Österreichische Militärgrenze

1. Toponymie

Deutsche Bezeichnung

Österreichische Militärgrenze, Habsburgische Militärgrenze, veraltet Militärgränze und Konfin

Anderssprachige Bezeichnungen

Lat.: Confinium militare, bos./kro./serb.: Војна крајина/Vojna krajina, ung.: Katonai határőrvidék, rum.: Graniţa militară

Etymologie

Namensgebend für die Bezeichnung ‚Österreichische Militärgrenze‘ waren zwei Aspekte. Zum einen die geographische Lage der Region an der Außengrenze der Habsburgermonarchie zum Osmanischen Reich als Grenzland, und zum anderen die mit der Grenzregion verknüpften militärstrategischen Aufgaben hinsichtlich der Verteidigungspolitik. Der Begriff beruht folglich auf den funktional verschränkten Komponenten ‚Militär‘ und ‚Grenze‘.

2. Geographie

Lage und Topographie

Die Österreichische Militärgrenze war eine historische Verwaltungseinheit der Habsburgermonarchie und umfasste zur Zeit ihrer größten Ausdehnung ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts einen ca. 1.600 km langen von der Adria bis zum Karpatenbogen verlaufenden Gürtel. Das Territorium erstreckte sich über Teile Kroatiens, Slawoniens, Syrmiens, des Banats sowie Siebenbürgens und umschloss ein Gebiet von ca. 50.000 km2. Die Militärgrenze war topographisch äußerst heterogen. Neben dem küstennahen flachen Hinterland bestand sie aus waldreichen gebirgigen Regionen.

Historische Geographie

Das Gebiet der Österreichischen Militärgrenze grenzte an das Osmanische Reich und das Venezianische Überseereich. Gemeinsam bildeten die beiden Mächte mit der Habsburgermonarchie die Triplex confinium. Als Ausgangsterritorium der Militärgrenze galt die Region um Sichelburg (Žumberačka Gora), im heutigen kroatisch-slowenischen Grenzgebiet gelegen. Auf diesem Territorium wurde ab ca. 1530 Flüchtlingen aus dem Osmanischen Reich, den Uskoken, Siedlungsgebiet zugewiesen. In den folgenden knapp 250 Jahren wurde dieses Territorium mehrfach großflächig erweitert. Aufbauend auf erste administrative Strukturen, etwa durch die Schaffung des Warasdiner und des Karlstädter Generalats 1578, erfolgte westlich davon die Integration der Lika und im Osten eine Erweiterung um die Slawonische Militärgrenze entlang der Save bis vor Belgrad/Beograd, sowie die Banater und Siebenbürgische Militärgrenze. Bis 1881 wurde die Österreichische Militärgrenze aufgelöst und das Territorium in den zivilen Herrschaftsbereich der Habsburgermonarchie eingegliedert.

3. Geschichte und Kultur

Beinamen

Die Österreichische Militärgrenze wird auch als Seuchenkordon bzw. Cordon Sanitaire bezeichnet. Dies begründet sich durch die im 18. Jahrhundert eingeleiteten Maßnahmen zur Seuchenprävention auf dem Gebiet der Militärgrenze. Gelegentlich findet sich auch der Beiname „habsburgischer Limes“ in Anspielung auf den römischen Limes, den befestigten Grenzwall des Römischen Reichs.

 

