1867–1918)

Das sich als Zentralstaat verstehende Ungarn vollzog im Jahr nach dem Ausgleich mit dem Kaiserhaus 1868 die Vereinigung mit Siebenbürgen, sodass dieses als eigenständige politische Größe zu bestehen aufhörte. Nach der Auflösung des Landtages und der siebenbürgischen Zentralbehörden beseitigte die Verwaltungsreform von 1876 auch die verbliebenen Verwaltungsautonomien der Sachsen und Szekler in Siebenbürgen. Regionale Besonderheiten sollten allerorten verschwinden zugunsten einheitlicher Strukturen in allen Bereichen der Administration und des gesellschaftlichen Lebens Ungarns. Selbst Bezeichnungen historischer Regionen verschwanden, sodass es im Deutschen etwa hieß „in den siebenbürgischen Landesteilen Ungarns“. Sozialpolitische und wirtschaftliche Reformen brachten dem ungarischen Reichsteil einen enormen Modernisierungsschub, allerdings auch verbunden mit massivem Druck zur Magyarisierung der nicht-ungarischsprachigen Minderheiten – die Ungarn selbst stellten auf ihrem Staatsgebiet nur mehr eine relative Mehrheit, ein Umstand, dem der Staat durch Assimilation entgegenzuwirken trachtete. In Siebenbürgen reagierten sowohl Sachsen wie auch Rumänen mit Gegenmaßnahmen, wie dem Ausbau des Bildungswesens, der Presse- und Parteienlandschaft, der Förderung eigener Kreditinstitute und Wirtschaftsbetriebe. Das 1868 in Kraft getretene Nationalitätengesetz wirkte sich in der Praxis nicht aus, zumal nur Individual- und keine Gruppenrechte Berücksichtigung fanden. Vielmehr trugen neue Magyarisierungswellen wie etwa die verschärften Schulgesetze von 1907 immer weiter zur Entfremdung der Minderheiten vom Staatsvolk bei, sodass trotz aller nachhaltiger Erfolge im Bereich des Infrastrukturausbaus, der Industrialisierung, des Hygiene- und Gesundheitswesens etc. die Nationalitätenfrage als das zentrale ungelöste Problem Ungarns am Vorabend des Ersten Weltkriegs anzusehen ist. Dennoch stand die Loyalität der überwiegenden Mehrheit der  Einwohner gegenüber der Monarchie während des Krieges außer Frage. Erst gegen deren Ende kamen ernstzunehmende Gedanken an alternative politische Lösungen auf. Im Falle Siebenbürgens aber schwebte vor allem dessen rumänischen Politikern für die Zukunft eine regionale Autonomie vor, ob nun im ungarischen Staatsverband oder unter der Krone Rumäniens.   

