Ostdenkschrift der EKD

1. Genese

Begriff

Am 15. Oktober 1965 veröffentlichte der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands eine „evangelische Denkschrift“ mit dem Titel: „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“. Das als Ostdenkschrift der EKD bekannt gewordene Dokument setzt sich mit damals strittigen Fragen des deutsch-polnischen Verhältnisses auseinander. Die Ostdenkschrift gilt als eine der wichtigsten politisch-moralischen Äußerungen der Nachkriegszeit und als bedeutender Beitrag zur Verständigung zwischen Deutschen und Polen.

2. Historischer Abriss

Die Ostdenkschrift war neben den Denkschriften zur Eigentumspolitik (1962) und zur Neuordnung der Landwirtschaft (1965) eine von insgesamt drei Denkschriften, die der Rat der EKD in der ersten Hälfte der 1960er-Jahre herausgab. Dieser neuen Form kirchlicher Stellungnahmen gingen innerprotestantische Diskussionen über das ‚politische Mandat‘ der Kirche voraus. Diese hauptsächlich in den evangelischen Akademien ausgetragene Kontroverse entsprang der Forderung nach stärkerer Positionierung der Kirche in politischen, sozialen und gesellschaftlichen Fragen. Die Verfechter befürworteten eine aktive Mitwirkung der Kirchenleitung an öffentlichen Debatten. Sie solle eindeutige Positionen beziehen und Orientierung vermitteln.

Gegen ein gesellschaftspolitisches Engagement der Kirche sprachen sich vor allem diejenigen aus, die in der Seelsorge und im karitativen Handeln die primäre Aufgabe der Kirche sahen. Als Konsequenz der Verstrickungen der evangelischen Kirche mit dem Nationalsozialismus forderten sie die Wahrung von Neutralität in allen politischen Fragen und die Beschränkung der Kirche auf ihren genuinen Auftrag.

Die Intention der Ostdenkschrift wurde vor allem von den öffentlichen Reaktionen auf das im Februar 1962 publizierte Tübinger Memorandum („Mehr Wahrheit in der Politik!“) inspiriert. Darin hatten acht prominente Autoren, zu denen der Präses der evangelischen Kirche im Rheinland und Vorsitzende des Rates der EKD, Prof. Joachim Beckmann (1901–1987), sowie der Vorsitzende der Kammer für öffentliche Verantwortung der EKD, Prof. Ludwig Raiser (1904–1980), gehörten, von der Bundesregierung u.a. eine Normalisierung der politischen Beziehungen zu den östlichen Nachbarn Deutschlands und die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze gefordert.

Die Planungen für eine Ostdenkschrift begannen im Sommer 1962 in der Kammer für öffentliche Verantwortung der EKD, nicht etwa im Ostkirchenausschuss, der die Vertriebenen innerhalb der EKD vertrat. Innerkirchliche Spannungen verzögerten das Vorhaben, besonders die unnachgiebige Weigerung des Ostkirchenausschusses, seine juristischen und politischen Positionen zu überdenken. Im Herbst 1963 wurde die Arbeit an der Ostdenkschrift unter der Leitung von Ludwig Raiser ohne die Berücksichtigung des Ostkirchenausschusses fortgesetzt. Nach Beratungen mit Fachleuten, darunter Gremienmitglieder der EKD aus der DDR, die sich an der redaktionellen Arbeit allerdings nicht unmittelbar beteiligen konnten, kristallisierten sich zwei wesentliche Zielsetzungen heraus: Einerseits galt es, die Anliegen der ostdeutschen Flüchtlinge und Vertriebenen mit ihrem Postulat des „Rechts auf Heimat“ zu diskutieren. Andererseits sollte dieses Thema in einen größeren politischen, geschichtlichen und völkerrechtlichen Kontext gestellt werden, der „unter dem Vorzeichen der Versöhnung“ zwischen Deutschen und ihren östlichen Nachbarn zu betrachten sei. Die Ostdenkschrift sollte Ausdruck der Verantwortung für die Vertriebenen sein wie auch der Verantwortung für die Verständigung zwischen den Völkern, insbesondere mit Polen, und zur Versachlichung der Debatte über die westdeutsche Ostpolitik beitragen. Im August 1965 legte die Kammer für öffentliche Verantwortung der EKD die Denkschrift vor, die im Oktober mit Zustimmung des Rates der EKD veröffentlicht wurde.

