Reichsgau Sudetenland

1. Toponymie

Die Bildung des „Reichsgaus Sudetenland“ erfolgte durch das „Gesetz über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete“ vom 25. März 1939. Seine Existenz endete mit der Niederlage des Deutschen Reiches im Zweiten Weltkrieg und der Wiederherstellung der Tschechoslowakischen Republik im Jahr 1945.

2. Geographie

Lage der Region

Der „Reichsgau Sudetenland“ grenzte im Westen an Bayern, im Norden an Sachsen und Schlesien sowie im Süden an das „Protektorat“ Böhmen und Mähren. Der Regierungsbezirk Aussig bestand aus nördlichen Teilen Böhmens, der Regierungsbezirk Eger aus nordwest- und westböhmischen Gebieten, der Regierungsbezirk Troppau setzte sich aus nordmährisch-schlesischen Gebieten zusammen.

Topographie

Das Gebiet des „Reichsgaus“ prägte im Norden die Gebirgskette der Sudeten, wobei das Riesengebirge und das Altvatergebirge hervorstachen. Die höchste Erhebung bildete die Schneekoppe (tschech. Sněžka, poln. Śnieżka) im Riesengebirge (1.603 Meter über dem Meeresspiegel). Der bedeutendste Fluss war die Elbe, die das Gebiet des „Reichsgaus Sudetenland“ von Sachsen aus bis in das „Protektorat“ Böhmen und Mähren durchfloss, dort einen Bogen machte und wieder in den „Reichsgau“ (im östlich gelegenen Regierungsbezirk Troppau) eintrat. 

3. Geschichte und Kultur

Zur Geschichte bis zum Oktober 1938 siehe die Einträge Böhmen und Mähren sowie Tschechoslowakei.

Politische Geschichte

Im Münchner Abkommen vom 29./30. September 1938 legten das Deutsche Reich, Italien, Großbritannien und Frankreich die Abtretung der mehrheitlich von Deutschen besiedelten Randgebiete der Tschechoslowakei an das Deutsche Reich fest. Am 1. Oktober 1938 begann die Besetzung durch die Wehrmacht. Die das deutsche Parteiensystem seit den tschechoslowakischen Parlamentswahlen von 1935 dominierende „Sudetendeutsche Partei“ (SdP) ging in der NSDAP auf, Gauleiter des NSDAP-Gaus Sudetenland wurde der frühere SdP-Führer Konrad Henlein (1898–1945). Ehemalige SdP-Mitglieder konnten eine Aufnahme in die NSDAP beantragen. Von 1938 bis Kriegsende waren rund 528.000 Menschen in der NSDAP Sudetenland organisiert, damit war der „Parteigau“ – gemessen an der Zahl der wahlberechtigten Bevölkerung – der mitgliederstärkste im Deutschen Reich.[1]

Die politische Entwicklung im „Reichsgau Sudetenland“ war durch Gegensätze zwischen dem Sicherheitsdienst der SS (SD) sowie ehemaligen Mitgliedern der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (DNSAP) in der Tschechoslowakei und Angehörigen des anfänglichen Führungszirkels der SdP geprägt, die auf vor dem Einmarsch herrschende Konflikte zurückgingen. Ein Streitthema zwischen Teilen der Gauleitung und der SS war der Umgang mit der tschechischen Minderheit. Diese sollte nach Ansicht der SS nach rassischen Kriterien zu einem großen Teil germanisiert werden, während nach Ansicht maßgebender einheimischer NSDAP-Funktionäre auch nach einer sogenannten „Umvolkung“ die Gefahr deutschfeindlicher Bestrebungen bestanden hätte.          

Widerstand gegen das NS-Regime war schwach ausgeprägt. Nach dem Einmarsch der Wehrmacht waren Tausende von NS-Gegnern (vor allem Sozialdemokraten und Kommunisten), Tschechen und Juden verfolgt und inhaftiert worden. Die auf diese Weise zerschlagenen potenziell widerständigen Gruppen der Sozialdemokraten und Kommunisten bestanden nur in kleinen Zirkeln weiter und traten erst gegen Ende des Krieges wieder als Akteure hervor. Dissens von Bevölkerungsgruppen entwickelte sich bei verschiedenen Gelegenheiten, etwa anlässlich der nationalsozialistischen Kirchenpolitik, die von vielen Geistlichen und Teilen der mehrheitlich katholischen Bevölkerung abgelehnt wurde.