Bevölkerung

Die Bevölkerung der Habsburgischen Militärgrenze wurde umgangssprachlich als Grenzer, Grenzsoldaten oder als Wehrbauern bezeichnet. Diese Grenzer und ihre Familienangehörigen bildeten eine in Europa einzigartig strukturierte Gesellschaft. Die im 16. Jahrhundert angesiedelten Bevölkerungsgruppen, primär orthodoxe Vlachen, erhielten spezielle Privilegien, die die Grundzüge für die sich entwickelnde Grenzergesellschaft formten. Hierbei bekamen die Siedler abgabenfreien Grund zur Bewirtschaftung gegen die Bereitschaft, Militärdienst zur (Be-)Festigung der Grenze zu leisten. In den folgenden Jahren wurden diese Privilegien (Statuta Valachorum 1630) verfestigt und, parallel zur territorialen Erweiterung der Militärgrenze, auf weitere Bevölkerungsgruppen ausgedehnt. Die Zadruga (Hauskommunion) als eine komplex strukturierte südslawische Großfamilienform beeinflusste die juridische Ausformung der Militärgrenze in ihrem späteren Bestehen. Diese Haushaltsstruktur fußt auf den Prinzipien der Patrilinearität, Patrilokalität sowie der Seniorität.[1] Diese nicht immer dominante Variante eines komplexen Militärgrenzhaushalts ist charakterisiert durch die Festlegung eines Haushaltsvorstandes, des Pater familias. Mit diesem sind alle männlichen Familienmitglieder verwandt, ihm untergeordnet und sie verbleiben nach einer Heirat im gemeinsam wirtschaftenden Haushalt (Hauskommunion). Mit Ausnahme des Haushaltsvorstands waren alle diese Männer einer Hauskommunion zum Militärdienst verpflichtet. Propagiert wurde vom Wiener Hof eine Gesellschaftsordnung, die keine zivile Bevölkerung in der Grenzregion vorsah. Im 18. Jahrhundert mussten dabei vom Wiener Hof Kompromisse eingegangen werden. So entstanden etwa in Siebenbürgen gemischte Regimentsbezirke mit Militärgrenzdörfern und zivilen Dörfern. Bevölkerungsmangel führte dazu, dass im Banater Militärgrenzabschnitt mehrere Dörfer mit Veteranen und Invaliden besiedelt wurden. Um 1800 wird für die Militärgrenze eine Bevölkerung von rund 824.000 Menschen angenommen.[2] Im Jahr 1803 umfasste die männliche Bevölkerung 230.069 Orthodoxe, 184.259 Römisch Katholische, 21.589 Unierte sowie 18.338 Protestantische/Unitarische Personen.[3] Mit der graduellen Auflösung der Militärgrenze änderten sich die sozialen und familiären Rahmenbedingungen für die Grenzfamilien. Ihr soziales Prestige als „des Kaisers Grenzer“ – und damit ein Identitätsmerkmal – ging verloren. Da die Grenzergesellschaft fortan einer zivilen Rechtsprechung unterlag, führte die Auflösung der Militärgrenze vielerorts zum Verschwinden der Zadruga, was zugleich eine Aufspaltung des Besitzes bedeutete und die Einkommensgrundlage veränderte.

