Polen

1. Toponymie

Deutsche Bezeichnung

Polen

Amtliche Bezeichnung

poln. Rzeczpospolita Polska

Anderssprachige Bezeichnungen

Lat. Polonia, eng. Poland, frz. Pologne, jidd. Polin

Etymologie

Der Name leitet sich von dem Stamm der Polanen ab, die, überwiegend Ackerbauern (slawisch pole = Feld), im Frühmittelalter an der mittleren Warthe (Warta) und der oberen Netze (Notec) siedelten. In der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts entwickelte sich unter den Piasten eine auf dem Gefolgschaftssystem basierende erbliche fürstliche Macht. Nach der Erweiterung des Herrschaftsgebiets in die Flussgebiete von Oder (Odra) und Weichsel (Wisła) wurde ihr Gebiet erstmals im 11. Jahrhundert Polonia genannt.

2. Geographie

Lage

Die Republik Polen erstreckt sich zwischen 54° 50‘ und 49° nördlicher Breite und 14° 7‘ und 24° 8‘ östlicher Länge mit einer Nordsüderstreckung von 649 km und einer Westosterstreckung von 689 km auf 312.679 km². Nachbarstaaten sind die Russische Föderation (Gebiet Kaliningrad), Litauen, Weißrussland/Belarus, die Ukraine, die Slowakei, die Tschechische Republik und Deutschland.

Topographie

Den größten Teil des Landes nimmt die Polnische Tiefebene ein. Sie erstreckt sich vom süd- und ostbaltischen Küstenland an der Ostsee im Norden über das Jungmoränengebiet des Baltischen Landrückens mit den Seengebieten von Pommern bis Masuren und das von Urstromtälern durchzogene Altmoränengebiet von Kujawien, Großpolen, Masowien und Podlachien bis zu den wie das Heiligkreuzgebirge (Góry Świętokrzyskie) in Ost-Westrichtung verlaufenden Sudeten und Karpaten und ihrem jeweiligen Vorland im Süden an der Grenze zur Tschechischen bzw. zur Slowakischen Republik.

Historische Geographie

Von der mittleren Warthe und oberen Netze ausgehend erweiterten die Piasten im 11. Jahrhundert ihren Herrschaftsbereich nach Osten bis zum Bug und zum Dnjestr, nach Westen und Süden bis in die Lausitz, nach Böhmen, Mähren und in das Gebiet der späteren Slowakei, nach Norden um das Gebiet der Pomoranen zwischen Oder und Weichsel. In der Zeit der Erbteilung 1138–1314 schied Pommern 1181 aus dem Herrschaftsverband der ‚Polonia’ aus. Nach der Wiedervereinigung der Teilfürstentümer expandierte Polen nach Rotreußen, 1386 wurde es mit Litauen durch eine Union verbunden und 1569 staatsrechtlich vereinigt. 1466 kamen Pommerellen mit Danzig/Gdańsk und das Bistum Ermland als ‚Königliches Preußen‘ hinzu, als Lehen 1526 das Herzogtum Preußen, 1561 Kurland. 1569 eroberte Polen Podlachien, Wolhynien, Podolien und das Kiewer Gebiet, 1619 Smolensk, Černigov und Sewerien und erreichte so seine größte Ausdehnung.

Der Erste Nordische Krieg endete mit Gebietsverlusten im Osten: 1656 Smolensk, Sewerien, Černigov und die ukrainischen Gebiete östlich des Dnjepr mit Kiew/Kyjiv/Kiev, 1672 Podolien (bis 1699) und die Südukraine. 1772, 1793 und 1795 teilten das Russische Reich, Preußen und die Habsburger Monarchie das Gebiet der Adelsrepublik unter sich auf. Nach dem napoleonischen Herzogtum Warschau (1806–1814) wurden auf dem Wiener Kongress 1815 die Grenzen zwischen den Teilungsgebieten bis zum Ersten Weltkrieg gezogen.

Der neue polnische Staat erhielt infolge des Versailler Friedensvertrags 1920 von Deutschland Pommerellen, den größeren Teil der Provinz Posen und das östliche Oberschlesien. Der Friedensvertrag von Riga mit Sowjetrussland setzte am 18. März 1921 die polnische Ostgrenze ca. 250 km östlich der vom britischen Außenminister George Curzon (1859–1925) am 18. Dezember 1919 vorläufig festgelegten Linie (von Dünaburg/Daugavpils über Wilna/Vilnius/Wilno und Grodno/Hrodna bis Brest/Brest-Litovsk und dann durch Galizien über Rawa Ruska nach Przemyśl nach Süden) fest. Die Interalliierte Botschafterkonferenz bestätigte am 24. März 1922 die Eingliederung des Wilna-Gebiets, am 15. März 1923 die Annexion Ostgaliziens. Nach dem Münchner Abkommen besetzte Polen am 1. Oktober 1938 das Olsagebiet mit Teschen/Cieszyn/Český Těšín.

Nach der Aufteilung und Besetzung Polens im Zweiten Weltkrieg setzte Josef Stalin (1878–1953) in Jalta vom 4. bis 11. Februar 1945 die Westverschiebung Polens durch. Die Potsdamer Konferenz bestimmte 1945 Oder und Lausitzer Neiße als Westgrenze Polens, der Grenzvertrag zwischen Polen und der Sowjetunion am 16. August 1945 die Ostgrenze in etwa nach dem Vorschlag Curzons von 1919.

3. Geschichte und Kultur

Herrschaftsbildung und Konsolidierung der Polonia unter den Piasten

Nach der Niederlassung im 5. Jahrhundert hatten die Polanen ihr Herrschaftsgebiet bis zum 9. Jahrhundert um die Nachbargebiete Kujawien und Masowien erweitert und die Herrschaft im Raum Großpolens stabilisiert.

Herzog Mieszko I. (960–992) konnte sein Herrschaftsgebiet um Kujawien, Masowien und die Länder Łęczyca und Sieradz erweitern und verbündete sich gegen den ostsächsischen Markgrafen Gero mit Herzog Boleslav von Böhmen (915–972). Mit der Eheschließung mit dessen Tochter Doubravka (gest. 977) nahm er 966 das römisch-katholische Christentum an. 968 wurde in Posen/Poznań das erste Missionsbistum gegründet, 992 unterstellte Mieszko sein Land dem Apostolischen Stuhl: Die eigene Kirchenprovinz stärkte die Territorialherrschaft im Süden bis Krakau/Kraków und im Westen bis an die Oder und zur Oberlausitz.

Bolesław I. Chrobry (der Tapfere, 992–1025) konsolidierte sein Gebiet um die Zentren Posen und Gnesen/Gniezno. 997 schloss er ein Bündnis mit dem Ostfränkischen Reich. Kaiser Otto III. (983–1002) erkannte im ‚Akt von Gnesen’ im Jahr 1000 Polen als Teil des abendländisch-christlichen Imperiums an. Die Errichtung des Erzbistums Gnesen festigte Bolesławs Territorialbesitz. Mieszko II. (1025–1034) stieß nach der Königskrönung auf Widerstand des mächtigen Adels. Kazimierz I. Odnowiciel (der Erneuerer, 1034–1058) wurde aus dem Lande vertrieben, stellte aber in Anlehnung an das Kaisertum die Fürstenmacht als Herzog von Polen wieder her und verlegte 1040 die Hauptstadt von Gnesen nach Krakau. Bolesław II. Śmiały (der Kühne, 1058–1081) musste im Konflikt mit der Kirche 1079 das Land verlassen. Władysław Hermann (1081–1102) teilte sein Fürstentum zu Lebzeiten unter seinen Söhnen, von denen sich Bolesław III. Krzywousty (Schiefmund, 1102–1138) als Herzog von Polen durchsetzen konnte.

Teilfürstentümer, Wiedervereinigung und erste Blüte (1138–1384)

Bolesław III. teilte das Land testamentarisch unter seine vier älteren Söhne auf, deren ältestem als Senior die Führung zustehen sollte. Ergebnis war die ‚feudale Zersplitterung’ in sechs Teilfürstentümer (Kleinpolen, Großpolen, Pommerellen, Pommern bis zur Lösung aus dem Lehensverband 1181, Schlesien und Masowien), die sich wirtschaftlich und gesellschaftlich durch den mittelalterlichen Landesausbau nach deutschem Recht weiter entwickelten.

Władysław I. Łokietek (Ellenlang, 1305–1333) begann 1305 die Wiedervereinigung der piastischen Teilherzogtümer, die seine Königskrönung 1320 symbolisch abschloss. Bis zu seinem Tod verteidigte er sein Herrschaftsgebiet gegen die Ansprüche Böhmens. Kazimierz III. Wielki (der Große, 1333–1370) erreichte 1335 im Vertrag von Trentschin/Trenčin gegen den Verzicht auf Schlesien die Rücknahme der böhmischen Ansprüche auf die polnische Krone, 1343 in Kalisch/Kalisz einen Friedensschluss mit dem Deutschen Orden. Er setzte um 1350 seinen Anspruch auf das von Litauen beanspruchte Rotreußen durch. Durch Städtegründungen förderte er die Modernisierung des Königreichs, Kaufleute förderte er durch Privilegien. Er bestätigte das Generalprivileg für die Juden von 1264 und erlangte 1364 das päpstliche Privileg für die Gründung der Universität Krakau. Die hölzernen Grenzbefestigungen ersetzte er durch gemauerte Burgen.

Kazimierz III. etablierte Polen als ostmitteleuropäische Vormacht. Als er 1370 ohne Thronfolger starb, ging die Erbfolge an König Ludwig von Ungarn aus dem Haus Anjou über (1370–1382), dessen Nachfolge in Polen seine Tochter Jadwiga/Hedwig antrat (1384–1399), die dreizehnjährig zur Königin gekrönt wurde.

