Ungarn
1. Toponymie
Deutsche Bezeichnung
Ungarn
Amtliche Bezeichnung
ung. Magyarország
Lateinische Bezeichnung
Hungaria
Etymologische Herleitung
Der Volksname magyar taucht zuerst in arabischen Quellen des 9. und 10. Jahrhunderts auf und ist auf die altungarische Form mogyeri zurückzuführen, wobei die erste Silbe mogy in den ugrischen Sprachen Bruderschaft, die Silbe eri, die finnougrischen Ursprungs ist, Mensch oder Mann bedeutet. Die Fremdbezeichnung (H)ungarus verbreitete sich aus dem Slawischen in den europäischen Sprachen und lässt sich auf die bulgartürkische Bezeichnung onogur für einen Stammesverband zurückführen, mit dem die Magyaren im 7./8. Jahrhundert zusammenlebten. Das H im lateinischen Hungarus ist auf eine humanistische Etymologisierung mit Bezug auf den lateinischen Namen der Hunnen, Hunni, zurückzuführen. Im heutigen Sprachgebrauch wird meistens mit "Ungarn" das Land, mit "Magyaren" ("Madjaren") das Volk bezeichnet.
2. Geographie
Lage
Ungarn ist ein Binnenland, das sich zwischen 45o 48' und 48o 35' nördlicher Breite mit einer Nord-Süd-Ausdehnung von 320 km und zwischen 16o 05' und 22o 58' östlicher Länge und einer Ost-West-Ausdehnung von 520 km erstreckt. 84 Prozent seines Territoriums von 93.036 Quadratkilometern liegt in einer Höhe von rund 200 m über dem Meeresspiegel und nur zwei Prozent seiner Fläche über 400 m. Im Karpatenbecken gelegen, wird es im Norden und Osten von den Karpaten, im Westen von den Ostalpen und im Süden von den Dinariden umrahmt. Die Staatsgrenze von insgesamt 2.242 km Länge folgt mit wenigen Ausnahmen keiner natürlichen Grenze.
Topographie
Entlang der Donau als Achse des Gewässernetzes im Karpatenbecken lassen sich drei Relieftypen unterschieden:
a) Niedrige und flache Tiefebenen. Hervorzuheben sind hier das Alföld mit 52.000 Quadratkilometern , die Große Tiefebene östlich des Flusses Theiß und das Kisalföld mit 9.000 Quadratkilometern, die Kleine Tiefebene im Nordwesten Ungarns südlich der Stadt Raab/Győr.
b) Das transdanubische Hügelland mit einer Fläche von rund 17.000 Quadratkilometern, das unmittelbar an die letzten Ausläufer der Ostalpen (mit dem Geschriebenstein, 882 m, an der österreichisch-ungarischen Grenze bei Ödenburg/Sopron) anschließt und im Süden durch die Drau, im Norden durch den Plattensee und im Osten durch die Donau begrenzt wird. Eine weitgehend flache Übergangszone vom transdanubischen Hügelland zur Großen Tiefebene stellt das Zwischenstromland zwischen Donau und Theiß dar.
c) Die zwei ungarischen Mittelgebirge, die sich beide in West-Ost-Richtung erstrecken, das transdanubische nördlich des Plattensees mit 200 km Länge und 30 km Breite und einer Fläche von rund 7.000 Quadratkilometern sowie jenseits der Donau das Nördliche Mittelgebirge gleichfalls mit einer Länge von etwa 200 km mit dem Bükk- und dem Matragebirge, das eine Höhe von 1.018 m erreicht und die nördliche Begrenzung des Alfölds bildet.
Historische Geographie
Das historische Ungarn umfasste das von den Karpaten begrenzte Becken des Flussgebietes der Donau, Theiß, Drau und Save einschließlich des Hochlandes von Siebenbürgen mit einer Fläche von 322.310 Quadratkilometern (mit 17,3 Millionen Einwohnern 1890), wovon auf das eigentliche Ungarn mit Siebenbürgen 279.759 Quadratkilometer und auf Kroatien, Slawonien und Fiume/Rijeka 42.551 Quadratkilometer entfielen. Mit dem Friedensschluss von Trianon am 4. Juni 1920 reduzierte sich das Staatsgebiet auf ein Drittel des bisherigen, nämlich auf 92.963 Quadratkilometer (mit 7,6 Millionen Einwohnern). Durch den Ersten Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938 erhielt Ungarn von der Slowakei 12.009 Quadratkilometer (mit einer Million Einwohner). Im März 1939 annektierte Ungarn die Karpato-Ukraine mit 11.085 Quadratkilometern (0,5 Millonen Einwohner) und zusätzlich 1.700 Quadratkilometer der Ostslowakei. Durch den Zweiten Wiener Schiedsspruch vom 30. August 1940 erhielt Ungarn von Rumänien das nördliche Siebenbürgen mit 43.104 Quadratkilometern und 2,6 Millionen Einwohnern. Mit den Ende 1941, nach dem Zusammenbruch Jugoslawiens, annektierten Gebieten (insgesamt 11.417 Quadratkilometer mit einer Million Einwohnern, im Einzelnen Batschka, Baranya-Dreieck, Zwischenmur- und Übermurgebiet/Prekmurje) umfasste Ungarn 172.149 Quadratkilometer mit 14,6 Millionen Einwohnern. Im Frieden von Paris vom 10. Februar 1947 wurde Ungarn auf das heutige Staatsgebiet reduziert.
3. Geschichte und Kultur
Frühgeschichte und "Landnahme" im Pannonischen Becken
Bereits in der Etymologie der Selbst- und Fremdbezeichnung von Ungarn spiegelt sich die Frühgeschichte des magyarischen Volkes wider. Nach dem Zerfall der finnougrischen Gemeinschaft im Zeitraum von 1000 bis 500 v. Chr. wanderten die Vorfahren der Magyaren als Viehzucht treibendes Nomadenvolk von Westsibirien über den Ural in die südrussische Steppe nördlich des Kaukasus. Dort kamen sie mit vielen Völkern in Berührung, so beispielsweise mit den iranischen Völkern der Skythen und Sarmaten oder mit turksprachigen Völkern wie den Chazaren im 8. und 9. Jahrhundert. In der ungarischen Überlieferung wird dieses Siedlungsgebiet als Levedia bezeichnet. 894 überschritt das Turkvolk der Petschenegen die Wolga und verdrängte den ungarischen Stammesverband in das Etelköz genannte Zwischenstromland zwischen Sereth/Siret und Pruth/Prut. Um dem Herrscher des Großmährischen Reiches, Svatopluk I. (reg. 870–894), in seiner Auseinandersetzung mit dem ostfränkischen König Arnulf von Kärnten (reg. 887–899) beizustehen, überschritt 895 ein ungarischer Kriegerverband unter den Fürsten Kurszán (gest. 904) und Árpád (gest. 907) die Karpaten und ließ sich an der oberen Theiß nieder. Nachdem die nur unzureichend geschützten Lagerplätze in Etelköz von den Petschenegen überfallen worden waren, flüchteten die Magyaren über die Südkarpaten nach Siebenbürgen. Nach dem Tod Arnulfs eroberten die magyarischen Stämme Pannonien (das heutige Transdanubien) und dehnten ihr Herrschaftsgebiet bis an die Enns aus. Mit dem Sieg am 4. Juli 907 bei Pressburg über ein bayerisches Heer unter der Führung des Markgrafen Luitpold (gest. 907) war die ungarische Landnahme im Karpatenbecken abgeschlossen und unumkehrbar geworden.
Christianisierung und Staatsbildung
Die kriegerischen Streifzüge führten die Magyaren in der daran anschließenden Periode bis an den Atlantik, auf die Iberische Halbinsel und nach Italien. Sie forderten insbesondere die deutschen Stämme zur Gegenwehr heraus, in deren Zuge das Ottonische Reich entstand, das unter Otto I. (reg. 936–973) 955 auf dem Lechfeld bei Augsburg die Magyaren besiegte und 962 als "Heiliges Römisches Reich" in der Nachfolge Roms einen Primat über alle übrigen Herrscher der Christenheit beanspruchte und zeitweise auch durchsetzen konnte. Der Urenkel des landnehmenden Fürsten Árpád, Großfürst Géza (reg. 972–997), rief 973, in Anerkennung des mächtigen westlichen Nachbarn, Missionare ins Land, ließ seinen Sohn Vajk auf den Namen Stephan taufen und leitete damit die Eingliederung Ungarns in das christliche Abendland ein. Der am Weihnachtstag des Jahres 1000 (oder am Neujahrstag 1001) zum König gekrönte Stephan I. (reg. 997–1039)[1] setzte mit Hilfe deutscher Ritter die königliche Zentralgewalt über die rivalisierenden Mitglieder der Fürstensippe und der Stammesführer durch, errichtete zehn Bistümer, baute das System der Königsburgen als Kern einer später nach Komitaten gegliederten Staatsverwaltung aus und begründete das historische Königreich Ungarn, das seine Unabhängigkeit sowohl gegenüber dem Heiligen Römischen Reich im Westen als auch gegenüber Byzanz im Osten zu behaupten vermochte. Anfang des 12. Jahrhunderts konnte König Koloman (reg. 1095–1116) seine Herrschaft auf Kroatien und Dalmatien ausdehnen, wodurch Ungarn einen Zugang zum Meer erhielt.
Landesausbau und Kolonisation
Da die an Zahl geringe einheimische Bevölkerung für den Landesausbau, insbesondere die wirtschaftliche Erschließung und Nutzung des riesigen Königsgutes nicht genügte, riefen Stephan und stärker noch Géza II. (reg. 1141–1162) und seine Nachfolger Siedler vor allem aus dem deutschen Sprachraum ins Land. In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts entstanden dadurch die Siedlungsgebiete der Siebenbürger und Zipser Sachsen, wobei der Name Sachsen als Sammelbezeichnung für die vor allem aus dem Rheinland, aus Moselfranken, aus Flandern und Luxemburg, aus Thüringen und Niedersachsen stammenden Zuwanderer diente. Diese erhielten weitgehende Autonomierechte, d. h., sie konnten sich nach eigenem Recht selbst verwalten und ihre Anführer wählen, die direkt dem König unterstanden und diesem Abgaben und nur im Verteidigungsfall militärische Hilfe leisteten. Zugestanden wurde ihnen auch ein Eigenkirchenwesen mit Selbstverwaltung und Wahl der Geistlichen.