16. bis 17. Jahrhundert: Freier Bauer und Soldat

Das Grenzgebiet zum Osmanischen Reich war im 16. Jahrhundert infolge der häufigen kriegerischen Auseinandersetzungen von der Bevölkerung verlassen worden und stark verwüstet. Nachdem sich die Osmanen zurückgezogen hatten, begannen die habsburgischen Behörden die Region wieder zu besiedeln. Den innerösterreichischen Landständen (Krain, Kärnten, Steiermark) war aus sicherheitspolitischen Überlegungen an einer gut befestigten Grenze zur Abwehr der Osmanen gelegen, weshalb diese ab 1578 enorme finanzielle Mittel zum Ausbau von Grenzfestungen und Wehranlagen zur Verfügung stellten. Zur Bewirtschaftung des entvölkerten Landes und zum Schutz der Grenze mussten zudem für potentielle Siedler Anreize geschaffen werden. Nach dem Leitsatz „Freier Bauer und Soldat“ (nach Karl Kaser)[4] erhielten diese Siedler nun für die Leistung von unentgeltlichem Militärdienst am Grenzkordon abgabenfreien Grund zur Eigennutzung als eine Art Militärlehen zugesprochen. Das Militärgrenzsystem bewirkte eine Durchbrechung der parallel bestehenden frühneuzeitlichen grundherrschaftlichen Strukturen in der Region und ermöglichte den Grenzern innerhalb der ansonsten undurchlässigen, beschränkenden Gesellschaftsordnung gewisse Freiräume auf Kosten der jeweiligen lokalen Grundherren, jedoch unter militärischer Jurisdiktion. Die kroatischen Grafschaften Lika und Krbava, 1527 vorwiegend im osmanischen Sandschak Lika aufgegangen, wurden nach der erfolglosen Türkenbelagerung Wiens im Jahre 1683 wieder habsburgisch. Die im Zuge der Kriegshandlungen verwaiste Lika wurde in mehreren Wellen wiederbesiedelt und 1712 in die Militärgrenze integriert. Der Innerösterreichische Hofkriegsrat mit Sitz in Graz übernahm als zentrale Verwaltungsbehörde die Administration und Instandhaltung der militärischen Infrastrukturen und Festungen in der Militärgrenze. Die ständische Behörde war zugleich für Personalagenden wie die Besetzung der Hauptmannschaften verantwortlich. Letztere waren den Generalaten unterstellt und bildeten sich aus einer militärischen Einheit, die wiederum aus Grenzern mehrerer Grenzdörfer bestand. 1705 wurde der Innerösterreichische Hofkriegsrat dem Wiener Hofkriegsrat unterstellt, der in der Folgezeit allmählich die Oberaufsicht über sämtliche Agenden betreffend die Österreichische Militärgrenze erlangte.

18. bis 19. Jahrhundert: Vom Wehrbauern zum Berufssoldaten

Mit Abschluss des Friedensvertrags und des Wirtschaftsvertrags von Passarowitz (serb: Пожаревац / Požarevac) zwischen der Hohen Pforte und dem Wiener Hof im Jahr 1718 intensivierten sich die Kontakte der beiden Kontrahenten durch die damit einhergehenden verbesserten diplomatischen Beziehungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In der darauffolgenden Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs wurde die bekannte, zwar nun abgeschwächte militärische Bedrohung seitens der Osmanen von einer Gefahr auf medizinischem Gebiet abgelöst. Der Habsburgermonarch Karl VI. (1685-1740) sah im Militär die Möglichkeit, eine effektive Seuchenprophylaxe bereits an der Außengrenze der Monarchie, in der Militärgrenze, umzusetzen. Sowohl dieser Umstand, als auch der Wille zur Stärkung der Zentralmacht gegenüber den lokalen Eliten führte schließlich unter Maria Theresia (1717-1780) zur territorialen Erweiterung der Militärgrenze, und nicht zu einer Auflösung derselben, wie sie durch lokale Eliten, speziell in Ungarn und Kroatien, angestrebt wurde. Seit dem 17. Jahrhundert hatte sich zudem das Truppensystem eines stehenden Heeres, d.h. die Unterhaltung einer permanent einsatzbereiten Armee durch den frühmodernen Staat, durchgesetzt. Diese Entwicklung hatte Auswirkungen auf die Wehrbauern in der Militärgrenze. Die Bestrebungen zur Vereinheitlichung der imperialen Militärmacht führten zur gänzlichen Militarisierung der Militärgrenzterritorien und der Grenzgesellschaften. Die bestehenden Grenzeinheiten wurden zur leichteren Inkorporation in den habsburgischen Heeresverband in Regimenter umstrukturiert, die nun einem strengeren militärischen Exerzitium unterlagen und Generalkommanden unterstanden. Die Militärgrenzer kamen danach auf europäischen Kriegsschauplätzen häufig zum Einsatz und stellten eine wichtige Personalressource der Armee dar. Ab 1807 sollte ein einheitliches Militärgrenzrecht (Grenzgrundgesetz) noch stärker auf die Grenzhaushalte einwirken, indem etwa die Teilung von Hauskommunionen verboten wurde, um möglichst viele Männer für die Grenzregimenter zur Verfügung zu haben. Zumindest eine männliche Arbeitskraft (Pater familias) musste dem Haushalt zur ökonomischen Versorgung jedoch weiterhin zugestanden werden. Die Erhebungen um 1848/49 schufen einen wichtigen Paradigmenwechsel im sozialen Rahmen des Militärgrenzsystems. Durch die Bauernbefreiung der zivilen Gebiete der Monarchie waren nun auch die zivilen Bauern frei, jedoch ohne im Gegenzug Militärdienst für ihr Land leisten zu müssen. Die Entmilitarisierung der Grenzzone wurde zudem durch nationale und wirtschaftliche Interessen beschleunigt.