Die Jagiellonen

Im Vertrag von Krewo wurden 1385 die Hochzeit des Großfürsten Jogaila/Jagiełło von Litauen mit Jadwiga und die Union des Großfürstentums Litauens mit Polen vereinbart. Nach der Taufe schloss er 1386 die Ehe mit Jadwiga und wurde zum König Władysław II. Jagiełło (1386–1434) gekrönt: der Beginn der bis 1795 dauernden polnisch-litauischen Union. In der Union von Horodło erhielten die katholischen Adligen Litauens 1389 dieselben Rechte wie ihre Standesgenossen in Polen, 1434 auch die orthodoxen Bojaren dort und in Rotreußen. Im Konflikt um Schamaiten, die Landbrücke zwischen Preußen und Livland, schlug das polnisch-litauische Heer 1410 in der Schlacht bei Tannenberg/Grunwald entscheidend das Heer des Deutschen Ordens.

1434 folgte zehnjährig Władysław III. als König, ab 1439 auch König von Ungarn, fiel aber schon 1444 in der Schlacht bei Varna (Bulgarien) im Kampf gegen die Osmanen. Kazimierz IV. Jagiellończyk (der Jagiellone, 1447–1492) inkorporierte 1454 auf Bitten des ‚Preußischen Bundes‘ (darunter die Städte Danzig, Elbing/Elbląg und Thorn/Toruń) den Ordensstaat. Der Dreizehnjährige Krieg mit dem Deutschen Orden zwang ihn zu erheblichen Zugeständnissen an den Adel. Im zweiten Thorner Frieden fielen 1466 Pommerellen, das Kulmer Land und das Bistum Ermland an Polen (Königliches Preußen), der Orden behielt auf Lehnsbasis das östlichen Preußen mit Königsberg/Kaliningrad. Kazimierz IV. ältester Sohn Władysław wurde 1471 König in Böhmen, 1490 auch in Ungarn. Das Herrschaftsgebiet der Jagiellonen reichte für kurze Zeit von der Ostsee bis zum Mittelmeer.

Die Ständemonarchie (1454–1569)

Die Außenkonflikte der polnischen Krone mit dem Großfürstentum Moskau (in Litauen), mit dem Deutschen Orden, dem Osmanischen Reich aber auch mit Böhmen und Ungarn banden erhebliche Ressourcen, die die Könige zu Konzessionen an den Adel zwangen: Seit 1454 wurden die Adelsversammlungen (Landtage, sejmiki) der einzelnen Gebiete an der politischen Entscheidungsbildung beteiligt, seit 1493 wurde der aus dem Hochadel (Magnaten) bestehende Sejm (Reichstag) um Vertreter der Landtage erweitert. Der gemeinsame Reichstag aus Landbotenkammer und Senat, der 1493 erstmals in Petrikau/Piotrków an der Grenze Kleinpolens und Großpolens zusammentrat, konnte für Polen den König bindende Beschlüsse fassen, während für Litauen der Großfürst weitreichende Vorrechte behielt.

Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts wurden die städtischen Handelsrechte immer stärker zugunsten des Adels eingeschränkt, die Stadtbürger wiederum stärkten ihre Stellung zuungunsten des jüdischen Handels und Handwerks. Die Tendenz zur Gutsherrschaft verschlechterte im 16. Jahrhundert die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Bauern. Als die Bedrohung Litauens durch das Großfürstentum Moskau, durch Tatarenzüge sowie die ‚Türkengefahr’ die Herrscher zu Konzessionen gegenüber dem Adel zwang, regelte 1505 die Konstitution Nihil novi die Rechte des Sejm: Königswahl, Gesetzgebung, Steuerbewilligung und das Allgemeine Aufgebot.

Die Herrschaft der beiden letzten Könige aus dem Haus der Jagiellonen, Zygmunt I. Stary (der Alte, 1506–1548) und Zygmunt II. August (1548–1572), gilt als das ‚Goldene Zeitalter’ der polnischen Geschichte: Literatur, Architektur und Kunst blühten durch die Verbindung zur westeuropäischen, nach der Heirat Zygmunts I. mit der italienischen Fürstentochter Bona Sforza (1494–1557) 1518 vor allem zur italienischen Renaissancekultur auf, die Hauptstadt Krakau und ihre Universität wurden zum kulturellen Zentrum.

Um 1520 begann die Auseinandersetzung mit der lutherischen Reformation, die vor allem beim deutschsprachigen Bürgertum der Städte des Königlichen Preußen, aber auch beim großpolnischen Adel Resonanz fand. Nach Verbotsversuchen tolerierten beide Herrscher die Reformation. Nach 1540 gewann der Calvinismus Einfluss unter dem Adel, nach 1548 wurden vertriebene Böhmische Brüder in Großpolen aufgenommen. Zygmunt II. akzeptierte die Beschlüsse des Tridentinums (1563), duldete aber in den Anfängen der Gegenreformation die protestantischen Bekenntnisse.

1507 verzichtete Zygmunt I. zugunsten des Hauses Habsburg auf Böhmen und Ungarn. Nach der Säkularisierung des Ordensstaates Preußen wurde auch das neue Herzogtum Preußen 1525 in der ‚preußischen Huldigung’ polnisches Lehen. Der Zugang zur Ostsee war gesichert, das lehnsabhängige Masowien mit Warschau/Warszawa konnte 1529 als Wojewodschaft in Großpolen integriert werden. Waffenstillstände mit Moskau und dem Osmanischen Reich reduzierten die militärischen Auseinandersetzungen.

Der Adel war immer weniger bereit, der Pflicht zum Allgemeinen Aufgebot zu folgen, wollte aber auch kein Söldnerheer finanzieren. Gegen die Rechte der katholischen Kirche setzte er 1552 für sich die Glaubensfreiheit durch, erkannte aber bestehende kirchliche Besitzstände an. In langwierigen Aushandlungsprozessen zwischen Krone und Adel gelang es diesem, seine Stellung zu verrechtlichen. Zugleich wuchs die wirtschaftliche und politische Dominanz der Magnaten in der formal gleichberechtigten Adelsgemeinschaft.

1505 konzedierte der Großfürst dem litauischen Adel Landtage und eine Landbotenkammer nach polnischem Vorbild. Aus Furcht vor Moskau wuchs die Tendenz zur Realunion mit Polen. Ein gemeinsamer polnisch-litauischer Reichstag in Lublin stimmte 1569 der Inkorporation der Wojewodschaften Podlachien, Wolhynien und Kiew durch Polen zu und beschloss wenige Tage später die Union des verbliebenen Königreichs Litauen mit Polen zu einem „unteilbaren und unzertrennbaren Ganzen“ unter einem gemeinsamen, in Krakau zu krönenden König, wenn auch mit getrennter Verwaltung und jeweils eigenem Finanz- und Heerwesen. Gleichzeitig wurde das Königliche Preußen inkorporiert. Die Realunion erweiterte das Territorium von ca. 260.000 auf 815.000 Quadratkilometer.

Die Adelsrepublik Polen-Litauen (1569–1795)

Mit dem Tod Zygmunts II. August erlosch 1572 die männliche Linie der Jagiellonen. Während des Interregnums setzte der Adel in einer ‚Generalkonföderation‘ die Glaubensfreiheit durch. Am 11. Mai 1573 wählte der Reichstag Henri de Valois, den Bruder des französischen Königs, nach dessen Zusage zur Einhaltung der Wahlkapitulationen, der ‚Pacta conventa’, zum König. Am 21. Februar 1574 in Krakau gekrönt, verließ er am 18. Juni das Land, um die Nachfolge seines Bruders in Frankreich anzutreten. Die von ihm garantierten ‚Articuli Henriciani‘ stellen das Grundgesetz der Adelsrepublik dar: freie Königswahl durch den Adel, Allgemeines Aufgebot und Steuern nur mit Zustimmung des Reichstags. Als Regierung wurde dem König ein Rat von 16 Senatoren zur Seite gestellt. Im Falle der Nichteinhaltung der Wahlkapitulation stand dem Adel ein Widerstandsrecht zu.

Am 15. Dezember 1575 wählte der Sejm Anna Jagiellonka (1523–1596), die Tochter Zygmunts II., zur Königin und bestimmte Stefan (István) Báthory, den Wojewoden von Siebenbürgen, zu ihrem Gemahl und künftigen König (1576–1586). Im Livländischen Krieg mit Moskau (1577–1582) gelang es ihm und dem Großkronkanzler Jan Zamoyski (1542–1605) im Bündnis mit Schweden, den Vorstoß des Moskauer Großfürsten Ivan IV. (Groznyj, ‚der Strenge‘, bekannt als ‚der Schreckliche‘, 1530–1584) nach Litauen und Livland zurückzuschlagen.

Nachfolger Báthorys wurde der Sohn König Johanns III. von Schweden (1568–1592) aus der Ehe mit der katholischen Jagiellonen-Prinzessin Katharina (1526–1583), Zygmunt III. Wasa (1587–1632), der 1592 auch den schwedischen Thron erbte, sich aber dort nur bis 1599 halten konnte (1600 Ausschluss der katholischen Linie der Wasa von der schwedischen Thronfolge). 1596 verlegte er seine Hauptresidenz nach Warschau. In der Union von Brest unterstellten sich die orthodoxen Bischöfe 1595/96 mehrheitlich der römischen Kirche. Der wachsende Einfluss des katholischen Episkopats und der Jesuiten führte zu ungeahndeten Übergriffen auf protestantische Kirchen und Schulen. Mit der Niederschlagung des Adelsaufstands gegen Zygmunt III. wurde 1607 der Einfluss des protestantischen Adels endgültig gebrochen.

Nach dem Aussterben der Rjurikiden griff Polen 1609 in Russland ein und besetzte 1610 für kurze Zeit Moskau. Militärische Konflikte mit Schweden, Moskau und dem Osmanischen Reich verhinderten das Eingreifen Polens im Dreißigjährigen Krieg. Polen blieb von Kampfhandlungen verschont, großpolnische Magnaten gewährten Böhmischen Brüdern mit ihrem Bischof Jan Amos Comenius (1592–1670) und schlesischen Protestanten Zuflucht.