Nach dem Mongolensturm 1241, der viele Siedlungsgebiete verwüstet hatte, konzentrierten sich die ungarischen Könige Béla IV. (reg. 1235–1270), Karl I. Robert (reg. 1308–1342), Ludwig I. (reg. 1342–1382) und Sigismund (reg. 1387–1437) darauf, durch die Gründung von Handwerks-, Handels- und Bergwerksstädten und deren Befestigung die wirtschaftliche Entwicklung und die Verteidigung des Landes zu stärken. Zu diesem Zweck wurden neue Siedler angeworben und strategisch wie handelspolitisch günstig gelegene Orte durch Privilegien gefördert. Entlang des Karpatenbogens entstand, vorrangig in der Nähe der Pässe, eine Kette überwiegend deutscher Handelsstädte, die von Pressburg/Bratislava über Tyrnau/Trnava, Trentschin/Trenčín, Sillein/Žilina, Käsmark/Kežmarok, Leutschau/Levoča, Kaschau/Košice und Bergsaß/Berehowe bis nach Siebenbürgen, nach Bistritz/Bistriţa, Kronstadt/Braşov und Hermannstadt/Sibiu, reichte und stellenweise auch über die Karpaten ausgriff (Lemberg/Ľviv, Moldenmarkt/Baia, Sereth/Siret, Suczawa/Suceava, Akkerman/Bilhorod-Dnistrowskyj, Langenau/Câmpulung in der Walachei). In den erz- und salzreichen Gebieten Nordungarns entstanden die niederungarischen Bergstädte (Schemnitz/Banská Štiavnica, Karpfen/Krupina, Kremnitz/Kremnica und Neusohl/Banská Bystrica), die oberungarischen Bergstädte in der Unterzips (Göllnitz/Gelnica und Schmöllnitz/Smolník), im Osten des Reiches Frauenbach/Baia Mare und Rodenau/Rodna Veche am Fuße der Marmaroscher Berge und Offenburg/Baia de Arieş und Kleinschlatt/Zlatna im Siebenbürgischen Erzgebirge. Im Inneren des Landes blühten, durch deutsches wie auch latinisches (aus dem romanischen Sprachraum stammendes) Patriziat getragen und angeführt, Gewerbe und Handel rund um administrative oder geistliche Zentren auf: Ofen/Buda und Pest, Güns/Kőszeg, Raab/Győr, Stuhlweißenburg/Székesfehérvár, Gran/Esztergom, Waitzen/Vác, Fünfkirchen/Pécs, Großwardein/Oradea, Klausenburg/Cluj-Napoca. Im Süden des Landes entwickelten sich vor allem Agram/Zagreb, Warasdin/Varaždin und Esseg/Osijek zu wichtigen überwiegend deutschen Städten Kroatiens und Slawoniens.
In der Kolonisation des ungarischen Königreichs sind deutlich zwei Perioden zu unterscheiden. In der ersten Periode, die bis zum Mongolensturm von 1241 währte, erfolgte die Ansiedlung von Deutschen ausschließlich auf königlichen Gütern, zum Teil in großen, mehr oder weniger geschlossenen Einheiten: im Siedlungsgebiet der Siebenbürger und der Zipser Sachsen, zum geringeren Teil in verstreuten Siedlungen, wie das die im 11. Jahrhundert entstandenen Németi-Orte (Deutsch-Orte) bezeugen. Die Gründung der Gespanschaft Vizsoly ist auf die Königin Gertrud von Andechs-Meranien 1185–1213) zurückzuführen, die zu ihrer Hochzeit mit König Andreas II. (reg. 1205–1235) 1203 in ihrem Gefolge eine größere Schar bayerischer Kolonisten mit nach Ungarn brachte und in dem fruchtbaren Hernád-Tal südlich von Kaschau/Košice ansiedelte. Ihre zehn Dörfer erhielten in der erstmals 1215 urkundlich überlieferten Gespanschaft ihre eigene Selbstverwaltung.
In der zweiten Periode, die mit dem Wiederaufbau des Landes nach dem Mongolensturm von 1241 einsetzte und bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts andauerte, stiegen in immer stärkerem Maße die weltlichen und geistlichen Barone des Landes zu Trägern der Kolonisation auf, die auf ihren vom König verliehenen Domänen ihre Herrschaft durch Anlage neuer Dörfer verdichteten. Die Bauern dieser zweiten Kolonisationswelle wurden im Rahmen der privaten Grundherrschaft angesiedelt; ihre Dörfer lagen verstreut zwischen Dörfern anderer Bevölkerungsgruppen. Dadurch war die Bildung geschlossener deutscher Siedlungsblöcke, wie sie für die erste Periode charakteristisch war, ausgeschlossen.
Die Siedlungsbewegungen der ersten wie der zweiten Periode sind gekennzeichnet sowohl durch neue Kolonisationsverfahren als auch neue Vertragsformen in Gestalt bislang unbekannter Freiheitsrechte. Dazu gehörten: die wirtschaftliche Freiheit (Zollfreiheit, Markrecht), die Ausübung des eigenen Gewohnheitsrechtes durch eigene Richter, die Pflege der Religion in eigener Sprache, gesichert auch durch das Recht auf eigene Pfarrerwahl. Die Grundverpflichtung der Ansiedler, nämlich die Treue zum König und zur Krone, schloss vertraglich geregelte Abgaben, Verteidigungsleistungen und die Anerkennung der königlichen Gerichtsbarkeit in oberster Instanz mit ein. Im Verlauf der zweiten Einwanderungsperiode ging jedoch das Treueverhältnis der hospites (Gäste) genannten Siedler vom König auf den Grundherrn über. Dieser konnte allerdings nicht mehr Freiheiten gewähren als er selbst besaß, d. h. er konnte seine Siedler zwar von den grundherrschaftlichen Abgaben teilweise befreien, nicht aber von den Leistungen gegenüber dem König. Die verstreuten deutschen Siedlungen der ersten Periode gingen durch Verschenkung aus dem königlichen in Privatbesitz über, die Siedler behielten jedoch ihren Sozialstatus als hospites und blieben weiterhin im Besitz der niederen Gerichtsbarkeit und der Pfarrerwahl und so in einer besseren Lage als die Bewohner einheimischer Dörfer. Verglichen mit den Siebenbürger und den Zipser Sachsen, die einer solchen "Privatisierung" weitgehend entgingen, zog dies vor allem wirtschaftliche Nachteile nach sich, nämlich die Leistung von Abgaben sowohl an den König wie die Kirche (Zehent) und den Grundherrn. Das galt allerdings nicht für die städtische Ansiedlung, die in der zweiten Periode ein besonderes Gewicht erhielt. Doch für alle deutschen Einwanderer sowohl in den Städten als auch in ihren Dörfern und auch in ihren geschlossenen Siedlungsgebieten der Zips und Siebenbürgens galt, dass sie die Politik des Landes nicht beeinflussen konnten, der ungarische König dagegen in den inneren Angelegenheiten der Einwanderer eine großzügige Autonomie gewährte. Die Deutschen wurden als sich selbst verwaltende Einheiten in die politische Struktur des Landes eingefügt. Zwischen den Kolonisten – deren Siedlungen meist in einer terra deserta lagen und nur selten bereits Ansässige verdrängten – und den Einheimischen entwickelten sich weitgehend friedliche Beziehungen, schließlich ein Mit- bzw. Nebeneinander, das beide Seiten wirtschaftlich und kulturell stimuliert und wechselseitig bereichert hat, zumal in der zweiten Phase auch Einheimische den Status von privilegierten hospites erlangen konnten. Die Siedler, ob Bauern oder Stadtbürger, erwiesen sich als wichtige Stützen des Staates, insbesondere des Königs, den sie als einen Garanten ihrer erworbenen Rechte betrachteten. Durch die Kolonisation des Landes mit Siedlern aus Mittel- und Westeuropa wurde Ungarn in den strukturellen Angleichungsprozess des europäischen Landesausbaus einbezogen. Einerseits im wirtschaftlichen Bereich, indem die "agrarische Revolution" des Westens mit ihren technischen Innovationen nach Osten verpflanzt wurde, andererseits durch die Kolonistenrechte, die mit ihren autonom gestalteten Freiräumen auch Einheimischen zugutekamen.
Entwicklungen im Hoch- und Spätmittelalter
Durch massive Schenkungen von Königsland an den Adel verlor der König die Abgaben der bis dahin freien Bauern. Aus diesem Prozess ging der Großgrundbesitz der immer mächtiger gewordenen Barone hervor, die bereits mit der Goldenen Bulle von 1222 einen Herrschaftsvertrag mit dem König und damit erstmals eine Machtteilung durchsetzten. Der hohe und mittlere Adel erlangte das Verfügungsrecht über die auf seinem Grund ansässigen Arbeitskräfte und Kolonisten, die er nunmehr selbst ins Land holen konnte. Den spürbaren Verlust an Einnahmen suchte der König durch die Intensivierung von Handel und Gewerbe auszugleichen. Durch die Förderung dieser in den Städten gebündelten, in Zünften organisierten Erwerbszweige konnten vor allem die Anjou-Könige Karl I. Robert (1288–1342) und Ludwig I. (1326–1382), die nach dem Aussterben der Arpadendynastie 1301 auf den Thron gelangten, ihre wirtschaftliche Basis erneut festigen.