Als Teil Rumäniens

Die sich während der Auflösung Österreich-Ungarns überstürzenden Ereignisse führten jedoch in eine andere Richtung und ließen neben Siebenbürgen nicht nur den größten Teil des Banats, das Kreischgebiet, das Sathmarer Land und die Marmarosch unter die Herrschaft des Königreichs Rumänien kommen, sondern auch unter zentralstaatliche Verwaltung ohne Berücksichtigung einer Übergangszeit oder regionaler Besonderheiten. Eine rumänische Versammlung hatte am 1. Dezember 1918 den Anschluss an Rumänien beschlossen, und die politische Vertretung der Sachsen entschied am 8. Januar 1919 für die eigene Sprachgruppe den gleichen Schritt. Lediglich die Ungarn konnten sich mit der neuen Realität geraume Zeit nicht abfinden und traten erst im Laufe der zwanziger Jahre ins politische Leben des Landes ein. Die neue Landesverfassung Rumäniens, das neben den genannten Teilen Ungarns noch die Bukowina von Österreich und Bessarabien von Russland hinzugewonnen hatte, berücksichtigte 1923 den gewandelten Charakter als Vielvölkerstaat nicht, hielt sich auch nicht an die den Nationalitäten 1918 gemachten Zusagen, bevorzugte das Staatsvolk genauso wie die orthodoxe Konfession und verpasste dadurch die wichtige Gelegenheit, einen Verband loyaler Staatsbürger zu schaffen. Revisionistische Ideen, latenter Antisemitismus, diskriminierende Maßnahmen nichtrumänischer Sprachgruppen genauso wie anhaltende Nivellierung nach unten oder traditionelle Klientelwirtschaft vergifteten das politische und gesellschaftliche Klima des Landes, das eigentlich hervorragende wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten besaß. Ein instabiles Königshaus (Hohenzollern-Sigmaringen) tat ein Übriges, sodass sich radikalisierende Parteiungen herausbildeten. Spätestens ab 1938 meinte König Karl (Carol) II., dieser Entwicklung nur mehr durch eine Entmachtung des Parlaments begegnen zu können, doch führte auch dessen autokratische Regierung angesichts der sich in Europa zuspitzenden Lage in die Sackgasse: Rumänien war nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen um eine Anlehnung an Hitlerdeutschland bemüht, musste aber trotzdem 1940 als Folge des Hitler-Stalin-Paktes die Nordbukowina sowie Bessarabien an die Sowjetunion sowie in Folge des „Zweiten Wiener Schiedsspruchs“ Nordsiebenbürgen und den Szeklerzipfel an Ungarn abtreten – eine Verstümmelung des gemäß Verfassung unteilbaren Landes, die den König zur Abdankung zugunsten seines neunzehnjährigen Sohnes Michael (Mihai) zwang und Rumänien ein autoritäres Regime unter Marschall Ion Antonescu (1882–1946) bescherte. Die deutsche Minderheit erhielt auf reichsdeutschen Druck hin die seit zwei Jahrzehnten ersehnten kollektiven Rechte mit teilweise autonomen Strukturen, allerdings auf Kosten der bisherigen Meinungspluralität und verbunden mit vollständiger Gleichschaltung mit der NS-Ideologie. 1941 beteiligte sich Rumänien als Verbündeter des Deutschen Reiches am Überfall auf die Sowjetunion und es kooperierte bei der Judenverfolgung und -vernichtung vor allem in der Bukowina, der Moldau und Bessarabien. Kurz vor dem Einmarsch der Roten Armee gelang dem jungen König ein Staatsstreich gegen Marschall Antonescu und Rumänien wechselte Ende August 1944 auf die Seite der Alliierten. Die weitere Entwicklung stand unter massivem Einfluss Moskaus, die vorher kaum vorhandenen Kommunisten gewannen zunehmend an Einfluss und konnten bereits 1945 zentrale Machtpositionen übernehmen. Mit den Anhängern rumänischer faschistischer Gruppen wurde genauso gnadenlos abgerechnet, wie die deutsche Minderheit kollektiv entrechtet wurde und ihre arbeitsfähigen Mitglieder vollständig zur sog. „Wiederaufbauarbeit“ in die Sowjetunion deportiert wurden. Die wehrfähigen Männer waren sowohl im rumänischen wie im ungarischen Landesteil aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen ab 1942/43 in deutsche Kampfverbände rekrutiert, die Nordsiebenbürger Sachsen 1944 zum größeren Teil evakuiert worden, sodass die Zahl der deutschen Minderheit dezimiert war und fast nur Alte und Kinder zurückgeblieben waren. Dennoch erfolgte keine Vertreibung und die in der unmittelbaren Nachkriegszeit durchgeführten Enteignungen wurden zumindest hinsichtlich der Höfe später teilweise rückgängig gemacht. In den fünfziger Jahren bestand selbst unter stalinistischem Vorzeichen das Bestreben, ein gutes Auskommen zwischen den verschiedenen Sprachgruppen zu dokumentieren, sodass es 1952–1968 zur Einrichtung einer sog. Autonomen Ungarischen Region im Szeklerland im mittleren Teil Siebenbürgens kam. Das hinderte das Regime nicht, rigoros in Schauprozessen gegen alle vorzugehen, die auch nur scheinbar die Ideologie der Machthaber untergraben könnten; nicht nur auf die Minderheiten hatte dies eine fatale Rückwirkung, da die Eliten aller Sprachgruppen zunehmend in die Emigration strebten. Diese Bewegung hatte Dank der Förderung durch Israel zunächst die jüdische Gemeinschaft zum größten Teil außer Landes geführt, gefolgt von der deutschen Minderheit, der ab den siebziger Jahren durch Gegenleistungen der Bundesrepublik nach und nach die Ausreise erlaubt wurde. Dieser demographische Aderlass ging – trotz scheinbarer politischer Öffnung um 1970 – einher mit einer zunehmenden ökonomischen Misere bedingt durch Misswirtschaft, Korruption und wahnhafte Rückzahlung aller ausländischen Schulden, aber auch mit einem neuen Nationalismus, einem Nationalkommunismus, der offen Geschichtsfälschung betrieb, einen zweitausendjährigen dakoromanischen Staat postulierte und alles Nichtrumänische zurückzudrängen trachtete.