König Władysław IV. Wasa (reg. 1633–1648) bekannte sich offen zur konfessionellen Toleranz, konnte aber die Gegenreformation nicht aufhalten. Unter seiner Führung wurden 1633 die moskowitischen Truppen zurückgedrängt, doch blieben die Konflikte mit Schweden und dem Osmanischen Reich. König Jan II. Kazimierz Wasa (reg. 1648–1668) war habsburgischer General, bevor er 1647 als Jesuit Kardinal geworden war. Der schwelende Konflikt zwischen den Dnjepr-Kosaken und Polen brach 1648 offen aus und entwickelte sich in den als ‚Kriegen der blutigen Sintflut‘ in die Literatur (Roman Potop von Henryk Sienkiewicz) eingegangenen Auseinandersetzungen mit und gegen Brandenburg, Dänemark, Schweden, Siebenbürgen und Russland zum Ersten Nordischen Krieg (1655–1660). Der Frieden von Oliva beendete 1660 die Auseinandersetzungen um die schwedische Thronfolge, Lettgallen verblieb bei Polen, das Herzogtum Preußen wechselte aus dem polnischen Lehnsverband unter die Herrschaft Brandenburgs. 1659 marschierten Moskauer Truppen in die Ukraine ein. Im Frieden von Andrusovo wurde sie 1667 zugunsten Russlands geteilt, die Adelsrepublik verlor ein Viertel ihres Territoriums. Die Bevölkerungsverluste durch Kriege, Aufstände und Pestepidemien betrugen in einigen Landesteilen mehr als 60 Prozent, die jüdische Bevölkerung wurde durch Massenmorde und Flucht von 450.000 auf 180.000 Menschen mehr als halbiert.

König Michał Korybut Wiśniowieckis (reg. 1669–1673) prohabsburgische Orientierung führte 1671 zum Krieg mit dem Osmanischen Reich. Kronhetman Jan Sobieski (1629–1696) schlug am 11. November 1673 bei Chocim die osmanische Hauptarmee, doch verhinderte der Tod des Königs am Vortag die Ausnutzung des Sieges. Der nach Frankreich orientierte Sobieski konnte nach seiner Wahl zum König als Jan III. (1674–1696) den ‚Türkenkrieg’ erfolgreich fortsetzen und stilisierte Polen als ‚Vormauer der Christenheit’ (Antemurale Christianitatis). Das Bündnis mit Kaiser Leopold I. (reg. 1658–1705) vom 1. April 1683 wurde durch osmanischen Angriff am 16. Mai 1683 in Kraft gesetzt. Sobieski führte ein Entsatzheer nach Österreich und befehligte als Oberbefehlshaber den Sieg am Kahlenberg am 12. September 1683, der den Rückzug der ‚Türken’ aus Ungarn nach sich zog.

Jan III. Sobieski wahrte weitgehend den konfessionellen Frieden, doch konnte er die Magnaten nicht daran hindern, ihre Konflikte mit Waffengewalt auszutragen. Reichstage wurden häufiger im Interesse einzelner Magnatengruppen durch das 1652 erstmals praktizierte ‚Liberum veto’ einzelner Landboten gesprengt.

Nach Sobieskis Tod setzte sich der für die Kandidatur zum Katholizismus konvertierte Wettiner Kurfürst Friedrich August von Sachsen 1697 in der Wahl als König August II. (der Starke) durch, der weiter auch über Sachsen regierte und damit Reichsfürst blieb. Außenpolitisch an Russland orientiert, zog er Polen in den Großen (Zweiten) Nordischen Krieg (1700–1721). In den Jahren 1704–1709 wurde er durch den von der schwedischen Besatzungsmacht protegierten Stanisław I. Leszczyński abgelöst, aber 1709 wieder als König anerkannt. Am Ende des Krieges war die Stellung Polens im europäischen ‚Konzert der Mächte’ ruiniert, erst 1732 wurde der Kriegszustand aufgehoben. Demonstrativ wurde 1717 der Katholizismus durch die erneute Proklamation der Jungfrau Maria zur ‚Regina Poloniae’ mit dem Kult der ‚Schwarzen Madonna’ von Tschenstochau/Częstochowa gestärkt. 1718 verließ der letzte protestantische Landbote den Sejm. Nach der Plünderung des Jesuitenkollegs durch evangelische Schüler im Jahre 1724 kam es zur Hinrichtung des Thorner Bürgermeisters und neun weiterer Ratsmitglieder. Dieses ‚Thorner Blutgericht’ empörte das protestantische Europa. Preußen und Russland nutzten es, um sich zu Schutzmächten für die Nichtkatholiken in Polen zu erklären.

August II. begann, die Hauptstadt Warschau nach sächsischem Vorbild auszubauen. Nach dem Großen Nordischen Krieg war die gutswirtschaftlich organisierte, exportorientierte Getreidewirtschaft ruiniert, die leibeigene Bauernschaft verarmt. In Großpolen und Rotreußen entstanden neue adlige Städte mit wachsenden jüdischen Gemeinden, die ein wesentliches Element des Bürgertums darstellten.

1733–1736 regierte Stanisław I. Leszczyński noch einmal, doch wurde gegen ihn der Wettiner August III. 1734 in Krakau zum König gekrönt. Stanisław I. resignierte am 26. Januar 1736 und wurde mit dem Herzogtum Lothringen entschädigt. August III. (reg. 1733–1763) überließ die Regierung seinen Ministern Aleksander Józef Sułkowski (1695–1762) und nach 1738 Heinrich Graf Brühl (1700–1763). Politisch wenig glücklich agierend, förderte er Architektur und Künste. Die relative Ruhe seit 1714 trug zur wirtschaftlichen Erholung und zu effizienteren Formen der Gutswirtschaft bei. Manufakturen wurden gegründet und der Handel blühte auf. Die wirtschaftliche und die politische Macht lagen bei den Magnaten, die auf ihren ausgedehnten Besitzungen herrschten und deren Parteiungen sich an die Nachbarmächte Russland oder Preußen anlehnten. Die Kleinadligen, deren Stimme nicht an Besitz gebunden und denen der Magnaten gleichwertig war, waren als Klientel wirtschaftlich von den Magnaten abhängig, die ihre Stimme in den ständischen Vertretungen brauchten. Gleichzeitig wuchs der Einfluss des Russischen Kaiserreiches im Bündnis mit einzelnen Magnaten.

Die Adelsgesellschaft begann in der Mitte des 18. Jahrhunderts Reformdiskussionen. Aus den Reihen der Reformpartei wurde Stanisław II. Poniatowski mit Unterstützung Preußens und Russlands König (1764–1795). Er richtete Kommissionen zur Staatsreform ein, deren Vorschläge aber die Magnatenfamilien und Russland ablehnten, das 1768 die Rücknahme durch den ‚Schweigenden Reichstag’ erzwang.

In der ersten Teilung verlor die Adelsrepublik 1772 das Königliche Preußen (Pommerellen und Ermland) sowie den Nordstreifen Großpolens und das westliche Kujawien an Preußen, Kleinpolen und Rotreußen als  ‚Königreich Galizien und Lodomerien‘ an die Habsburger sowie die Gebiete bis zum Dnjepr und zur Düna an das Russische Reich. Als der Papst 1773 den Jesuitenorden auflöste, übertrug Stanisław II. dessen Vermögen an die ‚Nationale Erziehungskommission‘, die wesentliche Schul- und Universitätsreformen in Gang setzte. Nichtkatholiken wurden wieder zu öffentlichen Ämtern zugelassen. Als das Russische Reich 1788 Krieg gegen Schweden und das Osmanische Reich führte, begann der ‚Vierjährige Reichstag‘ seine Reformgesetzgebung. Das Geburtsprivileg des besitzlosen Adels wurde abgeschafft, dafür dem wohlhabenden Bürgertum der Erwerb von Grundbesitz und die Nobilitierung als Voraussetzung der politischen Partizipation eröffnet. Am 3. Mai 1791 verabschiedete der Reichstag das ‚Regierungsgesetz‘, die sogenannte Maiverfassung, die erste kodifizierte Verfassung eines europäischen Großstaats (noch vor Frankreich am 3. September 1791).

Dagegen bildete sich die Konföderation von Targowice, der die russische Zarin Katharina II. (reg. 1762–1796) 100.000 Soldaten zur Verfügung stellte. Die Konföderation siegte militärisch, übernahm die Regierung und erklärte die Beschlüsse des Vierjährigen Reichstags für nichtig.

Anfang 1793 einigten sich Russland und Preußen auf die zweite Teilung Polens: Großpolen und Teile Masowiens und Kujawiens fielen an Preußen, das östliche Wolhynien und Weißrussland an das Russische Reich. Gegen die Teilungsmächte organisierte Tadeusz Kościuszko (1746–1817) 1794 von Krakau aus einen bewaffneten Aufstand. Nach ersten Erfolgen führte das Eingreifen preußischer Truppen zur Niederlage. Zahlreiche Aufständische emigrierten nach Westeuropa, vor allem nach Frankreich. Für das polnische Korps, das unter General Jan Henryk Dąbrowski (1755–1818) seit 1796 für Napoleon (1769–1821) in Italien kämpfte, schrieb Józef Wybicki (1747–1822) den ‚Mazurek Dąbrowskiego’ („Noch ist Polen nicht verloren…“), der seit 1918 die polnische Nationalhymne ist.

