Displaced Persons (DPs)

1. Genese

Begriff

Der Begriff „Displaced Persons“ (DPs) wurde am Ende des Zweiten Weltkriegs geprägt, um die Millionen von verschleppten oder deportierten Menschen in Mitteleuropa zu bezeichnen, die sich nach der Befreiung durch die Alliierten außerhalb der Grenzen ihrer Heimatländer wiederfanden. Darunter fielen vor allem Zwangsarbeiter, aber auch ausländische Vertragsarbeiter, (meist jüdische) Überlebende der Konzentrationslager sowie politische Gefangene und Kriegsgefangene der Nationalsozialisten und ihrer Verbündeten.

Die Begriffe „Displaced Persons“, „Flüchtlinge“ und „Vertriebene“ haben Berührungspunkte (wie das – mindestens zeitweilige – unfreiwillige Verlassen der Heimat), wurden und werden aber nicht synonym gebraucht.

Fremdsprachige Entsprechungen, Übersetzungen, Übernahmen

Der englische Begriff „Displaced Persons“ hat sich teils auch in anderen Sprachen anstelle oder neben seiner Übersetzung etabliert. In Deutschland konnten sich Entsprechungen wie „entheimatete Personen“ nicht durchsetzen.

Außerdem: franz. personnes déplacées; ital. sfollati; poln. dipisi/wysiedleńcy; rum. persoană deplasată.

2. Definition

Der Soziologe und Migrationsforscher Eugene M. Kulischer (1881−1956), selbst aus Russland über Europa in die USA geflohen, publizierte dort 1943 das Buch „The Displacement of Population in Europe“. Er prägte zu dieser Zeit den Begriff „Displaced Person“.

Im Juni 1944 tauchte das Problem der DPs dann im sogenannten „Outline Plan“ der alliierten Armeen auf. Das Hauptquartier der alliierten Streitkräfte (Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Forces, SHAEF) definierte „Displaced Persons“ in seinem „Administrative Memorandum Nr. 39“ im November 1944 als „Zivilpersonen, die sich aus Kriegsfolgegründen außerhalb ihres Staates befinden; die zwar zurückkehren oder eine neue Heimat finden wollen, dieses aber ohne Hilfestellung nicht zu leisten vermögen“. Mit dieser Formulierung wurde unterstrichen, dass sich die DPs als Opfer des Krieges unfreiwillig in ihrer Lage befanden und hilfsbedürftig waren. Ihre Befreiung, Versorgung und Repatriierung wurde als „hohes alliiertes Ziel“ festgesetzt. Dass sie sich an ihren aktuellen Aufenthaltsorten dauerhaft niederlassen sollten, war hingegen nicht vorgesehen.

DPs wurden ferner durch das SHAEF nach ihrer Herkunft kategorisiert. Unterschieden wurden DPs aus „feindlichen“ (Deutschland, Österreich, Japan) oder „ehemals feindlichen“ Ländern (Italien, Finnland, Ungarn, Rumänien, und Bulgarien) und solche aus UN-Mitgliedsstaaten. Wer keiner dieser Gruppen zugehörig war oder wenn eine solche Zugehörigkeit nicht nachweisbar war, griff meist die Kategorie „staatenlos“.

Im späteren „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“ vom 25. April 1951 lautete die Definition von „Displaced Person“:

ein fremder Staatsangehöriger oder Staatenloser, der a) nachweist, daß er der Obhut der Internationalen Organisation untersteht, die von den Vereinten Nationen mit der Betreuung verschleppter Personen und Flüchtlinge beauftragt ist, und b) nicht Deutscher nach Artikel 116 des Grundgesetzes ist und c) am 30. Juni 1950 seinen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) hatte oder die Rechtsstellung eines heimatlosen Ausländers auf Grund der Bestimmungen des § 2 Abs. 3 erwirbt.[1]

3. Historischer Abriss

Ausgangslage bei Kriegsende

Statistiken aus den Monaten vor und nach Kriegsende sind zum Teil unvollständig oder unzuverlässig, die Zahl der DPs in Mitteleuropa wurde von den Alliierten damals zeitweilig auf 10,8 Millionen geschätzt. Die Mehrheit von ihnen war auf dem Gebiet des zusammenbrechenden Deutschen Reichs zu finden.

Im Chaos nach Kriegsende öffnete die Nothilfe- und Wiederaufbauverwaltung der Vereinten Nationen UNRRA (United Nations Relief and Rehabilitation Administration) ein sogenanntes Zentrales Suchbüro (Central Tracing Bureau), das DPs auf der Suche nach Angehörigen unterstützen sollte.