Auf dieser verarmten und technologisch rückständigen sowie durch die ideologische Gehirnwäsche desorientierten Gesellschaft musste Rumänien nach der gewaltsamen politischen Wende Anfang 1990 neu aufbauen. Die Gesellschaft stellte sich allmählich der Aufarbeitung der historischen Irrwege, ohne jedoch verhindern zu können, dass sich alte Netzwerke in den Machtstrukturen erhalten konnten und Korruption ein Mittel der Politik blieb. In einem mühsamen Prozess kämpft die sich bildende Bürgergesellschaft gegen diese Strukturen, wobei sich Erfolge und Rückschläge abwechseln. 2004 erfolgte die Aufnahme in die NATO und 2007 jene in die Europäische Union, deren Unterstützungs- und Kontrollmechanismen dem Land eine wichtige Begleitung bieten.

Bevölkerung

Bevölkerung Siebenbürgens gegen Ende des 16. Jahrhunderts[1]

  Ungarn inkl. Szekler Sachsen Rumänen Sonstige (Raizen, Ukrainer) Insgesamt etwa
Szeklerland 150.000 ? -- -- 160.000
Sachsenland ? 65.000 15.000 -- 85.000
Adelskomitate 210.000 20.000 170.000 ? 400.000
Partes 140.000 -- 90.000 80.000 300.000
Insgesamt etwa 500.000 90.000 280.000 85.000 955.000

Die Bevölkerung Siebenbürgens nach Ethnien (in Prozent)[2]

Jahr Rumänen Ungarn Deutsche Roma Juden Sonstige Insgesamt Gesamtbevölkerung
1766 58,90 27,50 13,60 -- -- -- 100,00 953.8860
1766* 52,00 41,00 6,50 -- -- 0,50 100,01 1.453.7421
1773 63,50 24,20 12,30 -- -- -- 100,01 1.066.0170
1786 30,50 49,70 18,20 0,70 0,20 0,70 100,01 1.664.5450
1794 50,00 33,00 12,50 4,30 0,10 0,10 100,01 1.458.5590
1844 60,01 28,60 10,00 0,80 0,20 0,30 100,02 2.143.3100
1850/51 59,50 25,90 9,40 3,80 0,80 0,60 100,02

2.062.3790

*Aus diesem Jahr liegen zwei Datenserien vor.