Inhalt

Die 44 Seiten umfassende Ostdenkschrift enthält sechs Kapitel, denen ein Vorwort des Präses der EKD, Kurt Scharf (1902–1990), vorangestellt ist. Die ersten drei Kapitel gehen auf die Einbußen der Substanz des deutschen Protestantismus durch den Verlust von mehreren Landeskirchen, auf die Lage der Vertriebenen in der Bundesrepublik und auf die gegenwärtige Lage in den Gebieten jenseits der Oder-Neiße-Grenze ein. Die Kapitel vier bis sechs erörtern die Kernaussagen: völkerrechtliche Fragen, theologisch-ethische Aspekte und künftige politische Aufgaben. Diese legen dar, dass es nicht Aufgabe der Kirche sei, konkrete Lösungen wie die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze zu formulieren. Der Bundesregierung werden gute Gründe für ihre abwartende Haltung in Bezug auf den Status der früheren deutschen Ostgebiete auf internationaler Ebene bescheinigt. Eine vorzeitige Anerkennung der im Potsdamer Protokoll von 1945 enthaltenen Bestimmungen in Bezug auf die Vertreibungen und Gebietsabtretungen sei eine politisch unkluge Preisgabe wertvoller Grundlagen und Gegenstände für künftige Friedensverhandlungen. Zudem dürfe das Unrecht der Vertreibung nicht mit Stillschweigen übergangen werden. Diese Streitfragen und alle territorialen Änderungen bedürften gemeinsamer vertraglicher Regelungen. Der von den Vertriebenenverbänden angesichts des Heimatverlusts verwendete negative Begriff „Verzicht“ sei als Bezeichnung des deutschen Beitrags zu einer Friedensregelung, die doch eine neue Partnerschaft zwischen den Völkern begründen solle, ungeeignet. Nicht die Anerkennung des bestehenden Status Quo in der Grenzfrage sei das Gebot, sondern eine noch auszuhandelnde völkerrechtliche Vereinbarung, der ein Verständigungs- und Versöhnungsprozess vorausgehen müsse, in dem die Fragen nach historischer Schuld und Verantwortung jeweils von allen Beteiligten thematisiert werden sollten. Letztlich jedoch legte die Ostdenkschrift nahe, das Ziel der Wiederherstellung der Grenzen von 1937 aufzugeben.

Hinsichtlich des von den Vertriebenenverbänden postulierten „Rechts auf Heimat“ kritisierte die Ostdenkschrift die sakrale Aufladung des Heimat-Begriffs und unterstrich die „rechte Rangordnung“, wonach die irdische Heimat dem Heilshandeln Gottes untergeordnet sei. Hier wurde auf die damals weitverbreitete Ansicht Bezug genommen, dass das „Recht auf Heimat“ einem „göttlichen Recht“ entspräche; eine Auslegung, die u.a. auf die Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 zurückgeht, welche „das Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte“ bezeichnet.

Die theologischen Elemente des Heimatbegriffes könnten jedoch – so die Denkschrift –, keineswegs ein unabdingbares Recht des Menschen auf Heimat begründen. Auch könnten die mit dem Heimatrecht verbundenen politischen Ansprüche sich nicht auf theologische Begründungen des Heimatverständnisses berufen. Vielmehr sei das christliche Verhältnis zur Heimat vom gehorsamen Gebrauch ihrer Güter wie von der grundsätzlichen Bereitschaft zum Verzicht geprägt. Es widerspräche dem Postulat eines ‚Rechts auf Heimat’, wollte man verlangen, dass für eine Rückkehr der deutschen Bevölkerung Raum geschaffen wird, was neues Unrecht erzeugen würde. Letztlich bedeutete dies die Respektierung des Heimatrechts der neuen polnischen Bevölkerung.