Die achtzigjährige Herrschaft der Angevinen bescherte dem Königreich eine lange Periode innenpolitischer Stabilität und wirtschaftlicher Dynamik. Nachdem die Repräsentanten des zu stark gewordenen Großgrundbesitzes 1321 beseitigt waren, konnte König Karl Robert die Macht der Krone wiederherstellen. Geregelte Staatseinnahmen gewann er aus der Gold- und Silberproduktion des Landes, die er durch die Förderung der Bergstädte und durch Privilegien für deren Bewohner wesentlich steigerte, sodass Ungarn in der Edelmetallproduktion eine Spitzenposition innerhalb Europas erlangte. Eine Freihandelspolitik führte zum Ausbau der Handelsbeziehungen mit den oberitalienischen, süddeutschen, böhmischen, schlesischen und südpolnischen Städten (Krakau/Kraków). Angehörige des Patriziats dieser Städte erwarben durch Heiratsverbindungen das Bürgerrecht in bedeutenden Städten des Landes und gründeten hier Niederlassungen, die Ungarn in den Fernhandelsverkehr und den europäischen Warenaustausch integrierten. Die Kodifizierung der Adels- und Bürgerrechte, letztere bestätigt durch eine lange Reihe nach deutschem Muster verfasster Stadtrechte, sowie zahlreicher Territorialautonomien (so wurde der Geltungsbereich des Andreanums, der 1224 gewährten Privilegien der Siebenbürger Sachsen 1366 auf das Nösnerland, 1422 auch auf das Burzenland ausgeweitet) schufen zusammen mit dem Aufbau eines geregelten Gerichtswesens Rechtssicherheit, die im Verein mit der Wirtschaftskonjunktur auch eine kulturelle Blüte ermöglichte. Eine rege Bautätigkeit im gotischen Stil (darunter die Ende des 14. Jahrhunderts errichtete Elisabeth-Kathedrale in Kaschau/Košice) auch in Gestalt von Palästen und Burgen, die Gründung der ersten Universität 1367 in Fünfkirchen/Pécs sowie zahlreicher Klöster im ganzen Land, die künstlerische Ausgestaltung illuminierter Handschriften und Chroniken (darunter die um 1370 entstandene Ungarische Bilderchronik), die Etablierung einer höfischen Kultur mit glänzenden Feierlichkeiten und Festen und schließlich die Entstehung einer zunächst primär kirchlich geprägten Literatur mit ersten Bibelübersetzungen ins Ungarische bezeugen die immer stärkere Einbeziehung des Landes in den mitteleuropäischen, von Frankreich, Italien und Deutschland geprägten Kulturkreis. Der letzte kräftige, dieser Zielsetzung verpflichtete Impuls ging von König Matthias Corvinus (reg. 1458–1490) aus, unter dem die Kunst und Kultur der Renaissance in Ungarn Einzug hielt.
Auch außenpolitisch suchten die Angevinen Ungarn stärker in Europa einzubinden, konkret durch Familienverbindungen mit den polnischen Piasten und den böhmischen Luxemburgern. Die Bestrebungen Ludwigs I., die Krone Neapels wie Polens für sich zu gewinnen, waren durch seine 1370 erfolgte Wahl zum polnischen König allerdings nur kurzfristig erfolgreich. Nachdem der Luxemburger König Sigismund (reg. 1387–1437) durch Personalunion mit dem Heiligen Römischen Reich 1410 und mit Böhmen 1419 Ungarn international erneut stark aufgewertet hatte, suchte in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts König Matthias Corvinus die Vision eines mitteleuropäischen Großreichs zu verwirklichen, das stark genug gewesen wäre, sich gegen die Expansion der aufsteigenden osmanischen Großmacht zu behaupten. Aufgrund des von ihm eingeführten, straff zentralisierten Regierungssystems, das den Hochadel entmachtete (und zum ersten und einzigen Mal in der ungarischen Geschichte bis 1848 in die Besteuerung einbezog), und gestützt auf ein schlagkräftiges Heer, gelang es Matthias, Niederösterreich, Mähren und Schlesien zu erobern und 1485 Wien zu seiner Hauptstadt zu machen. Doch seinen Tod nutzte die Aristokratie dazu, die Steuerreform des Königs aufzuheben, das Heer aufzulösen und die königliche Zentralgewalt systematisch zu untergraben, sodass das Land die Fähigkeit verlor, sich nach außen, insbesondere gegen die osmanische Expansion zu verteidigen. Die katastrophale Niederlage bei Mohács im August 1526 gegen das osmanische Heer Süleymans II. (reg. 1520–1566) war dadurch schon vorprogrammiert und ließ sich auch nicht durch die 1490–1526 währende Personalunion Ungarns mit Polen unter den schwachen Jagiellonenkönigen verhindern.
Dreiteilung Ungarns in der Frühen Neuzeit
Der Fall von Belgrad/Beograd 1521 leitete die osmanische Eroberung Ungarns ein, die durch die Besetzung der Festung Buda/Ofen 1541 besiegelt wurde. Durch die Wahl zweier Könige am Jahresende 1526, des siebenbürgischen Woiwoden Johann Szapolyai (reg. 1526–1540) und des Habsburgers Ferdinand I. (König von Ungarn 1526–1564, röm.-dt. König 1531–1564 und Kaiser ab 1556), und die osmanische Besetzung der zentralen und südlichen Regionen war das Königreich bis 1686/90 in drei Teile aufgeteilt. Politisch war diese Periode geprägt durch die habsburgisch-osmanische Rivalität um Siebenbürgen und ständige Grenzkriege mit den osmanischen Truppen. Mit diesen politischen Auseinandersetzungen waren allerdings untrennbar auch konfessionelle verknüpft, und zwar durch die rasche Ausbreitung der Reformation, zu der sich eine deutliche Mehrheit des grundbesitzenden Adels wie des städtischen Bürgertums bekannte. Der Kampf um die Religionsfreiheit, um die freie Ausübung der vor allem in den deutschen Städten verankerten lutherischen, der "deutschen Religion", wie der überwiegend vom Adel vertretenen calvinischen Konfession verband sich mit dem Widerstand gegen den konfessionellen Absolutismus der habsburgischen Herrscher und ihre zentralistischen Bestrebungen. Dieser Kampf spitzte sich mehrmals zu Aufständen der "Kuruzzen" genannten Adelsopposition zu, die den habsburgisch-osmanischen wie den habsburgisch-französischen Gegensatz für sich zu nutzen versuchte, wenn überhaupt nur mit kurzfristigem Erfolg. Der letzte dieser von Franz II. Rákoczi (Fürst von Siebenbürgen 1704–1711) angeführten Aufstände von 1703 bis 1711 wurde mit dem Frieden von Sathmar/Satu Mare beendet, der durch eine großzügige Amnestie der "Rebellen" dem Land einen lang andauernden inneren Frieden brachte.
Habsburgische Siedlungspolitik
Mit Sathmar und den beiden mit der Hohen Pforte geschlossenen Friedensschlüssen von Karlowitz/Karlovac 1699 und Passarowitz/Požarevac 1718 war die Epoche der "Türkenfurcht" und "Türkengefahr" endgültig zu Ende gegangen, Ungarn territorial gesehen voll wiederhergestellt und von einem Wahlkönigreich zu einer Erbmonarchie der Habsburger umgewandelt worden. In dieser versuchte der Wiener Hof im Verlauf des 18. Jahrhunderts seine Reformen des aufgeklärten Absolutismus (Einführung der kameralistischen Verwaltung und der allgemeinen Schulpflicht, Begründung der Rechtssicherheit für die Bauern durch Festlegung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Grundherren, schließlich 1781 Proklamation des Toleranzprinzips) durchzusetzen, was ihm jedoch nur zum Teil gelang. Zu diesen Reformen gehörte auch die verstärkte Besiedlung des Landes, wie sie bereits im 1689 verabschiedeten "Einrichtungswerk für Ungarn" vorgesehen war, jedoch durch die bis 1711 anhaltenden Kriege erst ab diesem Zeitpunkt in größerem Ausmaß umgesetzt werden konnte. Insbesondere in den Neoacquistica, den neu eroberten Gebieten, galt es nun das Erbe der Türkenzeit zu bewältigen. Die demographischen Auswirkungen dieser Epoche werden in der älteren Fachliteratur sehr einseitig dargestellt. In dieser ist die Rede von menschenleeren, öden und verwüsteten Gebieten, die die Türken hinterlassen hätten. Dieses sich bis heute hartnäckig behauptende Stereotyp ist von der neueren Forschung auch aufgrund der inzwischen publizierten türkischen Quellen längst widerlegt. Heute wissen wir, dass Ungarn am Ende der Türkenzeit ungefähr die gleiche Bevölkerungszahl hatte wie Anfang des 16. Jahrhunderts, es also im Unterschied zu West- und Mitteleuropa kein Bevölkerungswachstum gegeben hat. Sicherlich waren die von den Türken besetzten Gebiete dünner besiedelt und wirtschaftlich vernachlässigt. Ausschlaggebender jedoch war: Die Siedlungsstruktur wie auch die ethnisch-konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung hatte sich stark verändert. Einerseits überstieg der nichtmagyarische Anteil an der Gesamtbevölkerung durch die massive Einwanderung insbesondere von orthodoxen Rumänen und Südslawen ab dem 16. Jahrhundert die 50-Prozent-Marke. Andererseits entwickelte die Bevölkerung in Reaktion auf die zahlreichen militärischen Auseinandersetzungen eine große Mobilität, gekennzeichnet durch Fluchtbewegungen in größere Städte und den Rückzug in schwer zugängliche Gebiete. Diese Mobilität war eng mit der ebenfalls mobil zu handhabenden Wirtschaftsweise der Viehzucht verbunden, die auch den Bedürfnissen der osmanischen Besatzungsmacht entsprach, denn deren Soldaten lebten vom Fleisch der Schafe und Rinder und nicht vom Brot, wie die Soldaten der christlichen Armeen. Das flache Land, die für Ackerbau überaus fruchtbaren Ebenen, wurden aus Sicherheitsgründen von der Bevölkerung gemieden, die sich in den Flussauen, Wald- und Hügelregionen versteckt hielt.
