Hilfskomitees

1. Kurzbeschreibung

„Hilfskomitee“ ist allgemein die Bezeichnung für ein Komitee (= Ausschuss), das von Mitgliedern einer Gruppe mit der Durchführung und/oder Leitung eines Hilfsanliegens beziehungsweise einer Hilfsaktion betraut ist. Hilfskomitees wurden (werden) für Aufgaben in verschiedenen gesellschaftlichen, kirchlichen, politischen oder fachlichen Kontexten gebildet (z. B. Hilfskomitee vom Roten Kreuz; Hilfskomitee Litauen-Weißrussland). Die am Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge und Vertriebenen schlossen sich vielfach zunächst in Form von nach Herkunftsregionen gegliederten evangelisch-lutherischen Hilfskomitees zusammen, die somit eine frühe Ausprägung von Vertriebenenorganisationen darstellten.

2. Aufgaben, Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeit der evangelischen Hilfskomitees waren in erster Linie die seelsorgerische und diakonische Betreuung der Vertriebenen und Flüchtlinge sowie die Bewahrung des religiösen und kulturellen Erbes der Herkunftsregionen an den neuen Wohnorten.[1] Hilfskomitees richteten anfangs außerdem unter anderem Dienste und Karteien zur Vermisstensuche und Familienzusammenführung ein und leisteten materielle Unterstützung, halfen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche sowie bei der Einreichung von Lastenausgleichsanträgen oder der Beschaffung von Ersatzdokumenten. Ferner veranstalteten sie Heimattreffen, gaben Presseerzeugnisse (Heimat-, Mitteilungsblätter, Rundbriefe) heraus, widmeten sich der Traditionspflege und richteten Altenheime ein.

Ab den 1970er Jahren, verstärkt nach 1989/1990, kamen der Aufbau und die Pflege von Kontakten zu Institutionen und Menschen in den Bezugsregionen hinzu.[2] Dies beinhaltete unter anderem die materielle und geistliche Unterstützung der dortigen Gläubigen durch Einrichtung von Diakonie- und Sozialstationen, die Erhaltung von Kulturgut vor Ort, insbesondere von Kirchen und Friedhöfen, sowie die Schaffung von Gedenkorten. Zudem engagieren sich die Hilfskomitees bis in die Gegenwart bei kirchlichen Veranstaltungen (Kirchentagen), gestalten Gottesdienste und Andachten, wirken bei der Renovierung kirchlicher Bauten oder bei der Realisierung humanitärer Projekte mit. Sie geben unverändert Presseerzeugnisse heraus (z. B. Schlesischer Gottesfreund; Weg und Ziel) und führen Begegnungs- und Bildungsveranstaltungen, Regionaltreffen, Seniorenfreizeiten und Reisen in die jeweiligen Bezugsregionen durch.

Die geistliche und heimatkundliche Begleitung der Gläubigen durch Zeitungen und andere Periodika bildete von Anfang an bis heute eine wichtige Aufgabe der Hilfskomitees. Links: Bessarabischer Heimatkalender, 1950. Herausgegeben vom Hilfskomitee der evangelisch-lutherischen Kirche aus Bessarabien unter Leitung von Oberpastor Immanuel Baumann. Hannover; die Zeichnung zeigt die Kirche in Neu Posttal/Dolynivka, Ukraine. Rechts: Weg und Ziel. Mitteilungsblatt des Hilfskomitees der evangelisch-lutherischen Deutschen aus Polen e. V. 66 (2014), Nr. 10/11.