Verwaltung

Die besetzten „sudetendeutschen Gebiete“ wurden am 21. November 1938 staatsrechtlich mit dem Reich „wiedervereinigt“. Ihr größter Teil bildete den „Reichsgau Sudetenland“, der mit dem „Gesetz über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete“ vom 25. März 1939 entstand. Das Hultschiner Ländchen (tschech. Hlučínsko, poln. kraik hulczyński, ziemia hulczyńska) wurde dem Regierungsbezirk Oppeln der preußischen Provinz Schlesien zugeteilt, südböhmische und südmährische Gebiete wurden den Reichsgauen Nieder- und Oberdonau sowie den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz zugeschlagen. Das Gliederungsgesetz trat am 15. April 1939 in Kraft. Regierungssitz war Reichenberg/Liberec. Der „Reichsgau“ gliederte sich in die drei Regierungsbezirke Eger (Regierungssitz Karlsbad/Karlovy Vary), Aussig (Regierungssitz Aussig/Ústí nad Labem) und Troppau (Regierungssitz Troppau/Opava).[2]

Ein weiterer Schritt zur administrativen Gestaltung war das „Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland“ vom 14. April 1939, das am 1. Mai 1939 in Kraft trat.[3] Dieses war auch unter dem Namen „Sudetengaugesetz“ bekannt und nahm in den folgenden Jahren eine Vorbildfunktion für die Errichtung weiterer Reichsgaue durch die Nationalsozialisten ein. Es bezeichnete den „Reichsgau Sudetenland“ als einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft unter Führung eines „Reichsstatthalters“.

Zum Reichsstatthalter wurde Konrad Henlein ernannt. Dieser stand den meisten Reichssonderverwaltungen, Organisationen der gewerblichen Wirtschaft und des Verkehrsgewerbes sowie Dienststellen anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften im Reichsgau vor. Seine Weisung konnten nur die Obersten Reichsbehörden wieder aufheben. Ferner durfte Henlein mit Zustimmung der Reichsministerien Recht setzen, sofern dieses nicht Reichsgesetzen widersprach. Allerdings war er an fachliche Weisungen der Obersten Reichsbehörden gebunden und unterstand der Dienstaufsicht des Innenministeriums.

Die im „Sudetengaugesetz“ hervorgehobene Rolle der Gauselbstverwaltung ermöglichte eine spezifisch regionale Prägung administrativen (und auf diesem Wege auch politischen) Handelns vor allem auf den Gebieten des Schulwesens und der „Kultur- und Gemeinschaftspflege“, worunter Denkmalschutz, Museen, Büchereien sowie Landes- und Volkskunde fielen. Die Gauselbstverwaltung förderte „Heimatschrifttum“, Lichtspielhäuser, Theater und Büchereien oder die „Sudetendeutsche Anstalt für Landes- und Volksforschung“ in Reichenberg. Ebenfalls fielen das Gesundheitswesen, Leibesübungen, öffentliche Fürsorge, Jugendwohlfahrt und Jugendpflege sowie wirtschaftliche Angelegenheiten in ihre Kompetenz.

Eine Besonderheit des „Reichsgaus Sudetenland“ bestand in seiner Rolle als Experimentierfeld für eine geplante Reichsreform. Diese sollte eine straffere Verwaltung des Reiches ermöglichen und die erstrebte „Einheit von Partei und Staat“ realisieren. Symbolisch verkörperte dieses Ziel Konrad Henlein, der als „Reichsstatthalter“ und NSDAP-„Gauleiter“ in Personalunion direkt dem „Führer“ Adolf Hitler (1889–1945) unterstand, dem er, wie alle anderen Reichsstatthalter auch, einen Treue- und Gehorsamseid zu leisten hatte. Im Fall einer positiven Beurteilung dieser Verwaltungsreform war ihre Übertragung auf das gesamte Reich geplant.

Wirtschaft

Die Wirtschaft des „Reichsgaus Sudetenland“ war von Konsumgüterindustrie (u. a. Textil- und Glasindustrie, Musikinstrumentenbau) und Landwirtschaft geprägt. Der Regierungsbezirk Aussig besaß mit dem Brüx-Duxer Braunkohlenrevier auch ein bedeutendes Industriegebiet, der Regierungsbezirk Eger wies mit dem Karlsbad-Marienbad-Franzensbader Bäderdreieck zusätzlich eine touristisch bedeutende Region auf, im Regierungsbezirk Troppau herrschten Land-, Holz- und Textilwirtschaft vor.