Es ging also nach der Beendigung der Türkenkriege ab Ende des 17. Jahrhunderts darum, aufgrund der veränderten Sicherheitslage die Wirtschaft zu transformieren und von einer extensiven Viehzucht auf einen intensiv betriebenen Ackerbau umzustellen, da mit diesem wesentlich höhere Profite zu erzielen waren. Die seit dem 16. Jahrhundert brach liegenden, fruchtbaren Ebenen und Talauen wurden von den neu angesiedelten Kolonisten wieder unter den Pflug genommen. Die vorwiegend Viehzucht betreibenden Südslawen wurden im Verlauf des 18. Jahrhunderts weitgehend verdrängt und an deren Stelle in früher südslawisch besiedelten Orten deutsche Bauern angesiedelt, die Ackerbau betrieben und auch die Gemarkung des Dorfes entsprechend den Bedürfnissen der Dreifelderwirtschaft bzw. der Fruchtwechselwirtschaft grundlegend veränderten. An die Stelle der bis dahin üblichen Haufendörfer traten ein- bis mehrzeilige, oft auch quadratisch konstruierte Straßendörfer (mit Schachbrettmustern wie im Banat und in der Batschka), deren neu ausgemessene Gewannfluren sich teilweise bis heute erhalten haben.
Für diese Ansiedlungsaktion haben die ungarischen Stände mit dem vom Landtag in Pressburg/Bratislava (ung. Pozsony) 1723 verabschiedeten Impopulationsgesetz von sich aus die rechtliche Grundlage geschaffen. In diesem Gesetz wurde der König von den ungarischen Ständen ersucht, Bauern und Handwerker in Deutschland zur Auswanderung nach Ungarn zu ermutigen und nach Kräften zu fördern. Der 1719 erlassene "Einrichtungsbefehl" für das Banat, die Kolonisationspatente Maria Theresias (Königin von Ungarn 1740–1780) von 1763 und 1772 und das Ansiedlungspatent Kaiser Josephs II. (reg. 1765–1790) von 1782 verfolgten die gleichen Ziele. Schon die wegweisende Ansiedlungsverordnung Kaiser Leopolds I. (reg. 1658–1705) von 1689 stellte den Kolonisten zahlreiche Vergünstigungen in Aussicht, sodass sie als Grundlage für alle späteren Kolonistenprivilegien angesehen werden kann: niedrige Grundstückspreise, erblicher Hausbesitz, das Recht auf freien Wegzug und damit auf Freizügigkeit, Steuerfreiheit für inländische Kolonisten auf drei Jahre und für ausländische Kolonisten auf fünf Jahre. Festzuhalten bleibt, dass diese Privilegien allen Kolonisten, einheimischen wie ausländischen, gewährt wurden, ungeachtet ihrer ethnischen oder konfessionellen Zugehörigkeit. Für die deutschen Kolonisten war die in ihren Herkunftsgebieten nicht gegebene Chance, eine eigene Bauernwirtschaft zu erhalten, ausschlaggebend für den Entschluss, in das wegen seiner Fruchtbarkeit viel besungene Ungarland auszuwandern.
Für die privatwirtschaftliche Kolonisation war die allgemeine Wirtschaftsentwicklung von entscheidender Bedeutung. Die Umwandlung der Weide- zur Ackerbauwirtschaft als Mittel der Profitmaximierung wurde durch eine bereits zu Beginn des 18. Jahrhunderts einsetzende Getreidekonjunktur begünstigt, ausgelöst durch steigende Getreidepreise, die zeitweise um bis zu 100 Prozent anstiegen und wiederum auf das allgemeine, stark ansteigende Bevölkerungswachstum und die vielen Kriege des 18. Jahrhunderts zurückzuführen sind. Nach Beendigung der Türkenkriege stiegen nach 1718 die Absatzchancen für ungarisches Getreide auf österreichischen Märkten, da mit den Wasserstraßen der Donau, Drau und Save auch günstige Handelswege nach Westen erschlossen werden konnten. Die Umwandlung der bislang extensiv genutzten Weideflächen in Ackerland wurde damit zum sozioökonomischen Postulat regionaler Entwicklung insbesondere in den westlichen, an Österreich und die Donau angrenzenden Gebieten. Die schnelle Reaktion privater Grundherren, die im Verlauf des 18. Jahrhunderts gerade in Kriegszeiten oder gar noch vor Ausbruch von Kriegen verstärkt deutsche Kolonisten als Ackerbauern in ihren Grundherrschaften ansiedelten, verdeutlichen das erhebliche Gewinnpotential und den Zusammenhang zwischen Kriegsgeschehen, Militärversorgungsbedarf und Agrarkonjunktur. Diese Umwandlung der Agrarwirtschaftsstruktur vollzog sich allmählich, doch wegen der Nähe zum österreichischen Absatzmarkt im westlichen Teil Ungarns am schnellsten. Für das Jahr 1723 wird der Anteil der Dreifelderwirtschaft im Königreich Ungarn auf 22 Prozent geschätzt, hundert Jahre später war er bereits auf das Dreifache, nämlich auf 66 Prozent, gestiegen.
Die vom Merkantilismus geleitete Siedlungsmigration und Bevölkerungspolitik des 18. Jahrhunderts hat wesentlich zum Wiederaufbau des Landes, zu seiner Bevölkerungsverdichtung und zur Agrarmodernisierung, schließlich ganz entscheidend zum Strukturwandel im Sinne der Überwindung wirtschaftlicher Rückständigkeit in bis dahin peripheren Gebieten des Königreichs Ungarn beigetragen. Im Jahrhundert der Ansiedlung wurde der Grundstein zu einem modernen, sich allmählich verbürgerlichenden Ungarn gelegt. Mit der Agrarkonjunktur sind auch die wirtschaftlichen Motive als Hauptursache der Siedlungsmigration untrennbar verknüpft. Denn diese bedingten eine Übereinstimmung der Interessen seitens der Siedler wie der adligen Grundherren, nämlich im Rahmen einer allmählichen Transformation der Wirtschaft durch Zurückdrängung der Weidewirtschaft und Intensivierung des Ackerbaus die Abgaben- und Steuerleistung zu erhöhen. Die durch die Siedlungsmigration hervorgerufene und vom Staat durch zahlreiche Maßnahmen geförderte Ertragssteigerung ist einerseits auf agrartechnische Neuerungen, andererseits auf die erfolgreiche Anpassung und Integration der Siedler selbst und ihre Kenntnis der Erwerbswirtschaft zurückzuführen; diese Neuerungen verpflanzten sie in ein Land, das bis dahin noch stark von der Subsistenzwirtschaft geprägt war. Die Siedlungsmigration, die entscheidend zur Verdoppelung der Bevölkerungszahl Ungarns von vier auf über acht Millionen im Zeitraum von 1720 bis 1787 beitrug, löste eine Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung Ungarns aus, die bis in das 19. Jahrhundert andauerte.
Die Zahl der eingewanderten deutschen Siedler im Zeitraum von 1711 bis Ende 1786 (in diesem Jahr verfügte Joseph II. die Einstellung aller staatlichen Förderungsmaßnahmen für die Ansiedlung) wird auf 400.000 geschätzt, wovon die Mehrheit von 250.000 von privaten Grundherren angeworben wurde, die mit ihren Maßnahmen die Siedlungsschwerpunkte Schwäbische Türkei, Sathmar und Ofener Bergland begründeten, obgleich mit Ausnahme des Alfölds in allen Gebieten der Neoacquistica eine rege Siedlungsmigration zu beobachten ist. Rund 150.000 Kolonisten wurden von staatlichen Behörden, der Wiener und der Ungarischen Hofkammer, vor allem im Banat und in der Batschka angesiedelt. Im Zeitraum von 1720 bis 1840 verdreifachte sich die Zahl der deutschen Bevölkerung aufgrund der Einwanderung.
Vormärz, Revolution von 1848/49 und Nationalitätenkämpfe
Die 1784 erlassene Sprachverordnung Josephs II., die in Ungarn das Latein durch Deutsch als Amtssprache ablöste, löste heftige Reaktionen aus. Ein großer Teil der ungarischen Elite sah durch diesen Schritt die gerade aufgekommene Idee der Geltung der ungarischen Sprache als verbindliche Volkssprache in Frage gestellt. Der Kampf breiter Adelsschichten gegen die zentralistischen Bestrebungen des Kaisers verschmolz daher mit dem Kampf um ihre Sprache, die zum Attribut, später zum Symbol der ungarischen Nation, ja zu einem politisch eingesetzten Instrument der Nationsbildung wurde. Der magyarische Nationalismus war von Anfang an ein Sprachnationalismus, der die Politik des Landes das gesamte 19. Jahrhundert und darüber hinaus beherrschte und deren Programmatik in der Frage des Umgangs mit ethnischem Pluralismus und der im Lande lebenden, nichtmagyarischen Bevölkerungsmehrheit prägte. In der Geschichte der ungarischen Nationsbildung sind deutlich zwei Phasen zu unterscheiden: Die erste Phase umfasste den Kampf um die Durchsetzung des Ungarischen als Amtssprache, der 1805 in den Komitaten und 1844 im gesamten Land sein Ziel erreichte. In der zweiten, von 1867 bis 1914 dauernden Phase ging es um die Durchsetzung der hegemonialen Stellung der ungarischen Sprache in allen Bereichen des öffentlichen Lebens: in Verwaltung, Schule, Presse und der staatlich geförderten Kultur (Literatur, Theater, Musik). Das führte im Verlauf des 19. Jahrhunderts zu einer systematischen Marginalisierung von Sprache und Kultur aller Minderheiten, deren sprachliche Assimilation von Anfang an ein Kernanliegen der ungarischen Nationalbewegung darstellte. Doch assimilieren ließen sich nur Deutsche und Juden, nicht aber die zahlenmäßig ins Gewicht fallenden Slawen und Rumänen. Diese Position der Sprachnationalisten bedeutete einen Bruch mit einer 800 Jahre lang bewährten Grundlage der Toleranz im interethnischen Zusammenleben innerhalb der Länder der Stephanskrone. Noch dazu vertrat einer ihrer Anführer, Lajos Kossuth (1802–1894), die Auffassung, in einem modernen Nationalstaat könne nur eine Nation leben und diese könne aus historisch-politischen Gründen nur die ungarische sein. Der Vorkämpfer der Modernisierung Ungarns nach dem Modell des ihm durch seine Reisen bekannten England, Graf István Széchényi (1791–1860), vertrat eine gemäßigtere Position: Er bejahte zwar die Magyarisierung, lehnte jedoch entschieden jegliche Anwendung von Gewalt ab. Er hielt es für einen großen Fehler, "dass wohl in keinem Lande dieser Erde die hehre Idee der Vaterlandsliebe mit der Nationalsprache derart verwirrt worden ist wie eben in Ungarn."