Wirtschaft

Bereits in römischer Zeit war Siebenbürgen für seine Bodenschätze bekannt, die Förderung von Salz und Edelmetallen ließ die Römer große Anstrengungen zur Sicherung der Region unternehmen. Erst mit der Einbeziehung Siebenbürgens unter die Herrschaft der ungarischen Krone wurde der Bergbau wieder professionell aufgenommen, dafür wurden Fachleute aus den deutschen Ländern angeworben: Vor allem auf diese Bergleute und ihr mitgebrachtes sächsisches Bergrecht geht das Stereotyp der Saxones (ung. szászok) für alle Deutschen im südöstlichen Europa zurück. Die Edelmetallförderung sollte das ganze Mittelalter hindurch zu den wichtigsten Wirtschaftsposten Siebenbürgens gehören. Durch die Landeserschließung kamen jedoch bedeutende weitere Handelsgüter hinzu: Riesige Rinderherden wurden etwa bis Wien und weiter exportiert, Felle, Pelze und Naturprodukte kamen Richtung Westen hinzu, in Richtung Levante waren es etwa die Handwerkserzeugnisse der sächsischen Städte, die die Grundlage eines erfolgreichen Fernhandels wurden. Die Verlegung der Fernhandelsrouten, der Einbruch der Edelmetallpreise mit der Ausbeutung Amerikas und die Türkenkriege ließen die im Mittelalter weitgespannten Beziehungen der siebenbürgischen Städte in der Frühen Neuzeit immer enger werden. Als Folge nahm der Wohlstand der Region deutlich ab, gut abzulesen an den überlieferten Kunstwerken, etwa der Kirchen, die bis Mitte des 16. Jahrhunderts mitteleuropäisches Niveau besaßen und als Kunststile praktisch gleichzeitig auftraten; nun folgten meist vereinfachte, günstige künstlerische Lösungen, und erst im Spätbarock näherte sich die Qualität wieder mitteleuropäischem Niveau an. Denn erst mit der Einbindung ins Reich der Habsburger und in deren Märkte erholte sich auch die wirtschaftliche Situation allmählich. Dennoch blieb Siebenbürgen unter reichsweiter Betrachtung rückständig, überwiegend agrarisch orientiert und sich nur widerstrebend auf den Merkantilismus einstellend. Erst im 19. Jahrhundert kam es mit der Gründung von Kreditanstalten, der Einführung neuer Anbaumethoden, einschlägigen Fortbildungen und ersten Fabrikgründungen zu einem wirtschaftlichen Aufschwung, der zur Zeit des österreichisch-ungarischen Dualismus (1867–1918) rasch an Fahrt aufnahm. Dabei fiel den größeren Städten und zumal den sächsischen eine besondere Rolle zu, da sie auch den Wissenstransfer aus den deutschen Ländern genauso wie handwerkliches Können und Unternehmergeist gut zu nutzen wussten. Dies bot im 20. Jahrhundert die Grundlage für den Ausbau größerer Industrien, etwa in Kronstadt und Klausenburg, aber bald auch in zahlreichen mittelgroßen Städten. Hierauf konnte die gezielte Bevölkerungspolitik Rumäniens zunächst in der Zwischenkriegszeit, noch stärker aber nach dem Zweiten Weltkrieg aufbauen, als das kommunistische Regime den Ausbau von Schwerindustrie massiv förderte. Dies führte gleichzeitig zur Vernachlässigung der Agrarwirtschaft, die staatlich gelenkt war und unter starkem Missmanagement litt. Die Sicherung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung konnte in sozialistischer Zeit letztlich nur durch den eingeschränkten privaten Landbau gewährleistet werden. Der Neustart nach der politischen Wende von 1989, die etwa den Zusammenbruch der großen Werke brachte, gestaltete sich schwierig, aber Improvisationstalent und Risikobereitschaft genauso wie die gegenüber Investoren dokumentierte Zuverlässigkeit ließen die wirtschaftliche Entwicklung in Siebenbürgen, zumal im Süden und um die größeren Städte, mit vielen kleinen und mittelgroßen Betrieben beständig aufwärtsgehen, sodass mit dem Beitritt zur Europäischen Union 2007 eine feste ökonomische Grundlage geschaffen war. Heute gehört Siebenbürgen gemeinsam mit der Großregion Bukarest und dem Banat um Temeswar zu den Wirtschaftsmotoren Rumäniens mit einem verhältnismäßig hohen Anteil ausländischer Investitionen.