Während einheimische Unternehmer auf eine Gesundung der von der Weltwirtschaftskrise stark getroffenen Konsumgüterindustrie hofften, setzte die Reichsführung auf einen Strukturwandel hin zur Produktionsgüterindustrie. Der Krieg forcierte diese Entwicklung, weil durch Flächenbombardements bedrohte kriegswichtige Betriebe aus anderen Teilen des Deutschen Reiches in den von direkten Kriegsauswirkungen zunächst verschonten „Reichsgau Sudetenland“ verlagert und dort viele nicht als kriegswichtig erachtete Betriebe stillgelegt wurden.  

Weitere wirtschaftliche Veränderungen ergaben sich in den Besitzverhältnissen. Vor allem aus dem übrigen Reichsgebiet stammende Unternehmen, Versicherungen und Banken konnten sich enteignete tschechische und jüdische Unternehmen bzw. Anteile an Aktiengesellschaften sichern.

Bevölkerung

Laut Volkszählung von Mai 1939 lebten im „Reichsgau Sudetenland“ 2.943.187 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Regierungsbezirk Aussig war mit 1.328.575 Menschen der bevölkerungsstärkste und am dichtesten besiedelte Bezirk. Der Regierungsbezirk Eger zählte 803.509, der Regierungsbezirk Troppau 811.103 Menschen.[4]

Die ethnische Zusammensetzung des „Reichsgaus Sudetenland“ prägte neben der mehrheitlich deutschen Bevölkerung eine tschechische Minderheit, die laut der Volkszählung von Mai 1939 aus 291.198 Personen (9,9 Prozent der Gesamtbevölkerung) bestand. Unter den Regierungsbezirken wies Troppau mit 160.988 Menschen (19,8 Prozent der Gesamtbevölkerung des Bezirks) die meisten Personen „tschechischer Volkszugehörigkeit“ auf. Die Diskrepanz zwischen den 1939 im „Reichsgau“ gezählten 291.198 Personen und den in diesem Gebiet im Zuge der tschechoslowakischen Volkszählung von 1930 ermittelten rund 700.000 Tschechinnen und Tschechen ist eklatant. Unter anderem ist sie mit der Flucht und (oftmals erzwungenen) Abwanderung von zahlreichen tschechischsprachigen Bewohnern vor und nach dem Einmarsch der Wehrmacht im Oktober 1938 sowie mit dem Bekenntnis zum „Deutschtum“ von rund 100.000 zuvor als Tschechen gezählten Personen zu erklären.[5]

Aus Sicht der NS-Behörden sollte ein Großteil der tschechischen Bevölkerung im Zuge einer „Umvolkung“ germanisiert werden. Hier unterschieden sich die Positionen der SS von denen einheimischer Funktionäre. Während erstere von „eindeutschungsfähigen“ Personen im Sinne der Rassenideologie ausging, formulierten letztere zusätzlich die Kategorie „eindeutschungswürdig“, um auch nationalpolitische Kriterien stärker gewichten zu können. Die Maßnahmen zur „Umvolkung“, wie zum Beispiel die Ausbildung tschechischer Jugendlicher in anderen Reichsgebieten sowie Einschulungen von nach „rassischen“ Kriterien positiv bewerteter tschechischer Kinder in deutsche Schulen, erfolgten allerdings nur zögerlich und kamen angesichts des Kriegsverlaufs nicht voran.

Rund 40.000 bis 45.000 auf dem Gebiet des späteren „Reichsgaus Sudetenland“ lebende Menschen galten nach NS-Kriterien als Jüdinnen und Juden (einschließlich zuvor aus dem Reich in die Tschechoslowakei geflüchteter Personen).[6] Der Großteil der jüdischen Bevölkerung floh unmittelbar vor bzw. nach dem Einmarsch der Wehrmacht oder wurde – vor allem nach der Pogromnacht im November 1939 – vertrieben. Die meisten der bei der Volkszählung 1939 gezählten rund 2.400 Juden sowie mindestens rund 1.000 Roma wurden im Laufe des Krieges in Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert und ermordet.