Militärgeschichte: Cordon Militaire

Der Dienst am Cordon Militaire, der Außengrenze der Monarchie, stellte die zentrale Aufgabe der Grenzsoldaten dar. Zwischen definierten Kordonsposten an der externen Grenze musste Tag und Nacht patrouilliert werden, um Bedrohungen und illegale Grenzübertretungen zu verhindern. Die Grenzer mussten für diesen Dienst an der Grenze ihre Grenzdörfer verlassen und hatten dafür unterschiedliche Distanzen hinter sich zu bringen. Ab dem 18. Jahrhundert erweiterten sich die Aufgabenfelder, indem neben dem Grenz- und Kriegseinsatz zusätzlich verschiedene Dienste zum Gemeinwohl des Regimentsbezirks und Aufgaben zur Unterstützung des Regiments wie etwa der Transport von Regimentsgeldern, Waffen und Munition oder der Vorspann hinzukamen. Die Militärverwaltungsstruktur gliederte sich nun nach Regimentsbezirken inklusive Stabsorten. Die Grenzsoldaten selbst formierten sich in Grenzinfanterieregimenter, Grenzhusarenregimenter oder Grenzdragonerregimenter, die sich wiederum aus Kompagnien oder Eskadronen zusammensetzten. Die Selbstverwaltung in militarisierten Dörfern erfolgte unter militärischer Oberaufsicht und unterlag der Militärgerichtsbarkeit (judicum delegatum militare/mixtum), sodass etwa Eheschließungen oder Schulbesuche außerhalb der Militärgrenze nur mit Bewilligung der Militärbehörden erlaubt waren.

Seuchenprophylaxe: Cordon Sanitaire

Mit dem Auftreten der Beulenpest (hervorgerufen durch den Erreger Yersenia pestis) im Osmanischen Reich wurde der Kordonsdienst nach drei Gefahrenstufen klassifiziert. Die Soldatenstärke betrug in Phasen, in denen in der europäischen Türkei kein Pestfall auftrat, ca. 4.000 Mann, bei Pestfällen in Konstantinopel ca. 7.000 Mann und bei dokumentierter Pestgefahr in der unmittelbaren Grenzgegend wie in den Donaufürstentümern ca. 11.000 Mann.[5] Ab 1807 erfolgte eine Einteilung in vier Generalate.