4. Die Deutschen Siebenbürgens

Die Grundzüge der Geschichte der Deutschen Siebenbürgens sind in den Kapiteln zur Landesgeschichte skizziert worden, weil sie als Landstand maßgeblich zu dieser beigetragen haben. Somit sind an dieser Stelle Hinweise auf Besonderheiten dieser Gruppe angebracht. Solche lassen sich bereits mit den ersten Rechtsverleihungen durch die ungarische Krone im 12. Jahrhundert feststellen, ausdrücklich bestätigt und festgehalten von König Andreas II. 1224 (Andreanum): Das den ersten Siedlergenerationen der hospites (der Eingeladenen) verliehene Recht ist angelehnt an das deutsche Stadtrecht (etwa Ofener Recht), das aber hier nicht für einen Ort, sondern für ein größeres Territorium galt, dessen Ausmaße definiert waren: Auf diesem Gebiet sollte „das Volk eins sein“ (unus sit populus), also alle die gleichen Rechte besitzen und auch nur von ihresgleichen verwaltet und gerichtet werden, Menschen anderen Rechts sollten sich dort nicht niederlassen dürfen. Dieser Grundsatz wurde über die Jahrhunderte hin gewahrt und ausgebaut und sollte sich zur Voraussetzung der langfristigen Existenz dieser Gruppe entwickeln. Entscheidend war das gleiche Recht aller (also aller männlicher Besitzer von Haus, Hof und Boden), gleiche Steuerpflicht für alle, die Wählbarkeit in Ämter, freie Pfarrerwahl etc. Dieser Grundsatz schloss vor allem Adelsrechte aus, die etwa Steuerfreiheit und eine andere Gerichtsbarkeit implizierten, und führte zu einem jahrhundertelangen Kampf gegen die Aushöhlung dieses Rechtsgrundsatzes etwa durch Angehörige der Adelsnation. Den eigenen Kleinadel (die „Gräfen“), der sich überwiegend aus den Lokatoren der Ansiedlungszeit entwickelt hatte, vermochte die zunehmend erfolgreiche und selbstbewusste Nation (im Sinne von Rechtsstand, gewissermaßen also kollektiv adelsgleich) bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert entweder in die Komitate (Grafschaften) des Adels abzudrängen oder zur Aufgabe von Vorrechtsansprüchen zu bringen. Zwar hatten die ratsfähigen Geschlechter der Städte (die cives) herausgehobene Positionen und Vorgriffsrechte auf Ratsämter, doch auch hier drängten spätestens um 1500 neue soziale Schichten nach oben und erzwangen Durchlässigkeit. Um diese Zeit wurde das Ausschließlichkeitsrecht am inzwischen erweiterten Rechtsterritorium (Königsboden, fundus regius), dessen politischer und gerichtlicher Vorort Hermannstadt war, so definiert, dass sich nur Menschen deutscher Zunge in den Orten niederlassen durften, allerdings ist auch dies nicht als ethnische Abgrenzung zu verstehen; denn im Grunde konnte sich jeder Kaufmann oder Handwerker in den Orten niederlassen, wenn er sich uneingeschränkt dem sächsischen Recht unterwarf, keine Rechtsausnahmen beanspruchte und sich konfessionell und sprachlich anpasste. Selbst wenn einzelne wohlhabende Handelsherren Adelsrechte erwarben, so konnten sie nur dann in den sächsischen Orten wohnen bleiben, wenn sie auf deren Rechtsgebiet auf die Anwendung ihres anderen Rechts verzichteten. Auch wenn im Laufe der Jahrhunderte die Krone oder die Wahlfürsten versuchten, Teile des Rechtsgebiets zu entfremden und etwa, wie andernorts, Gefolgsleuten zum Lehen oder zum Geschenk zu geben, so stritt die Nation so lange dagegen, bis der alte Rechtszustand wiederhergestellt war. Da die Sächsische Nation zu den wichtigsten Steuerzahlern gehörte, über die bestentwickelte Technologie (etwa für die Rüstung), zeitweilig über Schlüsselstellungen an den Pässen verfügte, vermochte sie ihre Rechtsposition konsequent zu verteidigen. Diese Beharrlichkeit in der Verteidigung des eigenen Rechtsstandes führte in der späteren Frühneuzeit, als etwa in der Habsburgerzeit die klassischen Wirtschaftszweige weitgehend zusammengebrochen oder von anderen Gruppen übernommen worden waren, zu verknöcherten Strukturen und verkrampfter Besitzstandswahrung. Mit der weitflächigen Zunahme der Sprachgruppe der Rumänen erhielt die Auseinandersetzung um das ausschließliche Niederlassungsrecht auf Königsboden allmählich auch eine ethnische Konnotation, obwohl der Abwehrkampf immer noch dem aggressiv auftretenden Adel der Komitate und der Szekler galt.

Neben den Siedlungen, die auf freiem Land des Königs, daher Königsboden, entstanden, gab es weitere Orte, in der Regel in unmittelbarer räumlicher Nachbarschaft in den Komitaten, wo Adelsrecht galt. Von insgesamt ursprünglich rund 500 Gründungen galten im 19./20. Jahrhundert noch rund 250 als sächsische Orte, davon etwa zwei Drittel auf Königs- und ein Drittel auf Komitatsboden; die anderen Orte waren im späten Mittelalter wüst gefallen oder wechselten in der Frühen Neuzeit die Bewohnerschaft. Sachsen auf Komitatsboden verfügten nicht über die Rechte deutscher Siedler auf Königsboden und gerieten in zunehmende Grundhörigkeit und Leibeigenschaft. Kirchlich waren die Siedlungen über die Pfarrbruderschaften der Ansiedlungszeit jedoch miteinander verbunden, sodass auch die Komitatsbodendörfer die Reformation mitmachten und vollständig in die Evangelische Kirche Augsburgischer Konfession integriert waren, die Grundherren ließen diese Entwicklung zu. Dadurch erhielt sich die Sprachgruppe unabhängig vom Rechtsstatus und konnte im 19. Jahrhundert den Wandel zu einer ethnischen Gruppe gemeinsam mitmachen (sodass erst zu diesem Zeitpunkt der ursprüngliche Rechtsbegriff Sachsen für alle verwendet wurde, während sie sich vorher allgemein als Deutsche bezeichneten). Zu dieser Gruppe, die verschiedene Varianten des Siebenbürgisch-Sächsischen sprachen (ein moselfränkischer Dialekt ähnlich dem heute in Luxemburg gesprochenen Letzeburgischen), kamen laufend Einzelzuwanderer hinzu, im 17. Jahrhundert etwa zahlreiche Glaubensflüchtlinge aus der Zips oder aus Schlesien, ab dem 18. Jahrhundert auch ganze Siedlergruppen. Zu deren bedeutendsten zählen die von den österreichischen Zentralbehörden zwangsweise umgesiedelten Kryptoprotestanten aus den Erblanden (sog. Landler), die sich in ihrer Eigenart in mehreren südsiebenbürgischen Orten bis ins 20. Jahrhundert erhalten haben.