3. Geschichte

Vorläufer der Hilfskomitees waren insbesondere von Geistlichen seit Frühjahr 1945 an ihren neuen Wohnorten initiierte unterschiedliche Selbsthilfeinitiativen zur Zusammenführung sowie kirchlichen und seelsorgerischen Betreuung vertriebener oder geflüchteter Mitglieder der Gemeinden aus ihren Herkunftsregionen – die gebietskirchliche regionale Herkunft der Vertriebenen prägte bereits diese frühen Initiativen (wie auch die später gegründeten Landsmannschaften). Die im August 1945 eingerichtete Hilfs- und Betreuungsstelle für Südostdeutsche im Rahmen des Bayerischen Roten Kreuzes in München[3] entwickelte sich beispielsweise zum 1946 gegründeten Hilfskomitee der Siebenbürger Sachsen. Im August 1945 versammelte sich eine aus 30–40 Pastoren bestehende Gruppe aus Hinterpommern in Rendsburg (Schleswig-Holstein) zu einem ersten „Konvent pommerscher Pastoren“[4]; Ende 1945 begannen sich die schlesischen Pfarrer in regionalen „Betreuungsausschüssen“[5] zu organisieren, aus denen sich jeweils die Hilfskomitees für die evangelisch-lutherischen Protestanten aus Pommern und Schlesien entwickelten. Das bis 1948 geltende Koalitionsverbot der alliierten Militärregierungen machte zunächst die Bildung von politischen Interessenvertretungen der Vertriebenen und Flüchtlinge unmöglich. Nicht betroffen davon war die Bildung von Hilfsvereinigungen, die von der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) anerkannt wurden und die der gesellschaftlichen Eingliederung der Vertriebenen dienten. Auch auf katholischer Seite entwickelte sich zwischen 1946 und Mitte der 1950er Jahre eine differenzierte Organisationsstruktur, die sich in Werke auf Diözesanebene, gruppenorientierte Vereinigungen und Jugendverbände gliederte.[6]

Auf der Kirchenkonferenz in Treysa (27.–31.August 1945) wurde die Einrichtung eines „Hilfswerks der Evangelischen Kirche in Deutschland“ beschlossen, das die Betreuung der Vertriebenen gewährleisten sollte. Mit Zustimmung der Besatzungsmächte setzten die Kirchenkanzlei und das Hilfswerk der EKD die Beschlüsse von Treysa um und strebten danach, eine einheitliche kirchliche Organisierung der Hilfe für Vertriebene zu erreichen: Vom 29. bis 31. Juli 1946 kam es in Frankfurt/Main zu einem ersten Treffen mit Vertretern von 15 ehemals deutschen „Ostkirchen“. In einem weiteren Treffen beschlossen EKD und Hilfswerk der EKD (Frankfurt, 14. August 1946) die Bildung von Hilfskomitees im Rahmen des Hilfswerks. Das Ziel dieser Maßnahme wird in einem Rundschreiben des Hilfswerks „betreffend: Bildung von Hilfskomitees der ehemaligen deutschen Kirchen Osteuropas“ vom 14. August 1946 erläutert:

Es wurde in Aussicht genommen, für jede ehemalige deutsche Ostkirche eine vom Rat der EKD anerkannte Vertretung dieser Kirche zu bilden. Von dieser Leitung einer Flüchtlingskirche werden mehrere Geistliche und Laien aus verschiedenen (Besatzungs-)Zonen in einem Gremium zusammengefaßt, das für die jeweilige Kirchengemeinschaft als Hilfskomitee im Rahmen des Hilfswerks der EKD tätig ist. Diese Hilfskomitees werden in Verbindung mit dem Zentralbüro des Hilfswerks ihre Arbeit in allen Zonen durchführen [...]. Die Bildung der Hilfskomitees schafft die Voraussetzung dafür, daß die Flüchtlinge selbst in mitverantwortlicher Weise an der Lösung der Flüchtlingsfragen und hierbei insbesondere bei ihrer Eingliederung in die einheimische Bevölkerung mitarbeiten. Vor allem gehört zu ihren Aufgaben die Beratung und Hilfevermittlung, nicht aber die caritative Betreuung der Flüchtlinge (Lebensmittel, Kleider, Geld).[7]

Infolge dieses Beschlusses wurden 18 Hilfskomitees überwiegend innerhalb der folgenden beiden Monate konstituiert und bis 1947 von der EKD sukzessive formal anerkannt; die Hilfskomitees waren über die Landesgrenzen hinaus tätig, wobei sie eigene Landesstellen („Gebietskonvente“) unterhielten. Die Koordinierung der Arbeit der Hilfskomitees oblag seit 1949 dem Ostkirchenausschuss der EKD.