Gesellschaft

Große Teile der mehrheitlich deutschsprachigen Bevölkerung auf dem Gebiet des „Reichsgaus Sudetenland“ waren ebenso wie viele Angehörige der tschechischen Minderheit von dem seit dem 19. Jahrhundert in den böhmischen Ländern ausgetragenen Nationalitätenkonflikt geprägt. Viele der deutschen Bewohnerinnen und Bewohner hatten große Erwartungen an die Angliederung ihres Siedlungsgebiets an das Deutsche Reich, wobei gerade Hoffnungen auf soziale und wirtschaftliche Verbesserungen der eigenen persönlichen Lage eine Rolle spielten.

Angesichts des schnell einsetzenden Abbaus der Arbeitslosigkeit schienen sich viele Hoffnungen zu erfüllen, aber rasch steigende Preise hielten mit der Lohnentwicklung nicht mit. Die Folge war eine zunehmende Ernüchterung. Ebenfalls mehrten sich Klagen über die hohe Zahl und das oftmals als arrogant empfundene Verhalten von in den „Reichsgau“ versetzten „altreichsdeutschen“ Funktionsträgern, die sich gegenüber den Einheimischen arrogant verhalten würden. Hinzu kam ein weitverbreiteter Ärger über die Auflösung bzw. Angliederung einheimischer Organisationen, die sich im „Volkstumskampf“ bewährt hätten, in NS-Organisationen und -Gliederungen. Dies äußerte sich vielfach in Unmutsbekundungen, hat aber die grundsätzliche Zustimmung zur Zugehörigkeit zum Deutschen Reich und der „Volksgemeinschaft“ nicht gemindert.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die deutsche Bevölkerung des „Reichsgaus“ ebenso wie andere deutschsprachige Bewohner der böhmischen Länder aus der wiederrichteten Tschechoslowakei vertrieben und zwangsausgesiedelt.

4. Diskurse/Kontroversen

Unterschiedliche Sichtweisen entwickelten sich nach dem Krieg in Bezug auf die Rolle der deutschen einheimischen Bevölkerung des „Reichsgaus“. In vielen von den Vertriebenenverbänden nahestehenden Autoren verfassten Publikationen herrschte bis in die 1990er Jahre hinein ein Geschichtsbild vor, wonach die Deutschen in den böhmischen Ländern passive Objekte erst der NS-Politik, dann Opfer der Vertreibung und Zwangsaussiedlung aus der 1945 wiedererrichteten Tschechoslowakei gewesen seien. Eigene Verantwortung an der Unterdrückung der tschechischen Nation und der Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden hätten sie nicht oder nur vereinzelt gehabt.[7]

Auf tschechoslowakischer bzw. nach 1993 tschechischer Seite dominierte dagegen das Bild von einer vom Nationalsozialismus begeisterten deutschen Bevölkerung, die aufgrund ihrer mehrheitlichen Unterstützung für die Sudetendeutsche Partei vor 1938 ihre Unzuverlässigkeit bewiesen habe sowie für die Zerschlagung der Tschechoslowakei und die Unterdrückung der tschechischen Nation sowohl im „Reichsgau Sudetenland“ als auch im „Protektorat“ Böhmen und Mähren maßgeblich verantwortlich gewesen sei. Damit wurde auch die Vertreibung und Zwangsaussiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei nach Kriegsende gerechtfertigt.[8] Außerdem betonten tschechische Autoren, dass vor und nach dem Einmarsch der Wehrmacht im Oktober 1938 Teile der tschechischen Bevölkerung vertrieben worden seien.[9]

Inzwischen sind aufgrund der seit der Jahrtausendwende verstärkt betriebenen Forschungen zum „Reichsgau Sudetenland“ auf beiden Seiten viele dieser Positionen wenn auch nicht vollständig aufgegeben, so doch relativiert worden.[10]