Die deutschen Siedlungen zeichnete bereits ab dem späten Mittelalter ein gut entwickeltes Bildungssystem aus. Neben den Lateinschulen der Städte sind auch zahlreiche Dorfschulen nachgewiesen, eine langfristige Basis bot jedoch das mit der Reformation eingeführte Schulsystem, zumal der Reformator Johannes Honterus (1498–1549) eigentlich Pädagoge sowie Humanist und weniger Theologe war. Mehrere Stadtgymnasien vermochten nicht nur Hochschulreife zu vermitteln, sondern boten auch voruniversitäre Studien. Ein ausgeklügeltes Stipendiensystem ermöglichte unbemittelten, aber fähigen Studiosi die Ausbildung an einer europäischen Universität, meist in den deutschen Ländern, seit der Reformation bevorzugt an protestantischen Lehrstätten. Diese enge Verbindung nach Mitteleuropa ließ auch die meisten geistigen Strömungen mit nur geringer Verzögerung auch nach Siebenbürgen vordringen, wobei die sächsischen Orte die lutherische, die ungarischen Orte Siebenbürgens hingegen in der Regel die calvinistische Welt spiegelten. Katholische und österreichische Einflüsse kamen erst ab dem 18. Jahrhundert sehr allmählich hinzu.   

Das 19. Jahrhundert brachte einen nachhaltigen Wandel mit sich, der schon mit der allmählichen Aushöhlung der alten Standesrechte unter Joseph II. begonnen hatte (Aufhebung des ausschließlichen Niederlassungsrechts 1781). Beginnend mit der Revolution 1848/49 erhielten Rumänen mehr Rechte auf dem Königsboden, 1853 wurde das sächsische Eigen-Landrecht durch das seit 1811 in Österreich geltende Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst und 1876 wurden auch die verbliebenen Reste der Selbstverwaltung durch die ungarische Regierung aufgehoben. Statt des alten politischen Rahmens musste ein neuer entstehen, und dieser war bereits in den vorangegangenen Jahrzehnten mit der zunehmenden Bedeutung der evangelischen Kirche herangereift, die unter dem um- und weitsichtigen Bischof Georg Daniel Teutsch ab 1867 zu jener Volkskirche ausgestaltet wurde, die in die meisten Bereiche des gesellschaftlichen Lebens der protestantischen Deutschen Siebenbürgens hineinwirken und diesen bis Ende des 20. Jahrhunderts einen gemeinschaftlichen Halt geben sollte. Eine der zentralen Maßnahmen der Kirche war die vollständige Integration des Bildungswesens in ihren Rahmen und dessen umfassender und planmäßiger Ausbau nach binnendeutschen Vorbildern. Volksschulen, Gymnasien, Mädchenschulen, Lehrerseminare und Lehranstalten für die Ausbildung von Kindergärtnerinnen bis hin zu neuen Landwirtschafts- und Gewerbeschulen sowie Handels- und Realschulen standen allen Konfessions- und Religionsgemeinschaften offen. Das verlorene politische Terrain wurde somit durch Bildung und durch ökonomische Kraft wettgemacht, die auf zu Fabriken ausgebauten Handwerksbetrieben, auf landwirtschaftlicher Innovation sowie auf einem ausdifferenzierten Kredit- und Genossenschaftswesen fußte.