Der habsburgische Cordon Sanitaire hatte Auswirkungen auf das gesamte Europa. Das permanente Patrouillieren der Grenzsoldaten an der Außengrenze der Monarchie bildete die Grundlage für die Seucheneindämmungsstrategie des Wiener Hofes. Auf dem Gebiet der Militärgrenze sollte zum Ende der 1730er Jahre eine ‚medikalisierte Grenze‘ entstehen, die bis ins 19. Jahrhundert ein wesentliches Instrument zur Kontrolle von Infektionskrankheiten in der Monarchie darstellte. Die seit 1718 intensivierten Wirtschaftsbeziehungen mit dem Osmanischen Reich erhöhten die epidemische Bedrohung für die Habsburgermonarchie. Zur Prävention wurden an allen neuralgischen Einreisepunkten sogenannte Contumazen, d.h. Quarantänestationen, errichtet, die zu den Brennpunkten medizinischer Kontrolle in der Österreichischen Militärgrenze wurden. Alle Reisenden, Tiere und Waren mussten für eine legale Einreise eine festgelegte Zeit in diesen Einrichtungen in Quarantäne (40, 28, 21 Tage) verbringen. Dort wurden nach zeitgenössischem Wissenstand (Miasmatheorie vs. Kontagionstheorie) medizinische Untersuchungen durchgeführt und Hygienemaßnahmen wie Lüften, Räuchern und Waschen angewandt. Abhängig vom Grad der Seuchengefahr konnte die Außengrenze ganz gesperrt und alle Einreisen unterbunden werden. Ein erfolgreicher Quarantäneabschluss wurde mit einem Gesundheitszertifikat, der Sanitätsfede, dokumentiert. Dieses aufwendige und kostenintensive Prozedere ließ sich durch den Kordonsdienst der Grenzsoldaten umsetzen. Im Jahr 1776 übernahm der Hofkriegsrat die Oberaufsicht und Kontrolle über die Contumazen der Österreichischen Militärgrenze. Die habsburgischen Präventivpraktiken in der Militärgrenze perfektionierten die erprobten Maßnahmen der Seequarantäne (Venedig, Triest) mit der Einführung von Quarantänen zu Land als permanente Institutionen. Das Militär als personelle Ressource aber auch die Militärgrenze als abgegrenzter Verwaltungsraum boten die Voraussetzungen für einen ständigen Sanitätskordon.

Gedächtnis und Erinnerungskultur

Hatten Kroaten und Serben unter dem Schirm der Österreichischen Militärgrenze als des Kaisers Grenzer die Außengrenzen der Monarchie gemeinsam verteidigt, verdrängten mehrere Ereignisse das vergangene ‚Gemeinsame’ unter nationalen Gesichtspunkten und ließen so die Institution der Militärgrenze im kollektiven Gedächtnis verblassen. Auf dem Gebiet der Krajina kam es in der Zeit des Nationalsozialismus zu ethnischen Differenzierungen, als die von Adolf Hitler instrumentalisierte kroatische Ustascha Serben verfolgte, um ihr Ziel eines „serbenfreien“ Kroatiens umzusetzen. Im ausgehenden 20. Jahrhundert erfolgte nach der Gründung der Republik Kroatien eine territoriale Abspaltung durch serbische Aufständische, die ein Gebiet unter dem Namen Republik Serbische Krajina (serb.: Република Српска Крајина/Republika Srpska Krajina) für unabhängig erklärten. Krajina wurde hier verkürzt für Vojna Krajina instrumentalisiert. Große Teile dieses Territoriums deckten sich mit den älteren Teilen der historischen Militärgrenze. Der Konflikt war begleitet von „ethnischen Säuberungen“, Plünderungen und Massakern an der überwiegend kroatischen Zivilbevölkerung. Zwischen 1991 und 1995 waren Flucht und Vertreibung verantwortlich für die wiederholte Entvölkerung des Gebietes