5. Bibliographische Hinweise

Literatur

  • Freia Anders: Strafjustiz im Sudetengau 1938–1945. München 2008 (Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 112).
  • Josef Bartoš: Okupované pohraničí a české obyvatelstvo 1938–1945 [Das okkupierte Grenzgebiet und die tschechische Bevölkerung 1938–1945]. Praha 1978 (Acta Universitatis Palackianae Olumucensis. Fac. philos. Historica 19).
  • Detlef Brandes: „Umvolkung, Umsiedlung, rassische Bestandsaufnahme“. NS-„Volkstumspolitik“ in den böhmischen Ländern. München 2012 (Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 125).
  • Jürgen W. Falter: Hitlers Parteigenossen. Die Mitglieder der NSDAP 1919–1945. Frankfurt/M, New York 2020.
  • Ralf Gebel: „Heim ins Reich!“ Konrad Henlein und der Reichsgau Sudetenland 1938–1945. 2. Aufl. München 2000 (Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 83).
  • René Küpper: Nationalsozialistische Religions- und Kirchenpolitik im Reichsgau Sudetenland. In: Martin Schulze Wessel, Martin Zückert (Hg.): Handbuch der Religions- und Kirchengeschichte der böhmischen Länder und Tschechiens im 20. Jahrhundert. München 2009, S. 317–357.
  • Václav Kural et al.: Sudety pod hákovým křížem [Die Sudeten unter dem Hakenkreuz]. Ústí nad Labem 2002.
  • Jörg Osterloh: Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938–1945. München 2006 (Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 105).
  • Stefan Johann Schatz: Das deutschsprachige Schulwesen im Reichsgau Sudetenland 1938–45. Dissertation. Humboldt-Universität zu Berlin. Berlin 2019.
  • Volker Zimmermann: Die Sudetendeutschen im NS-Staat. Politik und Stimmung der Bevölkerung im Reichsgau Sudetenland (1938–1945). Essen 1999 (Veröffentlichungen des Instituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im Östlichen Europa; Veröffentlichungen der Deutsch-Tschechischen und Deutsch-Slowakischen Historikerkommission 9).

Weblinks

Anmerkungen

[1] Jürgen W. Falter: Hitlers Parteigenossen. Die Mitglieder der NSDAP 1919–1945. Frankfurt/M., New York 2020, S. 113, S. 361–392.

[2] Gesetz über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete (weiter Gliederungsgesetz) vom 25.03.1939. Reichsgesetzblatt (weiter RGBl.) I 1939, S. 745.

[3] Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland v. 14.04.1939. RGBl. 1939 I, S. 780.

[4] Volker Zimmermann: Die Sudetendeutschen im NS-Staat. Politik und Stimmung der Bevölkerung im Reichsgau Sudetenland (1938–1945). Essen 1999, S. 148f.

[5] Zimmermann: Die Sudetendeutschen im NS-Staat, S. 279f.

[6] Vgl. Jörg Osterloh: Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938–1945. München 2006, S. 57.

[7] Volker Zimmermann: Geschichtsbilder sudetendeutscher Vertriebenenorganisationen und „Gesinnungsgemeinschaften“. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 53/10 (2005). Sonderheft: Nach der Vertreibung: Geschichte und Gegenwart einer kontroversen Erinnerung. Hg. v. Jürgen Danyel, Philipp Ther, S. 912–924.

[8] Vgl. u.a. Madlen Benthin: Die Vertreibung der Deutschen aus Ostmitteleuropa. Deutsche und tschechische Erinnerungskulturen im Vergleich. Hannover 2007, S. 90–122 (Kapitel III: Die Vertreibung in der Erinnerungskultur der Tschechoslowakei und Tschechiens).

[9] Karel Zelený: Vyhnání Čechů z pohraničí 1938. Vzpomínky [Die Vertreibung der Tschechen aus dem Grenzgebiet 1938. Erinnerungen]. Praha 1996; zuletzt Jindřích Marek (Hg.): Vyhnání Čechů z pohraničí v roce 1938 [Die Vertreibung der Tschechen aus dem Grenzgebiet im Jahr 1938]. 2. erg. Aufl. Praha 2018.

[10] So zur Frage der Flucht und Vertreibung von Teilen der tschechischen Bevölkerung nach dem Oktober 1938 die differenzierte Darstellung: Jan Benda: Útěky a vyhánění z pohraničí českých zemí 1938–1939 [Flucht und Vertreibung aus dem Grenzgebiet der böhmischen Länder 1938–1939]. Praha 2013.

Zitation

Volker Zimmermann: Reichsgau Sudetenland. In: Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, 2022. URL: ome-lexikon.uni-oldenburg.de/p32577 (Stand 17.02.2022).

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