Gebrauch

Die Ostdenkschrift entwarf eine Alternative zum bisherigen ostpolitischen Diskurs in der Bundesrepublik, der bis dahin von den Vertriebenenverbänden maßgeblich beeinflusst wurde. Sie zeigte auf, dass ein neue Perspektive auf die Nachbarn im Osten und auf das gegenseitige Leid möglich war und dass Flucht und Vertreibung in ihrem gesamten geschichtlich-kausalen Kontext betrachtet werden konnten und mussten. Die Verfasser der Denkschrift benannten den millionenfachen Heimatverlust der Ostdeutschen sowie Flucht und Vertreibung als eindeutige Folge der Verbrechen des Nationalsozialismus in Osteuropa, namentlich in Polen. Sie folgerten daraus, dass die eigene Position gegenüber den osteuropäischen Nachbarn sich nicht im Beharren auf Rechtsansprüchen erschöpfen dürfe.

Die Zurückhaltung bezüglich praktischer Zukunftslösungen machte zudem deutlich, dass ein weiteres Festhalten an einer Restauration der Vorkriegsverhältnisse in den Ostgebieten inzwischen zu einer Illusion geworden war. Die Wiederherstellung des vormaligen Staatsgebiets des Deutschen Reichs entsprach 20 Jahre nach Kriegende einem realitätsfernen Wunschbild vor allem der Vertreter der Vertriebenen, die deshalb unter zunehmenden öffentlichen Druck gerieten. Nun mussten sie erklären, wie konsequent und ernst sie es mit dem in der Vertriebenen-Charta bekundeten Verzicht aufRache und Vergeltung“ meinten angesichts der Tatsache, dass in den polnischen Westgebieten bis 1965 über drei Millionen Polen geboren waren, die diese Gebiete nun ihrerseits als Heimat bezeichneten. Die Forderung des „Rechts auf Heimat“ und die damit implizierte Rückkehr der Vertriebenen in die ehemals deutschen Ostprovinzen geriet zunehmend ins Abseits, denn sie wurde als Ausgangspunkt für eine erneute Vertreibung betrachtet. Mit der Ostdenkschrift des Rates der EKD wurde die Deutungshoheit der Vertriebenenverbände in Ostfragen herausgefordert und ihre Meinungsführerschaft sowie ihr monopolisierender Anspruch in der Gestaltung der Beziehungen zu den östlichen Nachbarn angezweifelt.

3. Diskurse / Kontroversen

Die politischen Reaktionen auf die Ostdenkschrift reichten von freudiger Zustimmung bei der SPD und der FDP, über gemischte Äußerungen bei der CDU bis zur größter Ablehnung und heftigster Kritik aus den Kreisen der organisierten Vertriebenen. Der Bund der Vertriebenen forderte die Generalsynode der EKD auf, sich „von dieser Tendenzschrift einer Minderheit“ zu distanzieren, sie wäre „keine geeignete Grundlage für ein fruchtbares Gespräch zwischen der Evangelischen Kirche und den demokratisch gewählten Gremien der Vertriebenen“. Sie erhoben den Vorwurf des Missbrauchs kirchlicher Autorität, sprachen von Dilettantismus, Unverantwortlichkeit sowie von der Unterwerfung unter atheistische Systeme.[1] Öffentlich wurde dazu aufgerufen, aus der evangelischen Kirche auszutreten. Gegen die Autoren der Denkschrift wurden unbegründete Verdächtigungen lanciert, es gab Morddrohungen und Brandstiftungen und eine große Anzahl an Schimpf- und Drohbriefen.

Die einhellige Ablehnung der Denkschrift durch die Vertriebenenorganisationen belastete die gesamte evangelische Vertriebenenarbeit. Gleichzeitig wurde sichtbar, dass die lautstarke Kritik der Vertriebenenverbände keineswegs der Haltung aller evangelischen Heimatvertriebenen entsprach. Vielmehr hatte unter den Vertriebenen längst der „Prozess der Zerbröckelung der bisherigen Einheit“ begonnen.[2] Bei vielen Vertriebenen und Flüchtlingen, die mehrheitlich ohnehin nicht in den Verbänden organisiert waren, löste die Ostdenkschrift ein christlich verantwortetes Nachdenken über ihr persönliches Schicksal und über die Zukunft ihrer früheren Heimat aus. Entgegen manchen zeitgenössischen Befürchtungen hat die Denkschrift jedoch keineswegs zu einer grundsätzlichen Entfremdung der Vertriebenen von der evangelischen Kirche geführt.