Am 21. September 1950 schlossen sich die Hilfskomitees auf einer Tagung in Königswinter zum „Konvent der zerstreuten ehemaligen Heimatkirchen“ (kurz darauf umbenannt in: „Konvent der zerstreuten evangelischen Ostkirchen“) zusammen. Der Konvent, in dem die Hilfskomitees nun vertreten waren, hatte laut Geschäftsordnung von 1951 die Aufgabe, „maßgebliche Vertreter, die in der kirchlichen, sozialen und politischen Arbeit der Vertriebenen stehen, zur Fühlungnahme und Beratung zusammenzufassen“.[8] Auf jährlich durchgeführten Tagungen („Konventen“) kamen Repräsentanten der Hilfskomitees, Vertreter regionaler Pfarrkonvente der „Heimatkirchen“ sowie Persönlichkeiten aus Kirche, Wissenschaft und Gesellschaft insbesondere zur Bildung gemeinsamer Positionen zusammen. Der 2003 in „Konvent der ehemaligen evangelischen Ostkirchen“[9] umbenannte Zusammenschluss fungiert bis heute als Dachorganisation der Hilfskomitees.

Ab 1989/1990 setzten in den Landeskirchen und ihren Einrichtungen und Gruppierungen verstärkt an die Bezugsregionen gerichtete Hilfsaktivitäten ein. Um eine Abstimmung und Koordination dieses vielgestaltigen Engagements zu ermöglichen, beschloss der Rat der EKD am 20. März 1992 im Rahmen einer Neuordnung der auf das östliche Europa ausgerichteten Aktivitäten die Bildung eines „Beratungsausschusses für Mittel- und Osteuropa“, 1995 umbenannt in „Evangelische Kommission für Mittel- und Osteuropa (EKMOE)“ in der EKD. Aufgabe war, „eine Plattform für die Beratung der Erfahrungen in der Osteuropaarbeit […] und die Voraussetzungen für ein möglichst einheitliches Handeln der Mitglieder zu bieten“.[10] 1999 forderte der Rat die Hilfskomitees auf, unter Wahrung ihrer Selbständigkeit ihre Erfahrungen in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit einzubringen und in die EKMOE einzutreten. Im Jahr 2000 wurden elf, 2005 weitere sechs Hilfskomitees mit ihrem Spitzenverband in die EKMOE aufgenommen.

Zunehmende Überalterung der Mitglieder und Funktionsträger und fehlender Nachwuchs führten zu rückläufigen Mitgliederzahlen der als Vereine organisierten Hilfskomitees und in neuerer Zeit zu einer Abnahme ihrer Aktivitäten. Vielfach können die bisherigen organisatorischen Strukturen nur noch eingeschränkt oder gar nicht aufrechterhalten werden. Dies lässt die Zukunft insbesondere der Hilfskomitees der kleineren Gruppen ungewiss erscheinen. Fusionen von Hilfskomitees mit anderen regional orientierten Vertriebenenorganisationen sind die Folge; im Jahr 2006 erfolgte beispielsweise ein Zusammenschluss der Landsmannschaft der Bessarabiendeutschen, des Hilfskomitees der evangelisch-lutherischen Kirche aus Bessarabien und des Heimatmuseums der Bessarabiendeutschen zum Bessarabiendeutschen Verein.

4. Zur Wirkung der Hilfskomitees

Die Wirkung und die Bedeutung der Hilfskomitees, über deren Mitgliederzahlen meist keine publizierten Angaben vorliegen, in denen aber eine größere Zahl evangelischer Vertriebener organisiert war beziehungsweise aktiv mitwirkte, ist nicht quantifizier- oder messbar.[11] Durch ihre speziell auf Anliegen, Situation und Bedürfnisse der evangelisch-lutherischen Vertriebenen und Flüchtlinge ausgerichtete kirchliche und seelsorgerische Arbeit wirkten sie an deren gesellschaftlicher Integration mit. Die Hilfskomitees waren auch Interessenvertretungen der Vertriebenen innerhalb der EKD, traten aber – im Unterschied zu den Landsmannschaften – kaum mit politischen Aktivitäten hervor. In Zusammenhang mit den Hilfskomitees oder durch deren Förderung entstanden außer den erwähnten Presseerzeugnissen eine Vielzahl von Darstellungen über die Geschichte einzelner Kirchen sowie materialreiche Festschriften, Bibliographien oder Gedenkbücher, die einen Quellenfundus darstellen. Durch Kontakte auf individueller, aber auch kircheninstitutioneller Ebene zu Personen und Einrichtungen in den Herkunftsregionen und Nachbarstaaten trugen beziehungsweise tragen sie bis in die Gegenwart zur Verständigung und zum transnationalen Austausch bei.