Im Revolutionsjahr 1848/49 kam es zum offenen Bruch mit den Nationalitäten. Die binnen eines Monats vom ungarischen Adel gegenüber Kaiser und König Ferdinand I. (V.) (reg. 1835–1848) durchgesetzten Aprilgesetze von 1848, die eine konstitutionelle Monarchie und die bürgerliche Umgestaltung des Landes (Aufhebung der Adelsprivilegien, Befreiung der Bauern) begründeten, gewährleisteten zwar die liberalen Bürgerrechte, aber erwiesen sich gegenüber den wechselseitig konkurrierenden Ansprüchen der Magyaren, Slowaken, Kroaten, Serben und Rumänen, ihr eigenes "nationales" Gemeinwesen innerhalb der Habsburgermonarchie aufzubauen, als völlig unzureichend. Die Proklamation des ungarischen Nationalstaats provozierte die Nationalitäten zum offenen Widerstand, der seitens der Wiener Regierung dazu instrumentalisiert wurde, die bereits gewährte nationale Selbständigkeit Ungarns in Frage zu stellen und unter Einsatz militärischer Gewalt zu beseitigen. Auf der Seite der ungarischen Revolutionäre kämpften Deutsche und Juden, während die Siebenbürger Sachsen es vorzogen, sich in Verteidigung ihrer durch Jahrhunderte tradierten Privilegien mit dem Kaiser zu verbünden. Gegen diese Übermacht, zu der nach der Thronenthebung der Habsburger vom 14. April 1849 die Intervention der Armee des russischen Zaren hinzukam, war der Kampf um die "ungarische Freiheit" nicht mehr zu gewinnen. Nach der Kapitulation der ungarischen Truppen am 13. August 1849 wurde Ungarn in ein unmittelbar der Wiener Regierung unterstelltes Kronland umgewandelt, in dem durch die Einführung zahlreicher österreichischer Gesetze die bürgerliche Umgestaltung des Landes weiter vorangetrieben wurde.
Der österreichisch-ungarische Ausgleich (1867), Magyarisierungspolitik und Entwicklungen bis 1918
Nach über einem Jahrzehnt passiven Widerstands ermöglichte der Zusammenbruch des 1849 errichteten Systems des Neoabsolutismus 1859/60 und die Niederlage von Königgrätz/Hradec Králové 1866 die 1867 als Ausgleich bezeichnete Umgestaltung der Habsburgermonarchie. An ihre Stelle trat die Personal- und Realunion "Österreich-Ungarn" zweier unabhängiger und gleichberechtigter Staaten: Gemeinsam blieben der Monarch als Kaiser und König (k.u.k.) in der Person Franz Josephs I. (1848–1916), der beinahe unumschränkt über die Außenpolitik und die Armee verfügte, und ein durch Zollunion und Währung verbundener Wirtschaftsraum, der für beide Teile eine ungemein starke wirtschaftliche Dynamik und zunehmende Prosperität ermöglichte. Die mit dem Ausgleich geschaffene hegemoniale Stellung der Deutschen in der westlichen und der Magyaren in der östlichen Reichshälfte nutzten Letztere zum Aufbau eines stark zentralisierten Nationalstaates, während Zisleithanien sich zu einem föderalistisch strukturierten Nationalitätenstaat entwickelte. Die dort geltende Gleichberechtigung der Völker und ihrer Sprachen gewährte die ungarische Regierung ausschließlich den Kroaten in dem 1868 geschlossenen ungarisch-kroatischen Ausgleich. Das im gleichen Jahr verabschiedete Nationalitätengesetz hingegen erhob das Ungarische zur Staatssprache und versagte den Nationalitäten jegliche Anerkennung als gleichberechtigte Nationen mit jeweiliger Selbstverwaltung in ethnisch strukturierten Territorien, wie dies die Nationalitäten gefordert hatten. Deren Angehörige wurden nur individuell als gleichberechtigte Mitglieder der unteilbaren einheitlichen ungarischen Nation anerkannt und konnten ihre Sprachen nur auf der untersten Verwaltungsebene gebrauchen. Von politischer Partizipation blieben sie auch deshalb ausgeschlossen, weil das auf sechs Prozent der Bevölkerung beschränkte Wahlrecht dafür sorgte, dass die Dominanz des grundbesitzenden Adels und der von diesem geführten Regierungsparteien erhalten blieben, wodurch im Parlament breite Bevölkerungsschichten wie die Arbeiter und Bauern und die Nationalitäten so gut wie nicht vertreten waren. Nur die den Kirchen und ihren Schulen eingeräumten weitreichenden Autonomiebestimmungen von 1868 ermöglichten es vor allem der serbisch- und rumänisch-orthodoxen wie der lutherischen Kirche der Siebenbürger Sachsen, eine stark konfessionell geprägte Identität, gestützt auf ein eigenes, kirchlich organisiertes Bildungswesen zu bewahren. Demgegenüber unterstützten die katholische wie die protestantische Kirche den Magyarisierungskurs der Regierung, sodass die Deutschen außerhalb Siebenbürgens wie übrigens auch die Slowaken im Zeitraum von 1869 bis 1905 rund zwei Drittel ihrer Schulen mit einem Unterricht in ihrer Muttersprache einbüßten. So gab es im Banat 1912 für rund 387.000 Deutsche nur mehr 31 Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache und in der angrenzenden Batschka für rund 190.000 Deutsche 19 Schulen im Kriegsschuljahr 1914/15. Drastischer noch wirkte sich der Magyarisierungsprozess auf die für die Elitenbildung maßgeblichen Gymnasien aus, von denen im Schuljahr 1905/06 nur mehr in 16 und damit acht Prozent aller Gymnasien (von insgesamt 205) in Nationalitätensprachen unterrichtet wurde (bei einem Bevölkerungsanteil der Nationalitäten von rund 50 Prozent). Nur in Siebenbürgen konnten sich acht deutsche Gymnasien behaupten und manche deutschen Eltern ließen ihre Söhne aus Binnenungarn deshalb dort ausbilden.
Während die Siebenbürger Sachsen auch von der ungarischen Regierung als Nationalität anerkannt wurden, verfügten die im übrigen Ungarn lebenden "Deutschungarn", wie sie sich selbst bezeichneten, über kein geschlossenes Siedlungsgebiet und daher auch kein über ihre Lokalität oder Siedlungsregion hinausreichendes Gruppenbewusstsein. Das ist auf ein ganzes Bündel von Faktoren zurückzuführen, von denen hier nur einige erwähnt werden sollen. Ins Gewicht fiel hier die Streulage ihrer Siedlungen, wodurch Deutsche zwar in 90 Prozent aller Bezirke des Landes anzutreffen waren, doch nur in elf Siedlungsschwerpunkten einen Bevölkerungsanteil von über zehn Prozent erreichten. Die Deutschungarn lebten in einer sprachlich und ethnisch-konfessionellen Gemengelage mit vielen anderen Nationalitäten und den Magyaren zusammen, waren auf verschiedene Konfessionen aufgesplittert und verfügten über keine gemeinsame Umgangssprache bzw. Medien, die eine intraethnische Kommunikation hätten gewährleisten können. Diese Vielfalt deutscher, lokal oder regional vergemeinschafteter Kleingruppen wird noch durch ihre unterschiedliche Geschichte und Siedlungskontinuität verstärkt. Die überwiegend protestantischen Deutschen der Zips, Siebenbürgens und auch Westungarns, der oberungarischen Städte und Städte wie Pressburg/Bratislava und Ödenburg/Sopron vermochten auf eine bis in das Mittelalter zurückreichende Erinnerungskultur und Tradition zurückzugreifen. Sie verfügten dadurch über eine historisch begründete Identität von langer Dauer, die sie mental wie auch konfessionell grundlegend von den wesentlich jüngeren Identitätsformen der überwiegend katholischen Siedlergenerationen des 18. Jahrhunderts unterschieden. Es ist daher ein Pluralismus von Formen regional oder kommunal gebundener Identitäten mit häufig diffuser Abgrenzung zu den Magyaren festzustellen, der sich mit einem regional bzw. kommunal definierten Partikularismus sozioökonomischer Interessen verband, in dessen Rahmen ethnische Grenzziehungen wenn überhaupt nur eine untergeordnete Rolle spielten. Dieser Partikularismus wurde unter der Sogwirkung der ungarischen Nationalstaatsbildung allmählich aufgegeben zugunsten eines ungarischen nationalliberalen Konzepts, das in Befreiung vom bisher vorherrschenden Kantönli-Geist ganz neue und existentiell attraktive Chancen und Perspektiven vermittelte und den "magyarisierenden" Übertritt in die neue bürgerliche Gesellschaft des ungarischen Nationalstaates massiv förderte. In Verbindung mit dem sozialen Wandel durch Industrialisierung und Urbanisierung wie der nationalisierenden Regierungspolitik verhinderten diese hier aufgeführten Komponenten der sozialen wie mentalen Heterogenität bis 1918 – im Gegensatz zu den anderen Nationalitäten im Königreich Ungarn – von vornherein jegliche an eine nationale Gemeinsamkeit oder Identität appellierende, regional übergreifende politische Mobilisierung im Sinne einer Gruppenbildung, Nationalbewegung oder "deutschen Bewegung". Denn die Gemeinsamkeit mit dem magyarischen Umfeld war stärker und wirkte integrativer als irgendeine fiktive Gemeinsamkeit dieser höchst unterschiedlichen deutschen Kleingruppen. Die sprachliche Magyarisierung, die erst in den nachfolgenden Generationen mit einem allmählichen Identitätswandel verbunden war, wurde von diesen Kleingruppen überall dort als Chance für sozialen Aufstieg wahrgenommen, wo die sozioökonomische Interessenlage die Herausbildung einer sozialen Loyalität erforderte, und zwar nicht gegenüber der eigenen, weil imaginären, nicht erfahrbaren Gruppe, sondern gegenüber der Gruppe der Magyaren, um zu zeigen, dass die Betroffenen gute Ungarn, eben Deutschungarn sein und bleiben wollten. Ein Widerspruch zur Zugehörigkeit der lokalen Kleingruppen der Deutschen einer bestimmten Kommune oder einer Region, wurde darin nicht gesehen, weil diese in der Symbiose mit der ungarischen Großgruppe aufgehoben und bis 1914 auch in ihr integriert blieben. Deshalb scheiterten alle Versuche von Edmund Steinacker (1839–1929) und Rudolf Brandsch (1880–1953), die Deutschen in Ungarn u. a. mit der 1906 im Banat gegründeten Ungarländischen Deutschen Volkspartei auf Landesebene politisch zu mobilisieren. Das ideologisch-emotionale Angebot einer "Gemeinbürgschaft" aller Deutschen Ungarns oder gar einer "Volksgemeinschaft" begann erst dann attraktiv und wirksam zu werden, als nach 1918 Mitteleuropa und damit die tradierte, über Jahrhunderte vertraute Lebenswelt zerbrach und sich eine grundlegende Neuorientierung als unumgänglich erwies. Denn die durch neu gezogene Grenzen endgültig getrennten Kleingruppen bedurften nunmehr eines grenzübergreifenden Gemeinschaftsgedankens, um sich – nach Wegfall der ungarischen Staatsangehörigkeit – als deutsche Großgruppe begreifen und politisch mobilisieren zu können.