1795 teilten die drei Teilungsmächte das restliche Staatsgebiet unter sich auf: Preußen erhielt große Teile des übriggebliebenen Staatsgebiets mit Warschau (‚Südpreußen’). Nach der Niederlage Preußens bildete Napoleon 1807 aus den preußischen Teilungsgewinnen von 1793 und 1795, d. h. aus Großpolen, Kujawien und Masowien, das Herzogtum Warschau mit 2,6 Millionen Einwohnern auf 104.000 Quadratkilometern unter Friedrich August I. von Sachsen (reg. 1806–1827) als Herzog, das 1809 um die österreichischen Gebiete aus der Dritten Teilung (45.000 Quadratkilometern mit 1,5 Millionen Einwohnern) erweitert wurde. Die Kontinentalsperre und die Kontribution für die stationierten französischen Truppen belasteten die Einwohnerschaft. Nach der französischen Niederlage in Russland besetzten russische Truppen im Februar 1813 Warschau.

Das geteilte Polen (1815–1918)

Auf dem Wiener Kongress wurden die polnischen Gebiete neu aufgeteilt: Das Herzogtum Warschau fiel zum größeren Teil als ‚Königreich Polen‘ an Russland, während die russischen Erwerbungen bis 1795 unmittelbarer Teil des Russischen Reiches wurden. Die historisch litauischen Gebiete wurden in das russische Gouvernementssystem integriert. Das westliche Kujawien und das westliche Großpolen fielen als ‚Großherzogtum Posen‘ an Preußen, das wie Österreich seine Erwerbungen aus der Ersten Teilung behielt. Krakau wurde zunächst ‚Freie Stadt’ unter Österreich und Russland als Schutzmächten, bevor es 1846 Teil Galiziens wurde.

Die drei Teilungsmächte verfolgten keine einheitliche Politik gegenüber ihren polnischen Untertanen. Im Großherzogtum Posen (ab 1851: Provinz Posen) begann die preußische Politik mit der Integration des einheimischen Großgrundbesitzes und endete mit der nationalen Konfrontation in Kulturkampf und Ostmarkenpolitik. Im Königreich Polen folgten auf eine abnehmend liberale Phase nach dem Novemberaufstand 1830 der Rückbau und nach dem Januaraufstand 1863 die Abschaffung der regionalen und nationalen Sonderrechte mit repressiver Russifizierung, bis die Russische Revolution von 1905/07 erstmals Möglichkeiten politischer Partizipation bot. In Galizien instrumentalisierte die österreichische Regierung 1846 die ruthenischen Bauern gegen die polnischen Grundbesitzer, gewährte aber den polnischen Eliten seit 1868 weitgehende Autonomie im Kronland.

In Preußen und Österreich (nach der Revolution von 1848) sowie in Russisch-Polen (nach 1863) entwickelte sich mit dem sozialen Wandel die ‚organische Arbeit’, eine spezifische Form der nationalen polnischen Selbstorganisation. Die katholische Kirche, aber auch Kunst, Literatur und Wissenschaft boten eine Basis für teilgebietsübergreifende Gemeinsamkeiten.

Der Erste Weltkrieg

Das Königreich Polen und das Kronland Galizien waren im Ersten Weltkrieg Kampfgebiet zwischen den Mittelmächten und Russland. Die Deutschen des östlichen Kongresspolen wurden in das Innere Russlands zwangsumgesiedelt, ein Teil der Deutschen Galiziens nach Österreich evakuiert, manche nach Russland verschleppt. Deutsche, Polen und Ukrainer kämpften in den drei Heeren loyal gegen ihre Konnationalen, darunter Józef Piłsudski (1867–1935), der vor 1914 in Galizien polnische paramilitärische Verbände aufgebaut hatte, mit diesen auf österreichisch-ungarischer Seite.

Nach der Eroberung Russisch-Polens im Sommer 1915 wurde es in das Generalgouvernement Warschau und das Generalgouvernement Lublin unter deutscher bzw. österreichischer Führung aufgeteilt. Am 5. November 1916 proklamierten die beiden Kaiser trotz Dissens in den Zielen ein ‚Königreich Polen‘ mit erblicher Monarchie in engem Verbund mit den Mittelmächten. Im Streit um die Stellung des ‚Polnischen Hilfskorps‘ rief Piłsudski zur Eidesverweigerung auf und wurde bis zum 8. November 1918 in Magdeburg in Festungshaft genommen.

Am 15. August 1917 gründete Roman Dmowski (1864–1939) mit anderen Nationaldemokraten das ‚Polnische Nationalkomitee‘ (Komitet Narodowy Polski), das, unterstützt durch den Pianisten Ignacy Paderewski (1860–1941), mit der polnischen Emigration in den USA die Anerkennung als politische Vertretung Polens an der Seite der Ententemächte erreichte und dem im März 1918 die aus Kriegsgefangenen und Emigranten auf der Seite der Entente gebildete, von General Józef Haller (1873–1960) geführte Armee unterstellt wurde. Nach dem Ausscheiden Russlands aus der Koalition stellte US-Präsident Woodrow Wilson (1856–1924) am 8. Januar 1918 im 13. seiner ‚Vierzehn Punkte einen polnischen Staat in den Gebieten mit unstreitig polnischer Bevölkerung und dessen Zugang zum Meer als Kriegsziel der Alliierten heraus.

Angesichts der Auflösungserscheinungen bei den Truppen der Mittelmächte proklamierte der noch von den Besatzungsbehörden gebildete Regentschaftsrat am 7. Oktober 1918 die Unabhängigkeit Polens und bildete eine Regierung mit Nationaldemokraten, aber auch mit Piłsudski als Vertreter der ‚Polnischen Sozialistischen Partei‘ (Polska Partia Socjalistyczna, PPS). Piłsudski übernahm am 11. November 1918 auch den Oberbefehl über die polnischen Streitkräfte. Der Kampf um die Grenzen bestimmte bis 1923 die Politik, bei dem Polen ungeachtet der konkurrierenden Forderungen der Nachbarvölker und der nationalen Struktur insbesondere der Ostgebiete die Wiederherstellung der Grenzen von 1772 einforderte.

Die Zweite Republik (1918–1939)

Grenzziehung und Minderheiten (1918–1921)

Die Siegermächte grenzten 1919 bei den Pariser Friedenskonferenzen die ‚neuen Staaten’ grundsätzlich nach dem ethnographischen Prinzip ab. Wo die Statistik des Jahres 1910 nicht eindeutig war, sollten – wie in Westpreußen und im südlichen Ostpreußen oder in Oberschlesien – Plebiszite entscheiden. Die durch die Grenzziehung entstehenden nationalen Minderheiten hatten das Recht zur Option für ihr ‚Mutterland’ (mit der Konsequenz der Auswanderung). Die sich zum Bleiben entscheidenden Minderheitenangehörigen wurden durch den Minderheitenschutzvertrag geschützt, den die Vertreter Polens im Vorfeld der Friedensverträge am 28. Juni 1919 unterzeichnen mussten, waren aber zur staatsbürgerlichen Loyalität verpflichtet.

Die die deutsch-polnische Grenze betreffenden Regelungen wichen allerdings an einigen Stellen aus geopolitischen Überlegungen (Eisenbahnlinien, Zugang zum Meer über den schon 1921 von deutscher Seite so bezeichneten ‚Polnischen Korridor’) oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten (oberschlesisches Industriegebiet) vom ethnographischen Prinzip ab. Grenzkämpfe fanden im Westen der Provinz Posen nach dem am 27. Dezember 1918 begonnenen Großpolnischen (Posener) Aufstand, in Oberschlesien in drei polnischen Aufständen im Umfeld der Abstimmung vom 20. März 1921 und in Ostgalizien statt.

Für die Ostgrenze hatte der britische Außenminister George Curzon am 18. Dezember 1919 eine Linie östlich des Gebiets mit überwiegend polnischer Bevölkerung von Dünaburg über Wilna und Grodno bis Brest und dann durch Galizien über Rawa Ruska und Przemyśl nach Süden vorgeschlagen. Noch vor Kriegsende besetzten ukrainische Truppen in der Nacht zum 1. November 1918 die galizische Hauptstadt Lemberg/L'viv/Lwów, am 13. November 1918 wurde dort die ‚Westukrainische Volksrepublik’ ausgerufen. Am 14. Mai 1919 begann die polnische Gegenoffensive, am 18. Juni erlaubte der ‚Oberste Rat’ der Alliierten Polen die Besetzung Ostgaliziens bis zum Zbrucz. Tschechische Truppen marschierten am 23. Januar 1919 in das Teschener Schlesien ein; der Interalliierte Botschafterrat teilte das Teschener Schlesien entlang der Olsa zwischen Polen und der Tschechoslowakei. Die Rote Armee eroberte das polnisch besetzte Wilnagebiet und übergab es am 15. Juli 1920 an Litauen. Polnische Truppen unter General Lucjan Żeligowski (1865–1947) besetzten am 9. Oktober 1920 Wilna, errichteten ‚Mittel-Litauen’ und schlossen es am 24. März 1922 Polen an. Zusammen mit der ‚Ukrainischen Volksrepublik Przemyśl’ Symon Petljuras (1879–1926) rückten polnische Truppen seit dem 26. April 1920 gegen Sowjetrussland bis Kiew vor. Im Gegenvorstoß kam die Rote Armee bis vor Warschau, wo polnische Truppen sie mit französischer Unterstützung vom 16. bis 25. August 1920 zurückschlugen. Nach Einstellung der Kriegshandlungen mit dem Vorfrieden von Riga/Rīga am 12. Oktober 1920 bestimmte der Friedensvertrag von Riga am 18. März 1921 die neue Ostgrenze ca. 250 Kilometer östlich der Curzon-Linie. Mit der Bestätigung der Annexion Ostgaliziens durch die Botschafterkonferenz der Alliierten am 15. März 1923 waren die Grenzen der Zweiten Polnischen Repu­blik völkerrechtlich anerkannt.