Viele Besucher, gerade aus dem binnendeutschen Raum, waren von diesen Leistungen und dieser Entwicklung beeindruckt und hoben den Vorbildcharakter für andere deutsche Minderheiten im östlichen Europa hervor. Dies geschah auch nach 1933, als die Siebenbürger Sachsen verstärkt in das Blickfeld der Nationalsozialisten gerieten und selbst eine in deren Geist wirkende „Erneuerungsbewegung“ hervorbrachten. Beide klammerten jedoch einen zentralen Aspekt der siebenbürgischen Lebenswelt aus: Zwar gab es in der siebenbürgischen Gesellschaft allgemein einen klaren Isolationismus, man lebte nebeneinander und nicht miteinander, aber dieses in weitgehend friedlichem Einvernehmen, das ohne Rassismus auskam. Auch Juden lebten seit der Jahrhundertwende um 1800 vor allem in Städten, auch den sächsischen, aber nahezu konfliktfrei im Umgang mit den anderen Gruppen. Mit zunehmender Enttäuschung über den rumänischen Nationalstaat und fortschreitendem Erfolg der Nationalsozialisten steigerten sich die Sympathien für deren Bewegung, sodass sich das Gros der deutschen Bevölkerung Siebenbürgens um 1940 von reichsdeutschen Abgesandten im NS-Sinne gleichschalten ließ, während die wehrfähigen Männer zum größten Teil 1942/43 in Kampfverbände Hitlerdeutschlands rekrutiert wurden. Damit begann die allmähliche Auflösung dieser Minderheit, da diese Soldaten nach dem Krieg in der Regel in den Westzonen Deutschlands oder in Österreich verblieben (einige wenige kehrten in den 1950er Jahren zurück). Die 1940 an Ungarn gefallenen Nordsiebenbürger Sachsen waren 1944 evakuiert worden und kehrten nur zum geringen Teil, meist zwangsweise, wieder zurück; sie verblieben in Österreich oder zogen später ins Ruhrgebiet. Anfang 1945 wurde die gesamte verbliebene arbeitsfähige deutsche Bevölkerung zu „Wiederaufbauarbeiten“ in die Sowjetunion deportiert, viele starben dort, wurden in die Ostzone Deutschlands entlassen oder kehrten nach vier bis fünf Jahren nach Rumänien zurück.

In den unmittelbaren Nachkriegsjahren gab es einige Familienzusammenführungen Richtung Westen. Die in Rumänien Verbliebenen waren bis auf weiteres eingesperrt, verfügten im Rahmen des kommunistischen Bildungssystems zwar durchgehend über deutschsprachige Schulen bis zur Hochschulreife, ansonsten aber lediglich über die Evangelische Kirche A.B. als eigenständigen Rückzugsort. Die Landwirtschaft war restlos kollektiviert und die Unternehmen waren vollständig enteignet. Willkürliche Deportationen innerhalb des Landes in den 1950er Jahren genauso wie stalinistische Verfolgung führten zu extremer Verunsicherung, konnten aber ein Gesellschafts- und Kulturleben der Siebenbürger Sachsen nie ganz unterdrücken. Dieses wurde mit einsetzendem politischem Tauwetter in den 1960er Jahren allmählich intensiviert, litt aber unter der Zunahme der Auswanderung in die Bundesrepublik und einem sich in den 1970er Jahren verstärkenden Nationalkommunismus unter Nicolae Ceauşescu. Die Bundesregierung suchte, bedrängt von den rumäniendeutschen Landsmannschaften in Deutschland, nach Wegen, die Ausreisewilligen abzukaufen, was in den 1970er Jahren zunehmend gelang und dazu führte, dass Ende der 1980er Jahre bereits über die Hälfte der Siebenbürger Sachsen im Westen lebte. Traumatisiert durch das Ceauşescu-Regime verließ nach der politischen Wende von 1989 der größte Teil der deutschen Minderheit Rumänien.

Die dort verbliebenen Deutschen haben sich allmählich als Minderheitengruppe stabilisieren können, wenngleich auf einem demographisch sehr niedrigen Niveau. Die deutschen Minderheitenschulen wurden fortgeführt und erfreuen sich bei der Mehrheitsbevölkerung großer Beliebtheit, allerdings fehl(t)en ihnen zunehmend muttersprachliche Lehrkräfte. Angesichts grassierender Korruption im Land entwickelte sich in der Gesellschaft vereinzelt ein hoher Zuspruch zur politischen Organisation der deutschen Minderheit, dem Demokratischen Forum, sodass dessen Vertreter wiederholt in politische Verantwortung gewählt wurden. Das bekannteste Beispiel ist Klaus Johannis als Bürgermeister von Hermannstadt, der 2014 schließlich auch zum Staatspräsidenten Rumäniens gewählt wurde (wiedergewählt 2019). Zu den ausgewanderten Landsleuten, die überwiegend in Deutschland, aber auch in Österreich, den USA, Kanada und der Schweiz leben, hat sich nach der Wende ein gutes und konstruktives Verhältnis entwickelt, das sich auch in vielfältigen gemeinsamen Vorhaben niederschlägt.