Die Mehrzahl der DPs aus Westeuropa kehrte relativ schnell in ihre Heimat zurück. Ende 1946 hatten fast sechs Millionen DPs Deutschland wieder verlassen. Einer weiteren Million Menschen in den westdeutschen Zonen war der Weg zurück jedoch weiterhin unmöglich oder sie wehrten sich ausdrücklich gegen die Repatriierung.

Besondere Rolle der Displaced Persons aus dem östlichen Europa

Besonders bei DPs aus Polen, der Sowjetunion, Ungarn, dem Baltikum oder Jugoslawien stellte sich die Situation anders dar als etwa bei Bürgern Frankreichs, der Niederlande oder Belgiens, die ihre Rückkehr oft sogar unmittelbar nach der Befreiung selbst organisiert hatten. Die Sowjetunion hatte am Kriegsende die Repatriierung ihrer Staatsangehörigen in hohem Tempo betrieben, basierend unter anderem auf dem „Leipziger Abkommen“ vom 22. Mai 1945. Dabei wurde vielfach Zwang angewendet, es kam immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen mit Toten (oft Suiziden) und Verletzten. Im Februar 1946 beschlossen die Vereinten Nationen gegen den Widerstand der Sowjetunion, dass Repatriierung freiwillig stattfinden müsse.

Die meisten in den Westzonen verbliebenen DPs argumentierten, eine Rückkehr sei für sie wegen der kommunistischen Regime in ihren Herkunftsländern gefährlich und unzumutbar. Dies geschah auch unabhängig von der politischen Einstellung der Betroffenen vor dem Hintergrund, dass Iosif Vissarionovič Stalin (1878–1953) Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene aus der Sowjetunion als Vaterlandsverräter bezeichnet hatte. Sie mussten somit nach ihrer Repatriierung mit Verhören, strenger Überwachung und sogar der Deportation in Gulags rechnen, da sie der Kollaboration mit Nazideutschland verdächtigt wurden. Als besonders problematisch galt ferner die Situation der polnischen DPs, vor allem derer, die wegen der Grenzverschiebung in ihrer Heimat nun auf sowjetisches Staatsgebiet hätten zurückkehren müssen.

Lebensumstände der DPs

Die Unterbringung von DPs in den Besatzungszonen wurde von den Alliierten organisiert und erfolgte besonders in drei Arten von Unterkünften, offiziell Sammelzentren (Assembly Centers) genannt: ehemaligen Kasernen, Baracken (v. a. ehemaligen Konzentrations- und Zwangsarbeitslagern) sowie beschlagnahmten oder verlassenen Privathäusern und -wohnungen. Diese Unterkünfte wurden von der UNRRA, teils unterstützt durch internationale Hilfsorganisationen, betreut. Sie hatten oft eine Kapazität von mehreren tausend Personen und waren als Provisorien gedacht, bestanden aber nicht selten über mehrere Jahre. Die anfängliche Gefahr von Epidemien konnte rasch eingedämmt werden, die allgemeinen Lebensumstände blieben jedoch oft problematisch. Die DPs wurden im Regelfall nach Nationalitäten geordnet. Dabei kam es jedoch immer wieder zu Konflikten, bis zum Beispiel jüdische DPs separat untergebracht wurden, um ihnen das Zusammenleben mit ehemaligen Kollaborateuren zu ersparen und ihnen eine weitreichende Selbstverwaltung zu ermöglichen.

Vorgehen in den einzelnen Besatzungszonen

Die Politik gegenüber den DPs gestaltete sich je nach deren Nationalitäten und den Zuständigkeiten der Militärregierungen äußerst unterschiedlich. Die Besatzungszonen lösten nach Mitte Juli 1945 das SHAEF als Verantwortliche für die DPs ab. Auch war nicht einheitlich geregelt, wer den DP-Status zugestanden bekam. Generell wurde es in den Monaten und Jahren nach Kriegsende komplizierter, den Status zu erlangen beziehungsweise zu behalten. Betroffene mussten sich – je nach Aufenthaltsort – immer wieder unterschiedlich intensiven Statusprüfungen, sogenannten Screenings, unterziehen, um ihre persönliche Geschichte plausibel zu machen und ihr Recht auf einen Platz in einem DP-Lager zu wahren. Erklärtes Ziel der Alliierten war dabei, Kriegsverbrecher, Kollaborateure, „feindliche“ oder „ehemals feindliche“ DPs und sogenannte „Schwindler“ (imposters) ausfindig zu machen.