Territorialkonflikte bestanden mit Sowjetrussland (seit 1922 Sowjetunion), Litauen, dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakei. In den Grenzen von 1923 gehörte mehr als ein Drittel der Bevölkerung nationalen oder religiösen Minderheiten im Sinne des Minderheitenschutzvertrags an: 1931 waren von knapp 32 Millionen Staatsbürgern 5,1 Millionen (16 Prozent) Ukrainer, 3,1 Millionen Juden (10 Prozent). Knapp 800.000 Deutsche (2,4 Prozent) stellten überwiegend als Grenzminderheit in den ehemals preußischen Gebieten ebenso ein politisches Problem dar wie zwei Millionen Belorussen (6 Prozent), 200.000 Litauer (0,6 Prozent) oder 30.000 Tschechen (0,1 Prozent).[1] Zur selben Zeit lebten ca. zwei Millionen Polen außerhalb der Grenzen der Republik. In den Grenzauseinandersetzungen waren die nationalen Minderheiten militärische und politische Gegner gewesen, jetzt waren sie in den umstrittenen Grenzgebieten Argumente für Revisionsforderungen der Nachbarstaaten. Die ukrainische politische Bewegung, zeitweise vom Deutschen Reich mit dem Ziel der Schwächung Polens gefördert, forderte ihren eigenen Staat. Die jüdische Bevölkerung der Westgebiete optierte überwiegend für Deutschland, die in Polen Verbliebenen traf ein verbreiteter, allerdings nicht rassistischer Antisemitismus.

Polen als parlamentarische Republik (1921–1926)

Die wirtschaftliche und administrative Integration der Teilgebiete war das zentrale Problem des neuen Staats. Eine gemeinsame Währung musste geschaffen, die Gesetze mussten vereinheitlicht, Verkehrswege und Märkte zusammengeführt werden. Hinzu kam das Wirtschaftsgefälle zwischen den Teilungsgebieten. Schwieriger noch war die Integration der polnischen Teilgebietsgesellschaften mit ihren unterschiedlichen Sozialprofilen in die Staatsnation der Zweiten Republik, zusätzlich erschwert durch Inflation und Weltwirtschaftskrise.

Am 17. März 1921 wurde die Verfassung beschlossen. 14 aufeinanderfolgenden Regierungen gelang es zwischen 1918 und 1925 nicht, die politischen und ökonomischen Probleme des Landes zu lösen. Die Währungsreform stabilisierte 1924 zwar die wirtschaftlichen Verhältnisse, doch blieben die Anfangsschwierigkeiten des zudem durch extreme Parteienzersplitterung schwierigen demokratischen parlamentarischen Systems. Außenpolitisch war Polen seit 1921 durch Bündnisverträge mit Frankreich und Rumänien verbunden, blieb aber außerhalb des französischen Allianzsystems der ‚Kleinen Entente‘.

Polen als autoritärer Staat (1926–1939)

Piłsudski, Marschall von Polen, zog sich, unzufrieden mit der politischen Entwicklung, 1923 ins Privatleben zurück. Am 12. Mai 1926 unternahm er mit ihm ergebenen Truppenteilen mit Unterstützung der politischen Linken einen Staatsstreich zur ‚Sanierung’ (sanacja) des politischen Systems. Piłsudski begnügte sich, obwohl der wichtigste Politiker, mit dem Amt des Kriegsministers und des Generalinspekteurs der Armee. Das parlamentarische System bestand weiter, die Regierungen hingen aber nicht mehr von Parlamentsmehrheiten, sondern vom Wohlwollen des Marschalls ab. Bekämpft wurde er von der ‚jungen Rechten’, die sich am 4. Dezember 1926 im ‚Großpolnischen Lager‘ unter Führung Roman Dmowskis einen neuen organisatorischen Rahmen gab, gegen das Piłsudski seine persönliche Gefolgschaft im ‚Parteilosen Block der Zusammenarbeit mit der Regierung‘ zusammenführte. Gegen Widerstände der Linken ging Piłsudski 1930 zur offenen Präsidialdiktatur über. Vor Neuwahlen ließ er ca. 70 Oppositionspolitiker verhaften. Der vom Regierungslager dominierte Sejm ermächtigte am 23. März 1933 den Staatspräsidenten, Dekrete mit Gesetzeskraft zu erlassen. Trotz des weitgehend autoritären Systems konnten sich Wissenschaften und Künste im Rahmen des eigenen Staates weitgehend ungehindert entfalten.

Präventivkriegspläne gegen das nationalsozialistische Deutschland wurden 1933 durchgespielt, doch führte die von Adolf Hitler (1889–1945) im Herbst 1933 offerierte Verständigungspolitik zum auf zehn Jahre befristeten deutsch-polnischen Nichtangriffsabkommen vom 26. Januar 1934. Nach Piłsudskis Tod 1935 verhärtete sich unter dem Obristenregime der politische Kurs unter weitgehender Ausschaltung der Opposition. 1938 profitierte Polen vom Münchner Abkommen: Es erhielt Olsa-Schlesien, den tschechischen Teil des Teschener Schlesien, wurde aber bald darauf mit deutschen Forderungen nach der Freien Stadt Danzig und dem ‚polnischen Korridor’ konfrontiert. Nach dem deutschen Einmarsch in die Tschechoslowakei am 14./15. März 1939 garantierte Großbritannien am 31. März 1939 die nationale Integrität Polens.

Am 3. April 1939 erteilte Hitler den Befehl, den Angriff auf Polen militärisch zu planen, am 28. April kündigte er den Nichtangriffspakt auf. In Polen nahmen Übergriffe auf Angehörige der deutschen Minderheit zu. Am 19. Mai verpflichtete eine neue Militärkonvention Frankreich, Deutschland spätestens am 15. Tag nach einer Mobilmachung Deutschlands anzugreifen.

Verhandlungen der Westmächte und Polens mit der Sowjetunion scheiterten. Am 22./23. August mobilisierte Polen seine Truppen an der Westgrenze. Am 23. August 1939 unterzeichneten die Außenminister Joachim von Ribbentrop (1893–1946) und Vjačeslav Molotov (1890–1986) in Moskau einen Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und der UdSSR, in dessen ‚Geheimem Zusatzprotokoll’ sie in Punkt 2 festlegten: „Für den Fall einer territorial-politischen Umgestaltung der zum polnischen Staate gehörenden Gebiete werden die Interessensphären Deutschlands und der UdSSR ungefähr durch die Linie der Flüsse Narew, Weichsel und San abgegrenzt.“ [2]

Die deutschen Minderheiten in der Zweiten Polnischen Republik

Die sich national als deutsch bekennende Bevölkerung war über das Gebiet der Zweiten Republik nicht gleichmäßig verteilt, sondern konzentrierte sich auf engere Gebiete wie das westliche und nördliche Großpolen, das östliche Galizien um Lemberg oder das Lodzer Industriegebiet. Die statistischen Daten sind unsicher: Während deutsche Schätzungen für 1931 von 1,16 Millionen Deutschen in Polen ausgehen, geben polnische Berechnungen knapp 750.000 an, wobei die stärksten Unterschiede die Wojewodschaft Schlesien betreffen.[3] Je etwa ein Drittel lebte in den Wojewodschaften Posen und Pommerellen sowie im ehemaligen Kongresspolen, ca. acht Prozent in Galizien und etwas mehr im polnischen Teil Wolhyniens. Die deutschsprachigen Minderheitengruppen bewahrten in den Jahren der Zweiten Republik ihre regional und konfessionell geprägte Gruppenidentität.

Anfang 1919 bildeten sich in der Provinz Posen und in Pommerellen deutsche Volksräte. Im Juli 1920 schlossen sich die deutschnationalen Kräfte zur ‚Landesvereinigung des deutschen Volkstums in Polen’ (meist ‚Deutsche Vereinigung’ genannt) zusammen. MIt dem Übergang an Polen verließen Soldaten und Beamte, wie vertraglich im Beamtenabkommen vom 9. November 1919 vereinbart, das Land. Ihnen folgten große Teile des städtischen Mittelstands, insbesondere die Mehrheit der jüdischen Bevölkerung, dazu deutsche Bewohner aus den Wojewodschaften Pommerellen und Posen und die von der preußischen Ansiedlungskommission angesetzten Ansiedler, denen die polnische Verwaltung in Anwendung preußischer Gesetze die Eigentumsübertragung verweigerte. Vor allem Großgrundbesitzer, Bauern mit Grundeigentum und deren wirtschaftliches Umfeld optierten für Polen, unterlagen aber staatlichem Abwanderungsdruck (u. a. durch die Agrarreform oder die Verweigerung von Ausschankkonzessionen). Im Mai 1921 schlossen sich die deutschen Organisationen zum überparteilichen ‚Deutschtumsbund zur Wahrung der Minderheitenrechte in Polen‘ zusammen, der 1923 wegen des Vorwurfs feindlicher Spionage und der Vereitelung polnischer Gesetze aufgelöst wurde. Die als gemeinsame Organisation nachfolgende ‚Deutsche Vereinigung in Sejm und Senat‘ war nur ein loser Zusammenschluss der deutschen Sejmabgeordneten, der 1934 die ‚Deutsche Vereinigung in Westpolen‘ folgte.

In der Wojewodschaft Schlesien entstand der ‚Deutsche Volksbund für Polnisch-Schlesien‘, in Galizien wurde der 1907 als nationaler Schutzverein gegründete ‚Bund der christlichen Deutschen‘ im Zuge des Vorgehens gegen den ‚Deutschtumsbund’ ohne Nachfolgeorganisation aufgelöst. Für das Gebiet des ehemaligen Kongresspolen und des jetzt polnischen Wolhynien wurde 1924 der ‚Deutsche Volksverband in Polen‘ gegründet, hier entstand 1925 mit der ‚Deutschen Sozialistischen Arbeitspartei für Polen‘ auch eine deutsche sozialdemokratische Organisation. Insbesondere die deutschen Minderheitsorganisationen in Westpolen wurden in erheblichem Umfang vom Deutschen Reich subventioniert.