5. Übersicht

Im Folgenden sind die in der Geschäftsordnung des „Konvents der zerstreuten ehemaligen Heimatkirchen“ von 1951 als Mitglieder genannten Hilfskomitees (gegr. 1946 und 1947) aufgeführt;[12] zwischenzeitlich erfolgten Umbenennungen der Hilfskomitees, insbesondere in „Gemeinschaft ev. [Angabe zum regionalen Bezug]“:

  • Hilfskomitee der ev. Deutschen aus Bessarabien
  • H. für die Umsiedler aus der Bukowina
  • H. für die Ev. aus Danzig-Westpreußen
  • H. der ev.-luth. Deutschbalten
  • H. der Galiziendeutschen A. u. H. B.
  • H. für die Landeskirche aus Jugoslawien
  • H. Die Gemeinschaft der ev. Schlesier
  • H. für die ev. Sudetendeutschen
  • H. für die ev. Deutschen aus Litauen
  • H. für die ev. Deutschen aus Ostpreußen
  • H. für die ev. Deutschen aus Polen
  • H. für die Glieder der Posener ev. Kirche
  • H. Der Konvent ev. Deutscher aus Pommern
  • H. für die ev. Schwarzmeerdeutschen
  • H. für die Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben
  • H. für die ev. Slowakeideutschen
  • H. für die deutschen Ev. aus Ungarn.

6. Bibliographische Hinweise

Literatur


  • Geschichte des Hilfskomitees der Galiziendeutschen. URL: www.galizien-deutsche.de/hochgeladen/dateien/Geschichte_Hilfskomitee.pdf.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.): Hilfskomitees, Stiftungen, Vereine, Initiativen (Übersicht, Stand 31. Mai 2010). URL: www.ev-ostkirchen.de/resources/Hilfskomitees.pdf.
  • Joseph Pilvousek, Elisabeth Preuß (Hg.): Aufnahme, Integration, Beheimatung. Flüchtlinge, Vertriebene und die „Ankunftsgesellschaft“. Berlin, Münster 2009 (Studien zur kirchlichen Zeitgeschichte. Studies in Contemporary Church History 3).
  • Die Protokolle des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Bd. 1–8. Göttingen 1995–2012 (Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte, Reihe A: Quellen).
  • Hartmut Rudolph: Evangelische Kirche und Vertriebene 1945 bis 1972. Bd. 1: Kirchen ohne Land. Die Aufnahme von Pfarrern und Gemeindegliedern aus dem Osten im westlichen Nachkriegsdeutschland: Nothilfe, Seelsorge, kirchliche Eingliederung. Göttingen 1984 (Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte, Reihe B: Darstellungen 11), insbes. S. 52–98 und 390–411.
  • Hartmut Rudolph: Evangelische Kirche und Vertriebene 1945 bis 1972. Bd. 2: Kirche in der neuen Heimat. Göttingen 1985 (Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte, Reihe B: Darstellungen 12).
  • Christian-Erdmann Schott (Hg.): In Grenzen leben – Grenzen überwinden. Zur Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts in Ost-Mittel-Europa. Münster 2008 (Beiträge zu Theologie, Kirche und Gesellschaft im 20. Jahrhundert 16).
  • 50 Jahre Hilfskomitee für die Evangelisch-Lutherischen Slowakeideutschen. Stuttgart 1996.
  • 60 Jahre Hilfskomitee für die Evangelisch-Lutherischen Slowakeideutschen. Die Jahre nach der Wende. Stuttgart 2006.