Die Unterstützer der Ostdenkschrift sahen in ihr einen Beitrag zum Aufbrechen der verkrusteten Denkstrukturen und schrieben ihr eine aufrüttelnde Wirkung zu. Man versprach sich von ihr die Abkehr von der „bloßen Juristerei“ und eine Hinwendung zur gestaltenden Politik sowie zum „Mut zum In-Frage-Stellen“ und zur Bereitschaft zum „Umdenken“.[3] Wie neuere Forschungen zeigen, begrüßten 1965/66 etwa zwei Drittel die Aussagen der Denkschrift, während ein Drittel sie entschieden zurückwies.[4]

In Polen fand die Ostdenkschrift zunächst nur eine geringe Beachtung. Die Leitung der evangelisch-augsburgischen Kirche in Polen und ihre Organe begrüßten zwar das Dokument, doch aufgrund der geringen Zahl polnischen Protestanten fehlte ein adäquater Resonanzraum. Die wenigen Kommentare in der parteigelenkten Berichterstattung fokussierten sich vor allem auf die Kampagne der Vertriebenenverbände gegen die Denkschrift.[5]

In der katholischen Presse, hier vor allem in den Magazinen „Więź“ und „Znak“, fiel die Reaktion überwiegend positiv aus.[6] Besonderes Interesse rief die Ostdenkschrift unter den polnischen Bischöfen hervor. Den Breslauer Erzbischof Bolesław Kominek (1903–1974), Initiator des Briefwechsels zwischen den polnischen und deutschen Bischöfen Ende 1965, stimmten vor allem die theologischen und ethischen Darlegungen über die Fragen des „Heimatrechts“ und der deutschen Ostgrenzen optimistisch. Er sah darin den „Beweis, dass man das beide Völker trennende Hauptproblem: Oder-Neiße in seiner ganzen Verwicklung und tiefen Verwurzelung sieht“ und man versucht sei, „ganz ehrlich die andere Seite, das andere Volk zu verstehen“. Die Autoren der evangelischen Denkschrift, für deren persönlichen Mut er große Hochachtung empfand, seien „Künder von tiefen Strömungen im deutschen Volk“, die in die richtige Richtung wiesen.[7]

Die Ostdenkschrift entfaltete zunächst keine unmittelbare politische Wirkung. Die Bundesregierung in der Amtszeit (1963-1966) von Bundeskanzler Ludwig Ehrhard (1897-1977) verhielt sich zurückhaltend und blieb bei ihrer bisherigen ostpolitischen Haltung. Sie hatte auch keinen unmittelbaren Einfluss auf den polnisch-deutschen Briefwechsel der katholischen Bischöfe, der wenige Monate später folgte, jedoch dürften neben Bolesław Kominek auch andere polnische Bischöfe bestärkt worden sein, sich an ihre deutschen Amtsbrüder zu wenden (November 1965).

Die Ostdenkschrift entfaltete in der Folgezeit eine große argumentative Kraft. Ihre Kernaussagen und durch sie ausgelöste Diskussionen trugen zu einer „psychologischen Entkrampfung“ der westdeutschen Öffentlichkeit gegenüber Polen und zu einem mentalen Wandel der Einstellungen in Bezug auf die Vertriebenen und die Problematik der Oder-Neiße-Grenze bei. Zwar gingen diese Veränderungen nicht ausschließlich auf die Ostdenkschrift zurück, doch sie förderte diesen Prozess nachhaltig, verlieh ihm wichtige Impulse und trug zur Anerkennung der Nachkriegsrealitäten durch die deutsche Gesellschaft bei. Wenige Jahre später wurde die Ostdenkschrift der EKD zu einer wertvollen ideellen Unterstützung der neuen Ostpolitik der sozial-liberalen Koalition.