1921 bildete sich im ehemals österreichisch-schlesischen Bielsko (Bielitz) die ‚Jungdeutsche Partei für Polen‘ . Seit 1934 wurde sie unter Rudolf Wiesner (1890–1973) in Posen und Pommerellen und den übrigen Gebieten mit deutscher Minderheitsbevölkerung aktiv – nach dem Nichtangriffspakt begünstigt durch das Stillhalten der polnischen Behörden gegenüber solchen Minderheitsorganisationen, die mit der nationalsozialistischen Politik in Deutschland konform gingen. Sie beanspruchte als ‚junge’ Vertretung nationalsozialsozialistischen Gedankenguts den Führungsanspruch gegenüber den ‚alten’ Minderheitseliten. Die ‚Volksdeutsche Mittelstelle‘ in Berlin konnte den Konflikt nicht schlichten, doch arrangierten sich auch die ‚alten’ Minderheitsorganisationen immer mehr mit dem Nationalsozialismus.

Die deutsche Minderheit war in Sejm und Senat durch Abgeordnete vertreten und hatte in einem entwickelten Genossenschaftswesen eine wirtschaftliche Basis. In Posen gab die ‚Deutsche Bücherei‘ die ‚Deutschen Blätter in Polen‘ (ab 1934 ‚Deutsche Monatshefte in Polen‘) und die ‚Deutsche Wissenschaftliche Zeitschrift für Polen‘ als kulturelle bzw. im Sinne der ‚Volksforschung’ wissenschaftliche Zeitschriften für die Minderheit heraus, subventioniert wie die Minderheitsschulen, die Minderheitslehrer und ein Netz deutscher Volksbüchereien über die ‚Deutsche Stiftung‘ in Berlin. In Westpolen war die Minderheit überwiegend durch die Evangelisch-Unierte Kirche verbunden, während sich in der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Zentral- und Ostpolen der 1917 begonnene Konflikt zwischen deutschen und polnischen Pastoren verschärfte. Die katholische Amtskirche hatte kein Interesse, das ‚Volkstum’ ihrer nichtpolnischen Gläubigen zu unterstützen. Mit dem ‚Verband deutscher Katholiken in Polen‘ gründeten sie 1923 eine eigene Organisation.

Nach Organisation und Bewusstsein überwog die Identifikation mit der jeweiligen regionalen, konfessionellen und Teilgebietsgruppe. Ein gemeinsames Bewusstsein als ‚deutsche Volksgruppe in Polen’, geschweige denn eine gesamtstaatliche Minderheitsorganisation, hat sich bis 1939 nicht entwickelt. Die Minderheit wurde von der deutschen Politik für Ziele der deutschen Revisions- bzw. nach 1933 Volkstumspolitik instrumentalisiert. Die polnische Seite wiederum nutzte die Ausgrenzungspolitik gegenüber den nationalen Minderheiten zur Integration der Staatsnation über die Teilungsgebietsgrenzen hinweg.

Der Zweite Weltkrieg (1939–1945)

Die polnische Regierung lehnte die seit Anfang 1939 vorgetragenen Ansprüche des Deutschen Reichs auf Danzig und Pommerellen (‚Polnischer Korridor’)  ab und erlag nicht dem Druck, dem gegen die Sowjetunion gerichteten Antikominternpakt beizutreten. Daraufhin forderte Adolf Hitler nach Besetzung der Tschecho-Slowakei durch deutsche Truppen am 14./15. März 1939 und der Annäherung Polens an Großbritannien (Garantieerklärung am 31. März) am 25. März die Vorbereitung des Angriffs auf Polen ab 1. September 1939. Am 28. April kündigte er den Nichtangriffspakt von 1934. Begleitet wurde die Kriegsvorbereitung durch eine monatelange Propagandakampagne, die im August in Berichten über polnische Aggressionspläne und Meldungen über Gewaltakte gegen die deutsche Minderheit kulminierten. Zur selben Zeit verschärfte sich in der polnischen Publizistik die antideutsche Stimmung, es gab Verbote gegen deutsche Organisationen, auch Übergriffe gegen Deutsche. Unmittelbar vor Kriegsbeginn internierte die polnische Regierung Führungskräfte der deutschen Minderheit und zwang sie bei Kriegsbeginn in Verschleppungsmärsche, die als ‚Marsch der Deutschen in Polen’ in Fortsetzung der kriegsvorbereitenden Propaganda wiederum in Deutschland instrumentalisiert wurden.

Als die deutschen Truppen nach dem Angriff am 1. September 1939 am 16. September die polnischen Hauptstreitkräfte bei Kutno eingekesselt hatten, besetzte ab dem 17. September die Rote Armee die ihr im ‚Geheimen Zusatzprotokoll’ konzedierten Gebiete, die sie der Weißrussischen bzw. der Ukrainischen Sowjetrepublik eingliederte. Die polnische Regierung floh am 17. September über Rumänien ins Exil. Die Exilregierung in Paris (nach der deutschen Besetzung Frankreichs ab 1940 in London) unter General Władysław Sikorski (1881–1943) stellte in Westeuropa polnische Verbände auf, die auf der Seite der Alliierten kämpften, und war in die Verhandlungen über die Nachkriegsgestaltung Ostmitteleuropas eingebunden.

Mit dem Grenzvertrag vom 28. September 1939 sicherte sich die UdSSR unter Aufgabe von Gebieten westlich des Bug die Ausweitung ihrer Einflusssphäre auf Litauen. Terror, insbesondere gegen die polnische Oberschicht, Massenerschießungen und Deportationen sollten das sowjetische Gesellschaftsmodell durchsetzen. Im Frühjahr 1940 wurden mehr als 14.000 polnische Kriegsgefangene insbesondere bei Katyń ermordet.

Das deutsche Besatzungsgebiet wurde aufgeteilt in die ‚eingegliederten Ostgebiete’, d. h. die Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland, und das ‚Generalgouvernement’ mit Sitz in Krakau. Die Wojewodschaft Schlesien (mit Auschwitz/Oświęcim) wurde mit Teilen der Wojewodschaft Kielce zum ‚Oststreifen’ der Provinz Schlesien, ein großer Teil des nordöstlichen Polen als ‚Regierungsbezirk Zichenau’  Bestandteil der Provinz Ostpreußen und beides damit Teil des Deutschen Reiches. Die polnische Bevölkerung in den Reichsgauen wurde enteignet und entrechtet, zur Zwangsarbeit herangezogen und in großen Teilen in das Generalgouvernement vertrieben, um ‚volksdeutschen Umsiedlern’ aus den baltischen Staaten, dem bisherigen Ostpolen und Südosteuropa Platz zu machen. Die jüdische Bevölkerung wurde durch Zwangsarbeit ausgebeutet, ghettoisiert und schließlich in den deutschen Vernichtungslagern systematisch umgebracht. Die einheimische und die umgesiedelte deutsche Bevölkerung der besetzten Gebiete wurde anhand der ‚Deutschen Volksliste’ ‚rassisch’ und politisch qualifiziert. Nach dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 wurde Ostgalizien dem Generalgouvernement unterstellt, das übrige östliche Polen dem ‚Reichskommissariat Ukraine’ . Im Generalgouvernement, jetzt auch Ziel von Germanisierungs- und Siedlungspolitik, wurde die einheimische und die dorthin vertriebene polnische Bevölkerung, ähnlich wie zuvor in den eingegliederten Gebieten, entrechtet und ausgebeutet, die jüdische systematisch vernichtet.

Gegen die deutsche Besatzungsmacht kämpfte die ‚Armia Krajowa‘, die Anfang 1944 zu offiziellen Kampfverbänden der Exilregierung erklärte ‚Heimatarmee‘, im Untergrund, u. a. im Warschauer Aufstand 1944. Im besetzten Polen organisierte der nichtmiltärische polnische Widerstand einen Untergrundstaat mit Parallelstrukturen (Schulen, Universitäten, Gerichtswesen). Ab Mitte 1944 wurde die Armia Krajowa von der Roten Armee bekämpft.

Das von der Sowjetunion im Sommer 1944 installierte ‚Lubliner Komitee’ erklärte sich am 1. Januar 1945 zur provisorischen Regierung Polens. In Jalta (4.–11. März 1945) setzte Stalin die schon während der Konferenz in Teheran (28. November – 1. Dezember 1943) geforderte Westverschiebung Polens durch: Die mit dem Deutschen Reich 1939 vereinbarte Grenzlinie, in etwa die Curzon-Linie, wurde bei Verlust eines Drittels des Territoriums zur polnischen Ostgrenze; Polen wurde dafür mit deutschem Staatsgebiet bis zur Oder und Neiße mit auszusiedelnder mehrheitlich deutscher Bevölkerung (mit 20 Prozent Flächenverlust gegenüber 1938) entschädigt.

Die Volksrepublik Polen (1944–1989)

Der Zweite Weltkrieg hinterließ ein verwüstetes Land, sechs Millionen polnische Staatsbürger, darunter die Hälfte Juden, hatten ihr Leben verloren. Die neue Unabhängigkeit wurde in enger Abhängigkeit von der UdSSR erreicht, deren Truppen bis 1993 auf polnischem Staatsgebiet stationiert blieben. Von den Westmächten fühlte sich die Bevölkerung verraten, die Ausschaltung der Eliten, die Pauperisierung durch Besatzung und Nachkriegszeit und die Bevölkerungsverschiebungen hatten die Gesellschaft geschwächt, die zudem politisch gespalten war: Noch einige Jahre kämpfte die Armia Krajowa im Untergrund gegen die neue kommunistische Regierung.