4. Bibliographische Hinweise

  • Joseph Heinrich Benigni von Mildenberg: Statistische Skizze der Siebenbürgischen Militär Gränze. Hermannstadt 1834.
  • Géza Dávid, Pál Fodor (Hg.): Ottomans, Hungarians, and Habsburgs in Central Europe. The Military Confines in the Era of Ottoman Conquest. Leiden-Boston-Köln 2000.
  • Hannes Grandits: Familie und sozialer Wandel im ländlichen Kroatien (18.–20. Jahrhundert). Wien-Köln-Weimar 2002.
  • Hannes Grandits: Krajina. Historische Dimensionen des Konflikts. In: Ost-West Gegeninformationen 2 (1995), S. 31–35.
  • Heeresgeschichtliches Museum (Hg.): Die k. k. Militärgrenze. Beiträge zu ihrer Geschichte. Wien 1973.
  • Sandra Hirsch, Csaba Horváth, Angela Lumezeanu, Vlad Popovici: Digital Framework for the History of the Austrian Military Border in Transylvania. In: Studia UBB digitalia 64/2 (2019), S. 5–53.
  • Carl Bernhard von Hitzinger: Statistik der Militärgränze des österreichischen Kaiserthums. Ein Versuch. 3 Bde. Wien 1817–1823.
  • Ivana Horbec, Dubravko Habek: War Invalids and Disabled Soldiers in the Habsburg Army: The Case of the Đurđevac Regiment in 1860/61. In: RAD CASA – Medical Sciences 540, 48/49 (2019), S. 86–91.
  • Catherine Horel: Soldaten zwischen nationalen Fronten. Die Auflösung der Militärgrenze und die Entwicklung der königlich-ungarischen Landwehr (Honvéd) in Kroatien-Slawonien 1868–1914. Wien 2009.
  • Jelena Ilić Mandić: БАНАТСКА ВОЈНА КРАЈИНА (1764–1800) [Banatska vojna krajina (1764–1800)]. Belgrad 2020.
  • Sabine Jesner: Habsburgische Grenzraumpolitik in der Siebenbürgischen Militärgrenze (1760–1830). Verteidigungs- und Präventionsstrategien. Diss. Graz 2013.
  • Sabine Jesner: Habsburg border quarantines until 1837. An epidemiological ‘iron curtain’? In: Sevasti Trubeta, Christian Promitzer, Paul Weindling (Hg.): Medicalising borders. Selection, containment and quarantine since 1800. Manchester 2021. S. 31–55.
  • Karl Kaser: Freier Bauer und Soldat. Die Militarisierung der agrarischen Gesellschaft an der kroatisch-slawonischen Militärgrenze (1535–1881). Wien 1997.
  • Karl Kaser (Hg.), Household and Family in the Balkans: Two Decades of Historical Family Research at University of Graz. Wien-Berlin 2012.
  • Erna Lesky: Die österreichische Pestfront an der k.k. Militärgrenze. In: Saeculum 8 (1957), S. 82–106.
  • Drago Roksandić, Nataša Štefanec (Hg.): Constructing Border Societies on the Triplex Confinium. Budapest 2000.
  • Erik Roth: Die planmäßig angelegten Siedlungen im Deutsch-Banater Militärgrenzbezirk 1765–1821. München 1988.
  • František Vanicek: Specialgeschichte der Militärgrenze. Aus Originalquellen und Quellenwerken geschöpft. 4 Bde. Wien 1875.

Anmerkungen

[1] Patrilinearität bedeutet die Erbfolge über die männliche Linie von Vätern an Söhne. Die Wohnfolge in den Haushalt es Ehemannes nach der Eheschließung wird als Patrilokalität bezeichnet, und der Begriff der Seniorität umschließt das Prinzip des Vorrangs von Personen mit höherem Lebensalter.

[2] Carl Bernhard Edler von Hietzinger: Statistik der Militärgränze des österreichischen Kaiserthums. Ein Versuch. Erster Theil. Wien 1817, S. 174.

[3] Den verbliebenen Teil bildete die weibliche Bevölkerung, die in den Statistiken aber nicht separat aufscheint. Carl Bernhard Edler von Hietzinger: Statistik der Militärgränze des österreichischen Kaiserthums. Ein Versuch. Erster Theil. Wien 1817, S. 249.

[4] Karl Kaser: Freier Bauer und Soldat. Die Militarisierung der agrarischen Gesellschaft an der kroatisch-slawonischen Militärgrenze (1535-1881). Wien-Köln-Weimar 1997.

[5] Lesky, Erna: Die österreichische Pestfront an der k. k. Militärgrenze. In: Saeculum 8 (1957), S. 82-106, hier S. 89.

Zitation

Sabine Jesner: Österreichische Militärgrenze. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2024. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p107787 (Stand 10.07.2024).

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OME-Redaktion (Stand: 30.07.2024)  | 
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