Tabelle 1: Die ethnische Struktur Ungarns ohne Kroatien und Fiume 1880–1910 nach der Muttersprache[2]
Zivilbevölkerung | Gesamtbevölkerung | |||
1880 | 1890 | 1900 | 1910 | |
Magyaren | 6.403.687 | 7.356.874 | 8.648.678 | 9.938.134 |
Deutsche | 1.869.877 | 1.988.589 | 1.997.115 | 1.901.642 |
Slowaken | 1.855.442 | 1.896.641 | 2.002.136 | 1.901.642 |
Rumänen | 2.403.035 | 2.589.066 | 2.798.536 | 2.948.049 |
Ruthenen | 353.226 | 379.782 | 424.727 | 464.259 |
Kroaten | 631.995 | 183.642 | 183.935 | 181.882 |
Serben | 495.105 | 437.682 | 461.091 | |
Bunjevatzen | 87.278 | 88.209 | ||
Slowenen | 63.261 | 70.912 | 76.815 | 75.072 |
"Zigeuner" | 78.759 | 91.603 | 142.351 | 210.834 |
Übrige | 69.340 | 81.280 | ||
Nichtungarische | 7.324.935 | 7.776.620 | 8.150.622 | 8.276.593 |
Gesamtbevölkerung | 13.728.662 | 15.133.494 | 16.799.300 | 18.214.727 |
In % | ||||
Magyaren | 46,65 | 48,61 | 51,48 | 54,56 |
Deutsche | 13,62 | 13,14 | 11,89 | 10,44 |
Slowaken | 13,52 | 12,53 | 11,92 | 10,68 |
Rumänen | 17,50 | 17,11 | 16,66 | 16,18 |
Ruthenen | 2,57 | 2,51 | 2,53 | 2,55 |
Kroaten | 4,60 | 1,21 | 1,09 | 1,00 |
Serben | 3,27 | 2,61 | 2,53 | |
Bunjewatzen | 0,52 | 0,48 | ||
Slowenen | 0,46 | 0,47 | 0,46 | 0,41 |
"Zigeuner" | 0,57 | 0,61 | 0,85 | 1,16 |
Übrige | 0,51 | 0,54 | ||
Nichtungarische Bevölkerung | 53,35 | 51,39 | 48,42 | 45,44 |
Tabelle 2: Übersicht über die demographische Entwicklung der Deutschen und der Juden in Ungarn 1720–1960 in den jeweiligen historischen Grenzen[3]
Jahr | Gesamtbevölkerung | Deutsche | Anteil in Prozent | Juden1) | Anteil in Prozent |
1720 | 4,000.000 | 400.000 | 10,0 | 12.000 | 0,03 |
1805 | 8,750.000 | 1,100.000 | 12,5 | 130.000 | 1,5 |
1851 | 11,544.000 | 1,356.652 | 11,8 | 366.000 | 3,2 |
1880 | 13,729.000 | 1,953.911 | 12,5 | 625.000 | 4,6 |
1910 | 18,215.000 | 2,037.435 | 9,8 | 910.000 | 5,6 |
1920 | 7,986.875 | 550.062 | 6,9 | 473.355 | 5,9 |
1930 | 8,685.109 | 477.153 | 5,5 | 444.567 | 5,1 |
1941 | 9,316.074 | 400.980 | 4,3 | ||
19412) | 475.491 | 5,1 | |||
19413) | 302.198 | 3,4 | |||
1949 | 22.455 | 134.000 | |||
1960 | 9,961.044 | 50.765 | 0,5 |
1) Laut Bekenntnis zur Konfession
2) Nach Bekenntnis zur Muttersprache
3) Nach Bekenntnis zur Nationalität
Tabelle 3: Zahl der etablierten Minderheitenselbstverwaltungen aufgrund der Kommunalwahlen von 1994/95, 1998, 2002 und 2006[5]
1994/95* | 1998 | 2002 | 2006 | |
Armenier | 16 | 25 | 31 | 31 |
Bulgaren | 4 | 15 | 31 | 38 |
Deutsche | 162 | 272 | 341 | 378 |
Griechen | 6 | 19 | 31 | 34 |
Kroaten | 57 | 75 | 108 | 115 |
Polen | 7 | 33 | 51 | 47 |
Rumänen | 11 | 33 | 44 | 46 |
Ruthenen | 1 | 10 | 32 | 52 |
Serben | 19 | 35 | 44 | 40 |
Slowaken | 50 | 76 | 115 | 116 |
Slowenen | 6 | 10 | 13 | 11 |
Ukrainer | - | 5 | 13 | 19 |
Zigeuner | 477 | 768 | 999 | 1118 |
Insgesamt | 816 | 1376 | 1853 | 2045 |
*) Zu den Kommunalwahlen vom Dezember 1994 gab es noch Nachwahlen Anfang 1995.
Räterepublik, Horthy-Regime und Zweiter Weltkrieg
Nach dem militärischen Zusammenbruch Anfang November 1918 zerfiel die Donaumonarchie, und ihre Nationalitäten vereinigten sich in Nationalräten oder Nationalversammlungen, die bis zum Jahresende den Anschluss ihrer Siedlungsgebiete an die Nachfolgestaaten Tschechoslowakei, Rumänien, Jugoslawien und Italien erklärt hatten. Die am 31. Oktober noch von Kaiser Karl (König Karl IV.) (1887–1922) ernannte Regierung des Grafen Mihály Károlyi (1875–1955) versuchte vergeblich diesem Auflösungsprozess entgegenzusteuern und Ungarn, das am 16. November in eine "unabhängige Volksrepublik" umgewandelt wurde, im Rahmen einer "bürgerlichen Revolution" zu demokratisieren. Nachdem die Entente-Mächte am 20. März 1919 Gebietsabtretungen gefordert hatten, die über die bereits vereinbarten Demarkationslinien gegenüber den Nachfolgestaaten hinausgingen, trat die bürgerliche Regierung zurück. In der darauf folgenden Räterepublik übernahm der Kommunist Béla Kun (1886–1938) die Macht. Er strebte eine Umgestaltung des Landes nach dem Muster der Sowjetunion an, mit deren Hilfe er auch die verloren gegangenen Gebiete zurückerobern wollte. Die Besetzung Budapests durch rumänische Truppen am 3. August 1919 beendete dieses Terrorregime nach 133 Tagen, das inzwischen jeglichen Rückhalt in der eigenen Bevölkerung verloren hatte. Nach einer Übergangsphase gelangte 1920 der von den Alliierten unterstützte ehemalige k.u.k. Admiral Miklós Horthy (1886–1957) an die Macht, der das inzwischen reetablierte Königreich als "Reichsverweser" bis zum Oktober 1944, der Machtergreifung der Pfeilkreuzler, regierte. Aus der als "nationale Revolution" getarnten Restauration der Machtstrukturen Vorkriegsungarns ging ein stark autoritäres, rechtskonservatives Regime hervor, das jedoch den von Ministerpräsident Gyula Gömbös (1886–1936, Amtszeit 1933–1936) unternommenen Versuch, mit der Gründung einer Staatspartei nach italienischem Muster den Faschismus einzuführen, erfolgreich zu verhindern wusste. Die Revision des Vertrags von Trianon als oberste Maxime der Außenpolitik trieb Ungarn im Verlauf der 1930er Jahre in die Arme der Achsenmächte. Als Gegenleistung für die im Rahmen der Wiener Schiedssprüche von Hitler und Mussolini Ungarn zugesprochenen Teile der verlorenen Gebiete (südliche Slowakei, nördliches Siebenbürgen) sah sich die Regierung gezwungen, 1941 in den Krieg gegen die Alliierten einzutreten. Versuche der Regierung von Miklós Kállay (1887–1967, Amtszeit 1942–1944), durch Verhandlungen mit den Alliierten einen Seitenwechsel anzubahnen, führten am 19. März 1944 zur Besetzung des Landes durch Truppen der deutschen Wehrmacht. Ungarn wurde noch stärker als bisher in die deutsche Kriegswirtschaft einbezogen. Nachdem die Juden bereits durch die Judengesetze 1938–1941 aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen und enteignet worden waren, wurden in den Monaten Mai bis Anfang Juli 1944 vom Kommando Adolf Eichmanns in Kooperation mit den ungarischen Behörden 430.000 Juden in die Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau verschleppt. Der Einspruch Horthys rettete die letzte noch übrig gebliebene Judengemeinde, nämlich Budapest, vor der Deportation, bewahrte sie jedoch nicht vor dem Terrorregime der Pfeilkreuzler, dem noch einmal Zehntausende zum Opfer fielen. Nach Randolph Braham kamen von den 825.000 Juden Ungarns (in den Grenzen von 1941) bis zum Kriegsende 565.000 ums Leben.[4]
Den Verlust des historischen Ungarn führte die ungarische politische Elite nach 1918 auf den Verrat der Nationalitäten zurück und auf deren zu geringe Assimilation. Letztere nun wollte man im Trianon-Ungarn mit allen Mitteln, darunter auch der forciert betriebenen Namensmagyarisierung, vorantreiben. Der die Gesellschaft immer stärker durchdringende Rassismus grenzte zunächst die Juden aus. Die in Ungarn lebenden Deutschen befanden sich allerdings in einer besonderen Situation. Da die Regierung eine entschiedene Unterstützung ihrer Revisionspolitik nur von Deutschland erwartete, war Ministerpräsident Graf István Bethlen zu nach außen wahrnehmbaren Zugeständnissen bereit und erlaubte 1924 die Gründung eines von Jakob Bleyer initiierten und geführten Kulturvereins (Ungarländischer deutscher Volksbildungsverein = UDV) sowie die Einführung eines Schulsystems, das den Unterricht in der Muttersprache ermöglichte (allerdings im am meisten vertretenen Schultyp nur als Unterrichtsfach). Nach innen allerdings blockierten die Behörden, gesellschaftlichen Organisationen und auch die Kirchen (als Schulträger) weitgehend die Tätigkeit des UDV und die Einrichtung eines deutschen Schulsystems, das seinen Namen verdient hätte. Nachdem Jakob Bleyer Anfang der 1930er Jahre erkannt hatte, dass sein auf einen Kompromiss mit der Regierung angelegter ethnopolitischer Kurs am Chauvinismus derselben gescheitert war, hoffte er, eine von ihm angestrebte Intervention Berlins würde die Lage der Deutschen in Ungarn im Kultur- und Schulbereich verbessern. Die Reichsregierung unterstützte zwar finanziell seinen Kulturverein und versuchte in Verhandlungen mit der ungarischen Regierung klarzumachen, dass eine mit Berlin gemeinsam zu verfolgende revisionspolitische Strategie Budapests nur im Falle einer konstruktiven ungarischen Nationalitätenpolitik denkbar wäre, doch zu einer solchen war keine ungarische Regierung bereit. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme zeigte sich der neue Reichskanzler Adolf Hitler zunächst nicht daran interessiert, in Budapest zugunsten der deutschen Minderheit zu intervenieren. Die durch Verfolgungsmaßnahmen der Regierung herbeigeführte politische Radikalisierung von Teilen der deutschen Minderheitenbevölkerung spaltete diese in zwei Lager, in ein konservatives, regierungstreues, und in ein radikales, das die Kraft der grenzüberschreitenden Volksgemeinschaft aller Deutschen beschwor und sein Heil aus Berlin erwartete. Die Radikalen sammelten sich um den Bleyer-Schüler Franz Basch, der durch eine Gefängnisstrafe den Nimbus eines Märtyrers erworben hatte und Anfang 1937 durch Intervention Berlins freigelassen worden war. Die nunmehr gemeinsam von Berlin und Budapest verfolgte Revisionspolitik machte die deutsche Minderheit in Ungarn zur wechselseitig genützten Ressource, zum Verhandlungsobjekt. Einige Wochen nach dem Ersten Wiener Schiedsspruch vom 2. November 1938 genehmigte die ungarische Regierung die Gründung des von Franz Basch angeführten „Volksbundes der Deutschen in Ungarn“, die am 30. November erfolgte. Da diesem noch immer keines der geforderten Selbstverwaltungsrechte eingeräumt wurde, zwang Berlin am Abend des Zweiten Wiener Schiedsspruchs vom 30. August 1940 die ungarische Regierung im sogenannten Volksgruppenabkommen dazu, den Volksbund als öffentlich-rechtliche Körperschaft anzuerkennen, deren Fernsteuerung die SS in Gestalt der Volksdeutschen Mittelstelle in Berlin übernahm. Der Volksbund, dem das Alleinvertretungsrecht aller Deutschen zugesprochen wurde und der auch das Recht erhielt, darüber zu bestimmen, wer als Deutscher zu gelten habe, wurde nunmehr von Berlin aus ideologisch, politisch und wirtschaftlich völlig gleichgeschaltet und in den Dienst der deutschen Kriegsziele, insbesondere der Kriegswirtschaft, gestellt. Die Ablieferung der Ernteerträge an das Dritte Reich wie auch die Rekrutierung zur SS und Wehrmacht im Rahmen dreier Abkommen mit der Ungarischen Regierung 1942– 1944 verdeutlichten das Ausmaß der uneingeschränkten Ausbeutung der humanen wie wirtschaftlichen Ressourcen. Dagegen regte sich auch Widerstand. Zahlreiche Dorfgemeinschaften beschlossen, ihr Dorf vom Volksbund frei zu halten, andere wiederum traten geschlossen zu diesem über, viele jedoch waren spätestens seit 1940/41 politisch-gesellschaftlich gespalten. Die Trennungslinien verliefen häufig auch innerhalb von Familien. Die Gegner des Volksbundes suchten sich vor allem in der katholischen Kirche und ihren Vereinen zu sammeln.
Migrationsprozesse nach Kriegsende und kommunistische Diktatur
Mit der am 4. April 1945 abgeschlossenen Besetzung des Landes durch sowjetische Truppen brach das faschistische, vom Dritten Reich installierte Pfeilkreuzlerregime zusammen. Endlich schien sich in Ungarn ein, wenn auch verspäteter, demokratischer Neuanfang anzubahnen. Das bestätigten auch die ersten freien Parlamentswahlen im November 1945, aus der die Kleinlandwirtepartei mit 57 Prozent der Stimmen als Sieger hervorging und die Kommunisten unter der Führung von Mátyás Rákosi (1892–1971) nur knapp 17 Prozent erreichten. Doch durch seine Politik der geschickten Machterweiterung seiner Partei in kleinen Schritten, der berüchtigten "Salamitaktik", gelang es ihm, 1948/49 die Macht zu übernehmen und Ungarn eine stalinistische Diktatur aufzuzwingen, gekennzeichnet durch Zwangskollektivierung, rücksichtslose Industrialisierung und ideologische Gleichschaltung bis hin zur Vernichtung all dessen, was als bürgerlich oder gar aristokratisch angesehen wurde.
Unterstützt wurde der kommunistische Kurs der finalen Machtübernahme nicht zuletzt durch die 1945/46 durchgeführte radikale Landreform, die den riesigen Großgrundbesitz des Adels und der Kirchen auflöste und auch den Grund und Boden wie das Vermögen der deutschen Bauern an landlose, meist aus dem Alföld stammende "Siedler" (ung. telepes) und aus den Nachbarländern nach Ungarn ausgewiesene oder geflüchtete Magyaren verteilte. Die damit verbundene Vertreibung der Deutschen von ihren Höfen und aus ihren Häusern war die erste Phase dieses Prozesses, dem übrigens die politischen Parteien und die große Mehrheit der ungarischen Gesellschaft zustimmten. Die zweite Phase war sodann die Zwangsinternierung, dem dann als dritte mit Einwilligung der Alliierten die Zwangsaussiedlung nach Deutschland folgte. Die am 21. Dezember 1945 erlassene "Aussiedlungsverordnung" bestimmte, dass alle Deutschen, die bei der Volkszählung von 1941 Deutsch sowohl als Muttersprache als auch als Nationalität angegeben hatten, unter Verlust ihres Vermögens wie ihrer Staatsbürgerschaft nach Deutschland zu vertreiben seien. Begründet wurde dieses rigorose Vorgehen, das auf die restlose Beseitigung der deutschen Minderheit abzielte, mit dem Prinzip der Kollektivschuld, der Mitschuld an den Kriegsverbrechen, und mit dem Vorwurf, faschistisch gewesen zu sein. Die politische Rolle des Sündenbocks für die Beteiligung Ungarns am Krieg aufseiten der Achsenmächte vermischte sich untrennbar mit den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Landverteilung im Zuge der Bodenreform, sodass in der Praxis vor Ort in erster Linie alle die Deutschen aus dem Land vertrieben wurden, die einen verteilenswerten Besitz an Haus und Hof besaßen. Die Ungarndeutschen verloren 76 Prozent ihres landwirtschaftlich genutzten Bodens, den sie 1941 besessen hatten, und 74 Prozent ihrer Häuser. Im Zeitraum von Januar 1946 bis Juni 1948 wurden insgesamt rund 200.000 Deutsche aus Ungarn vertrieben, davon 150.000 in die amerikanische Besatzungszone mit Schwerpunkt im heutigen Baden-Württemberg (mitgezählt wurden hier von den deutschen Statistiken die bei Kriegsende geflüchteten rund 30.000 Personen) und 50.000 in die sowjetische Besatzungszone mit Schwerpunkt in Sachsen. Ungefähr ebenso viele, nämlich 200.000 Deutsche blieben zurück. Viele Familien waren auseinandergerissen, die meisten – in Ungarn wie in Deutschland – schwer traumatisiert. Die weitreichenden Folgen, die Wirtschaft wie Dorfgesellschaften schwer beschädigten, sind bis heute spürbar und wenig aufgearbeitet. Auf lange Zeit war es immer noch eine Schande, Deutscher zu sein bzw. sich als solcher zu bekennen oder deutsch zu sprechen, sodass die Ungarndeutschen nach Kriegsende einen Assimilationsprozess vollzogen, der gewaltige Ausmaße erreichte. 30 Jahre später, um 1980, konnte nur mehr jedes zehnte deutsche Kind seine Muttersprache sprechen, von den übrigen wird bis heute Deutsch im Allgemeinen als Zweitsprache erworben. Die im Lande verbliebenen Deutschen konzentrierten sich nach 1950, als sie zumindest formalrechtlich mit der übrigen Bevölkerung gleichgestellt wurden, ganz auf ihren existentiellen Neuanfang. Die damit verbundene Leistung, die Wiedergewinnung von Haus und Hof, stellt einen ganz wesentlichen Teil ihrer heutigen Identität dar.