Die Westverschiebung wurde in der Verbindung von nationaldemokratischer Geschichtsklitterung und kommunistischer Geschichtspolitik aus dem ‚piastischen Erbe’ begründet und als Gewinn ‚altpolnischer Gebiete’ propagiert. Nach Evakuierung, Flucht und ‚wilden’ Vertreibungen gegen Kriegsende sollten nach den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz vom August 1945 drei Millionen Deutsche aus Polen „in ordnungsgemäßer und humaner Weise“ in die vier deutschen Besatzungszonen „überführt“ werden. In die neuen, der ‚polnischen Verwaltung’ unterstellten ‚Westgebiete’ Polens wurden vor allem mehr als zwei Millionen Polen aus den bis 1939 polnischen Ostgebieten ‚umgesiedelt’. Um Widerstände an der neuen Ostgrenze im Untergrund aktiver Gruppen der ‚Organisation Ukrainischer Nationalisten’ zu brechen, wurden in der ‚Akcja Wisła‘ (Aktion Weichsel) von Mai bis Juli 1947 Ukrainer von dort in die neuen Gebiete zwangsweise umgesiedelt. ‚Volkspolen‘ war damit ein fast ‚reiner’ Nationalstaat.

Die erste Regierung setzte sich aus Vertretern des ‚Lubliner Komitees’ und – bis 1948 – der Exilregierung zusammen. In der 1948 gebildeten  ‚Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei‘ (Polska Zjednoczona Partia Robotnicza, PZPR), der zentralen Machtinstanz der Volksrepublik, konkurrierten das Moskauer Exil mit Bolesław Bierut (1892–1956) und einheimische Kräfte mit Władysław Gomułka (1905–1982) an der Spitze. Bierut setzte sich mit Moskauer Unterstützung durch, Gomułka kam 1951 ins Gefängnis. 1949 wurde Polen Mitglied des ‚Rats für gegenseitige Wirtschaftshilfe’. 1950 erkannte die DDR im Görlitzer Abkommen die polnische Westgrenze an, während die Bundesrepublik Deutschland bis 1990 den Friedensvertragsvorbehalt aufrechterhielt. Die ‚Volksrepublik Polen‘ (Polska Rzeczpospolita Ludowa, bis 1952 ‚Republik Polen‘) trat 1955 dem Militärbündnis des ‚Warschauer Pakts’ bei. Im Juni 1956 kam es zu Streiks und Straßenkämpfen in Posen. Der politische Kampf gegen die katholische Kirche wurde beendet (7. Dezember 1956: Abkommen zwischen Staat und Kirche), Gomułka wurde rehabilitiert und im Oktober Erster Parteisekretär. Auf Studentendemonstrationen im März 1968 reagierten nationalistische Parteigruppierungen unter Ausnutzung eines latenten Antisemitismus mit der Verfolgung von ‚Revisionisten’ und ‚Zionisten’. Ca. 12.000 der 25.000 wieder in Polen lebenden Juden verließen daraufhin das Land. Im August 1968  nahmen polnische Truppen an der Besetzung der Tschechoslowakei teil.

Die Hoffnungen auf einen ‚polnischen Weg zum Sozialismus’, die die Bevölkerung nach Gomułkas Rehabilitierung geschöpft hatte, wurden trotz Beendigung der Zwangskollektivierung in der Landschaft und eines stärkeren Entgegenkommens gegenüber der katholischen Kirche enttäuscht. Als Ergebnis der ‚Neuen Ostpolitik‘ der sozialliberalen Regierung der Bundesrepublik Deutschland seit 1969 unterzeichnete Bundeskanzler Willy Brandt (1913–1992) am 7. Dezember 1970 in Warschau den Vertrag über die ‚Normalisierung der gegenseitigen Beziehungen’, der die politische Anerkennung der polnischen Westgrenze bedeutete. Brandts in Polen nur sehr zurückhaltend aufgenommener Kniefall vor dem Denkmal für die Opfer des Warschauer Ghetto-Aufstands von 1943 symbolisierte in der deutschen und internationalen Öffentlichkeit die Neukonzeption der Polenpolitik der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Neuen Ostpolitik.

Preissteigerungen lösten im Dezember 1970 blutige Unruhen in Stettin/Szczecin und Danzig aus. Gomułka wurde am 19. Dezember 1971 durch den Parteisekretär von Kattowitz/Katowice Edward Gierek (1913–2001) als Parteichef abgelöst. Seine Regierung machte wirtschaftliche Konzessionen, verbesserte das Verhältnis zu den Kirchen und erleichterte Auslandsreisen, ebenso die Familienzusammenführung in die Bundesrepublik Deutschland. Westliche Kredite verbesserten die Lebenssituation, führten aber bald zu Rückzahlungsproblemen und Versorgungsengpässen.

Am 27. September 1976 gründeten oppositionelle Intellektuelle das ‚Komitee zur Verteidigung der Arbeiterrechte‘ (Komitet Obrony Robotników, KOR), das wirtschaftliche mit politischen Forderungen verband. In ihrem am 14. August 1980 begonnenen Streik forderten die Arbeiter der Danziger Lenin-Werft auch die Zulassung freier Gewerkschaften. Am 31. August 1980 musste die Regierung die von Lech Wałęsa geführte unabhängige Gewerkschaft Solidarność (Solidarität) zulassen, die bis Herbst 1981 zehn Millionen Mitglieder zählte und Forderungen nach Demokratisierung stellte. Der im Februar 1981 eingesetzte neue Ministerpräsident General Wojciech Jaruzelski (1923–2014) verhängte nach Druck aus Moskau am 13. Dezember 1981 bis Mai 1983 den ‚Kriegszustand‘ über Polen. Die Führer der Opposition wurden verhaftet, doch blieb die Solidarność, auch gestützt auf den polnischen Papst Johannes Paul II. (1920–2005, Papst ab 1978), auch in der Illegalität eine zentrale politische Kraft. Die Solidarność gehörte zu den wesentlichen Wegbereitern des Umbruchs in Osteuropa 1989.

1988 löste eine Wirtschaftskrise eine neue Streikwelle aus, die die Regierung zu Gesprächen mit der Solidarność zwang. Ergebnis des ‚Runden Tisches’ von Partei und Regierung mit der Opposition waren im Juni 1989 erste ‚teilfreie’ Wahlen: Am 13. September 1989 wurde Tadeusz Mazowiecki (1927–2013) zum ersten nichtkommunistischen Ministerpräsidenten Polens gewählt.

Systemwechsel und Dritte Republik (seit 1989)

Erste freie Wahlen manifestierten am 27. Oktober 1991 den politischen Systemwechsel. Systemwandel und wirtschaftliche Transformation forderten die Gesellschaft allerdings stark heraus, bis sich die wirtschaftliche Erholung abzeichnete. Die konsequente Westorientierung der Außenpolitik wurde durch den Beitritt zur NATO am 12. März 1999 und zur Europäischen Union (EU) am 1. Mai 2004 bestätigt. Polen, das sich als Fürsprecher der östlichen Nachbarn, insbesondere der Ukraine, sieht, lehnt sich dabei insbesondere an die USA an. Polen ist heute nach Fläche und Einwohnerzahl (38,5 Millionen) der sechstgrößte Mitgliedstaat der EU.

Die deutsche Minderheit nach 1945

Das ‚Dekret über den Ausschluss feindlicher Elemente aus der polnischen Gesellschaft‘ vom 28. Februar 1945 entzog den in Polen verbliebenen Deutschen die Staatsbürgerschaft. Sie wurden nach Kriterien, die denen der ‚Deutschen Volksliste’ vergleichbar waren, ‚national verifiziert’, kamen zum Teil in Lagerhaft und wurden nach 1948 ausgesiedelt. In Oberschlesien, wo die Mehrheit der einheimischen Bevölkerung nach 1945 nicht ausgewiesen worden war, war der öffentliche Gebrauch der deutschen Sprache bis 1980 verboten. Durch Familienzusammenführung und Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland sank der Anteil der bewusstseinsmäßig deutschen Bevölkerung.

Anfang der 1980er Jahre bildeten sich in Oberschlesien erste Initiativgruppen einheimischer Deutscher. Zugelassen wurden Organisationen erst 1990, seit 1991 genießt die Minderheit – wie die anderen nationalen Minderheiten – verfassungsmäßige Rechte (unter anderem Ausnahme von der Fünfprozenthürde bei Sejmwahlen), sodass sie seit 1991 durch zuletzt einen Abgeordneten des ‚Wahlkomitees der deutschen Minderheit‘ (Komitet Wyborczy Mniejszość Niemiecka, MN) vertreten ist. In Gemeinden, in denen mehr als 20 Prozent sich zu einer nationalen Minderheit bekennen, kann deren Sprache als Amtssprache zugelassen werden, auch sind seit 2008 zweisprachige Ortsschilder erlaubt. In Oberschlesien hat die Minderheit ihre Basis in der katholischen Kirche.

Die deutsche Minderheit konzentriert sich in Oberschlesien in den Wojewodschaften Oppeln (Opole) (2011: 78.000 = 7,7 Prozent der Bevölkerung, 2002: 10 Prozent) und Kattowitz (Katowice) (2011: 35.000 = 0,76 Prozent, 2002: 0,6 Prozent). In den übrigen Wojewodschaften liegt der Anteil deutscher Minderheitsangehöriger in der Regel weit unter 0,3 Prozent. Bei der Volkszählung des Jahres 2011 bekannten sich von 38 Millionen Einwohnern Polens etwa 148.000 (= 0,38 Prozent der Gesamtbevölkerung) als Angehörige der deutschen Minderheit, davon erklärten sich 45.000 ausschließlich als Deutsche.[4] In der Wojewodschaft Oppeln, in der die ‚Sozial-kulturelle Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien’ die Minderheit vertritt, ist sie im Regionalparlament und in den lokalen Selbstverwaltungsorganen auf Kreis- und Gemeindeebene repräsentiert, stellt in einzelnen Gemeinden sogar Bürgermeister. In der Wojewodschaft Schlesien ist die Minderheit im ‚Deutschen Freundeskreis im Bezirk Schlesien‘ organisiert. Die übrigen Regionalvereinigungen spielen im ‚Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen’ keine Rolle. Zentraler Dachverband ist der ‚Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen‘ (VdG), der nach eigenen Angaben ca. 300.000 Deutsche in Polen vertritt und jedes dritte Jahr in Breslau/Wrocław das ‚Kulturfestival der deutschen Minderheit in Polen‘ organisiert.

