Kulturreferenten

1. Institution

Im Jahr 2002 wurden auf der gesetzlichen Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes (§ 96 BVFG) vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien zunächst fünf Kulturreferenten-Stellen eingerichtet, die jeweils spezifische regionale Zuständigkeiten erhielten. Die Kulturreferentinnen und Kulturreferenten (im weiteren KR) wurden am Pommerschen Landesmuseum Greifswald (KR für Pommern), am Schlesischen Museum zu Görlitz (KR für Schlesien), am Ostpreußischen Landesmuseum Lüneburg (KR für Ostpreußen), am Donauschwäbischen Zentralmuseum Ulm (KR für Südosteuropa) und beim Adalbert Stifter Verein München (KR fürdie böhmischen Länder) angesiedelt. Im Jahr 2005 wurde noch eine weitere entsprechende Stelle (KR für Westpreußen) am Westpreußischen Landesmuseum Münster geschaffen.

2. Aufgaben

Zentrale Aufgabe der KR ist die breitenwirksame und generationsübergreifende Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa an einen möglichst großen Interessentenkreis im In- und Ausland. Die KR erarbeiten ihr Veranstaltungsprogramm eigenständig, kooperieren jedoch auch mit der Institution, an der sie angesiedelt sind. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse werden dabei ebenso berücksichtigt wie möglichst moderne Präsentationsformen. Bei ihrer Arbeit streben die KR eine größtmögliche Vernetzung mit Kultur- und Bildungseinrichtungen an, die z. B. im Bereich der Pflege der deutsch-polnischen, deutsch-russischen, deutsch-tschechischen, deutsch-ungarischen oder deutsch-rumänischen Beziehungen aktiv sind. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen genießen dabei Priorität.

Die Veranstaltungsformen sind vielfältig: Studienreisen, grenzüberschreitende Seminare, Jugendworkshops und Zeitzeugengespräche gehören ebenso dazu wie die Organisation und Präsentation von Ausstellungen, Konzerten, Podiumsdiskussionen, Filmen, Lesungen und (populär)wissenschaftlichen Vorträgen.

Die Kulturreferentinnen und Kulturreferenten verfügen über einen eigenen Haushalt, aus dem neben der Finanzierung eigener Projekte auch externe Projekte (z. B. von Organisationen der Heimatvertriebenen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Schulen und Jugendorganisationen) unterstützt werden können. Voraussetzung ist die qualifizierte inhaltliche Auseinandersetzung mit der Kultur und/oder Geschichte der Deutschen aus Ostmittel- bzw. Südosteuropa. Entsprechende Anträge können beim zuständigen KR eingereicht werden.

3. Organisation

Die Zuständigkeiten der KR erstrecken sich auf folgende Länder bzw. Regionen, in denen früher Deutsche gelebt haben bzw. teilweise heute noch leben:

4. Bibliographische Hinweise

Zitation

Wolfgang Schwarz: Kulturreferenten. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2012. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32711 (Stand 24.09.2012).

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OME-Redaktion (Stand: 16.10.2024)  | 
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