Die Periode des Stalinismus wurde durch die Revolution vom Herbst 1956 beendet. Auch wenn diese selbst scheiterte, so bewirkte sie immerhin die "weiche Diktatur" des nach János Kádár (1912–1989) benannten Regimes, der als erster Parteisekretär das Land von 1956 bis 1988 regierte. Dieses Regime kennzeichneten durch Kontrolle und Selbstzensur eingeschränkte Freiheitsräume, gewisse Liberalisierungsprozesse in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur und eine Anhebung des Lebensstandards breiter Bevölkerungsschichten, die freilich weitgehend durch Schulden finanziert wurde. Die ungarische Nationalitätenpolitik dieser Periode war in erster Linie instrumentell ausgerichtet, denn ihr oberstes Ziel war es, die Eingliederung der Nationalitätenbevölkerung in die sozialistische Wirtschaft und Gesellschaft zu gewährleisten. Die zu diesem Zweck gegründeten Nationalitätenverbände waren weniger Interessenvertretungen als vielmehr Ausführungsorgane der Parteipolitik, die durch einen, ab den 1970er Jahren breit gefächerten Maßnahmenkatalog (Aufbau von Schulen und Kultureinrichtungen, Förderung von auf Folklore konzentrierten Veranstaltungen und Vereinen) beweisen sollte, wie sehr dem Sozialismus eine erfolgreiche Lösung der "Nationalitätenfrage" gelungen wäre. Doch diese "Schaufensterpolitik" war nur eine Scheinlösung, denn die bäuerliche Agrarkultur auch der Ungarndeutschen war durch Kollektivierung, Industrialisierung und Urbanisierung und damit verbundene Binnenmigration bereits zerstört, was die erst nach 1968 einsetzende Nationalitätenpolitik weder retten konnte noch wollte, die noch dazu viele von den Nationalitäten bewohnte Dörfer wirtschaftlich verkümmern ließ. Diese negative Bilanz wird im Fall der Ungarndeutschen nur dadurch etwas verbessert, dass der "Kulturpapst" des Kádár-Regimes, Politbüromitglied Aczél György (1917–1991), im Dezember 1983 – übrigens als einziger führender Repräsentant des osteuropäischen Kommunismus – die Vertreibung als ungerecht verurteilte und dadurch eine politisch-moralische Rehabilitierung der Ungarndeutschen einleitete, die u. a. auch die Aufnahme institutionalisierter Beziehungen zu den Landsmannschaften in der Bundesrepublik Deutschland ermöglichte.
Transformationsprozesse nach 1989/1990
Die politische Wende von 1989/90, herbeigeführt durch Verhandlungen am "Runden Tisch" zwischen Repräsentanten der am 8. Oktober 1989 aufgelösten Staatspartei und den Vertretern der Opposition, die Verabschiedung einer grundlegend modifizierten Verfassung am 23. Oktober 1989, die freien Wahlen im März und April 1990, aus denen eine demokratisch gewählte Regierung hervorging, schließlich die Aufnahme des Landes in die NATO am 12. März 1999 und in die Europäische Union am 1. Mai 2004 sowie die reibungslosen Machtwechsel infolge der Parlamentswahlen 1994, 1998, 2002 und 2010 sind die wichtigsten Zäsuren in der Geschichte der letzten zwei Dezennien. Eine solche Zäsur bildete auch die Verabschiedung des Nationalitätengesetzes im Sommer 1993, das den nationalen und ethnischen Minderheiten als staatsbildenden Faktoren nicht nur politische Partizipation in den sie betreffenden Angelegenheiten, sondern auch ihre Selbstverwaltung auf kommunaler und Landesebene gewährleistete. Die dynamische Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltungen im Zeitraum von 1994 bis 2006 zeigt, dass diese ihre Funktion als Interessenvertretung erfolgreich wahrnehmen konnten.
4. Bibliographische Hinweise
Literatur/epochenübergreifend
- Holger Fischer u. Mitarbeit v. Konrad Gündisch: Eine kleine Geschichte Ungarns. Frankfurt/M. 1999 (Edition Suhrkamp 2114).
- Jörg K. Hoensch: Geschichte Ungarns 1867–1983. Stuttgart 1984, 2. Aufl. 1997.
- László Kontler: History of Hungary. Millennium in Central Europe. Basingstoke u. a. 2002.
- László Kósa (Hg.): Die Ungarn. Ihre Geschichte und Kultur. Budapest 1994.
- Miklós Molnár: Histoire de la Hongrie. Paris 1996 (Nations d'Europe).
- Günter Schödl (Hg.): Land an der Donau. Berlin 1995 (Deutsche Geschichte im Osten Europas).
- Gerhard Seewann: Geschichte der Deutschen in Ungarn. Bd. 1: Vom Frühmittelalter bis 1860. Bd. 2: Von 1860 bis 2006. Marburg 2012 (Studien zur Ostmitteleuropaforschung 24/1, 2).
- Peter F. Sugar, Péter Hanák (Hg.): History of Hungary. Bloomington 1990.
Literatur zu einzelnen Epochen (zeitlich angeordnet)
- Pál Engel: The Realm of St. Stephen. A History of Medieval Hungary 895–1526. London u. a. 2001.
- Charles W. Ingrao: The Habsburg Monarchy 1615–1815. 2. Aufl. Cambridge 2000 (New Approaches to European History 3).
- Carlile A. Macartney: The Habsburg Empire 1790–1918. London 1969.
- István Deák: Die rechtmäßige Revolution. Lajos Kossuth und die Ungarn 1848–1849. Wien u. a. 1989.
- Péter Hanák: Ungarn in der Donaumonarchie. Probleme der bürgerlichen Umgestaltung eines Vielvölkerstaates. Wien u. a. 1984 (Schriftenreihe des österreichischen Ost- und Südosteuropainstituts 10).
- László Katus: Hungary in the Dual Monarchy, 1867–1914. Boulder, Colo. 2008 (East European Monographs 738).
- Ignác Romsics: Hungary in the Twentieth Century. Budapest 1999.
- Klaus-Detlev Grothusen (Hg.): Ungarn. Göttingen 1986 (Südosteuropa-Handbuch 5).
- Árpád von Klimó: Ungarn seit 1945. Göttingen 2006 (UTB Geschichte 2855; Europäische Zeitgeschichte 2).
- Rudolf Tökés: Hungary's Negotiated Revolution: Economic Reforms, Social Change and Political Succession, 1957–1990. Cambridge u. a. 1996 (Cambridge Russian, Soviet and Post-Soviet Studies 101).
- Herbert Küpper: Das neue Minderheitenrecht in Ungarn. München 1998 (Untersuchungen zur Gegenwartskunde Südosteuropas 36).
Weblinks und Datenbanken
- www.ungarisches-institut.de/ (Ungarisches Institut an der Universität Regensburg mit Online-Bibliothek, Herausgeber des Ungarn-Jahrbuchs [1969ff.] und der Schriftenreihe Studia Hungarica)
- www.forost.ungarisches-institut.de/volltext.htm (Sammlung von Quellentexten betreffend das 20. Jahrhundert)
- Siebenbürgen-Institut an der Universität Heidelberg mit Online-Bibliothek
- Institut für Finnougristik/Uralistik der Universität Hamburg
- Datenbank der Aufsätze in Zeitschriften mit Vermerk betr. Digitalisierung
- Datenbank von Quellen zur Geschichte Ungarns mit einer chronologischen Auflistung aller Gesetze im Volltext
- mol.arcanum.hu/ (Bestandsinventar des Ungarischen Staatsarchivs)
- Datenbank der Budapester Bibliotheken
- mpgy.ogyk.hu/ (Datenbank der Parlamentsbibliothek)
- mnb.oszk.hu/ (Datenbank der Nationalbibliographie der Ungarischen Széchenyi-Nationalbibliothek)
- mek.oszk.hu/ (Datenbank der digitalisierten Bücher)
- epa.oszk.hu/ (Datenbank der digitalisierten Zeitschriften)
- keptar.oszk.hu/; www.kepkonyvtar.hu/ (Datenbanken der digitalisierten Porträt- und Bildsammlungen)
Anmerkungen
[1] Die vom Kaiser übersandte Krone ist mit der heutigen Stephanskrone keineswegs identisch, da Letztere erst in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts angefertigt wurde.
[2] László Katus: Nemzetiségi adatsorok a dualizmus korában [Nationalitätendaten der Dualismuszeit]. In: Ferenc Glatz (Hg.): Magyarok a Kárpát-medencében. Budapest 1988, S. 195.
[3] Quelle für 1720 Dávid Zoltán: 7 1715–20. évi összeírás [Die Konskription der Jahre 1715–1720]. In: József Kovacsics (Hg.): A történeti statisztikai forrásai [Quellen der historischen Statistik]. Budapest 1957, S. 145–199; für 1805 und 1840 József Kovacsics: Die Bevölkerung Ungarns von 1878 bis 1870. In: Historische Demographie Ungarns (896–1996). Herne 2007, S. 217–248, hier S. 247; für die Jahre danach Friedrich Gottas: Die Deutschen in Ungarn. In: Die Habsburgermonarchie 1848–1918, Bd. 3,1: Die Völker des Reiches. Wien 1980, S. 340–410, hier S. 345; Yehuda Don, George Magos: The demographic development of Hungarian Jewry. In: Jewish Social Studies, Fall 1983, S. 189–216, hier S. 208; Norbert Spannenberger: Der Volksbund der Deutschen in Ungarn 1938–1944 unter Horthy und Hitler. München 2002 (Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa 22), S. 431; Az 1941 évi népszámlálás. Köt. 3a: Anyanyelv, nemzetiség, nyelvismeret [Die Volkszählung von 1941. Bd. 3a: Muttersprache, Nationalität, Sprachkenntnis]. Budapest 1983, S. 14.
[4] Rudolf Braham: The politics of Genocide. The Holocaust in Hungary. Bd. 1.2, New York 1981 (überarb. Aufl. 2001).
[5] Ferenc Eiler: The minority Self-governance and its Experiences, S. 231; betreffend 2006 www.valasztas.hu/onkval2006/hu/10/10_0.html (Abruf 28.11.2012).
Zitation
Gerhard Seewann: Ungarn. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2012. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32642 (Stand 15.02.2021).
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