4. Kontroversen zur Kultur und Geschichte der Deutschen

Im deutsch-polnischen Kontext sind lange fast alle beziehungsgeschichtlichen Themen vom ‚Akt von Gnesen’ über die Teilungen bis zur Rolle der deutschen Minderheit als vermeintliche ‚Fünfte Kolonne’ der deutschen Politik nach 1920 und zur Besatzungspolitik im Zweiten Weltkrieg kontrovers behandelt worden. In der Nachkriegszeit waren insbesondere der ‚Transfer’ der deutschen Bevölkerung, die historische Bedeutung der ‚wiedergewonnenen’ West- bzw. verlorenen Ostgebiete, die bis 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unter Hinweis auf den Friedensvertragsvorbehalt der Potsdamer Erklärung völkerrechtlich beansprucht wurden, Gegenstand von Kontroversen.

Innerhalb der landsmannschaftlichen Gruppe der Deutschen aus Polen gab es einen erbitterten Streit zwischen Otto Heike (1901–1999) und Richard Breyer (1917–1999), ob die Deutschen in der Zweiten Polnischen Republik ‚Minderheit‘ oder ‚Volksgruppe‘ gewesen seien – letzteres behauptete Breyer in wissenschaftlicher und publizistischer Tradition der Programmatik der ‚Jungdeutschen Partei in Polen‘.

Seit 1972 ermöglicht die ‚Deutsch-Polnische Schulbuchkommission‘ den offiziellen wissenschaftlichen Dialog zwischen deutschen und polnischen Historikern. Seit 1990 existieren zahlreiche gemeinsame wissenschaftliche Initiativen auch über kontroverse Themen. Mit dem Deutschen Historischen Institut Warschau (1993) und dem Zentrum für Historische Forschung Berlin der Polnischen Akademie der Wissenschaften (2006) wurden historische Auslandsinstitute gegründet. Dagegen haben immer wieder von außen hineingetragene geschichtspolitische Initiativen wie das vom Bund der Vertriebenen seit 1999 propagierte ‚Zentrum gegen Vertreibungen‘ zu öffentlichen Kontroversen geführt.

Die Geschichtspolitik der seit 2015 in Polen regierenden Partei ‚Recht und Gerechtigkeit‘ (Prawo i Sprawiedliwość, PiS) verficht ein national-konservatives Geschichtsbild, das im Sinne der älteren nationalistischen Geschichtsschreibung Heldentum und Opfer der Polen betont. Im Gesetz über das Institut des nationalen Gedenkens (2018) werden ‚antipolnische‘ Aussagen, was das Verhalten von Polen während des Zweiten Weltkriegs betrifft, unter Strafe gestellt.

5. Bibliographische Hinweise

Literatur

Landeskunde                                                                  

  • Dieter Bingen, Krzysztof Ruchniewicz (Hg.): Länderbericht Polen: Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur. Frankfurt/M. 2009.
  • Friedhelm Pelzer: Polen. Eine geographische Landeskunde. Darmstadt 1991 (Wissenschaftliche Länderkunden 36).

Geschichte

  • Dieter Bingen, Peter Oliver Loew, Krzysztof Ruchniewicz, Marek Zybura (Hg.): Erwachsene Nachbarschaft. Die deutsch-polnischen Beziehungen 1991 bis 2011. Wiesbaden 2011 (Veröffentlichungen des Deutschen Polen-Instituts Darmstadt 29).
  • Hans-Jürgen Bömelburg, Edmund Kizik: Altes Reich und Alte Republik. Deutsch-polnische Beziehungen und Verflechtungen 1500–1806. Darmstadt 2014 (Deutsch-polnische Geschichte 2).
  • Hans-Jürgen Bömelburg (Hg.): Polen in der europäischen Geschichte. Band 2: Frühe Neuzeit. 16. bis 18. Jahrhundert, Stuttgart 2017.
  • Włodzimierz Borodziej: Geschichte Polens im 20. Jahrhundert. München 2010.
  • Włodzimierz Borodziej, Klaus Ziemer (Hg.): Deutsch-polnische Beziehungen 1939 – 1945 – 1949. Eine Einführung. Osnabrück 2000 (Einzelveröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts Warschau 5).
  • Włodzimierz Borodziej, Hans Lemberg (Hg.): „Unsere Heimat ist uns ein fremdes Land geworden ...“ Die Deutschen östlich von Oder und Neiße 1945–1950. Dokumente aus polnischen Archiven. 4 Bde. Marburg 2000–2004 (Quellen zur Geschichte und Landeskunde Ostmitteleuropas 4).
  • Andrzej Chwalba: Kurze Geschichte der Dritten Republik. Polen 1989 bis 2005. Wiesbaden 2010 (Veröffentlichungen des Deutschen Polen-Instituts Darmstadt 26).
  • Stanisław Grodziski (Hg.): Wielka historia Polski [Große Geschichte Polens]. 10 Bde., Kraków 1998–2001.
  • Jörg Hackmann, Marta Kopij-Weiß: Nationen in Kontakt und Konflikt. Deutsch-polnische Beziehungen und Verflechtungen 1806–1918. Darmstadt 2014 (Deutsch-polnische Geschichte 3)
  • Frank Hadler, Matthias Middell (Hg.): Handbuch einer transnationalen Geschichte Ostmitteleuropas. Band I. Von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg. Göttingen  2017.
  • Hans Henning Hahn, Robert Traba (Hg.): Deutsch-polnische Erinnerungsorte. 5 Bde. Paderborn 2012–2015.
  • Manfred Hellmann: Daten der polnischen Geschichte. München 1985.
  • Jürgen Heyde: Geschichte Polens. München 2006.
  • Rudolf Jaworski, Christian Lübke, Michael G. Müller: Eine kleine Geschichte Polens. Frankfurt/M. 2000.
  • Markus Krzoska: Ein Land unterwegs. Kulturgeschichte Polens seit 1945. Paderborn 2015.
  • Michael G. Müller: Die Teilungen Polens 1772, 1793, 1795. München 1984.

Deutsche Minderheit

  • Winson Chu: The German Minority in Interwar Poland. Cambridge/Mass. 2012.
  • Ingo Eser: „Volk, Staat, Gott!“ Die deutsche Minderheit in Polen und ihr Schulwesen 1918–1939. Wiesbaden 2010 (Veröffentlichungen des Nordost-Instituts 15).
  • Dariusz Matelski: Niemcy w Polsce w XX wieku [Die Deutschen in Polen im 20. Jh.]. Warszawa 1999.
  • Joachim Rogall (Hg.): Land der großen Ströme. Von Polen nach Litauen. Berlin 1996 (Deutsche Geschichte im Osten Europas 6).

Kunst

  • Janusz Kęblowski, Ewa Mazur-Kęblowska: Polen. Kunst- und Reiseführer mit Landeskunde. Stuttgart 1989.
  • Stefan Muthesius: Kunst in Polen – polnische Kunst 966–1990. Eine Einführung. Königstein im Taunus 1994.

Musik

  • Thomas Adrian: Polish Music Since Szymanowski. Cambridge 2005.
  • Grzegorz Michalski, Ewa Obniska, Henryk Swolkień, Jerzy Waldorff: Geschichte der polnischen Musik. Warschau 1988.

Literatur

  • Karl Dedecius (Hg.): Polnische Bibliothek. 50 Bde. Frankfurt/M. 1983–2000.
  • Dietger Langer: Grundzüge der polnischen Literaturgeschichte. Darmstadt 1975 (Grundzüge 26).
  • Czesław Miłosz: Geschichte der polnischen Literatur. Tübingen 2013 [dt. Erstausgabe 1981].

Regelmäßig erscheinende Bibliographien, Jahrbücher, Zeitschriften

  • Bibliografia Historii Polskiej [Bibliographie der polnischen Geschichte, Berichtsjahre 1935–1939]. Wrocław 1952ff.
  • Kwartalnik Historyczny [Historische Vierteljahresschrift]. Warszawa 1887ff.
  • Zeitschrift für Ostmitteleuropaforschung. Marburg 1952ff.
  • Jahrbuch Polen / Deutsches Polen-Institut (Hrsg.). Wiesbaden 1989ff.

Weblinks

 

Anmerkungen

[1] Schätzungen von Jerzy Tomaszewski: Mniejszości narodowe w Polsce XX wieku  [Die nationalen Minderheiten in Polen]. Warszawa 1991. S. 23.

[2] Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918–1945. Serie D, Bd. 7, Baden-Baden 1956. S. 206–207.

[3] Zu den Zahlen vgl. Wolfgang Kessler: Hermann Rauschning und seine Zeit. In: Hermann Rauschning: Die Abwanderung aus Westpreußen und Posen 1919–1929 [Nachdruck von Rauschning: Die Entdeutschung Westpreußens und Posen. Berlin 1930], Essen 1988. S. VIII–IX.

[4] Zahlen für 2002 nach Peter Oliver Loew: Nationale und ethnische Minderheiten. In: Dieter Bingen, Krzysztof Ruchniewicz (Hg.): Länderbericht Polen. Frankfurt/M. 2009. S. 360–372, hier S. 362; für 2011 nach Deutscher Bundestag / Wissenschaftlicher Dienst: Sachstand. Die deutsche Minderheit in Polen. Berlin 2018 (WD 2 – 3000 – 022/18), S. 4. – Die in Literatur und Publizistik abweichende Zahl von ca. 300.000 ‚Deutschen‘ in Polen beruht auf der Einbeziehung der Gruppe der 'Schlesier' (Ślązacy), die sich jedoch als eigenständige Nationalität identifiziert.

Zitation

Wolfgang Kessler: Polen. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2019. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32631 (Stand 21.07.2020).

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