Weblink

  • www.ev-ostkirchen.de/ (Konvent der ehemaligen evangelischen Ostkirchen; zentrales Verzeichnis und Informationen zu den Hilfskomitees inkl. Weblinks der Hilfskomitees)

Anmerkungen

[1] Grundlegend für Entstehung, Geschichte und Kontext der Hilfskomitees ist Rudolph: Evangelische Kirche. Bd. 1 und 2.

[2] Neuere Beispiele bei Rita Scheller: Partnerschaftsbeziehungen der EKMOE – dargestellt am Beispiel Polen. In: Die Anfänge der Diakonie im östlichen Europa. Münster 2002 (Beiträge zur ostdeutschen Kirchengeschichte 5), S. 220–230; Arnulf Baumann: Partner der Hilfskomitees in deren Herkunftsgebieten. In: ebd., S. 230–235.

[3] Immo Eberl: Vertriebenenverbände: Entstehung, Funktion, Wandel. In: Mathias Beer (Hg.): Zur Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen im deutschen Südwesten nach 1945. Bestandsaufnahme und Perspektiven der Forschung. Sigmaringen 1994 (Schriftenreihe des Instituts für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde 3), S. 211–234, hier S. 225.

[4] Rudolph: Evangelische Kirche. Bd. 1, S. 85; Rita Scheller: Der Konvent evangelischer Gemeinden aus Pommern. In: Schott (Hg.): In Grenzen leben, S. 189–203, hier S. 190.

[5] Joachim Köhler, Rainer Bendel (Hg.): Geschichte des christlichen Lebens im schlesischen Raum. Münster, Hamburg, London 2002 (Religions- und Kulturgeschichte in Ostmittel- und Südosteuropa 1). Teilband 2, S. 825.

[6] Dazu Sabine Voßkamp: Katholische Kirche und Vertriebene in Westdeutschland. Integration, Identität und ostpolitischer Diskurs 1945–1972. Stuttgart 2007 (Konfession und Gesellschaft 40); katholische Vertriebenenorganisationen sind zum Beispiel Sudetendeutsche Ackermann-Gemeinde, Arbeitsgemeinschaft der Diözesanwerke heimatvertriebener Katholiken, Arbeitsgemeinschaft heimatvertriebener katholischer Jugend, Heimatwerk schlesischer Katholiken „Eichendorffgilde“, St.-Hedwigs-Werke, Adalberts Werk e. V.

[7] Zit. nach Rudolph: Evangelische Kirche. Bd. 1, S. 66f.

[8] Geschäftsordnung des „Konvents der zerstreuten ehemaligen Heimatkirchen“, Ratzeburg, 28.08.1951, abgedruckt in: Die Protokolle des Rates der Evangelischen Kirche. Bd. 5: 1951, S. 401.

[9] Christian-Erdmann Schott: Der Fachausschuss für kirchengeschichtliche Arbeit der ev. Kommission für Mittel- und Osteuropa (EKMOE) unter der Leitung von Peter Maser. In: Ders. (Hg.): In Grenzen leben, S. 159–171, hier S. 160.

[10] Schott: Der Fachausschuss (Anm. 9), S. 159f.

[11] Zur Bedeutung der Hilfskomitees vgl. Christian-Erdmann Schott: Alternativen zum Territorialprinzip? Fragen zur Eingliederung der Vertriebenen in die Evangelische Kirche. In: Pilvousek, Preuß (Hg.): Aufnahme, Integration, Beheimatung, S. 105–116, hier S. 112.

[12] Geschäftsordnung 1951 (Anm. 8), S. 403; hier sind unter den Hilfskomitees zusätzlich noch „Der Kirchliche Beauftragte für die Gemeindemitglieder aus Ostbrandenburg“ und „Der Kirchendienst Ost“ aufgeführt; zur speziellen Problematik der Bildung eines Hilfskomitees für Russlanddeutsche („Hilfskomitee für Ostumsiedler“) und zum 1952 gebildeten Hilfskomitee für die ev. Kirche aus der Dobrudscha vgl. Rudolph: Evangelische Kirche. Bd. 1, S. 68 und 78; aktuelle Übersicht unter www.ev-ostkirchen.de.

Zitation

Matthias Weber: Hilfskomitees. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2015. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32815 (Stand 29.04.2015).

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