4. Bibliographische Hinweise

Literatur

  • Piotr Burgoński, Gregor Feindt, Bernhard Knorn: Politischer Diskurs und religiöse Interventionen. Kirchliches Sprechen über deutsch-polnische Versöhnung in ausgewählten Schlüsseltexten. In: Urszula Pękala, Irene Dingel (Hg.): Ringen um Versöhnung. Religion und Politik zwischen Deutschland und Polen seit 1945, Göttingen 2018, S. 113–151.
  • Gregor Feindt: Zwischen Recht auf Heimat und Versöhnung. In: Zeitschrift für Ostmitteleuropaforschung, Bd. 58 (2009), S. 433–467.
  • Severin Gawlitta: Aus dem Geist des Konzils! Aus der Sorge der Nachbarn!. Der Briefwechsel der polnischen und deutschen Bischöfe von 1965 und seine Kontexte. Marburg, 2016.
  • Martin Greschat: Die Ostdenkschrift Entstehungsgeschichte und Rezeption. In: Bernd Krebs, Annette Kurschus, Dirk Stelter (Hg.): Geteilte Erinnerung versöhnte Geschichte? Deutsche und polnische Protestanten im Spannungsfeld der Ideologien des 20. Jahrhunderts. Stuttgart 2020, S. 41–49.
  • Martin Greschat: Mehr Wahrheit in der Politik. Das Tübinger Memorandum von 1961. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Bd. 48 (2008), S. 489–515.
  • Martin Greschat: Vom Tübinger Memorandum (1961) zur Ratifizierung der Ostverträge (1972). Protestantische Beiträge zur Aussöhnung mit Polen. In: Friedhelm Boll, Wiesław Wysocki (Hg.): Versöhnung und Politik. Polnisch-deutsche Versöhnungsinitiativen der 1960er-Jahre und die Entspannungspolitik. Bonn 2009, S. 29–51.
  • Helmut Hild: Was hat die Denkschrift der EKD bewirkt? In: Friedbert Pflüger, Winfrid Lipscher (Hg.): Feinde wurden Freunde. Von den Schwierigkeiten der deutsch-polnischen Nachbarschaft. Bonn 1993, S. 90102.
  • Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn. Eine evangelische Denkschrift. Hannover 1965.
  • Piotr Madajczyk: Die Denkschrift der EKD über die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn. In: Kirchliche Zeitgeschichte, Jg. 24 (2011), S. 415–435.
  • Theo Mechtenberg: Deutschland Polen: Die Öffentlichkeitswirksamkeit der EKD-Denkschrift im Vergleich zum Briefwechsel der katholischen Bischöfe 1965. In: Ost-West Informationsdienst, Nr. 189 (1996), S. 41–50.
  • Thomas Mittmann: Kirchliche Akademien in der Bundesrepublik. Gesellschaftliche, politische und religiöse Selbstverortungen. Göttingen 2011.
  • Sabine Vosskamp: Katholische Kirche und Vertriebene in Westdeutschland. Integration, Identität und ostpolitischer Diskurs 1945–1972. Stuttgart 2007.

Weblink

Anmerkungen

[1] Erklärung des Präsidiums des Bundes der Vertriebenen zur EKD-Denkschrift vom
27.10.1965, in: Erklärungen, S. 120

[2] Fritz Gause: Essen und seine ostvertriebenen Mitbürger, Essen 1971. S. 20.

[3] Vosskamp: Vertriebene, S. 275.

[4] Greschat: Vom Tübinger Memorandum, S. 37

[5] Jarosław Kłaczkow: Kościół Ewangelicko-Augsburski w Polsce w latach 1945–1975 [Die evangelisch-augsburgische Kirche in Polen in den Jahren 1945–1975], Toruń 2010, S. 318 ff.

[6] Stefan Bakinowski: Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland, in: Więź, Sonderausgabe 1994, Polen und Deutsche: Ein Beitrag zur Geschichte des Dialogs, S. 31–34 (Erstabdruck auf Polnisch in Heft 12, 1965).

[7] Zitiert nach: Gawlitta: Aus dem Geist des Konzils, S. 128.

Zitation

Severin Gawlitta: Ostdenkschrift der EKD. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2023. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/43233.html (Stand 11.08.2023).

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