5. Bibliographische Hinweise

Literatur

  • Eduard Albert Bielz: Handbuch der Landeskunde Siebenbürgens. Eine physikalisch-statistisch-topographische Beschreibung dieses Landes. Hermannstadt 1857. Ndr. Köln, Weimar, Wien 1996.
  • Konrad Gündisch: Siebenbürgen und die Siebenbürger Sachsen. München 1998.
  • Christoph Klein: Die Gesamtkirchenvisitation der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien (1990–2010). Köln, Weimar, Wien 2018.
  • Béla Köpéczi (Hg.): Kurze Geschichte Siebenbürgens. Budapest 1990.
  • Rolf Kutschera: Landtag und Gubernium in Siebenbürgen 1688–1869. Köln, Wien 1985.
  • Paul Milata: Zwischen Hitler, Stalin und Antonescu. Rumäniendeutsche in der Waffen-SS. Köln, Weimar, Wien 2007.
  • Paul Niedermaier: Städte, Dörfer, Baudenkmäler. Studien zur Siedlungs- und Baugeschichte Siebenbürgens. Köln, Weimar, Wien 2008.
  • Ian-Aurel Pop, Ioan Bolovan: Geschichte Siebenbürgens. Ludwigsburg 2020.
  • Karl Reinerth: Die Gründung der evangelischen Kirchen in Siebenbürgen. Köln, Wien 1979.
  • Harald Roth: Kleine Geschichte Siebenbürgens. 4. Aufl. Köln, Weimar Wien 2012.
  • Harald Roth (Hg.): Handbuch der Historischen Stätten: Siebenbürgen. Stuttgart 2003.
  • Georg Daniel Teutsch: Die Gesamtkirchenvisitation der Evangelischen Kirche A.B. in Siebenbürgen (1870–1888). Hermannstadt 1925. Ndr. Köln, Weimar, Wien 2001.
  • Georg Daniel Teutsch, Friedrich Teutsch: Geschichte der Siebenbürger Sachsen für das sächsische Volk. 4 Bde. Hermannstadt 1907–1926. Ndr. Köln, Wien 1984.
  • Ioan Marian Ţiplic: Die Grenzverteidigung Siebenbürgens im Mittelalter (10.–14. Jh.). Heidelberg 2007.
  • Gerald Volkmer: Siebenbürgen zwischen Habsburgermonarchie und Osmanischem Reich. Völkerrechtliche Stellung und Völkerrechtspraxis eines ostmitteleuropäischen Fürstentums 1541–1699. München 2015.
  • Ernst Wagner: Historisch-Statistisches Ortsnamenbuch für Siebenbürgen. Köln, Wien 1977.
  • Ernst Wagner (Hg.): Quellen zur Geschichte der Siebenbürger Sachsen (1191-1975). . Köln, Wien ²1981.
  • Annemarie Weber: Rumäniendeutsche? Diskurse zur Gruppenidentität einer Minderheit (1944–1971). Köln, Weimar, Wien 2010.

Periodika/Schriftenreihen

  • Anuarul Institutului de Istorie „George Bariţiu“ Cluj-Napoca [Jahrbuch des "George Baritiu" Instituts für Geschichte in Klausenburg] (seit 1958).
  • Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde (Hermannstadt, Kronstadt, Alte Folge 1843–1851, Neue Folge 1853–1944), Fortsetzung als: Siebenbürgisches Archiv (Köln u. a. seit 1962).
  • Erdélyi Múzeum (Kolozsvár/Klausenburg, 1874–1946, 1991–).
  • Forschungen zur Volks- und Landeskunde (Hermannstadt, seit 1959).
  • Schriften zur Landeskunde Siebenbürgens (Köln u. a. seit 1976).
  • Siebenbürgische Semesterblätter (München 1987–1999).
  • Spiegelungen (München, seit 2006, Fortsetzung der 1952 begründeten Südostdeutschen Vierteljahresblätter).
  • Studia Transylvanica (Köln u. a. seit 1968).
  • Transylvanian Review (Cluj-Napoca/Klausenburg, seit 1990).
  • Ungarn-Jahrbuch (München, Regensburg, seit 1969).
  • Zeitschrift für Siebenbürgische Landeskunde (Heidelberg/Gundelsheim, seit 1978, 4. Folge des 1878 begründeten Korrespondenzblattes des Vereins für Siebenbürgische Landeskunde).

Weblinks

Anmerkungen

[1] Béla Köpeczi (Hg.): Kurze Geschichte Siebenbürgens. Budapest 1990, S. 269

[2] Aufgrund zeitgenössischer konfessioneller Konskriptionen, Schätzungen und der Volkszählung 1850/51. Ebenda, S. 411.

Zitation

Harald Roth: Siebenbürgen. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2022. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32598 (Stand 14.06.2022).

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(Stand: 19.01.2024)  | 
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