Von „Repatriation“ zu „Resettlement“

Ende des Jahres 1946 war nicht mehr zu leugnen, dass hunderttausende DPs nicht wie geplant in ihre Herkunftsländer zurückkehren würden. Die UNRRA wurde daraufhin durch die Internationale Flüchtlingsorganisation IRO (International Refugee Organisation) ersetzt, deren Konzept des „Resettlement“ nun vorsah, die verbliebenen DPs entweder in die deutsche Nachkriegsgesellschaft zu integrieren oder aber ihre Emigration in Drittstaaten wie die USA, Kanada, Australien oder Palästina zu unterstützen. Doch auch nach diesem Strategiewechsel blieben viele Menschen in den DP-Lagern zurück. Die letzten solchen Camps wurden in der Bundesrepublik Deutschland erst Anfang der 1960er Jahre geschlossen.

Aus „DPs“ werden „Heimatlose Ausländer“

Die Definition der SHAEF beeinflusste spätere Formulierungen anderer Institutionen stark. Die erste deutsche Bundesregierung  formulierte jedoch einen neuen Begriff: „Heimatlose Ausländer“. Im „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer“ vom 25. April 1951 wurden diese in vielen entscheidenden Punkten mit Staatsangehörigen gleichgesetzt. Privilegien wiederum, die deutschen Vertriebenen oder Flüchtlingen zugestanden wurden, blieben den DPs damit verwehrt. Zu diesem Zeitpunkt waren noch etwa 130.000 Menschen mit diesem Status im Land verblieben.

Mit der Änderung des Vokabulars war Historikern zufolge „ein bewußter Bedeutungswandel“ verbunden. Sie sei vor dem Hintergrund damaliger deutscher Bestrebungen zu verstehen, „die deutsche Verantwortlichkeit für das DP-Problem zu verschleiern und im gleichen Zug – übrigens erfolgreich – Wiedergutmachungsansprüche aus diesem Personenkreis abzuwehren“[2].

4. Diskurse/Kontroversen

Die DPs gehören zu den vergleichsweise selten beleuchteten Aspekten des Zweiten Weltkriegs und der Nachkriegszeit, besonders in der deutschsprachigen Wissenschaft. Jacobmeyer konstatierte 1985, „daß der deutschen historischen Forschung das Problem der ‚Displaced Persons‘ nicht als ein befragenswerter und der Aufhellung bedürftiger Gegenstand bewußt geworden ist“[3]. Seine inzwischen als Standardwerk geltende Analyse trug jedoch dazu bei, stärkere Aufmerksamkeit für das Thema zu wecken und den Diskurs in der deutschen Forschung neu zu beleben. Seither haben vor allem eine Reihe historischer Studien auf lokaler und regionaler Ebene die Geschichte der DPs besser dokumentiert.[4]

5. Bibliographische Hinweise

Literatur

  • Fritz Bauer Institut (Hg.): Überlebt und unterwegs. Jüdische Displaced Persons im Nachkriegsdeutschland. Frankfurt am Main, New York 1997 (Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust).
  • Wolfgang Jacobmeyer: Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer. Die Displaced Persons in Westdeutschland 1945−1951. Göttingen 1985 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 65).
  • Aryē Y. Kôḵāvî: Post-Holocaust Politics: Britain, the United States & Jewish Refugees, 1945−1948. Chapel Hill, North Carolina 2001.
  • Mark Wyman: DP. Europe’s Displaced Persons, 1945−1951. Philadelphia 1989.

Weblinks

Anmerkungen

[1] „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet“: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hauslg/gesamt.pdf (Abruf 28.09.2020).

[2] Jacobmeyer: Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer, S. 17.

[3] Jacobmeyer: Vom Zwangsarbeiter zum Heimatlosen Ausländer, S. 15.

[4] Siehe z. B.  Tamar Lewinsky: Jüdische Displaced Persons im Nachkriegsmünchen. In: Münchner Beiträge zur jüdischen Geschichte und Kultur 1 (2010), S. 17−25;  Stefan Schröder: Displaced Persons im Landkreis und in der Stadt Münster 1945−1951. Münster 2005 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 22; Geschichtliche Arbeiten zur westfälischen Landesforschung 22); Roman Paul Smolorz: Displaced Persons (DPs). Autoritäten und Anführer im angehenden Kalten Krieg im östlichen Bayern. 2., verb. u. erw. Aufl. Regensburg 2009 (Regensburger Studien 11).

Zitation

Christoph Schnellbach: Displaced Persons (DPs). In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2015. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32833 (Stand 28.09.2020).

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